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Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung

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Präsentation zum Thema: "Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung"—  Präsentation transkript:

0 Arbeitskreis Rechnungswesen Steuervereinfachung Für wen wird es eigentlich einfacher?

1 Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung
Jahressteuergesetz 2010 Verzicht auf wesentliche Umbrüche, weiter so im klein, klein …

2 Änderungen bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen
Jahressteuergesetz 2010 Änderungen bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen Untergang Verlustvortrag - Anpassung der Stille-Reserven-Klausel Maßgebende stille Reserven: Im Inland steuerpflichtige Reserven des Betriebsvermögens (inländisch und ausländisch) Ermittlungsschema bei negativem steuerlichen Eigenkapital: Gemeiner Wert des Betriebsvermögens (ggf. anteilig) ./. steuerliches Eigenkapital (ggf. anteilig) = stille Reserven Verschärfung bei der Feststellung von Verlustvorträgen Modifizierung der Eigenkapital-Zwangsumgliederung Einlage von Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen – Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage (AfA-BMG= Einlagewert ./. bisherige AfA)

3 Änderungen bei der Abgeltungsteuer
Jahressteuergesetz 2010 Änderungen bei der Abgeltungsteuer Erweiterung der Mitwirkungspflichten bei der unentgeltlichen Übertragung von Konten/Depots zur Vermeidung der KapESt Einführung des materiellen Korrespondenzprinzips bei verdeckten Gewinnausschüttungen Ausweitung der Steuerneutralität auf inländischen Anteilstausch Klarstellung der Steuerpflicht von Stückzinsen aus vor dem erworbenen Wertpapieren Keine rückwirkende Korrektur von Fehlern beim Kapitalertragsteuerabzug

4 Weitere Änderungen im Privatbereich
Jahressteuergesetz 2010 Weitere Änderungen im Privatbereich Steuerpflicht auf Erstattungszinsen Abzugsmöglichkeit von max. EUR beim häuslichen Arbeitszimmer, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht Steuerfreie Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs Einschränkungen bei der Berücksichtigung von Handwerkerleistungen, wenn Maßnahmen durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse gefördert werden Teilabzugsverbot auch im Zusammenhang mit Beteiligungen, aus denen keine Einnahmen erzielt wurden (§ 3c Abs. 2 EStG ab Vz 2011)

5 Änderungen in der Abgabenordnung
Jahressteuergesetz 2010 Änderungen in der Abgabenordnung Erleichterungen bei der Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verzicht auf die Zustimmung der ausländischen Stelle/Zwingende Rückverlagerung der Buchführung bei Beeinträchtigung der Besteuerung Sanktionen bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs Rechtsverordnungen zur Auslegung von DBA‘s möglich Änderungen bei der Lohnsteuer Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale frühestens möglich, deshalb bleibt die Lohnsteuerkarte für 2010 bleibt vorerst gültig , Finanzamt ist Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zuständig

6 Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Jahressteuergesetz 2010 Änderungen im Umsatzsteuerrecht Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung ab 2011 Ausweitungen bei dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf Leistungsempfänger, z.B. Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc., wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke (Abschaffung des Seeling-Modells) Änderungen bei den Ortsbestimmungen für die Lieferung von Kälte oder Wärme Änderungen im Erbschaftsteuer- , Schenkungsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Steuerklasse

7 Steuervereinfachung aus Sicht der Finanzverwaltung
Die E-Bilanz und was das Finanzamt schon immer wissen wollte …

8 Einführung Ausgangslage Steuerpflichtiger:
E-Bilanz Einführung Ausgangslage Steuerpflichtiger: Erstellung der Steuererklärung erfolgt vielfach manuell Steuererklärung wird unterschrieben und dem Finanzamt zugesendet Finanzverwaltung: manuelle Erfassung der Erklärungsdaten manuelle Weiterbearbeitung der Daten bei der Betriebsprüfung Keine einheitliche Struktur und Form der Übermittlung von Jahresabschlüssen Fazit: manuelle Prozesse verursachen (unnötige) Kosten sowohl bei Unternehmen als auch Finanzverwaltung  SteuBAG (2008): „Elektronik statt Papier“

