Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5"—  Präsentation transkript:

1 Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5

2 Gliederung Mediennutzung Gefahren Urheberrechte Persönlichkeitsrechte
Jugendmedienschutz Fazit

3 Mediennutzung Spielen Chatten Downloaden Musik Filme

4

5 Gefahren Verletzung von: Urheberrechten Persönlichkeitsrechten
Jugendmedienschutz

6

7

8 Medienbeschäftigung 2011 Jugendliche zw. 12 – 19 Jahren
%

9 Medienbeschäftigung in der Freizeit Jugendliche zw. 12 – 19 Jahren
%

10 III. Urheberrecht

11 Urheber? Urheberrecht

12 Urheberrechtsgesetz Urheberrecht Urheber Urheberrecht
der persönliche Schöpfer eines Werkes (Kunst, Musik, Wissenschaft,……) bis 70 Jahre nach dem Tod Urheberrecht Schutz der selbst erschaffenen, persönlichen Werke Urheberrecht

13 Was darf ich? – Was darf ich nicht?
Kopieren - nur mit Genehmigung des Urhebers Ausnahme: Privatkopie von urheberrechtlich geschützten digitalen Werken z.B. an einen Freund als Geschenk – aber: ohne Zerstörung vom Kopierschutz keine Computerspiele keine Software (allerdings darf eine Sicherheitskopie angefertigt werden) Urheberrecht

14 Was darf ich? – Was darf ich nicht?
Veröffentlichungen keine Veröffentlichung von Werken oder Teilen ohne Lizenz/Erlaubnis Zitate ohne Angabe von Quellen / Fundorten ist es Diebstahl geistigen Eigentums Urheberrecht

15 Was darf ich? – Was darf ich nicht?
Downloads erlaubt: Bilder, Filme, Spiele oder Software für privaten Gebrauch Selbstkomponiertes / Selbstkreiertes im Netz anbieten ! Achtung bei rechtswidrigen Quellen / Tauschbörsen Urheberrecht

16 Was darf ich? – Was darf ich nicht?
illegal: urheberrechtlich geschützte Werke z. B. Musik auf einer Tauschbörse anbieten oder herunterladen Computerspiele und Software anbieten geschützte Bilder / Filme / Werke veröffentlichen (z. B. auf einer eigenen Internetseite) ! Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz Urheberrecht

17 mögliche Konsequenzen
Konsequenzen: Unterlassungserklärungen Abmahnungen Schadensersatzforderungen Anwaltskosten Strafrechtliche Verfolgung Identität des Nutzers enthüllt durch IP - Adresse

18 mögliche Konsequenzen - Strafen
Mögliche Strafen z. B. bei Anbieten und Downloaden von Musik im Web Zivilrechtlich Unterlassung des zukünftigen Downloads oder Angebots von Musik- und Filmwerken im Internet Schadensersatzforderung (können existenzbedrohend hoch sein) Genaue Schadensermittlung meist unmöglich d. h. verlangt die Musikindustrie je nach Anzahl der Downloads oft nur eine Pauschalzahlung zwischen 3000 und Euro.

19 mögliche Konsequenzen - Strafen
Downloads und das öffentliche Angebot von urheberrechtlich geschützten Musik- oder Filmwerken ist zudem auch strafbar. Gemäß § 106 Urheberrechtsgesetz ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind strafrechtlich nicht verantwortlich. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren ist nur das Jugendstrafrecht anwendbar, welches in der Regel mildere Strafen vorsieht.

20 Linktipps Urheberrecht www.klicksafe.de
Infos zum Thema „Rechte im Internet“ Urheberrechtsgesetzt Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW Infos zu „geistiges Eigentum“/ „Raubkopieren“ Infos zu freien Lizenzen Urheberrecht

21 IV. Persönlichkeitsrecht

22 Persönlichkeitsrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht Privatsphäre und Intimsphäre Persönliche und berufliche Ehre Recht am eigenen Bild Recht auf informationelle Selbstbestimmung Besonderes Persönlichkeitsrecht Namensrecht Urheberrecht

