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TÜV Carbon Management Service

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Präsentation zum Thema: "TÜV Carbon Management Service"—  Präsentation transkript:

1 TÜV Carbon Management Service
Das Kioto-Protokoll und die Flexiblen Mechanismen Die Aufgaben einer Independent bzw. Designated Operational Entity Hinweis auf Rolle des TÜV – unserer Abteilung – im Kyotoprozess! Kurzer Verweis auf Stan der Akkreditierung! Dipl. Met. Thomas Kleiser, TÜV Süddeutschland Croatian-German Workshop on Business „Design of JI projects under the Kyoto Protocol to reduce CO2 emissions“ Zagreb, Kroatien – 12./13. Dezember 2002 JI-Projekt-Zyklus

2 “Meilensteine” für den Klimaschutz
Early - Joint Implementation (JI) Clean Development Mechanism Nationale (Emissions-) Reduktionspflicht - auf Zeitschiene eingehen! Achtung: JI erst ab 2008! Handel m. Emissionsrechten EU JI JI-Projekt-Zyklus 1. Budgetperiode

3 Schema: Projektmechanismen (CDM)
GHG-Reduzierung Investor Zertifizierung (1) Hiermit wird ein Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung festgelegt. (2) Zweck des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung ist es, die nicht in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und zum Endziel des Übereinkommens beizutragen, und die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien dabei zu unterstützen, die Erfüllung ihrer quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und -reduktionsverpflichtungen aus Artikel 3 zu erreichen. (3) Im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung   a) werden die nicht in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien Nutzen aus Projektmaßnahmen ziehen, aus denen sich zertifizierte Emissionsreduktionen ergeben;   b) können die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien die sich aus diesen Projektmaßnahmen ergebenden zertifizierten Emissionsreduktionen als Beitrag zur Erfüllung eines Teiles ihrer quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und -reduktionsverpflichtungen aus Artikel 3 entsprechend den Entscheidungen der als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dienenden Konferenz der Vertragsparteien verwenden. (4) Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung unterliegt der Weisungsbefugnis und Leitung der als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dienenden Konferenz der Vertragsparteien und wird von einem Exekutivrat des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung beaufsichtigt. (5) Die sich aus jeder Projektmaßnahme ergebenden Emissionsreduktionen werden von Einrichtungen zertifiziert, die von der als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dienenden Konferenz der Vertragsparteien zu benennen sind, und zwar auf folgender Grundlage:   a) freiwillige Teilnahme, die von jeder beteiligten Vertragspartei gebilligt wird;   b) reale, meßbare und langfristige Vorteile in bezug auf die Abschwächung der Klimaänderungen und   c) Emissionsreduktionen, die zusätzlich zu denen entstehen, die ohne die zertifizierte Projektmaßnahme entstehen würden. Rehabilitation JI-Projekt-Zyklus Carbon Credits

4 Schema: Projektmechanismen (JI)
Investition CO2 in Projekt (2) Re-duktion (3) Übertrag von Emissionsrechten 1) Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 3 kann jede in Anlage I aufgeführte Vertragspartei Emissionsreduktionseinheiten , die sich aus Projekten zur Reduktion der anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen oder zur Verstärkung des anthropogenen Abbaus solcher Gase durch Senken in jedem Bereich der Wirtschaft ergeben, jeder anderen in Anlage I aufgeführten Vertragspartei übertragen oder von jeder anderen in Anlage I aufgeführten Vertragspartei erwerben, sofern a) ein derartiges Projekt von den beteiligten Vertragsparteien gebilligt worden ist; b) ein derartiges Projekt zu einer Reduktion der Emissionen aus Quellen oder zu einer Verstärkung des Abbaus durch Senken führt, die zu den ohne das Projekt entstehenden hinzukommt; c) sie keine Emissionsreduktionseinheiten erwirbt, wenn sie die in den Artikeln 5 und 7 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, und d) der Erwerb von Emissionsreduktionseinheiten ergänzend zu Maßnahmen im eigenen Land zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Artikel 3 erfolgt. Wichtig: Beteiligte Parteien müssen Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Hinweis: JI erst ab dem Jahr 2008 möglich. Land 1 Land 2 JI-Projekt-Zyklus

