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Flüchtlinge mit SGBII-Bezug

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Präsentation zum Thema: "Flüchtlinge mit SGBII-Bezug"—  Präsentation transkript:

1 Flüchtlinge mit SGBII-Bezug
Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat)

2 Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge
Gliederung Gliederung der Präsentation Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Aufenthaltstitel Wege der Kooperation

3 Projektvorstellung Der ESF-Projektrahmen ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt Leitung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke Laufzeit bis September 2010

4 Koordination, Beratung, Netzwerkfragen Vermittlung
Projektvorstellung Regionales ESF-Projekt „BLEIB in Mittelhessen“ Koordination, Beratung, Netzwerkfragen Mittelhessischer Bildungsverband Vermittlung Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen) GWAB (Lahn-Dill-Kreis) Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder) Fachstelle für Flüchtlingsfragen Hessischer Flüchtlingsrat

5 Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug
Projektvorstellung Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug Nutzung von Synergien in der Beratung Vermittlung bei Problemen durch aufsuchende Beratung Entlastung der öffentlichen Kassen durch besseren Vermittlungserfolg

6 Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen?
Projektvorstellung Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen? Beratung und Profiling z.T. aufsuchend den familiären und fluchtspezifischen Hintergrund erfassend Die Teilnahme am Projekt erfolgt ohne Zwang, die Beratung erfolgt parteiisch

7 Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration
Projektvorstellung Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration Stellenvermittlung Bewerbung Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen Unterstützung bei Behördenkontakt Orientierung Begleitung Vermittlungsrolle Qualifizierung Finanzierung ergänzender Maßnahmen z.T. bei den eigenen Netzwerkpartnern (AGL, Kurse, Trainings, Praktika)

8 Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel Visum Aufenthalts-erlaubnis Niederlassungs-erlaubnis Duldung (Ausreisepflicht) Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang  Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

9 Zielgruppe Flüchtlinge
migrationssensible Beratung Interkulturelle Kommunikation Kulturell geprägte Bildungsbiographien „Integrationsprobleme“ Bleibeberechtigte waren jahrelang „geduldet“ Orientierungsprobleme Traumatisierung Bisherige Erfahrungen mit Behörden Vermittlungsvorteile: Im Sinne des Diversity Management

10 Zielgruppe Flüchtlinge
Beziehung Arbeitsmarkt und Aufenthalt SGB II-Bezug kann Familiennachzug und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verhindern SGB II- Bezug zeugt von Aufenthaltsperspektive Spezielle Bedürfnisse der Zielgruppe Deutschkenntnisse Zeugnisanerkennung, Zertifizierung/Qualifizierung Aufenthaltsperspektive

11 Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel Visum Aufenthalts-erlaubnis Niederlassungs-erlaubnis Duldung (Ausreisepflicht) Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang  Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

12 Aufenthaltstitel  in den jeweiligen Pass oder Passersatz oder Reiseausweis für Ausländer eingeklebt

13 Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis
Immer unbefristet, ohne Nebenbestimmungen Nach 3 bis 7 Jahren Aufenthaltserlaubnis Lebensunterhaltssicherung 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge Deutschkenntnisse/Kenntnis der Gesellschaftsordnung (Integrationskurs)

14 Aufenthaltstitel § 18a: Zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung Bildungsabschluss in Deutschland oder Bildungsabschluss Ausland und zwei Jahre entsprechende Beschäftigung in Deutschland oder Drei Jahre Fachkraft

15 Aufenthaltstitel Bleiberechtsregelung 2006 (Anschlussregelung 2009)
§23.1: Aufenthaltsregelung durch Landesbehörden (IMK) Bleiberechtsregelung 2006 (Anschlussregelung 2009) §23a: Härtefallkommission Rein humanitärer Aufenthalt in Hessen an Lebensunterhaltssicherung geknüpft

16 Aufenthaltstitel §25.1: Asylberechtigt nach Grundgesetz Nach drei Jahren  Widerruf oder NE Arbeitserlaubnis §25.2: Asylberechtigt nach Genfer Flüchtlingskonvention §25.3 ergänzender Schutz Gefahr für Leib und Leben Arbeitserlaubnis nach spät. 3 Jahren Aufenthalt

17 Aufenthaltstitel §29/30/31 FN zu Ausländern
abhängig von Lebensunterhaltssicherung Arbeitsmarktzugang, wenn hier lebender Verwandter Arbeitserlaubnis hat

18 Geduldete Aufenthaltstitel Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz
Können sich arbeitssuchend melden (Agenturen) Keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II (SGB III: Ermessen) Mehr als 35% unter Hartz-IV-Sätzen Erst seit erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt Oft nur dreimonatige Duldungserteilung „Dequalifizierung“

19 Sonderfall Bleiberecht:
Aufenthaltstitel Sonderfall Bleiberecht: Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete Grundsätzliche Anforderungen Bleiberecht Gute Integrationsprognose und Aussicht auf eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (plus weitere Bedingungen)  Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sichern kann, bekommt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (neu: Arbeitserlaubnis, SGB-II-Anspruch)

20 Problematik der Bleiberechtsregelung
Aufenthaltstitel Problematik der Bleiberechtsregelung „Dequalifizierung“: Jahrelanger Ausschluss vom Arbeitsmarkt, von Qualifizierung und Deutschkursen Ausschlusskriterien Verständnisprobleme Anforderung der Lebensunterhaltssicherung Viele haben Ziel nicht erreicht Bereits wieder mehr Geduldete mit mehr als sechs Jahren Aufenthalt

21 Folgeregelung Aufenthaltstitel
Lebensunterhaltsanforderung erfüllt: §23.1 Ausbildung/Schulabschluss: §23.1 Halbtagsbeschäftigung: §23.1 Bemühung um Lebensunterhaltssicherung: §23.1 „auf Probe“ (Verlängerungskriterien ungeklärt) Grundsatz: Verlängerung bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen Grundlegende Qualifizierung sichern

22 Fallbeispiele Fallbeispiel 1 Im Ausweispapier von Klient B. steht „Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.1 AufenthG. Gültig bis “. Welche Konsequenzen ergeben sich für die individuelle Beratung?

23 Fallbeispiele Fallbeispiel 2 Klient M. möchte gerne einen Schweißerschein machen. Seine Deutschkenntnisse sind in Ordnung, aber es ist nicht sicher, ob sie für die Prüfung ausreichen.  BLEIB in Mittelhessen finanziert eine Deutschnachhilfe zum Lernen der Fachtermini

24 Zusammenfassung Bedürfnisse
Besonderer Zusammenhang von Arbeit und Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug) Erlernen der Sprache (auch durch praktischen Einsatz) Anerkennung früherer Abschlüsse/Qualifikationen Qualifizierung Kommunikation

25 Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Wege der Kooperation Möglichkeiten der Zusammenarbeit BLEIB kann Probleme bei der Beratung durch intensive Begleitung lösen BLEIB kann Erfolg von Maßnahmen durch weitere Unterstützung verbessern Konkrete Schritte Bei entsprechenden Klienten Verweis auf BLEIB (Checkliste Aufenthalt) Kontaktpersonen für Klienten mit Flüchtlingshintergrund Angebot weiterer Fortbildungen

26 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Olaf Löhmer Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, Frankfurt/Main Tel.: 069/ Mail:


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