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Kinder und Häusliche Gewalt

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Präsentation zum Thema: "Kinder und Häusliche Gewalt"—  Präsentation transkript:

1 Kinder und Häusliche Gewalt
Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut) Fachgespräch Justiz, Schleswig-Holstein November 2011 E + RPsy., wiss Referent DJI Letzte Projekte Aktuelle Projekte Anstehende Projekte 3 Zugänge zum Thema Bedeutung, die der Tagesaktualität enthoben ist: Gesellschaft was schädigt Kinder, Verwahrlosungsbuch, keine unbegründete Selbstgewissheit Tagtägliche Aktualität in den Fällen Politischen Fragen: 1684 BGB, 156 FamFG (Einigung – Kindeswohl): Regel- Ausnahmeverhältnisse

2 Desiree, Kinder wie Desiree geht es in meinem Vortrag
Quelle: Lercher et al. (1997). Weil der Papa die Mama haut. Ruhnmark: Donna Vita.

3 Aufbau des Vortrags Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder und das Kindeswohl Häusliche Gewalt, Kindeswohl und Umgang aus psychologischer Sicht Fallbeispiele und Fragen

4 Empirische Arbeiten zu Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder - jährlicher Schnitt -
Dass ich heute hier stehe, ist für mich erfreulich, dass ich tatsächlich etwas zu sagen habe, ist aber nur zu einem sehr geringen Teil mein Verdienst. Sondern Ergebnis gemeinsamen Bemühungen, Grafik erklären, Forschungssituation in Deutschland Datenbank: Psychinfo, Suchbegriffe: domestic violence, woman battering, interparental violence & child development

5 hauptsächlich untersuchte Bereiche:
Zusammenhänge zwischen dem Erleben von häuslicher Gewalt und der Entwicklung von Kindern hauptsächlich untersuchte Bereiche: Verhaltensauffälligkeiten / psychische Gesundheit Merkmale der schulischen Entwicklung Merkmale der sozialen Entwicklung Belastungserleben Bemerkung: Was ist hier mit häuslicher Gewalt gemeint, idR mehrfache und schwere iS verletzungsträchtige, Generalisierung ist nicht möglich

6 Erleben von häuslicher Gewalt und Verhaltensauffälligkeit
Raten klinischer Auffälligkeit im Vergleich zu Kontrollgruppen Risk Ratio Externalisierung (4 Studien) ,3 Internalisierung (3 Studien) ,6 mittlerer Unterschied in der Belastung durch Verhaltensauffälligkeiten (Effektstärke, insgesamt mehr als einbezogene Kinder) d Statistik Externalisierung (moderater Effekt) Internalisierung (moderater bis starker Effekt) (Meta-Analysen von Kindler, 2002; Kitzman et al., 2003; Wolfe et al., 2003; Sternberg u.a., 2006; Evans u.a. 2008) Geschichte der Studien, Anfang klinische Einschätzungen Frauenhaus, dann methodische Weiterentwicklung Vergleich andere Belastungen im Leben von Kindern Querverbindung Def. KWG

7 Schulische und soziale Entwicklung bei einer Belastung durch häusliche Gewalt
Schulische Entwicklung: mittlerer Unterdrückungseffekt auf IQ je nach Schwere der Gewalt: IQ Punkte zum Vergleich: mittlerer Fördereffekt bei intensiver Förderung: 9 IQ Punkte mittlere Rate von Fähigkeitsrückständen von einem oder mehr Jahren in Kernfächern ca. 40 % Soziale Entwicklung: Mehrere Längsschnittstudien über 20 bzw. 21 Jahre zeigen Zusammenhänge zwischen einem Erleben von Partnerschaftsgewalt in der Kindheit und der Bereitschaft, Gewalt in eigenen Partnerschaften auszuüben bzw. zu erdulden Kogn. Entwicklung: Wenigsten Zsh. Abstraktes Denken usw. , mehr Aufmerksamkeit, Lernfreude

8 Hinweise auf einen tatsächlich kausalen Effekt: Längsschnittstudien
Häusliche Gewalt als Ursache von Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung Hinweise auf einen tatsächlich kausalen Effekt: Längsschnittstudien Dosis - Wirkungszusammenhang Ausschluss bzw. Kontrolle anderer Möglichkeiten Aufklärung der Vermittlungszusammenhänge Kontrolle andere Möglichkeiten: Trennung, andere KWG, genetische Effekte

9 Vorliegen eines Dosis - Wirkungs - Zusammenhanges
Ausmaß an häuslicher Gewalt durch den Vater Nie ein Vorfall zwei Vorfälle > zwei Vorfälle Störung Sozialverhalten 3,7% ,5% ,1% ,0% Angststörung 13,3% ,4% ,2% ,4% Depression 17,9% ,8% ,8% ,4% Alkoholabhängigkeit 14,7% ,9% ,9% ,1% mehrere Gewaltstraftaten 8,2% ,4% ,1% ,5% (Quelle: Fergusson & Horwood, 1998, Dunedin Längsschnittstudie, NZL)

10 Aufklärung von Vermittlungszusammenhängen
. Schuldgefühle .17* .87** Partnerschaftsgewalt Internalisierung Nicht signifikant .54** .69** Gefühl des Bedrohtseins Grych et al. (2002)