23 Die Anmeldung bei Facebook ist erst ab 13 Jahren erlaubt, aber...
Facebook steht seit einiger Zeit wegen dem Umgang mit den persönlichen Daten der Nutzer stark in der Kritik. Die Mitgliedschaft bei schülerVZ war laut AGB frühestens ab zehn Jahren zugelassen. Whatsapp !!! Über Smartphone !!!  Soziale Netzwerke

24 KIM-Studie 2012, http://www.mpfs.de/?id=548
„Die Mitgliedschaft in Online-Netzwerken geht in der Regel auch mit der Veröffentlichung von Informationen zur eigenen Person einher. Dabei dürfte es vor allem für Kinder sehr schwer sein, die Diskussion zum Thema Datenschutz und Datensparsamkeit zu verstehen und die möglichen Folgen der Veröffentlichung von privaten Informationen vorauszusehen.“

25 KIM-Studie 2012, http://www.mpfs.de/?id=548
„In der KIM-Studie werden alle Internetnutzer zwischen sechs und 13 Jahren gefragt, welche Informationen sie über sich selbst im Internet preisgegeben haben. 36 Prozent der Internetnutzer haben Angaben zu Hobbies im Internet hinterlegt, 34 Prozent Fotos oder Filme, auf denen sie selbst abgebildet sind. Jeder vierte Internetnutzer hat Fotos von Freunden oder der Familie online veröffentlicht, ein Fünftel macht via Internet Angaben zur eigenen -Adresse. Einen eigenen Blog oder ein ähnliches Internettagebuch haben sieben Prozent. Bei der Veröffentlichung der Telefon- oder Handynummer sind die meisten vorsichtig: fünf Prozent der Internetnutzer haben diese online gestellt. Jungen und Mädchen unterscheiden sich bei der Preisgabe von Daten zur eigenen Person kaum. Je älter die Internetnutzer sind, desto mehr Informationen haben sie in der Regel online gestellt – dies ist sicher auch durch die mit dem Alter länger andauernde Mitgliedschaft in Social Communities bedingt. Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2010 sind die Werte insgesamt leicht angestiegen.“

26 Privatsphäre und Intimsphäre
Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, sondern nur die eigene Person angeht. VZL

27 Worauf muss man achten:
Datensparsamkeit Könnten die Informationen, die ich ins Netz gestellt habe, mir später unangenehm werden? Wer kann die Informationen sehen? Welche Zugangskontrollen gibt es? Wie werden meine Daten weiter verwendet? Welche Rechte nehmen sich die Anbieter heraus? Nach: Spielregeln_im_Internet_1.pdf; clicksafe.de; 3. aktualisierte Auflage, 2012

28 Privatsphäre und Intimsphäre
Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, sondern nur die eigene Person angeht. VZL

29 Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Recht am eigenen Bild Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Richtig, aber was ist, wenn das Bild mehr sagt als einem lieb ist? Digitalkameras und vor allem Fotohandys werden immer kleiner und unauffälliger, schnell ist da ein Foto gemacht ohne dass man es mitbekommt. Ob das erlaubt ist oder nicht hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich hat gibt es in Deutschland das sogenannte Recht am eigenen Bild, nachdem jeder selbst entscheiden darf ob er fotografiert wird und was mit dem Bild passiert. Es gibt jedoch etliche Einschränkungen. Das Verbot fotografiert zu werden gilt nach §201a StGB  für die  „Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Das heißt z.B. dass in einer Umkleidekabine in der Schule keine Fotos von dir gemacht werden dürfen, ohne deine Einwilligung. Aber selbst wenn du z.B. auf der Straße fotografiert wirst, darf dieses Foto nicht einfach veröffentlich werden, ohne dass du ausdrücklich zustimmst ( §22, KUG ). Wenn du zum Beispiel in der Disco fotografiert wirst und du eindeutig auf dem Bild erkennbar bist, darf dieses Bild nicht einfach im Internet veröffentlicht werden. Auch deine Freunde dürfen Bilder auf denen du zu sehen bist nicht einfach auf ihrer Homepage veröffentlichen, ohne dich vorher zu fragen.