9 Finanzamt mit Risiko-Prüfungsansatz
E-Bilanz Finanzamt mit Risiko-Prüfungsansatz Risikomanagementsystem (RMS) in der Finanzverwaltung ELSTER-Online StB-Software Bescheid Bearb. durch SB Prüfhinweise Auffälligkeiten Stichproben ELSTER Risiko- Manage- ment- System Amtl. Formulare Scan Vorausgef. Erklär. WISO, Taxman …  Ziel: Massengeschäft soll elektronisch abgewickelt werden

10 SteuBAG und KONSENS-Projekte
E-Bilanz SteuBAG und KONSENS-Projekte Generelle Verpflichtung (mit Ausnahmen) zur elektronischen Abgabe von allen Unternehmensteuererklärungen, insbesondere KSt-, Feststellungs-, GewSt-Erklärungen und GewSt-Zerlegung allen Anmeldungen von Unternehmen ESt-Erklärungen für Gewinneinkünfte (LuF, G, S) Bilanz und GuV, auch EÜR Rahmenbedingungen Unterschrift: grundsätzlich qualifizierte elektronische Signatur oder anderes sicheres Verfahren Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Risikomanagementsystem (§ 88 Abs. 3 AO) keine Übermittlungspflicht für private ESt-Erklärungen

11 Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich von § 5b EStG
E-Bilanz Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich von § 5b EStG Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen (§ 52 Abs. 15a EStG) Ergebnis Anhörung BMF zur E-Bilanz am > ab VZ Voraussetzung: Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates (§ 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG) Anwenderkreis: Unternehmen, die Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 oder § 5a EStG ermitteln Keine größenklassenabhängige Erleichterungen bzw. Unterscheidung (z.B. geringere Veröffentlichungsanforderungen wie im HGB), dh. erforderliche Pflichtangaben sind von allen bilanzierenden Unternehmen zu machen Bestimmung des Umfangs der Pflichtangaben durch BMF im Einvernehmen mit obersten Finanzbehörden der Länder

12 E-Bilanz Projekt “E-Bilanz” Im Rahmen des Verwaltungsabkommens KONSENS (“Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung” zwecks Vereinheitlichung der Steuersoftware von Bund und Ländern) wurde Projekt “E-Bilanz” ins Leben gerufen Ziel: Konzeption / Realisierung elektronischer Übermittlungs- & Nutzungs- möglichkeiten von Jahresabschlüssen für steuerliche Zwecke Modernisierung der Arbeitsabläufe Erstellung -> Übermittlung -> Verarbeitung Abbau von steuerlicher Bürokratie durch automatisierte Erstellung und Übermittlung der Jahresabschlüsse aus der elektronischen Unternehmensbuchhaltung sowie Abschaffung der Notwendigkeit einer Einreichung in Papierform

13 Übermittlungsformat - xBRL™
E-Bilanz Übermittlungsformat - xBRL™ : eXtensible Business Reporting Language International verbreiteter Standard für elektronischen Austausch finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensinformationen, dh. kein einseitig von der Finanzverwaltung vorgegebener Standard Weltweit in Wirtschaft, staatlichen Stellen und öffentlichen Organisationen verbreitet, z.B. seit 2007 elektronischer Bundesanzeiger alle SEC gelisteten Unternehmen müssen bis spätestens ihre Berichte in XBRL vorlegen Standard für die gesamte öffentliche Administration des spanischen Finanzministeriums Börsen Japan, Australien, Korea

14 Dateninhalt Definition des Dateninhalts mittels „Taxonomie“
E-Bilanz Dateninhalt Definition des Dateninhalts mittels „Taxonomie“ Gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen Veröffentlichung der allgemeinen Taxonomie durch Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung von Bilanzen und GuV‘s vom Branchenspezifische Taxonomien noch nicht vorhanden Finanzverwaltung behält sich eine regelmäßige Überprüfung/Aktualisierung der Taxonomie vor

