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Veröffentlicht von:Hedda Westrum Geändert vor über 10 Jahren
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„Energie intelligent einkaufen“ – WK Graz
Nutzen Sie Ihre Chancen im liberalisierten Strommarkt – senken Sie Ihre Energiekosten DI Günter Pauritsch 14. Mai 2007
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Agenda Möglichkeiten durch die Liberalisierung Preisentwicklungen
Einsparungspotential bei Lieferantenwechsel Wie gehe ich bei einem Lieferantenwechsel vor? Verbesserungen für Konsumenten mit 1. Jänner 2007 Wir setzen uns für Sie ein – Schlichtungsstelle der E-Control
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Möglichkeiten durch die Liberalisierung (I)
vollständige Marktöffnung mit 1. Oktober 2001 jeder Kunde hat das Recht, den Lieferanten zu wechseln Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromlieferanten bei einem Wechsel Netzbetreiber bleibt gleich neuer Lieferant der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle Kunden unabhängig vom Lieferanten gleichzubehandeln bei netztechnischen Angelegenheiten ist weiterhin der Netzbetreiber ihr Ansprechpartner
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Möglichkeiten durch die Liberalisierung (II)
Festsetzung der Preise nicht mehr behördlich sondern durch Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage Auftreten von neuen Unternehmen neue österreichische und z.T. auch ausländische Lieferanten unterschiedliche Energiepreise unterschiedliche Erzeugungsformen (Stromkennzeichnung) unterschiedliche Angebote (Bindungsfristen, Rabatte)
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Entwicklung der Stromgroßhandelspreise EEX Phelix-Base-Year-Future
Quelle: EEX
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Strompreise 1999 vs. 2006 Energie + Netz, Gewerbe 50.000 kWh
Senkung der Netztarife Verringerung der Energiepreise Quelle: Eurostat
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Industriestrompreiserhebung 2. HJ 2006, Mittelwert Netzebene 6
Höhe der Energiepreise in den Bundesländern unterschiedlich Quelle: E-Control Niederösterreich und Vorarlberg keine bzw. zu wenig Werte vorhanden.
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Einsparungspotential bei Wechsel zum günstigsten Anbieter (I)
kWh/Jahr, ngL, Stand. Mai 07
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Einsparungspotential bei Wechsel zum günstigsten Anbieter (II)
80 MWh/Jahr, 30 kW, gL, Stand Mai 07
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Lieferantenwechsel – Wie gehe ich vor? (I)
Angebote einholen Liste der Lieferanten u.a. im Tarifkalkulator der E-Control Abfrage über Tarifkalkulator max kWh/Jahresverbrauch (Strom) Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten (per Mail/telefonisch), wichtige Informationen für den Lieferanten: Jahresverbrauch Leistung Tätigkeitsbereich Kopie der letzten Jahresabrechnung Angebote vergleichen Energiepreis Leistungspreis/-pauschale Laufzeit Kündigungsfristen
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Lieferantenwechsel – Wie gehe ich vor? (II)
nach der Entscheidung für einen Lieferanten ausfüllen des Liefervertrages Versand der Unterlagen per Mail, Fax, Post Kopie der letzten Jahresabrechnung beilegen die restlichen Formalitäten übernimmt der neue Lieferanten (Kündigung, Information an den Netzbetreiber) anschließend erhalten Sie die Information, ab wann Sie vom neuen Lieferanten beliefert werden der Wechsel kostet nichts!!! an der Versorgungssicherheit ändert sich nichts Netzbetreiber bleibt gleich
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Erstellung von Preisvergleichen der Tarifkalkulator
Tarifkalkulator-Button wählen oder direkt:
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Ergebnisdarstellung Informationen über (u.a.)
Lieferanten (Abfragen bis max kWh) Kontaktdaten, Vertragslaufzeit detaillierte Darstellung der Energiepreise Stromkennzeichnung Netzbetreiber Kontaktdaten
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Verbesserungen für die Konsumenten mit 1. Jänner 2007 (I)
einfachere Durchführung von Preisvergleichen klare Ausweisung der Energiepreise auf jedem Informations- und Werbematerial transparentere Rechnung (u.a. sind folgende Informationen jedenfalls zur Verfügung zu stellen): Zählerstände, die für die Abrechnung herangezogen werden Art der Zählerstandsermittlung der Energieverbrauch je Tarifzeitraum Ausweisung des Energiepreises in Cent/kWh schnellerer Lieferantenwechsel Verkürzung der Wechselfrist auf vier bis max. sechs Wochen genauer Name und Anschrift sind bereits ausreichend
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Verbesserungen für die Konsumenten mit 1. Jänner 2007 (II)
Überprüfung der Lieferbedingungen durch die E-Control Kommission Wartefrist bei Preiserhöhungen rechtzeitige Information an die Kunden 3 Monate haben die Kunden Zeit, den Lieferantenwechseln durchzuführen Einführung eines „Versorgers letzter Instanz“
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Schlichtungsstelle der E-Control (I)
Schlichtung von Streitigkeiten über die Qualität einer Dienstleitung oder die Höhe einer Rechnung Mitwirkungs- und Auskunftspflicht der Unternehmen Aufschub der Fälligkeit der Forderung
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Schlichtungsstelle der E-Control (II)
Ablauf eines Verfahrens Schriftlicher, aber formloser Streitschlichtungsantrag Was ist passiert? Gegen wen richtet sich ihr Antrag? Wie kann eine befriedigende Lösung für Sie aussehen? Einleitung des Verfahrens Schreiben an Unternehmen mit Bitte um Stellungnahme und Unterbreitung eines Lösungsvorschlages evtl. mündliche Verhandlung (nur wenn erwünscht) Einigung: außergerichtlicher Vergleich keine Einigung: Einstellung des Verfahrens (Gerichte) Streitschlichtungsstelle: – 444
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Weitere Informationen
Ansprechperson DI Günter Pauritsch Tel: Fax: Streitschlichtungsstelle – 444 Hotline Web-Adressen
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Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit !
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