30 Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Jeder entscheidet selbst, welche personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, Adresse…) bekannt gegeben werden. Alter Wer entscheidet? 0 - 12 Erziehungsberechtigten 12 – 16 Jugendlichen zusammen mit Erziehungsberechtigten Ab 18. Lebensjahr selbst

31 Können die Kinder bestimmen, ob denen Bild eingestellt wird…
Offene Profile im Internet…

32 kruck

33

34 Sexting  Verbreitung selbstproduzierter intimer Fotos
über Apps oder Soziale Netzwerke außerhalb des Wahrnehmungsbereiches der Eltern und Lehrkräfte überwiegend Mädchen, 13 bis 15 Jahren. Selbstdarstellung  Wunsch nach Anerkennung gruppendynamische Ursachen Bloßstellung  in der Öffentlichkeit  gezieltes Onlinemobbing für sensible Jugendlichen  gravierende psychische Folgen

35 Sexting Gefahr von Bloßstellung und Onlinemobbing
gravierende psychische Folgen bei Jugendlichen strafrechtliche Konsequenzen für die Verbreitung: - Verletzung des persönlichen Lebensbereiches durch Fotos/Videos (§201a StGB) - Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung (§174ff) - Beleidigung (§185) - Verbreitung von Pornografie /Kinderpornografie (§ b) - üble Nachrede (§186)

36 Mobbing Cybermobbing (Cyberbullying) schnell großes Publikum
räumlich und zeitlich unbeschränkt anonym Zwischen Meinungsfreiheit und Mobbing.. Mobbing geht alle an und jeder kann eingreifen und helfen…. Wenn das Kind sich verändert hat, WARum… ?

37 Das Internet vergisst nichts!
Es ist passiert! Die unangenehmen Bilder oder Videos sind im Netz. Was kann man machen, dass die Bilder aus dem Internet verschwinden? Dagegen kann man schon was unternehmen und zwar… < s. nächste Folie>

38 Möglichkeiten die Bilder (Videos) aus dem Internet zu entfernen.
Die Person, die sie eingestellt hat, fragen (am besten schriftlich mit Frist). Den Inhaber der Webseite kontaktieren. Sich an den Betreiber des Sozialen Netzwerkes, der Community oder des Dienstes wenden. Rechtsanwalt (Screenshot) Deine Daten gehören dir!

39 V. Jugendmedienschutz Egal wo Kinder und Jugendliche sind und was sie machen: Medien in allen Formen begleiten sie ständig. In der Schule, zu Hause oder in ihrer Freizeit.

40

41

42 Was ist jugendgefährdend?
Als jugendgefährdend gelten gemäß §18 des JschG Medien, die dazu beitragen, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Eine schwere Jugendgefährdung besteht bei: Gewaltinhalten (sexuelle Gewalt, Gewaltspiele) sexuellen Inhalten (Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie) extremistische Inhalte (Aufstachelung zum Rassenhass, Kriegsverherrlichung) Inhalte, die die Menschenwürde verletzen (Darstellung von sterbenden oder gefolterten Menschen)

43 Alleine ins Internet? Kinder und Jugendliche reagieren je nach Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlich auf (problematische) Inhalte. Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und Kritikfähigkeit, um Angebote richtig einzuschätzen. Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets nicht alleine gelassen werden.

44 Sicher surfen in jedem Alter!
9 bis 13 Jahre: Kurz vor der Pubertät wollen Kinder unabhängig sein, alles erfahren. Das Mitmach-Netz „Web 2.0“ gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder Filmdownloads, , Chat). Überprüfung durch Eltern wird immer schwieriger, klare Regeln und Gespräche sind umso wichtiger! Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern müssen im Blick haben, dass PC und Internet immer häufiger für Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren).

45 Sicher surfen in jedem Alter!
14 bis 17 Jahre: Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen die neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) vielfach besser als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten richtig einzuschätzen. Gefahr groß, auch auf schwer jugendgefährdende Inhalte zu stoßen oder sexueller Belästigung ausgesetzt zu werden. Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gespräche sind eine gute Basis! Nutzungszeiten absprechen!

46 Jugendgefährdende Inhalte
Wer den Begriff „Porno“ googelt, bekommt über 900 Millionen Treffer. jugendschutz.net beschäftigt sich jährlich mit ca rechtsextremen Angeboten aus dem deutschen Sprachraum. Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web. Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten. Heranwachsende müssen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.

