Der Bundespräsident / Die Bundespräsidentin …

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dr. Handl - Politische Bildung
Advertisements

Der Bayerische Landtag
Zusammenwirkung der Organe
Wie entstehen neue Gesetze in Deutschland
Lernarrangement 3 Seite 33/34 Übungen
Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung
Lernarrangement 2 S. 23/24 Übungen
Das deutsche politische System
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
Einführung in die Rechtsordnung
Menschen- und Bürger-rechte Politische Philosophie Wahlen und
5. Übungseinheit Oberste Verwaltungsorgane (Stolzlechner S. 164 ff)
Politisches System Österreichs
Fortbildung für Wahlvorstände
Das Wahlsystem der USA Von Michel Esser und Johannes Frings.
Staatlicher Aufbau in der BRD
Die Deutsche Politik.
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I
der Bundesrepublik Deutschland
Das Parlament Gebäude wurde zwischen 1874 errichtet nach Plänen des Architekten Theophil Hansen und während ihres Bestehens als Sitz der verschiedenen.
Politisches System der BRD
Personalratswahlen 2014 Gymnasien
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Die Verfassung des deutschen Reiches vom 16
Wahlen in den USA.
Das politische Wahlsystem in der Bundesrepublik Deutschland
Deutsche Rechtssprache deutsche und österreichische Rechtsterminologie
Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland
Volksabstimmung vom 9. Juni
Koostaja: Mark Šandali
DEUTSCHE POLITIK.
Staatliche Leistungen
Österreichische Geschichte
WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen GOLD Stand:
Demokratisches Prinzip und Gesetzgebung (Stolzlechner S. 134 ff)
Wahlordnung der Mitarbeiterseite
Der Landtag von Niederösterreich Der Weg eines Gesetzes im Landtag
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
18 Wahlberechtigt sind: 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern wohnen bzw. ihren Hauptwohnsitz.
ÖSTERREICH.
法學德文名著選讀(一) Lektion 6 范文清 / 蕭雯娟.
STAATSAUFBAU DER BRD - das Grundgesetz trat am in Kraft
Inhaltsverzeichnis: Bundestag Bundesregierung Bundespräsident
Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Parlamentarische Demokratie in der BRD
Vergleich von Macht und Einfluss…
Das Demokratiemodell des Grundgesetzes
Rakousko Revoluce 1848 Bachův absolutismus I. sv. válka 1. republika
E-Recht und das rechtlich verbindliche Bundesgesetzblatt im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) 28. Februar 2004 Universität Salzburg – IRIS 2004.
E-Recht in Österreich im Licht der parlamentarischen Transparenzfunktion IRIS 2007 / e-Democracy V / e-Participation II Salzburg, 24. Februar 2007 Dr.
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Der Bundestag Art Art. 48 GG.
Arbeitsgruppe des Landtags „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn.
Regierungsformen.
Der Deutsche Bundesrat
Staat und Politik. „Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Grundgesetz ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Alle Staatsgewalt geht vom Volk.
Der Bundespräsident Referenten: Umut Aydinlioglu, Amir Rasuly.
 Verfassungsgesetze und Bestimmungen des Bundesrechtes › Gesetze › Einzelne Bestimmungen › Staatsverträge  Beschluss 1920  Unterbrechung
Rechtsinformationssysteme im Internet RIS-Einführung im Rahmen der Gemeindeverwaltungsschule.
ÖSTERREICH PARLAMENT REGIERUNG UND. PARLAMENT Zentrale Funktion: Gesetzgebung Besteht aus zwei Kammern: NATIONALRATBUNDESRAT BILDEN GEMEINSAM DIE BUNDESVERSAMMLUNG.
Das politische System Österreichs Quelle: Bernauer T. et al.: Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden-Baden,
„Politisches Handeln in Österreich “ Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen
Österreich Staatsssprache: Deutsch Hauptstadt: Wien
Bundespräsident.
Deutschland wählt, aber wie ?
Präsident, Regierung PhDr. M. Polčicová, PhD..
Das Politische System der Schweiz. Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der aus einem Zusammenschluss von kleinen Staaten, den so genannten Kantonen, entstanden.
DIE BUNDESREGIERUNG.
WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen GOLD Stand:
 Präsentation transkript:

Der Bundespräsident / Die Bundespräsidentin … … ist als Staatsoberhaupt höchster Repräsentant bzw. höchste Repräsentantin der Republik Österreich © Jugend und Volk GmbH 2016

Die Wahl Gewählt werden kann  jeder bzw. jede österreichische Staatsbürger/in,  der bzw. die das NR-Wahlrecht besitzt, und  mit dem Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen  spätestens 30 Tage vor der Wahl vorgeschlagen und  durch mindestens 6000 Unterschriften von Wahlberechtigten unterstützt werden. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit erforderlich. Erreicht kein/e Kandidat/in diese, findet vier Wochen später eine Stichwahl der beiden Bestplatzierten statt. © Jugend und Volk GmbH 2016

