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Veröffentlicht von:Velten Stoecklein Geändert vor über 9 Jahren
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Grußwort Fachreferenten Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch
Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Christine Säuberlich Notarin für Weil im Schönbuch Thema: Vorsorgevollmacht Dr. med. Götz Knappe Arzt in Kuppingen Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht Horst Hörz Stv. Vorsitzender des Kreisseniorenrats Böblingen Thema: Böblinger Patientenverfügung Moderation: Alfred Schmid Sozialdezernent Landratsamt Böblingen Abschließend: Diskussion mit dem Publikum
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Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen
Soziales Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Mehrzweckhalle Neuweiler,
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Gesetzliche Betreuung
Keine automatische Vertretung für Ehepartner bzw. erwachsene Kinder Derzeit ca bestehende Betreuungen im LKR BB Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat - jährliche Berichtspflichten Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen
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Vollmacht Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier
Grundsätzlich gilt Formfreiheit – Ausnahmen: Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro durch Betreuungsbehörde JM BW und BMJ empfehlen insbesondere bei Verfügung über Grundbesitz Beurkundung der Vollmacht beim Notar Notarielle Beurkundungsgebühr
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Zusammenfassung Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster Stelle
Thema nicht zu lange vor sich herschieben - im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht sein Große Entlastung für Angehörige Keine Vertrauensperson – Betreuungsverfügung! Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine rechtliche Betreuung für Familienfremde übernehmen!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Grußwort Fachreferenten Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch
Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Christine Säuberlich Notarin für Weil im Schönbuch Thema: Vorsorgevollmacht Dr. med. Götz Knappe Arzt in Kuppingen Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht Horst Hörz Stv. Vorsitzender des Kreisseniorenrats Böblingen Thema: Böblinger Patientenverfügung Moderation: Alfred Schmid Sozialdezernent Landratsamt Böblingen Abschließend: Diskussion mit dem Publikum
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Grußwort Fachreferenten Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch
Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Christine Säuberlich Notarin für Weil im Schönbuch Thema: Vorsorgevollmacht Dr. med. Götz Knappe Arzt in Kuppingen Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht Horst Hörz Stv. Vorsitzender des Kreisseniorenrats Böblingen Thema: Böblinger Patientenverfügung Moderation: Alfred Schmid Sozialdezernent Landratsamt Böblingen Abschließend: Diskussion mit dem Publikum
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Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Zustand geraten, in dem Sie ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können
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Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie liegen in einem Krankenhaus auf einer Intensivstation – überall Kabel, Schläuche, Piepsen von Geräten – die behandelnden Ärzte wissen recht gut, dass sie nicht mehr im Sinne einer Erhaltung der Lebensqualität helfen können, aber sie müssen es, weil dies ihr Auftrag ist.
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Vorstellungen Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem unmittelbaren Sterbeprozess oder in einem nachfolgend beschriebenen Zustand…..
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Unmittelbarer Sterbeprozess
Bei Tumorerkrankung Nach Schlaganfall Nach Herzinfarkt Nach Nierenversagen
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Tumorerkrankung Endstadium einer unheilbaren Erkrankung
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Hirnschädigung - Koma Schlaganfall Hirnblutung
Sauerstoffmangel nach Wiederbelebung Koma nach Unfall
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Demenzerkrankung keine realistische Einschätzung der eigenen Situation
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Wünsche Was wünschen Sie sich?
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Wünsche Sie wünschen sich lindernde pflegerische Maßnahmen sowie die wirksame Bekämpfung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe
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Wünsche Sie wünschen sich auch Bewusstseins dämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung, falls diese notwendig sind, auch wenn es hierdurch zu einer Verkürzung der Lebenszeit kommen sollte
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Wünsche Sie möchten, wenn dies irgendwie möglich
ist, zu Hause oder zumindest in vertrauter Umgebung sterben
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Forderungen Was fordere ich?
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Forderungen Sollte eine der oben genannten Situationen
eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück- lich allen lebensverlängernden oder auch nur lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B. Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung.
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Forderungen Auch fordere ich, dass keine Dialyse mehr
durchgeführt wird und dass die Gabe von Antibiotika oder Blutbestandteilen unter- bleibt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art sind einzustellen.
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Nur Wunsch? Nur Forderung?
Ja, solange dies nicht ausdrücklich in einer Patientenverfügung dokumentiert ist!
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Patientenverfügung – wie? wo?
Eine immer gute Anlaufstelle für Fragen bezüglich einer Patientenverfügung ist die Hausarztpraxis. Dort können alle persönlichen Anliegen besprochen werden.
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Patientenverfügung – wie? wo?
Entsprechende Formulare gibt es beim Hausarzt oder über den Kreisseniorenrat Böblingen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
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Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Verbindlichkeit: Jeder Arzt ist an den in einer Patienten- verfügung geäußerten Willen gebunden! Form der Patientenverfügung: Die Schriftform ist die Wirkungsvoraussetzung einer Patientenverfügung.
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Häufig gestellte Fragen
Eine nicht formulargebundene Patienten- verfügung in freier Form ist gültig. Eine Patientenverfügung kann als ganzes oder in Teilen jederzeit wiederrufen werden.
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Häufig gestellte Fragen
Eine regelmäßige Aktualisierungspflicht besteht nicht. Gültig ist immer der ursprüngliche Wille dessen, der die Patientenverfügung unter- schrieben hat. Änderungen durch Betreuer oder Bevollmächtigte sind nicht möglich.
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Häufig gestellte Fragen
Aufbewahrung: Nicht im Safe! Dieser ist zwar sicher – im Notfall kommt dort aber keiner dran. Kopien sollten bei den Angehörigen, z. B. bei Kindern sein – am besten auch beim Hausarzt.
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Zum Schluß! Manch einer befürchtet, dass das Vorliegen einer Patientenverfügung dazu führen könnte, dass nicht alles Notwendige mehr für den Betroffenen getan wird. Für diese Befürchtung gibt es keine plausible Grundlage!
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Und ganz zum Schluß! Wir müssen es nur tun!
Warum wollen wir andere über das, was in unseren letzten Lebenstagen oder - Stunden mit uns geschieht, entscheiden lassen, wenn wir dies auch selbst tun können? Wir müssen es nur tun!
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Grußwort Fachreferenten Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch
Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Christine Säuberlich Notarin für Weil im Schönbuch Thema: Vorsorgevollmacht Dr. med. Götz Knappe Arzt in Kuppingen Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht Horst Hörz Stv. Vorsitzender des Kreisseniorenrats Böblingen Thema: Böblinger Patientenverfügung Moderation: Alfred Schmid Sozialdezernent Landratsamt Böblingen Abschließend: Diskussion mit dem Publikum
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