Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA

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 Präsentation transkript:

Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA Veränderte Rahmenbedingungen bei der Konversion in Deutschland Sozialer Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA

Agenda Erstzugriffsoption bei Konversionsliegenschaften Verbilligter Verkauf Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden bautec – Berlin, den 16.02.2016

Erstzugriffsoption für Gebietskörperschaften Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. März 2012 An Gebietskörperschaften sowie an privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, darf die BImA Konversionsgrundstücke ohne Bieter- verfahren zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert veräußern. Voraussetzung ist eine verbindliche Zweckerklärung: Der Erwerb muss unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen, (…) Die Wertermittlung erfolgt auf Basis eines von der Kommune erarbeiteten Nachnutzungskonzeptes durch einen Sachverständigen der BImA oder die Beauftragung eines extern öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen durch die BImA nach den allgemein gültigen Wertermittlungsrichtlinien Nicht aufgeführt: Verfahrensdauer: i.d.R. nicht länger als zwei Jahre (keine Ausschlussfrist Stand der Inanspruchnahme: rd. 45 % der Kommunen haben erklärt von der EZO Gebrauch machen zu wollen bautec – Berlin, den 16.02.2016

Ablauf der Erstzugriffsoption Angebot der BImA zur Geltendmachung der Erstzugriffsoption (fristauslösend) BImA ≤ 6 Monate Gebiets-körperschaft Zweckerklärung der Gebietskörperschaft Gebiets-körperschaft Nutzungskonzept als Grundlage der Wertermittlung ≤ 24 Monate Mitteilung über das Ergebnis der Wertermittlung BImA ≤ 12 Monate Gebiets-körperschaft Verhandlung/Abschluss Kaufvertrag BImA bautec – Berlin, den 16.02.2016

Politischer Wille: Die verbilligte Abgabe im Koalitionsvertrag Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vom 27. November 2013 Punkt 4.2 „Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land“ „(…) So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushaltsvermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk bautec – Berlin, den 16.02.2016

Haushaltsvermerk: Verbilligter Verkauf Haushaltsgesetz 2015 (Epl. 60, Kap. 6004, Titel 121 01), Haushaltsvermerk Nr. 60.3 vom 22. April 2015 am 6. Mai 2015 trat die „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken (VerbRKonv)“ in Kraft Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe auf den Verkehrswert von Konversionsliegenschaften ist auf insgesamt 100 Mio. Euro beschränkt Der Gewährungszeitraum beträgt vier Jahre. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht. Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015 (Epl. 60, Kap. 6004, Titel 121 01), Haushaltsvermerk Nr. 60.3 vom 25. November 2015 Die VerbRKonv ist auch für weitere entbehrliche Nicht-Konversions- liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus anzuwenden Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk Auf der Basis des Haushaltsvermerks wurde der Entwurf der neuen „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ am 11. November 2015 vom Haushaltsaus- schuss beschlossen und am 26. November 2015 in Kraft gesetzt. bautec – Berlin, den 16.02.2016

Haushaltsvermerk: Verbilligter Verkauf Die VerbR enthält erhöhte Kaufpreisabschläge, die die Attraktivität des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen erhöhen soll – insbesondere für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen sowie für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden: 500.000 Euro pro Kaufvertrag (begrenzt auf 80 Prozent des Kaufpreises) Für sozialen Wohnungsbau (Geschosswohnungsbau mit mind. acht Wohneinheiten): 25.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit (begrenzt auf 80 Prozent des Kaufpreises) Verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften für in der VerbR aufgeführte weitere Nutzungszwecke z.B. Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens oder der Sozialfürsorge: 350.000 Euro pro Kaufvertrag (begrenzt auf 50 Prozent des Kaufpreises) Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk bautec – Berlin, den 16.02.2016

Enge Grenzen: Das europäische Beihilferecht Art. 107 I AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) (...) staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.  Folge bei Verstoß: Nichtigkeit der Kaufverträge; Rückabwicklung; Rückzahlung der Verbilligung; Vertragsverletzungsverfahren  Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk bautec – Berlin, den 16.02.2016

Enge Grenzen: Das europäische Beihilferecht Nutzungsarten ohne beihilferechtliche Relevanz Hoheitliche Tätigkeiten oder Überwachungstätigkeiten, die mit Zwangsbefugnissen einhergehen Bereitstellung der Basisinfrastruktur ohne öffentlichen Gegenleistung Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesen Leistungen der Sozialfürsorge Nutzungsarten mit ggf. beihilferechtlicher Relevanz beihilferechtliche Einzelfallprüfung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrende Lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung Beseitigung städtebaulicher Missstände nach § 136 BauGB Nicht zulässige Nutzungsarten Insbesondere wirtschaftliche Tätigkeiten, die auch von Dritten wahrgenommen werden können - wie z. B. freier Wohnungsbau bautec – Berlin, den 16.02.2016

Haushaltsvermerk: Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015 (Epl. 60, Kap. 6004, Titel 121 01), Haushaltsvermerk Nr. 3.6 vom 25. November 2015 die BImA darf Gebietskörperschaften sowie den privatrechtlichen Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, Grundstücke mietzinsfrei überlassen soweit und solange sie der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen Die Überlassung erfolgt im jeweiligen aktuellen Bauzustand Die BImA erstattet gegen Nachweis die entstandenen notwendigen und angemessenen Herrichtungskosten Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk bautec – Berlin, den 16.02.2016

Verfahren bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Vermietung mietzinsfrei, Herrichtungskosten trägt die BImA BImA bietet den Ländern/Kommunen grds. alle verfügbaren Liegenschaften im Dialogverfahren an Länder/ Kommunen prüfen Geeignetheit und schaffen ggf. Planungsrecht Möglicher Verbilligungstatbestand bei Verkauf Die BImA bietet grundsätzlich alle freien Gebäude und Freiflächen an, sofern sich der Verkaufsprozess einer Liegenschaft noch nicht in der Schlussphase befindet und kein Bundes- oder Landesbedarf besteht. Auch Objekte, deren bisherige dienstliche Nutzung absehbar in Kürze endet, werden mit einbezogen - soweit dies ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes möglich ist. Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk bautec – Berlin, den 16.02.2016

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern: aktueller Stand Zum Stichtag 26. Januar 2016 wurden 392 Nutzungsverträge abgeschlossen bzw. stehen kurz vor dem Abschluss (davon 56 Mitbenutzungsverträge Bundeswehr unmittelbar) Damit konnten auf den von der BImA überlassenen Liegenschaften rund 160.000 Unterkunftsplätze bereit gestellt werden (davon etwa 32.400 aus Mitbenutzungsverträgen Bundeswehr) Weitere 259 Liegenschaften befinden sich im Prüfverfahren Zuerst erscheint der Text des Koalitionsvertrages: Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode 4.2 Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land, gutes und bezahlbares Wohnen, Liegenschaftspolitik: …„Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die BImA wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalts-vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt.“ Bei Klick der grüne Kasten (Umsetzung) Aktueller Stand: BMF erarbeitet derzeit entsprechenden Haushaltsvermerk bautec – Berlin, den 16.02.2016

Axel Kunze Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ellerstraße 56 53119 Bonn Axel.Kunze@bundesimmobilien.de