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Stärkung schulischer Eigenverantwortung am Beispiel der berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein: Regionales Berufsbildungszentrum - RBZ - Berufsbildende.

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Präsentation zum Thema: "Stärkung schulischer Eigenverantwortung am Beispiel der berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein: Regionales Berufsbildungszentrum - RBZ - Berufsbildende."—  Präsentation transkript:

1 Stärkung schulischer Eigenverantwortung am Beispiel der berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein: Regionales Berufsbildungszentrum - RBZ - Berufsbildende Schule als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts In dieser Phase 1999 bis 2001 haben wir in SH das Projekt RBZ auf den Weg gebracht. Wobei wir immer die Idee verfolgt haben, die BBS in eine neue Rechtsform zu überführen. Wir wussten nur noch nicht, welche Rechtsform für unsere Zielsetzung die rechtlich mögliche und pädagogisch sinnvollste ist (u.a. Eigenbetrieb, rechtsfähige Anstalt). Bessere Unterrichtsqualität durch mehr Eigenverantwortung war die Kurzformel. In der ausführlicheren Zielbeschreibung lautete die Zielsetzung so:

2 Die Zielsetzung für die Idee RBZ zusammengefasst:
Die Beruflichen Schulen sollen als rechtsfähige RBZ befähigt werden, sich eigenverantwortlich und eigenständig bei Anpassungs- und Gestaltungsprozessen auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem, technischem und pädagogischem Gebiet, schnell, angemessen, innovativ, kreativ, flexibel und differenziert in der Region zu beteiligen, um für Jugendliche aktuelle sowie zukunfts-orientierte Bildungsprozesse zu organisieren. In dieser Formulierung ist natürlich auch ein gewisses Maß an Kritik enthalten. Waren die beruflichen Schulen bislang nicht in der Region gut aufgestellt? Wo lagen die Defizite? Das Konzept regionale Berufsbildungszentren als rechtsfähige Anstalten zu organisieren schien eine Möglichkeit, dieser umfassenden Zielverstellung ein Stückchen näher zu kommen. Was sah das Konzept vor? Hier nur einige Hinweise auf das Konzept!

3 Öffentliche Schulen sind im allgemeinen nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts des Schulträgers (vgl. § 2, Abs. 2 SchulG) Das Landesverwaltungsgesetz sieht für öffentliche Aufgaben diverse Rechtsformen vor, z. B.: Anstalt, GmbH, Körperschaft …. Einrichtungen als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) in SH sind z. B.: Studentenwerk SH, Universitätsklinik SH, Gebäudemanagement SH, Investitionsbank SH, Verwaltungsakademie Bordesholm, Sparkassen, … 3

4 Landesverwaltungsgesetz SH
Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind von einem oder mehreren Trägern der öffentlichen Verwaltung errichtete Verwaltungs- einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit einem Bestand an sachlichen Mitteln und Dienstkräften Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen. (§ 41, Abs. 1) KuVo Schulgesetz § 100-§110 KuVo = Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts u. a. Stadt- werke kiek in WLS RBZ TLS RBZ EHKS RBZ Kommunalunternehmen/ Wirtschaftsunternehmen Bildungszentren 4

5 Konzept / Struktur eines RBZ
Status: Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Organe: Verwaltungsrat u. Geschäftsführung Leitung: dezentral (bis hin zu Lehrerteams) Haushalt: Budget, Girokonto, kaufmännische Buchführung, Erwirtschaftung und Verwaltung eigener Mittel (Vermietung von Räumen, Weiterbildungsangebote, Landes- und EU-Projekte, Kursgebühren) Aufgaben: Erfüllung schulgesetzlicher Aufgaben, Unter-richtsentwicklung, Bildungsberatung, eigene Fort- und Weiter-bildung entwickeln, Qualitätsmanagement einführen, etc. Schulaufsicht: Rahmensteuerung, Rechtsaufsicht, Zielvereinbarung (Controlling), Planstellenzuweisung, Zuweisung von Vertretungs-, Schulwander- u. Fortbildungsmittel,

6 RBZ-Erprobung 2002 - 2006 Erstes Konzept 2001 (www.rbz.lernnetz.de )
Erprobung einzelner Elemente an 12 BBS Zahlreiche Abstimmungsprozesse (Landkreistag, Städtetag, Landtag, Verbände, Gewerkschaften, Ministerien etc.) u. a. Status, Trägerhaftung, Dienstherreneigenschaft, Weiterbildungsauftrag, Ergebnis: Verankerung des Konzeptes im neuen SchulG (RBZ als rechtsfähige Anstalt) 2007 Im Kontext dieser Erprobung haben alle Beruflichen Schulen profitiert. Es gab einen Delegationserlass, der insbesondere in der Personalentwicklung Verantwortung auf die Schulleiter übertrug und die Schulträger übertrugen den BBBS ein Finanzbudget zur eigenverantwortlichen Verwaltung.