47 Kommunikation im Netz „Chatten“, sich über Soziale Netzwerke austauschen und „Instant Messaging“ (kurz: IM) gehören zu den beliebtesten Internetaktivitäten von Kindern ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche können so bestehende Freundschaften pflegen und neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen zu wichtigen Themen austauschen, flirten oder sich verabreden – und das weltweit! Neben positiven Aspekten bergen Chats und IM auch Risiken: Wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist, kann niemand genau wissen. Zudem sind Jugendliche mit der Weitergabe von persönlichen Daten unvorsichtig und möglicherweise auch Demütigungen und Beschimpfungen oder gar sexuellen Belästigungen ausgesetzt (oder tun dies selbst).

48 Empfehlungen für Eltern I
Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder brauchen dabei Ihre volle Unterstützung. Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer – nicht im Kinderzimmer. Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten? Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder ( als Startseite fest.

49 Empfehlungen für Eltern II
Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste.  Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z. B. bei  Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutz-einstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle. Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein.

50 Jugendschutz im Internet I
Zentrale Aufsichtsstelle: KJM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann laut JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gegenüber Anbietern Beanstandungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen. Enge Zusammenarbeit mit Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und jugendschutz.net.

51 Empfehlungen für Eltern III
Verbieten Sie nicht generell den Umgang mit Chats und IM, denn Kinder chatten dann ggf. heimlich oder bei Freunden oder Freundinnen und haben im Falle von Problemen keine Ansprechpartner/innen. Suchen Sie (gemeinsam) geeignete Kinder- oder Jugendchats aus, in denen sich Ihre Kinder sicher fühlen. Gute Kinderchats erkennt man daran, dass Moderator/innen den Chat betreuen und die Gespräche überprüfen. Angebote sollten kindgerecht gestaltet und bedienbar sein. Begleiten Sie Ihre Kinder bei den ersten Chatversuchen und legen Sie (gemeinsam) Chat-Zeiten und -Regeln fest (z. B.: Niemals persönliche Daten oder Passwörter weitergeben! Keine Treffen mit Leuten aus dem Chat! Chatiquette beachten! Webcam auslassen! Kontakt beenden, wenn etwas merkwürdig erscheint!). Bei Problemen sollten die Kinder immer das Gefühl haben, offen mit ihren Eltern über unangenehme Erfahrungen sprechen zu können, ohne sich zu schämen oder gar ein Chat-Verbot befürchten zu müssen.

52 Empfehlungen für Eltern IV
Melden Sie Vorfälle, die den Kindern oder Ihnen ein unangenehmes Gefühl vermittelt haben beim Chat-Anbieter, oder bringen Sie diese bei der Polizei zur Anzeige. Beweissicherung ist wichtig!: Notieren Sie genaue Uhrzeit, Chatraum, Channel und Nickname. Die Konversation kann durch einen Screenshot festgehalten werden. Der Text im Chatfenster kann auch herauskopiert und in einer Textdatei gespeichert werden. Im Falle der Zusendung von Kinderpornografie sollten Sie alles so belassen wie es ist und sich umgehend bei der Polizei melden! In jedem Fall sollten Sie die Täter/innen nicht vorwarnen, damit evtl. belastendes Material nicht vorsorglich vom PC gelöscht werden kann.

53 Jugendschutz im Internet II
Selbstregulierung der Anbieter Internetanbieter übernehmen Verantwortung nach dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) gegründet, um rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte zu verhindern.

54 Jugendschutz im Internet III
Beschwerdestellen: KJM, jugendschutz.net und die FSM sind (zusätzlich zu eigenen Recherchen) auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen und haben entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet:

55 Das Internet vergisst nichts!
Es ist passiert! Die unangenehmen Bilder oder Videos sind im Netz. Was kann man machen, dass die Bilder aus dem Internet verschwinden? Dagegen kann man schon was unternehmen und zwar… < s. nächste Folie>

56 Quellen   Urheberrecht


Herunterladen ppt "Medienkompetenz für Kinder Elternabend – Klassen 5"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen