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Herzlich willkommen Administrierung von Steuerpflichten unter gesetzgeberischen und praktischen Aspekten 23. Februar 2016 Dr. Wilfried Serles.

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1 Herzlich willkommen Administrierung von Steuerpflichten unter gesetzgeberischen und praktischen Aspekten 23. Februar 2016 Dr. Wilfried Serles

2 Inhalt Allgemeine Information Gesetzliche Änderungen im Bereich der MwSt.- Verwaltung Gesetzliche Änderungen in der Verwaltung der Verbrauchssteuer Praktische Aspekte

3 Allgemeine Information Am 24.12.2015 wurden die Änderungen zum Steuerkodex der Ukraine beschlossen (veröffentlicht am 31.12.2015). Nach dem Gesetz sind jegliche Änderungen spätestens bis zum 1. Juli einzutragen Die eingeführten Änderungen stellen keine Reform dar und sind eher „kosmetische“ Korrekturen (ausgenommen Änderungen bzgl. Landwirte) Das Finanzministerium hat die Ausarbeitung und Annahme einer Steuerreform bis zum 01.07.2016 angekündigt

4 Gesetzliche Änderungen im Bereich der MwSt.-Verwaltung Sanktionszinsen für Fehler in den verbindlichen Angaben der MwSt.-Rechnungen wurden eingeführt Als verbindliche Angaben gelten (* Vorschlag AHK) 1)Folgenummer der MwSt.-Rechnung* 2)Ausstellungsdatum der MwSt.-Rechnung* 3)Voller bzw. verkürzter Name der Person – Verkäufer 4)Steuernummer des Steuerzahlers (Verkäufer und Käufer)* 5)Voller bzw. verkürzter Name der Person – Käufer 6)Beschreibung (Nomenklatur) von Waren/Dienstleistungen und deren Anzahl, Umfang 7)Preis der Lieferung ohne Steuer* 8)Steuersatz und entsprechender Steuerbetrag in Zahlen ausgedrückt* 9)Gesamtbetrag der zu zahlenden Geldmittel mit Steuer* 10)Warencode gemäß dem Ukrainischen Klassenverzeichnis der Waren im Außenhandel (für die verbrauchssteuerpflichtigen Waren und die auf dem Zollgebiet der Ukraine eingeführten Waren)

5 Gesetzliche Änderungen im Bereich der MwSt.-Verwaltung HöheKeine Fehlerkorrektur binnen folgenden Fristen (Tage) 10%Bis 15 20%Von 16 bis 30 30%Von 31 bis 60 40%Von 61 bis 90 50%Von 91 bis 120 60%Von 121 bis 150 70%Von 151 bis 180 100%Über 181 Vorschreibung von Sanktionszinsen: Verfahren und Höhe 1)Im Fall einer Fehlermeldung seitens des Käufers bei der Steuerbehörde wird eine Prüfung durchgeführt 2)Für die im Laufe der Prüfung festgestellten Fehler wird eine Strafe in Höhe von 170 UAH vorgeschrieben und Fehlerkorrektur verlangt (für einen Fehler oder für eine MwSt.- Rechnung?) 3)Wird der Fehler nicht innerhalb von 10 Tagen korrigiert, führt dies zu Sanktionszinsen von dem in der MwSt.-Rechnung festgelegten Mehrwertsteuerbetrag:

6 Gesetzliche Änderungen im Bereich der MwSt.-Verwaltung Zur Erinnerung: Im Fall einer Terminüberschreitung bei der Registrierung von MwSt.-Rechnungen im elektronischen Register gelten folgende Strafen: Im Entwurf der Änderungen wurde die Erhöhung dieser Strafen auf 100% vorgesehen. HöheNicht rechtzeitige Registrierung (Tage) 10%Bis 15 20%Von 16 bis 30 30%Von 31 bis 60 40%Von 61 bis 180 50%Über 181

7 Gesetzliche Änderungen im Bereich der MwSt.-Verwaltung Der Arbeitskreis Steuer der AHK hat die Vorschläge zu dieser Frage der Werkhowna Rada vorgelegt: Die festgelegten Sanktionszinsen nicht einführen, weil die Richtigkeit von MwSt.-Rechnungen durch das elektronische System der MwSt.- Administrierung automatisch geprüft werden soll Die Anzahl von verbindlichen Angaben von 10 auf 6 reduzieren, was für Administrierung ausreichend ist, Zeit für die Erstellung von MwSt.- Rechnungen sparen und Anzahl von formalistischen Gründen für eine Nichtanerkennung der Steuergutschrift reduzieren wird Wir hoffen, dass die Vorschläge der AHK in der nächsten Fassung der Änderungen zum Steuerkodex der Ukraine berücksichtigt werden.