7 Steuerung beruflichen Schulen (BBS) …
SL-BBS Ministerium Schulträger (Stadtverwaltung, Ratsversammlung) Nichtrechtsfähige Anstalt - Geliehene Verantwortung - u.a. Erlasse u.a. Haushalt … im Vergleich zu den Regionalen Berufsbildungszentrum (AöR) Ministerium Verwaltungsrat Anstaltsträger (Stadtverwaltung, Ratsversammlung) SL-RBZ Geschäftsführung Satzung des Anstaltsträgers, Überleitungs- und Finanzierungs-verträge Zielver- einbarung mit dem Ministerium rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Echte Eigenverantwortung - 7

8 Was ist in der Satzung, was in der Zielvereinbarung geregelt?
Errichtung, Aufgabe, Stammkapital, Gewährträgerhaftung, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Rechnungsprüfung, Auftragsvergabe, Gemeinnützigkeit, Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Geschäftsbericht, Jahresabschluss Zielvereinbarung Pflichten, Leistungen, Berichtswesen, Qualitätssicherung und Controlling, Personalbudget, (Stellen PZV) Budget Vertretungs- und Dienstreisemittel, Kennzahlen (u. a. Erfolgsquote, Höherqualifizierte, Mehrfachqualifizierte, Unterrichtsversorgung)

9 Pädagogische Fachbereiche
Ein Beispiel Verwaltungsrat (12 Personen) (mit Stimmrecht) Vertr. Stadtverwaltung, 2 Vertr. Ratsversammlung, 2 Vertr. RBZ-WLS (ohne Stimmrecht) Vertr. Ministerium 1 Vertr. Eltern, 1 Vertr. Schüler, 1 Vertr. Arbeitnehmer, 1 Vertr. Arbeitgeber 1 Schulleitung RBZ-Büro (der 3 RBZ‘s) Stadtverwaltung Haus- meister Ratsversammlung 2 Arbeitnehmer + 2 Arbeitgeber Teilnahmepflicht des Schulleiters ÖPR Pädagogische Konferenz Ministerium Zielverein- barung Schulleiter/ Geschäftsführer Schüler Eltern Lehr-kräfte GB Schulbüro Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Abteilung 6 Abteilung NN Pädagogische Fachbereiche 9

10 Zusätzliche Ressourcen für ein RBZ
2. Stellvertreter/Stellvertreterin (als Funktionsstelle) Eine Verwaltungskraft (A11, 50% Land/Träger) Eigenständiges Girokonto, (Zuschüsse vom Träger, Ministerium, u. a. EU-Drittmittel) Einnahmen aus Vermietung von Räumen und aus Fortbildungsveranstaltungen (Aktuell: 7 RBZ, 31 BBS; bis Ende 2010: 15 RBZ)

11 Verbesserung durch die Rechtsfähigkeit
Durch Kooperationspartner finanzierte Qualifizierungsmaßnahmen (Betriebe, Agentur, Dienstleistungszentrum) am RBZ Dienstleistungsverträge mit der Kommune und anderen Regionalen Berufsbildungszentren Vertragspartner bei Projekten, die mit EU-Geldern gefördert werden Vertragspartner für Weiterbildungsmaßnahmen

12 Wo liegen z. Z. die Stolpersteine, um eine 100% rechtsfähige Eigenverantwortung (RBZ) wirksam werden zu lassen? Träger/Ministerium können nicht wirklich loslassen / hier muss eine Vertrauenskultur entwickelt werden. Fehlender Stellenplan je RBZ (als AöR) im Landeshaushalt (Lehr- und Führungspersonal, Schulverwaltungspersonal, Sozialarbeiter/in und Fachkräfte für Gebäudetechnik). Fehlendes Zeitbudget für zusätzliche Aufgaben in der Verwaltung und für pädagogische Entwicklungsarbeit. Abfassung von effektiven Zielvereinbarungen zwischen Schulaufsicht und RBZ-Schulleiter/in / Geschäftsführer/in


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