5 Early JI-Mechanismus I N V E S T O R Empfänger ANNEX-B Investition
Industrieland B I N V E S T O R Industrieland A Investition Ab 2008 vor 2008 Emissions- reduktion JI-Projekte können erst ab Beginn der ersten Verpflichtungsperide, d. h. ab 2008, Minderungsgutschriften, sogenannte Emission Reduction Units (ERUs) generieren. Zwar sind auch Projekte zulässig, die bereits im Zeitraum 2000 bis 2008 begonnen haben, allerdings werden für die für die Emossionsminderungen, die vor 2008 erzeugt wurden, keine Emissionsgutschriften ausgegeben. Es besteht allerdings die Möglichkeit, für die Zeit vor 2008 mit dem Gastgeberland einen Forward auf Assigned Amount Units (AAU) auszuhandeln. Nach Zuteilung des Assigned Amount, d. h. nach Erfüllung der Teilnahmeberechtigung, werden die vor 2008 erzielten Minderungen durch einen Transfer von AAUs vergütet. Allerdings fällt dies unter den Emissionshandel, nicht unter die JI-Projekte. Hinweis: Lediglich 2,5 % des Assigned Amount eines Landes können von der einer auf die nächste Verpflichtungsperiode übertragen werden. Forward auf die AAU Zertifikat JI-Projekt-Zyklus Teil der Finanzierung ANNEX-B TÜV Süddeutschland

6 Schema: Emissionshandel
CO2 Obergrenze Die Konferenz der Vertragsparteien legt die maßgeblichen Grundsätze, Modalitäten, Regeln und Leitlinien, insbesondere für die Kontrolle, die Berichterstattung und die Rechenschaftslegung beim Handel mit Emissionen, fest. Die in Anlage B aufgeführten Vertragsparteien können sich an dem Handel mit Emissionen beteiligen, um ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 zu erfüllen. Ein derartiger Handel erfolgt ergänzend zu den im eigenen Land ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung der quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und -reduktionsverpflichtungen aus Artikel 3. Firma 1 Firma 2 JI-Projekt-Zyklus

7 Aufgaben einer Independent bzw. Designated Operational Entity ?
bei Klimaschutzprojekten: Prävalidierung/Validierung Verifizierung Zertifizierung beim Emissionshandel: Zertifizierung der Treibhausgasinventur JI-Projekt-Zyklus

8 Projektzyklus von JI - Klimaschutzprojekten
AE PP SC &COP/MOP Akkreditierung/ Ernennung Projektentwicklung Validierung/Registrierung Monitoring Verifizierung/Zertifizierung Genehmigung/Bescheinigung IE IE DFP SC PP IE Anfordeerungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee SC JI-Projekt-Zyklus ERU (ab 2008)

9 Teilnahmekriterien für Gastgeber und Investorland
Ratifikation des Kyoto-Protokolls Unterwerfung unter das Sanktionssystem Bestimmung des Assigned Ammount Etablierung eines computerisierten nationalen Registers Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung der Treibhausgasemissionen und der Speicherung durch Senken Rechtzeitiges Einreichen von jährlichen Inventaren Einreichung zusätzlicher Informationen über den Assigned Amount Anfordeerungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee JI-Projekt-Zyklus

10 Teilnahmekriterien für Gastgeber und Investorland
Gastgeberland: Variante A – Second Track Das Second Track Verfahren liegt vor, wenn nur die ersten 4 Kriterien der vorigen Auflistung vom Gastgeberland erfüllt werden. In diesem Fall ist ein an das Vorgehen bei cdm angelehnter Projektzyklus zu durchlaufen unter Begleitung von internationalen Kontrollinstanzen. Variante B – First Track In diesem Fall werden alle der zuvor aufgeführten Kriterien erfüllt! In diesem Fall handeln Gastgeber- und Investorland ohne internationale Überprüfung die für ein Projekt zu vergebenden Emissionsgutschriften (ERU) untereinander aus. Anfordeerungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee JI-Projekt-Zyklus

11 Projektkriterien Verwendung von Atomkraft bei JI generell unzulässig
Senkenmaßnahmen prinzipiell zulässig, aber: - bei Bewirtschaftungsmaßnahmen muss Gastgeberland zulässige Projektkategorien rechtzeitig an das Klimasekretariat gemeldet haben. - festgelegte Obergrenze für Gutschriften aus Waldbewirtschaftung Kriterium der Zusätzlichkeit! Ggf. national noch weitere Anforderungen (Designated Focal Points) an baseline-Ermittlung, Technologien etc.. Deshalb frühzeitige Kontaktaufnahme ratsam! Anfordeerungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee JI-Projekt-Zyklus