11 Umgang und Kindeswohl Zum Kindeswohl gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen (§1626 Abs. 3 BGB) Empirisch belegbar vor allem bei Positiver Eltern-Kind Beziehung Einigermaßen verantwortungsvollem Erziehungsverhalten Konfliktniveau kann begrenzt werden (Friedrich, Reinhold & Kindler 2011) Recht und Pflicht einer jeden demokratischen Gesellschaft: Normsetzungen auch über den empirischen Kenntnistand hinaus

12 Häusliche Gewalt, Umgang und Kindeswohl
Eingeschränkte Übertragbarkeit der Regelvermutung auf Kinder nach häuslicher Gewalt: Besonders belastete Gruppe Schutzanspruch vor neuerlichen Gewalterfahrungen Vorrang wenigstens einer positiven Vertrauensbeziehung Teilweise gravierend eingeschränkte Beziehungs- und Erziehungsfähigkeiten Einzelfallbezogene Entscheidungsfindung unter Einbezug Risikoeinschätzung, gewaltbedingte Belastung und Kontaktfähigkeit

13 Anzeichen einer Traumatisierung nach häuslicher Gewalt
Graham-Bermann & Levendosky, 1998, N=64, 7-12 Jahre: Ca. 50 % traumatisches Wiedererleben Ca. 40 % erhöhtes Erregungsniveau Ca. 20% Vermeidungsreaktionen Levendosky et al., 2002, N=39, 3-5 Jahre Ca. 80% traumatisches Wiedererleben Ca. 90% erhöhtes Erregungsniveau Ca. 3% Vermeidungsraktionen Derzeit 6 Studien: Insgesamt starker Effekt (d=1.54; Evans u.a. 2008) Ähnliche ausgeprägte Traumatisierungsanzeichen wurden bei Kindern nach Verkehrsunfällen oder Hundeattacken gefunden, höhere Werte nach dem Miterleben eines gewaltsamen Todesfalls in der Familie Unter Umständen Unvereinbarkeit Traumabehandlung und Umgang

14 Fortsetzung von Gewalt in Trennungssituationen
Relativ hohe Grundrate fortgesetzter oder eskalierender Gewalt, wenn es vor der Trennung bereits zu häuslicher Gewalt gekommen ist Im Einzelfall risikoerhöhende oder risikomindernde Faktoren Hohe Rate an Gerichtsstreitigkeiten, daher evtl. Überrepräsentation im Gerichtsalltag

15 Bindungsdesorganisation nach häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt scheint in der Hälfte bis der Mehrheit der Fälle die Bindungsbeziehung zu beiden Elternteilen beobachtbar zu desorganisieren. Grund: In Momenten extremer Angst sind beide Bindungspersonen nicht verfügbar Wenigstens eine organisierte Bindung ist für eine gesunde psychische Entwicklung bedeutsam Umgang unter sehr belastenden Bedingungen kann die Desorganisation unter Umständen aufrecht erhalten Paradoxer Effekt: Das ansonsten sinnvolle Prinzip der Erhaltung möglichst aller Bindungen eines Kindes führt defacto dazu, dass das Kind zeitweise ohne organisierte Bindungsbeziehung bleibt Was bedeutet erhöhte Anzahl an Ausnahmen? Einzelfallbezogene Einschätzungen RE, gewaltbedingte Belastung und emotionale Situation des Kindes, Mehr Arbeit: Sorry

16 Ausüben von häuslicher Gewalt und Erziehungsfähigkeit
In der Praxis stellenweise Vorannahme: Ausüben von häuslicher Gewalt und Erziehungsfähigkeit seien unabhängig Aber 16 Studien: Starker Zusammenhang zum Risiko von Kindesmisshandlung, Risk Ratio 6-12, deutlicher Dosiseffekt, risikoerhöhende bzw. risikomindernde Faktoren im Einzelfall beachten.

17 Ausüben von häuslicher Gewalt und Erziehungsfähigkeit
Moderate Zusammenhänge zu erhöhter Selbstbezogenheit oder übermäßiger Strenge, d.h. teilweise fällt eine kindbezogene Kontaktgestaltung schwer Starke Zusammenhänge zu Einschränkungen der Bindungstoleranz In manchen Fällen einer Geschichte ausgeübter häuslicher Gewalt reicht es nicht den Focus auf die Verhinderung fortgesetzter Partnerschaftsgewalt zu richten

18 Was heißt das für den Einzelfall?
Generell Einzelfallprüfung statt pauschaler Regelungen Einvernehmen als riskantes und z.T. belastendes Ziel (Kaspiew et al. 2009), stattdessen z.T. stärkeres Auftreten von Institutionen als Kindeswohlwächter Häufiger vertiefende Klärungsaufträge Entscheidungskriterien+: Gewaltrisiko, Ausmaß Traumatisierung und Behandlungsbedürftigkeit, Ziel: Traumasensible Jugendhilfe und Familien-rechtsprechung

19 Unsere Perspektiven? Gedankliche Trennung Hochstrittigkeit und Situation nach schwerer Partnerschaftsgewalt Qualifizierung von Sachverständigen Auflage zu gewaltzentrierter Beratung Vermehrte Prüfung der Notwendigkeit weitergehender Behandlung bzw. Hilfe zur Erziehung …? Ausschluss bei sehr hohem Gewaltrisiko, sehr belastetem Kind, oder erheblich eingeschränkter Kontaktfähigkeit

20 Herzlichen Dank für Interesse & Aufmerksamkeit


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