Die Angelobung Der/Die Bundespräsident/in leistet den Amtseid vor der Bundesversammlung: „Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde." HBF © Jugend und Volk GmbH 2016

Die Amtsdauer und die Vertretung 6 Jahre Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Amtsperiode ist nur einmal möglich. Vertretung:  Bei Verhinderung bis zu 20 Tagen vertritt der/die Bundeskanzler/in  Bei längerer Verhinderung (oder Tod) vertritt das Kollegium der drei Nationalratspräsidenten bzw. -präsidentinnen. © Jugend und Volk GmbH 2016

Der Amtssitz Der/Die Bundespräsident/in amtiert in der Wiener Hofburg. wikipedia.org (Digon) HBF © Jugend und Volk GmbH 2016

Dr. Rudolf Kirchschläger 1974 – 1986 Die österreichischen Bundespräsidenten der 2. Republik Dr. Thomas Klestil 1992 – 2004 Präsidentschaftskanzlei 2016 – Dr. Karl Renner 1945 – 1950 Dr. Adolf Schärf 1957 – 1965 Dr. Rudolf Kirchschläger 1974 – 1986 Dr. Heinz Fischer 2004 – 2016 Präsidentschaftskanzlei © Jugend und Volk GmbH 2016 Theodor Körner 1951 – 1957 Franz Jonas 1965 – 1974 Dr. Kurt Waldheim 1986 – 1992 1945 1950 1957 1965 1974 1986 1992 2004 2016

Die wichtigsten Aufgaben Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Bundesregierung (Art. 70, 78 B-VG; Art. 70, 74, 78 B-VG) Stephanie Strobl/HBF Peter Lechner/HBF © Jugend und Volk GmbH 2016

Die wichtigsten Aufgaben Einberufung und Auflösung des Nationalrates (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 70 Abs. 3 B-VG; Art. 29 Abs. 1 B-VG) © Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles KG / Martin Steiger © Jugend und Volk GmbH 2016

Die wichtigsten Aufgaben Oberbefehl über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1 B-VG) Peter Lechner/HBF Harald Minich/HBF Peter Lechner/HBF © Jugend und Volk GmbH 2016

Die wichtigsten Aufgaben Beurkundung von Bundesgesetzen (Art. 47 Abs. 1 B-VG) Gesetzgebung Parlament Beurkundung Stephanie Strobl/HBF Gegenzeichnung Bundeskanzler/in & zuständiger Minister bzw. zuständige Ministerin Kundmachung © Jugend und Volk GmbH 2016

Die wichtigsten Aufgaben Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG) In Notsituationen*, wenn der Nationalrat nicht zusammentreten kann, darf der/die Bundespräsident/in gesetzesgleiche Maßnahmen treffen. Diese Notverordnung wird von der Bundesregierung vorgeschlagen, bedarf ihrer Gegenzeichnung und muss binnen vier Wochen vom Nationalrat bestätigt werden. © Jugend und Volk GmbH 2016 * zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit

Die wichtigsten Aufgaben Verleihung von Orden und Ehrentiteln (BGBl. Nr. 54/1953) GROSS-STERN DES EHRENZEICHENS für Verdienste um die Republik Österreich GROSSES GOLDENES EHRENZEICHEN für Verdienste um die Republik Österreich Carina Karlovits/HBF GROSSES SILBERNES EHRENZEICHEN AM BANDE für Verdienste um die Republik Österreich Alle Ehrenzeichen: HBF © Jugend und Volk GmbH 2016

Die wichtigsten Aufgaben Vertretung Österreichs gegenüber dem Ausland (Art. 65 Abs. 1 B-VG) Daniel Trippolt/HBF Peter Lechner/HBF Carina Karlovits/HBF © Jugend und Volk GmbH 2016

Eine Vielzahl weiterer wichtiger Aufgaben Abschluss von Staatsverträgen (Art. 65 Abs. 1 B-VG) Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 letzter Satz B-VG) Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG) Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 72, 78 B-VG) Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister/innen (Art. 77 Abs. 3 B-VG) Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines bzw. einer einstweiligen Bundesministers bzw. -ministerin (Art. 71 B-VG) Angelobung der Landeshauptmänner/-frauen (Art. 101 Abs. 4 B-VG) Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5 Abs. 2 B-VG) Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse (Art. 25 Abs. 2 B-VG) Auflösung eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG) Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 2 B-VG) Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG) Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG) Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze) © Jugend und Volk GmbH 2016

Eine Vielzahl weiterer wichtiger Aufgaben Ernennung der Richter/innen (Art. 86 Abs. 1 B-VG) Angelobung des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG) Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 125 Abs. 1 B-VG) Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 134 Abs. 2 B-VG) Angelobung des Präsidenten bzw. der Präsidentin und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 VwGG) Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG) Angelobung des Präsidenten bzw. der Präsidentin und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG) Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG) Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 148h Abs. 1 B-VG) Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 28 Abs. 3 B-VG) Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG) Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG) Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG) Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG) Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG) Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG) Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG) © Jugend und Volk GmbH 2016