Herzlich willkommen zur 20. Stadtratssitzung
Herzlich Willkommen zur 17. öffentlichen Stadtratssitzung
Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 4. Einwohnerfragestunde 5. Vorschläge der Fraktionen für die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters 6. Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters
Tagesordnung 7. überplanmäßige Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage Verkauf des in der Straße des Friedens 3a gelegenen bebauten Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach - Grundsatzbeschluss 9. Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden und Zuwendungen 10. Diskussion und Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bad Lausick 11. Diskussion und Beschlussfassung überplanmäßiger Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr Bad Lausick Haushaltjahr 2015
Tagesordnung 12. Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Erschließung Tulpenweg in Bad Lausick“ 13. überplanmäßiger Aufwand für Straßenbeleuchtung / Betriebsstrom Haushaltsjahr Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung
2. Protokollkontrolle
3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher
4. Einwohnerfragestunde
5. Vorschläge der Fraktionen für die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters Vorschlag: Herr Stadtrat Manfred Hönig
6. Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters In einer offenen Wahl wird Herr Stadtrat Manfred Hönig einstimmig gewählt.
7. überplanmäßige Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage 2015
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: überplanmäßige Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage 2015 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 9.247,00 € (Produktkonto Ergebnisrechnung: ) für die im Jahr 2015 an das Land und den Bund zu entrichtende Gewerbesteuerumlage zu. Die Finanzierung erfolgt aus zusätzlichen Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer (Produktkonto Ergebnisrechnung ). Begründung: Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist an den Bund und an das Land ein Teil der gemeindlichen Gewerbesteuereinzahlungen abzuführen. Die Gewerbesteuerumlage für 2015 beträgt 35 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages (Gewerbesteueraufkommen geteilt durch Gewerbesteuerhebesatz für Bad Lau-sick 385 v.H.). Die Schlussabrechnung erfolgte dazu Ende Januar Die maßgeblichen Gewerbesteuereinzahlungen liegen im Haushaltsjahr 2015 bei 1.351,30 T€ und sind damit um 101,30 T€ höher als die Haushaltsplanung vorsah. Die daraus resultierende Gewerbesteuerumlage beträgt ,00 €, somit 9.247,00 € mehr als in 2015 veranschlagt. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
8. Verkauf des in der Straße des Friedens 3a gelegenen bebauten Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach - Grundsatzbeschluss
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/I/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Verkauf des in der Straße des Friedens 3a gelegenen bebauten Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach - Grundsatzbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt dem Verkauf des in der Straße des Friedens 3 a gelegenen Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach zu. Das Flurstück hat eine Größe von m² und ist bebaut mit einem Wohngebäude (3 Wohnungen) und Nebengebäuden. Dazu ist eine Ausschreibung im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Bad Lausick auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens vorzunehmen. Begründung: Das m² große Flurstück 300/33 der Gemarkung Steinbach ist mit einem Wohngebäude und Nebengebäuden bebaut. In dem Wohngebäude befinden sich drei Wohnungen. Das Wohngebäude ist stark sanierungsbedürftig, d.h. Ofenheizung, verschlissene Holzfenster, keinerlei Wärmedämmung, altes Dach und Nässe in der Erdgeschosswohnung. Derzeit sind zwei Wohnungen, die sich im Ober- und im Dachgeschoss befinden, vermietet. Allein um die leerstehende Wohnung im Untergeschoss nach heutigem Stand vermieten zu können werden mindestens 15,0 T€ benötigt. Für die zwei vermieteten Wohnungen werden 415,00 € Kaltmiete zzgl. 156,24 € BK pro Monat eingenommen. Für die leerstehende Wohnung fallen jährlich ca. 320,00 € BK an. Der Ortschaftsrat hat am in öffentlicher Sitzung diesen Sachverhalt beraten und stimmt einer Veräußerung vorbehaltlos zu. Aktuell liegt bereits ein Kaufantrag vor. 15-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0- Stimmenthaltungen
9. Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden und Zuwendungen