12 Aufgaben für das Projektdesign
Projektteilnehmer entwerfen Projekt prüfen Projekt entsprechend dem Kriterienkatalog prüfen Zusätzlichkeit führen Baseline-Studie durch prüfen Umweltrelevanz (innerhalb/außerhalb Projektgrenzen), ggf. UVP nach nationaler Regelung erstellen Projektdesign mit Baseline und Monitoring-Plan holen Zustimmung (Approval) des Gastgeber- und Investorlandes für das Projekt ein Anforderungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee JI-Projekt-Zyklus

13 Aufgaben der Projektprüfung
Independent Entity macht Dokument entsprechend der Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich und nimmt 30 Tage lang Einsprüche der dazu Berechtigten entgegen prüft das Projekt nach Fristablauf unter Würdigung der Einwände auf Konformität zu Regeln und Kriterien und informiert bei Ablehnung die Teilnehmer des Projekts Supervisory Committee nimmt Überprüfungsantrag entgegen prüft das Projekt innerhalb von 6 Monaten bzw. bis zum 2. Treffen nach der Antragstellung Informiert die Teilnehmer und die Öffentlichkeit über die getroffene Entscheidung und deren Begründung Anforderungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee JI-Projekt-Zyklus

14 Aufgaben im Rahmen der Bestimmung der Emissionsminderungen
Independent Entity: macht den Monitoring-Bericht öffentlich zugänglich prüft Monitoring und Emissionsminderungsberechnung auf Regelkonformität bestätigt die erzielten Emissionsminderungen macht die Informationen über die ermittelten Emissionsminderungen (ERU) öffentlich zugänglich Supervisory Commitee: beschließt auf nächstem Treffen (oder innerhalb max. 30 Tagen) über beantragte Überprüfung führt ggf. die Überprüfung innerhalb 30 Tagen durch macht das Ergebnis der Prüfung und Details (Gründe) öffentlich zugänglich Anforderungen etwas modofiziert gegenüber CDM! Statt DOE hier IE (Independent Entity) SC = Supervisory Comitee JI-Projekt-Zyklus

15 JI-Baseline-Regeln für die JI-Baseline-Festsetzung sind folgende Regeln zu berücksichtigen: Projektspezifische Konstruktion der Baseline und/oder Multi - Projekt - Emissionsfaktor; Faktoren liegen allerdings noch nicht vor. Berücksichtigung nationaler oder branchenspezifischer Randbedingungen (Politiken, wirtschaftlichen Lage, Verfügbarkeit von Brennstoffen etc.). Aktivitätsverringerungen bei Emissionsminderung mitberücksichtigen. Unsicherheiten mit einrechnen (konservativ); generell ist bei der Konstruktion von eigenen Baselines ein konservatives Vorgehen zu wählen. Vorgehen bei der Baseline-Festlegung ist durch die Projektteilnehmer zu begründen. Hinweis: Baseline-Methodik wird beim Second Track durch das Supervisory Committee genehmigt (Orientierung an cdm-Executive Board); beim First Track erfolgt dies durch eine bilaterale Vereinbarung der Beteiligten. Ein Anrechnungszeitraum ist im Gegensatz zu cdm nicht vorgegeben. JI-Projekt-Zyklus

16 Der Validierungsprozess
Aufgabe Kriterien Gegenstand  Vollständigkeit; Projektgrenzen  obligatorische Anforderungen  Umweltaspekte  angewandte Methodik  ermittelte Emissionsreduktion Dokumenten-prüfung Dokumente PDD / Baseline-Studie / MVP Einreichen einer neuen Methodik Anwendung einer neuen Methodik Risikoanalyse  Zuverlässigkeit  Stärken & Schwächen  Sensitivität  Transparenz Annahmen & Schlüsse Grundlagen Lokale / Gebietsbezogene Rahmenbedingungen Grundlagen-ermittlung  Überprüfbarkeit, Nachvollziehbarkeit JI-Projekt-Zyklus Kriterien-katalog Antrag auf ein Klimaschutzprojekt Validierung

17 Aufgaben bei der Validierung
Begutachtung der Projektplanungsunterlagen und ggf. Durchführung von Audits bzgl. der Erfüllung der Kyoto-Kriterien des gewählten Untersuchungsrahmens der gewählten Baseline-Szenarios der voraussichtlichen Treibhausgasreduktionen des Monitoringplans ggf. kundenspezifischer Kriterien JI-Projekt-Zyklus

