Persönliche Schutzausrüstung

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 Präsentation transkript:

Persönliche Schutzausrüstung Unterweisungsmodul Persönliche Schutzausrüstung

Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen PSA - Verantwortung PSA - In der Zahnarztpraxis … © LZK BW 02/2015

CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“ © LZK BW 02/2015

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Arbeitsmedizinische Vorsorge – Nachschlagewerk! © LZK BW 02/2015

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) © LZK BW 02/2015

Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ Grundpflichten des Unternehmers Grundpflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes … © LZK BW 02/2015

PSA – Gefährdungsbeurteilung? Alles beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung! © LZK BW 02/2015

T O P Nicht vergessen: Schutzmaßnahmen und deren Rangfolge Technische Schutzmaßnahmen O Organisatorische Schutzmaßnahmen P Persönliche Schutzmaßnahmen © LZK BW 02/2015

PSA – Verantwortung? Der Praxisinhaber stellt die im Rahmen der Gefährdungs- beurteilung festgelegte Persönliche Schutzausrüstung den Beschäftigten bereit. Die Kosten hierfür trägt der Praxisinhaber! Beschäftigten: - Tragepflicht! - Bestimmungsgemäßer und pflegsamer Umgang! Unterweisung: Der Sinn und Zweck der PSA ist zu erläutern und v. a. der richtige Einsatz/Gebrauch und deren Pflege. © LZK BW 02/2015

PSA – In der Zahnarztpraxis? Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455).  z. B. in der Patientenbehandlung Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstands- fähige Handschuhe (DIN EN 374).  z. B. bei der Instrumentenaufbereitung, Reinigung und Desinfektion von Flächen Augen- und Gesichtsschutz.  wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist (z. B. Zahnstein- entfernen mit Ultraschall) © LZK BW 02/2015

PSA – In der Zahnarztpraxis? Schutzkleidung, wenn mit Durchnässen der Berufskleidung gerechnet werden kann.  z. B. flüssigkeitsdichte Schutzschürze (Transport nassentsorgter Instrumente und manuelle Aufbereitung) Mund-Nasen-Schutzmaske.  Patienten- und Personalschutz!  z. B. in der Patientenbehandlung © LZK BW 02/2015

PSA – In der Zahnarztpraxis? Ggf. Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmaske mit Ausatemventil).  FFP2 / FFP3 (Filtering-Face-Pieces) Ggf. Gehörschutz.  z. B. im Praxislabor © LZK BW 02/2015

Achtung: Nicht vergessen, das Thema „PSA“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 02/2015