15 Bislang vorgesehene Mindestangaben
E-Bilanz Bislang vorgesehene Mindestangaben Ausgangspunkt GAAP HGB der xBRL, dh. grundsätzliche Orientierung an Gliederungsvorgaben der §§ 266, 275 HGB Anpassung an Einzelbesteuerungsvorschriften, dh. zusätzliche Angaben zu steuerlich relevanten Werten Umfangreiche Differenzierungen und Ergänzungen zum HGB Abbildung der Gliederungstiefe durch „Mussfelder“ Angabe von NIL-Werten (Leer-Übermittlung), sofern Wertangabe aufgrund Rechtsform oder mangels Buchungskonto nicht möglich Zusätzliche Auffangpositionen, für den Fall dass die vorgesehene Differenzierung nicht in Buchhaltung nicht abgebildet wird Darüber hinaus Kontennachweise „erwünscht“

16 Umfang der erforderlichen Angaben
E-Bilanz Umfang der erforderlichen Angaben Umfang der meldepflichtigen Mussfelder Muss-felder Summen- mussfelder Summe Mussfelder Kann-felder Gesamt Einzel-unternehmen 190 66 256 400 656 Körperschaften 188 67 255 454 709 Personen- gesellschaften 250 79 329 523 852

17 Beispiel 1: Anteile an verbundenen Unternehmen
E-Bilanz Beispiel 1: Anteile an verbundenen Unternehmen

18 Beispiel 2: Umsatzerlöse
E-Bilanz Beispiel 2: Umsatzerlöse

19 Beispiel 3: Auszug aus SBE (GKV)
E-Bilanz Beispiel 3: Auszug aus SBE (GKV)

20 Sanktionsmöglichkeiten
E-Bilanz Sanktionsmöglichkeiten Bilanz und GuV-Rechnung sind nach h.M. kein Teil der Steuererklärung, daher darf Nichtübermittlung dieser Daten keine Auswirkung auf Einhaltung der Fristen für Abgabe der Steuererklärung haben Keine Sanktionsmöglichkeiten bei fälschlicher Leerübermittlung (ggf. Zwangsgeld) bei Übermittlung unrichtiger Werte einzelner Positionen Durch Plausibilitätsprüfungen soll sichergestellt werden, dass Datensätze zurückgewiesen werden, die nicht konsistent sind (z.B. Summe Aktiva = Summe Passiva)

21 Steuervereinfachung aus Sicht der Regierung
Steuervereinfachungsgesetz 2011 Als Tiger gesprungen als Bettvorleger gelandet ...

22 Besteuerung von Privatpersonen
Date Steuervereinfachungsgesetz 2011 Besteuerung von Privatpersonen Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 € auf € Entfernungspauschale grundsätzlich 0,3 €/km Günstigerprüfung: Nachweis einzelner Kosten muss bezogen auf das Gesamtjahr zum höheren Wert führen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben Aufteilung Sonderausgaben/WK entfällt Kinderfreibetrag/Kindergeld Wegfall der Einkunftsgrenze von € Erstattung Sonderausgaben (insbes. Kirchensteuer) Erstattungsüberhang von Kirchensteuer erhöht den Gesamtbetrag der Einkünfte

23 Steuervereinfachungsgesetz 2011
Date Steuervereinfachungsgesetz 2011 Steuervereinfachungsgesetz 2011 Besteuerung von Unternehmen/natürliche Personen Neuregelung Betriebsaufgabe/Betriebsaufspaltung explizite Aufgabeerklärung erforderlich Abgabe Körperschaftsteuererklärung bei Vereinen (Überschusseinkünfte) alle 2 Jahre Abgabe Einkommensteuererklärung alle 2 Jahre; wenn nur Überschusseinkünfte erzielt werden und Einkünfte, die keinem Steuerabzug unterliegen < € Veranlagungswahlrechte Wahl der Veranlagung bei Abgabe der Steuererklärung Tarifminderung zum Ausgleich bestimmter Nachteile bei nachträglicher Änderung der Vorteilhaftigkeit

