Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen Dateiübertragung
Dateiübertragung per eTVA Überblick seit August für Mehrwertsteuererklärungen sowie Zusammenfassende Meldungen (ZM) betreffend innergemeinschaftliche Warenlieferungen -auf freiwilliger Basis -als XML-Datei, ab 2005 auch als PDF-Datei
-tritt am 1. Januar 2010 in Kraft -sieht Änderungen des Ortes der Dienstleistung vor - beschließt Einführung der ZM für innergemeinschaftliche Dienstleistungen Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008
Richtlinie 2008/117/EG des Rates vom 16. Dezember tritt am 1. Januar 2010 in Kraft -sieht ZM für jeden Kalendermonat als Regelfall vor -lässt ZM für jedes Kalenderquartal, unter festgelegten Bedingungen, abweichend zu -ermöglicht den Mitgliedstaaten elektronische Dateiübertragung für ZM vorzuschreiben
Daraus folgend -schreibt Luxemburg ab dem 1. Januar 2010 die elektronische Dateiübertragung von monatlichen ZM vor, und -dehnt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2010 auf die Mehrwertsteuererklärungen aus von Steuerpflichtigen welche monatliche ZM einreichen
Statistik in Bezug auf elektronische Dateiübertragung – ZM - Jahr % der Angaben der ZM für innergemeinschaftliche Warenlieferungen werden elektronisch übertragen -95 % der Angaben der ZM für innergemeinschaftliche Dienstleistungen werden elektronisch übertragen
Neuheiten im Bereich elektronische Dateiübermittlung Die Verwaltung wird -infolge der hohen Akzeptanz seitens der Umsatzsteuerpflichtigen -aus Kosteneffizienzgründen, durch automatisierte Vorgänge -als angedachte Vereinfachungsmaßnahme die elektronische Dateiübertragung ab dem 1. Januar 2013 für alle Mehrwertsteuervoranmeldungen (monatlich und quartal) vorschreiben
Zukunftsperspektiven im Bereich elektronische Dateiübertragung -eTVA wird in die « Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (eCDF) » integriert - eCDF Projekt stellt eine Verallgemeinerung der Prinzipien des eTVA Projekts dar
-Ziel dieser Plattform ist es eine zentrale und neutrale Plattform zum elektronischen Vorbereiten, Validieren und Übertragen per Internet von regelmäßig dem Staat Luxemburg einzureichenden Finanzdaten (jegliche periodische und jährliche Erklärungen, Jahresabschlüsse, Kontenplan,…) zur Verfügung zu stellen -weitere Angaben unter