18 Monitoring Datenerfassung Datenverarbeitung und Berichtswesen
Qualitätssicherung Datenunsicherheit Notfallmanagement Management System JI-Projekt-Zyklus

19 Obligatorische Anforderungen
Umweltverträglichkeitsanalyse unter Einbeziehung grenzüberschreitender Auswirkungen Bestätigungen seitens des Gastlandes maximal für Zeitraum 2008 bis 2012 Lokales Einwenderverfahren Globales Einwenderverfahren JI-Projekt-Zyklus

20 Der Verifizierungsprozess
Untersuchungsgegenstand Aufgaben Kriterien Prozess- Analyse  Vollständigkeit  Relevanz  Ausführung Systemgrenzen  Auswahl  Anwendung  Gültigkeit  Qualitätssicherung  Empfindlichkeit System- Analyse MVP & Baseline Management Prozesse Daten- Analyse  Grundlagen  Nachvollziehbarkeit  Folgerungen  Transparenz Indikatoren Ergebnis- Analyse Parameter zur Durchführung der Emissionsreduktion  Genauigkeit  Fehlerquellen  Grundlagen JI-Projekt-Zyklus Kriterien- katalog Monitoring Report Verifizierung

21 Bericht über Verifizierung
Begutachtung des Monitoringberichtes und Durchführung von Audits und Inspektionen zur Verifizierung der Übereinstimmung mit den validierten Unterlagen der anhaltenden Gültigkeit von Voraussetzungen der erzielten Treibhausgasreduktionen der Qualität der Daten notwendiger Revisionen Bericht über Verifizierung JI-Projekt-Zyklus

22 Erfahrungen eines Zertifizierers
PCF ist Vorreiter bei der Entwicklung von Methodologien für Klimaschutzprojekte Viele Investoren haben ein oder mehrere Projekte in der Pipeline Projektentwicklung ist ein iterativer Prozess (Prä-)Validierungen sichern angebotene Emissionsreduktionen auf dem “Grauen Markt” ab Unilaterales CDM wird voraussichtlich großen Beitrag bei Klimaschutzprojekten leisten JI schon jetzt beginnen – lange Vorlaufzeit bei technisch anspruchsvollen Projekten JI-Projekt-Zyklus

23 netinform netinform www.netinform.de www.netinform.net Liefert
Informationen und Dienstleistungen zu - Beispielprojekten - Projektpartnerschaften - Hilfsmittel und Werkzeuge - Ausschreibungen - Weiterbildung - Wissenstransfer Virtuelle Messe mit erfolgreich realisierten technischen Lösungen JI-Projekt-Zyklus

24 Unsere Services zum Klimaschutz
Unterstützung Emissionshandel PRODUZENT - Investoren in Klimaschutzprojekte Projektentwicklung - Beratung: Projektauswahl - Technische Planung - Feasibility Study - Beratung: Investment - Baseline Study - Monitoring System (MVP) - Prävalidierung - Vertragswesen - Verifizierung - Zertifizierung 1. Die Auswahl und Darstellung eines Klimaschutzprojektes obliegt dem Investor mit oder ohne Hilfe eines Projektentwicklers. Um den Anforderungen des Kioto-Protokolls Genüge zu tun, sind dafür umfangreiche Unterlagen zu erstellen. 2. Die erstellten Projektunterlagen sind von einem unabhängigen Gutachter zu prüfen. Prüfungsinhalte sind die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit des Projektdesigns und die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kioto-Protokolls. 3. Während der Projektimplementierung können klassische TÜV-Aufgaben wie Anlagenprüfungen und -abnahmen sowie ein Energie- oder THG-Monitoring durchgeführt werden. 4. Die tatsächlich eingesparten THG sind in der Verifizierung eines Monitoringberichtes zu bestätigen und in einem Report niederzulegen. Auf Grundlage des Verifizierungsberichts wird durch einen unabhängigen Gutachter ein Zertifikat erstellt, das nach Genehmigung durch die beteiligten Länder und die UNFCCC zur Eintragung von handelbaren Emissionsrechten in die nationale Regiestrierung führt. 5. Die erzielten Emissionsreduktionen (ERU oder CER) kann zur Verminderung der eigenen Emissionsverpflichtungen angerechnet werden oder an einem beliebigen Handelsplatz verkauft werden. Projektdurchführung - Third Party inspection - Monitoring JI-Projekt-Zyklus ƒ - Validierung

25 Carbon Management Service
TÜV Süddeutschland TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb Carbon Management Service Thomas Kleiser Tel – 1186 JI-Projekt-Zyklus


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