24 Date Steuervereinfachungsgesetz 2011 Sonstiges Keine Gebühr für verbindliche Auskünfte bei Gegenstandswert unter € oder Bearbeitungszeit unter 2 Stunden Förmliche Feststellung der erbschaftsteuerliche relevanten Lohnsumme KSt-Zerlegungserklärung elektronisch abgeben Elektronische Rechnung Reduktion der Anforderungen (elektr. Signatur oder EDI) auch pdf, Computerfax, sollen zulässig sein Elektronische Übermittlung Erwerbsanzeigen bei der GrESt

25 Steuervereinfachung aus Sicht der Parteien
Weitblick im Superwahljahr 2011 oder wer hat bei wem abgeschrieben?

26 Kernpunkte des Koalitionsvertrages 2009
Date Steuerkonzepte der Parteien Kernpunkte des Koalitionsvertrages 2009 Wachstum und Aufschwung Sofortprogramm krisenentschärfender Maßnahmen Steuervereinfachungen Reform der Erbschaftsteuer Neustrukturierung Verlustverrechnungsmöglichkeiten Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung Investitionsbremsen lösen Bürokratieabbau Genehmigungsverfahren verkürzen und beschleunigen Vergaberecht vereinfachen und transparenter gestalten Unternehmensfinanzierungen verbessern Reform des Insolvenzrechts

27 Steuerkonzept der CDU – aktuelle Fassung?
Date Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der CDU – aktuelle Fassung? Reformierung und Vereinfachung der Umsatzsteuer Einkommensteuer Senkung Eingangssteuersatz zur Vermeidung des Mittelstandsbauches Erhöhung des Betrages ab dem der Spitzensteuersatzes von 42 % zur Anwendung kommt auf € Beibehaltung von Ehegattensplitting Beibehaltung der Abgeltungssteuer

28 Steuerkonzept der FDP – Eckdaten 2010
Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der FDP – Eckdaten 2010 Vereinfachte Regeln, mehr Pauschalierung und verständliche Vordrucke Werbungskostenpauschale von 2 % Pauschale für Arbeitszimmer und doppelte Haushaltsführung Verständliche Erklärungsvordrucke, vorausgefüllte Steuererklärung! Gerechter und fairer Steuertarif für die Bürger Einführung eines 5-Stufentarifs bei der Einkommensteuer Besteuerung der Unternehmer, wettbewerbsfähig und krisenfest Zeitnahe Betriebsprüfung Vereinfachung von Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen Gruppenbesteuerung statt Organschaft Abschaffung der Gewerbesteuer

29 Steuerkonzept der Grünen – aktuelle Fassung
Date Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der Grünen – aktuelle Fassung Einkommensteuer Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 % (ab € ) Abschaffung Ehegattensplittings Abgeltungssteuer abschaffen Ökologische Besteuerung von Dienstwagen Besteuerung von Flugbenzin 15% F&E-Steuergutschrift für Unternehmen mit weniger als 250 MA Schaffung einer Bundessteuerverwaltung Einführung einer Vermögensabgabe (Aufkommen € 100 Mrd. über 10 Jahre) Aufkommenserhöhung der Erbschaftsteuer (für größere Erbschaften) Ökologische Grundsteuer (Verteuerung Flächenverbrauch)

30 Steuerkonzept der SPD – Vorstandsvorlage 2010
Date Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der SPD – Vorstandsvorlage 2010 Einkommensteuer Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 % (ab € ) Eingangssteuersatz absenken Modifizierung (Reduzierung) des Ehegattensplittings Abgeltungssteuer auf bis zu 30 % anheben Wiedereinführung der Vermögensteuer (Aufkommen € 10 Mrd.) Erbschaftsteueraufkommen signifikant erhöhen


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