8 Gesetzliche Änderungen in der Verwaltung der Verbrauchssteuer HöheVerzögerung der Registrierung (Tage) 2%Bis 15 10%Vom 16 bis 30 20%Vom 31 bis 60 30%Vom 61 bis 90 40%Über 91 Die gesetzlichen Änderungen in der Verwaltung der Verbrauchssteuer treten ab dem 01.03.2016 in Kraft. Die elektronische Verwaltung der Verbrauchssteuer für Steuerzahler, welche mit dem Verkauf von Treibstoffen beschäftigt sind, wird eingeführt. Für eine Terminüberschreitung bei der Registrierung werden Sanktionszinsen (15 Tage ab dem Datum der Transaktion) vom Betrag der Verbrauchssteuer eingeführt:

9 Praktische Aspekte Probleme der Steuerverwaltung Niedriges professionelles Niveau von Steuerinspektoren Vorschreibung von zusätzlichen Steuern und Sanktionszinsen ohne gesetzliche Begründung zwecks Planerfüllung Missbrauch von formalen Gründen für Vorschreibung von Sanktionszinsen Missachtung der Pflicht zum Beweis der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Steuerbehörde Formalistische Behandlung von Klagen auf allen Ebenen der staatlichen Steuerbehörde

10 Praktische Aspekte ProblemAuswirkungenEmpfehlungen 1 Abrechnungen mit dem staatlichen Budget Viele Unternehmen, die keine Steuerschuld haben, werden als Schuldner seitens der staatlichen Steuerbehörde geführt 1. Den Status Ihres Unternehmens auf der Seite der staatlichen Steuerbehörde unter „Erfahren Sie mehr über Ihren Geschäftspartner“ prüfen 2. Einen Abgleich mit der Steuerbehörde durchführen (telefonisch und schriftlich) 3. Sollten die Beamten der Steuerbehörde nicht die Fehler in den Angaben korrigieren, könnte eine Klage gegen die Handlungen von Beamten eingereicht werden (bei der zuständigen staatlichen Steuerinspektion bzw. bei einer staatlichen Steuerbehörde höherer Instanz)

11 Praktische Aspekte ProblemAuswirkungenEmpfehlungen 2 Bescheid der Steuerbehörde über Nichtanerkennung der Erklärung als steuerliche Berichterstattung (häufig im Fall einer MwSt.-Erklärung, wenn Vorsteuer bzw. ihre Erstattung deklariert wird) Die Erklärung gilt als nicht eingereicht 1. Klage gegen den Bescheid bei der Steuerbehörde höherer Instanz 2. Zur Durchsetzung einer positiven Entscheidung oder einer realistischen (und nicht fiskalistischen) Verhandlung der Klage den Fall veröffentlichen (zB. AHK hinzuziehen) 3. Neben der Klage eine neue Erklärung samt Strafe in Höhe von 170 UAH vorlegen

12 Praktische Aspekte ProblemAuswirkungenEmpfehlungen 3Prüfungen Während einer Prüfung 1. Keine Kopien von Dokumenten zur Verfügung stellen (eine Prüfung bedarf nur Originale der Dokumente) 2. Nur die Dokumente zur Verfügung stellen, welche sich auf die geprüfte Periode beziehen 3. Sollten die prüfenden Beamten die Vorlage beliebiger Dokumente schriftlich verlangen, sind diese nur gegen Unterschrift dieser Personen auszuhändigen 4. Bitte Beachten Sie: Es ist den kontrollierenden Behörden verboten, Sachverhalte zu prüfen, welche vorher bereits geprüft wurden 5. Keine schriftlichen Kommentare geben

13 Praktische Aspekte ProblemAuswirkungenEmpfehlungen 3Prüfungen Protokoll mit den durch die Steuerbehörde dargestellten gesetzwidrigen Angaben (Nichtanerkennung der Primärdokumente, Nichtanerkennung der steuerlichen Verluste, nicht aussagekräftiger Verweis auf die Bestimmungen des Steuerkodex, etc.) Aufgrund des Protokolls werden Schreiben mit den zahlungspflichtigen Beträgen erstellt 1. Das Protokoll wird mit dem Vermerk „mit den im Protokoll festgestellten Angaben nicht einverstanden, wird in gesetzlicher Weise angefochten“ unterzeichnet 2. Einsprüche bei der Steuerbehörde, welche die Prüfung durchgeführt hat, im Laufe von 4 Arbeitstagen erheben (nicht unbedingt, macht häufig keinen Sinn)

14 Praktische Aspekte ProblemAuswirkungenEmpfehlungen 3Prüfungen Erhaltene Schreiben nach den Ergebnissen der Prüfung Innerhalb von 10 Kalendertagen zahlen oder anfechten 1. Bei der Steuerbehörde höherer Instanz: a) Eine inhaltliche Klage bei der Steuerbehörde höherer Instanz binnen 10 Tagen einreichen; b) Eine Klage gegen die Handlungen der Beamten, welche die Prüfung durchgeführt haben, einreichen (nicht unbedingt, aber sinnvoll) 2. Zwecks einer positiven Entscheidung oder einer realistischen (und nicht fiskalistischen) Verhandlung der Klage den Fall veröffentlichen

15 Praktische Aspekte ProblemAuswirkungenEmpfehlungen 4 Vorladung bei der Steuerpolizei Während der Anfechtung wird oft angerufen und eingeladen um „einfach zu sprechen“. Ziel: Druck auf den Steuerzahler 1. Eine schriftliche Vorladung erfordern 2. Die Steuerpolizei nur mit einem Rechtsanwalt besuchen 3. Bitte beachten Sie: Sie müssen alle Aussagen aufgrund Art. 63 der Verfassung verweigern

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17 Kontakt IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH & CO KG Schönbrunner Straße 222-228/1/7 1120 Wien T +43 1 505 43 13 0 F +43 1 505 43 13 2013 E wilfried.serles@ibgroup.at IB Interbilanz Consulting TOV Yaroslavska Str. 6 UA-04071 Kyiv T +380 44 586 42 95 F +380 44 586 42 99 E wilfried.serles@ibgroup.co.ua Wilfried Serles

18 Kontakt


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