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Annahme einer Geldspende in Höhe von 150,00 € (Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Jugendfeuerwehr Buchheim zu. Spender ist die S + P Consult GmbH, Bad Lausick, Herderstraße 4. Begründung: Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts wurde der § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) der Sächsischen Gemeindeordnung ( Sächs GemO) um den Absatz 5 ergänzt, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat nach der neuen Regelung des § 73 Abs. 5 SächsGemO aus Gründen der Transparenz der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0- Stimmenthaltungen
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Annahme von Geldspenden in Höhe von insgesamt 260,00 € für die Rentnerweihnachtsfeier 2015 in Buchheim gemäß angefügter Auflistung zu. Die Spendensumme setzt sich wie folgt zusammen: 170,00 € Spenden von privaten Unternehmen (Produktkonto Ergebnishaushalt /Produktkonto Finanzhaushalt ) 90,00 € Spenden von Einzelpersonen (Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ). Begründung: Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts wurde der § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) der Sächsischen Gemeindeordnung ( Sächs GemO) um den Absatz 5 ergänzt, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat nach der neuen Regelung des § 73 Abs. 5 SächsGemO aus Gründen der Transparenz der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen0- Stimmenthaltungen
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Auflistung der Spenden Spenden für Rentnerweihnachtsfeier Buchheim 2015 Geldspenden von privaten Unternehmen 1. Marko Pfaff & Co. Spezialfahrzeugbau GmbH, Bad Lausick, Alte Straße 21 50,00 € 2. Franz Pfaff, Wagenbau, Innenausbau - Inh. Andreas Pfaff Bad Lausick, Alte Straße 23 50,00 € 3. Tischlerei Gerald Pfaff, Bad Lausick, Untere Dorfstraße 6/8 20,00 € 4. Steuerbüro Ines Kösser, Bad Lausick, Badstraße 25 20,00 € 5. Tischlermeister Michael Creuzburg, Bad Lausick, Bauernstraße1 30,00 € Summe: 170,00 €
BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Annahme einer Sachspende in Höhe von 36,60 € für die Rentnerweihnachtsfeier 2015 in Buchheim € (Produktkonto: ) zu Spender: Bäckerei Conrad Meißner, Bad Lausick, Neue Straße 2 über 2 Stck. Rosinenstollen Begründung: Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts wurde der § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) der Sächsischen Gemeindeordnung ( Sächs GemO) um den Absatz 5 ergänzt, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat nach der neuen Regelung des § 73 Abs. 5 SächsGemO aus Gründen der Transparenz der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. 15-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen 0- Stimmenthaltungen
BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme einer Zuwendung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Annahme einer Zuwendung in Höhe von 250,00 € für die Jugendfeuerwehren der Stadt Bad Lausick zu. Zuwendungsgeber: Herr Michael Hultsch, Bad Lausick, Straße der Einheit 10 Der Betrag in Höhe von 250,00 € stammt aus dem Verkauf von Feuerzangenbowle vom vergangenen Weihnachtsmarkt. Die Verwendung der Zuwendung soll wie folgt erfolgen: 41,67 € JFW Bad Lausick (Produktkonten / ) 41,67 € JFW Steinbach (Produktkonten / ) 41,67 € JFW Ballendorf (Produktkonten / ) 41,67 € JFW Buchheim (Produktkonten / ) 41,66 € JFW Glasten (Produktkonten / ) 41,66 € JFW Lauterbach (Produktkonten / ) Begründung: Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts wurde der § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) der Sächsischen Gemeindeordnung ( Sächs GemO) um den Absatz 5 ergänzt, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat nach der neuen Regelung des § 73 Abs. 5 SächsGemO aus Gründen der Transparenz der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. 14-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0- Stimmenthaltungen
10. Diskussion und Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bad Lausick
BESCHLUSSVORLAGE Nr. V/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung zu. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Begründung: Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, die Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen dem Verwaltungsausschuss vollständig zu übertragen. Durch Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 wurden Änderungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vorgenommen. Dieser Artikel ist am 09.Mai 2015 in Kraft getreten. Gegenstand der Änderungen ist u.a. der die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen regelnde § 73 Abs.5 SächsGemO. Die nunmehr geltende Fassung der Vorschrift erlaubt es, die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom Gemeinderat auf einen beschließenden Ausschuß zu übertragen. Zugleich wurde durch Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetzes § 28 Abs.2 Nr.11 SächsGemO aufgehoben, der die ausschließliche Zuständigkeit des Gemeinderates für Entscheidungen nach § 73 Abs.5 Sächs GemO regelte. 15-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0- Stimmenthaltungen
Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Lausick Aufgrund von § 4 Abs.2 in Verbindung mit § 28 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.März 2003 (SächsGVBl.S.55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl.S. 822), hat der Stadtrat der Stadt Bad Lausick am folgende Änderungssatzung beschlossen: § 1 Der § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Nr. 10 wird wie folgt gefasst: „die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs.5 SächsGemO Die bisherige Nr.10 wird Nr. 11. § 2 Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
11. Diskussion und Beschlussfassung überplanmäßiger Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr Bad Lausick Haushaltjahr 2015
BESCHLUSSVORLAGE Nr. VI/II/20/25/02/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: überplanmäßiger Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr Bad Lausick Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr Bad Lausick im Zusammenhang mit dem Erwerb des HLF 10 in Höhe von insgesamt ,21 € für das Haushaltsjahr 2015 zu. Davon entfallen 4.035,29 € auf Geräte, Ausrüstungsgegenstände usw. (Produktkonten / ), ,50 € auf Geräte, Ausrüstungsgegenstände usw. - geringwertige Wirtschaftsgüter (Produktkonten / ) und 525,42 € auf Verbrauch- und Betriebsmittel (Produktkonten / ). Die Finanzierung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln für die Kommunalanteile der Kindertagesstätte „Am Schwanenteich“ in Höhe von 4.035,29 € (Produktkonten / ) und der Kindertagesstätte „Buntspecht“ in Höhe von ,92 € (Produktkonten / ) Begründung: Für den Erwerb eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF10 für die Feuerwehr in Bad Lausick wurden in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt ,00 € veranschlagt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass das Fahrzeug und auch dessen Beladung eine Investition darstellen. Für den Erwerb dieses Feuerwehrfahrzeuges wurden vom Landkreis mit Zuwendungsbescheid vom eine Projektförderung in Höhe von ,00 € bewilligt. Die Kosten für den Erwerb des Fahrzeuges (ohne Zulassung und Überführung) sowie der dazugehörigen Beladung betragen ,59 €. Davon stellen ,21 € keine Investition sondern sofort abnutzbaren Aufwand dar. Dazu zählen bewegliche Vermögensgegenstände unter 410,00 € netto sowie Verbrauchs- und Betriebsmittel (u.a. Mehrbereichsschaummittel oder Ersatzkettensägen). 15-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen 0- Stimmenthaltungen
12. Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Erschließung Tulpenweg in Bad Lausick“
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/20/25/02/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Erschließung Tulpenweg in Bad Lausick“. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat ermächtigt den Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Erschließung Tulpenweg in Bad Lausick“ gemäß der Hauptsatzung. Begründung: Die geplanten Kosten der Baumaßnahme betragen ,00€. Gemäß Hauptsatzung ist ab ,00 € der Stadtrat für die Vergabe zuständig. Aus Gründen des zeitnahen Baubeginns ( ) und der Veräußerung von Baugrundstücken soll die Vergabe im Technischen Ausschuss am erfolgen. 15-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0- Stimmenthaltungen
13. überplanmäßiger Aufwand für Straßenbeleuchtung / Betriebsstrom Haushaltsjahr 2015
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/20/25/02/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: überplanmäßiger Aufwand für Straßenbeleuchtung / Betriebsstrom Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt dem überplanmäßigen Aufwand für den Betriebsstrom der Straßenbeleuchtungsanlagen (Produktkonto ) im Haushaltjahr 2015 in Höhe von 5.500,00 € zu. Die Finanzierung erfolgt aus dem Unterhaltungsaufwand für die Gemeindestraßen (Produktkonto ). Begründung: Der Planansatz für 2016 betrug ,00 €. Durch Erweiterungen in der Badstraße (Kurpromenade) und Zuschaltungen aus Gründen der Verkehrssicherheit kam es zu einem höheren Verbrauch als geplant. Auch die durch die Vereinheitlichung der Abrechnungszeiträume (jeweils zum ) angepassten Abschläge wurden nun für 2015 korrigiert. Der zum Jahresende hin vorgenommene Leuchtmittelwechsel hat sich noch nicht spürbar auf den Verbrauch ausgewirkt. Ebenso lassen die Witterungsverhältnisse die Ergebnisse um bis zu 10 % schwanken. 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 2- Stimmenthaltungen
14. Anfrage der Stadträte gem. § 4 der Geschäftsordnung
Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 20. öffentlichen Stadtratssitzung