Aktualität aus dem UVG Marc Epelbaum, Generalsekretär

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 Präsentation transkript:

Aktualität aus dem UVG Marc Epelbaum, Generalsekretär Bern, 26. Januar 2016

Zusatzversicherung (VVG) Ausgangslage der UVG-Revision Zusatzversicherung (VVG) Nebentätigkeiten 1 UVG (Art. 68) Privatversicherer Krankenkassen UVG (Art. 66) Suva 2 1 Höchstversicherter Verdienst seit 01.01.2016: CHF 148'200.00 2 Gesetzliche Regelung / Volkswirtschaftlicher Strukturwandel UVG Unfallversicherungsgesetz (obligatorisch) VVG Versicherungsvertragsgesetz (freiwillig)

Erster Anlauf der UVG-Revision Ziel: Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung März 2011 Nov. 2006 Mai 2008 ab 2009 Sept. 2010 Vernehm-lassung Botschaft Bundesrat SGK-N NR SR Vorlage 1: Unfallversicherung und Unfallverhütung Vorlage 2: Organisation und Nebentätigkeiten der Suva Tätigkeits- bereiche umstritten Rückweisung Vorlage 2 sistiert Rückweisung

Kompromiss der Sozialpartner Die Sozialpartner erarbeiten einen Kompromissvorschlag. Fachliche Unterstützung durch die Suva Die Suva erarbeitet Vorschläge zur Corporate Governance. Herbst 2013: Eingabe des Kompromissvorschlages mit Suva und SVV

Bestandteile des Kompromisses Keine Schwächung der Suva Verzicht auf Forderungen zum Tätigkeitsbereich Einigung zu Verkaufsbetrieben ohne Produktion Paritätische Kommission für einvernehmliche Lösungen Festigung der modernen Corporate Governance der Suva

Neuer Anlauf der UVG-Revision Im Februar 2014 kündigte der Bundesrat einen neuen Anlauf an. Sept. 2015 Mai 2014 Sept. 2014 Nov. 2014 Juni 2015 Vernehm-lassung Botschaft Bundesrat Hearing SGK-N NR SR Verkürztes Verfahren Sozialpartner, Suva und SVV Abweichung BR (Karenzfrist) Abweichungen NR (Karenzfrist, Finanzierung) Differenz- bereinigung Abschluss

Wichtigste Ergebnisse der UVG-Revision Die Suva bleibt im Umgang mit Prämien und Reserven autonom. Die moderne Corporate Governance der Suva wird gefestigt. Die Nebentätigkeiten der Suva werden im Gesetz verankert. Technische Fragen zur Versicherungsdeckung sind geklärt. Eine Lösung für Unfallrenten im AHV-Alter ist gefunden. Klarheit bezüglich Verkaufsbetriebe ohne Produktion ist geschaffen.

Änderungen im Detail (1/2) Aufnahme UVAL ins UVG Versichert ab Beginn Arbeitsverhältnis Versichert bis zum 31. Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses Abredeversicherung neu für bis zu 6 Monate Regelung unfallähnliche Körperschädigungen (UKS) Keine Renten für Unfälle im Rentenalter Rentenkürzung bei Unfällen nach 45 Jahren Art. 1a Abs. 1 lit. b (neu) Art. 3 Abs. 1 Art. 3 Abs. 2 Art. 3 Abs. 3 Art. 6 Abs. 2 Art. 18 Abs. 1 Art. 20 Abs. 2ter (neu)

Änderungen im Detail (2/2) Regelungen zur Organisation der Suva (Corporate Governance) Klärung der Unterstellung von Verkaufsbetrieben Verankerung der Nebentätigkeiten Finanzierung Grossereignisse Arbeiten mit besonderen Gefahren Zusammensetzung der EKAS Unfallverhütungsbeiträge ausländischer Betriebe Finanzierung der Teuerungszulagen Strafbestimmungen Art. 61 – 65c (teilweise neu) Art. 66 Abs. 1 lit. e Art. 67a (neu) Art. 78 (neu) Art. 82a (neu) Art. 85 Art. 87a (neu) Art. 90a-c (neu) Art. 112

Corporate Governance (1/4) Geltendes UVG Name: SUVA, CNA, INSAI Organe: Verwaltungsrat und seine Ausschüsse, Direktion, Agenturen Grösse Verwaltungsrat Amtsdauer 6 Jahre, keine Abberufungsmöglichkeit Honorar: nach Art. 6a Abs. 1-5 Bundespersonalgesetz Alter: keine Regelung Neues UVG Suva, CNA, INSAI Suva-Rat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle unverändert Amtsdauer 4 Jahre, Abberufung jederzeit aus wichtigen Gründen unverändert, zudem Genehmigung des Reglements über die Honorare durch BR Ausscheiden nach vollendetem 70. Altersjahr

Corporate Governance (2/4) Geltendes UVG Aufgaben Verwaltungsrat: Direktion wird vom Bundesrat auf unverbindlichen Vorschlag des Verwaltungsrates gewählt Amtsdauer 6 Jahre, jeweils 3 Jahre nach VR-Neuwahl; keine Abberufungsmöglichkeit Neues UVG Grösstenteils unverändert, neu mit Delegationsnorm an den Ratsausschuss Suva-Rat wählt Geschäftsleitung und deren Vorsitzenden (keine Mitglieder des Suva-Rates) Keine Amtsdauer, Abberufung durch Suva-Rat möglich

Corporate Governance (3/4) Geltendes UVG Keine Vorgaben zur Sorgfalts- und Treuepflicht Revisionsstelle nicht festgehalten Keine Definition der Verantwortlichkeit Neues UVG Suva-Rat trifft Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessen-kollisionen; Interessenbindungen müssen offengelegt werden, Aufnahme in jährliche Berichterstattung Ordentliche Prüfung der Rechnung (inkl. Finanzierungsverfahren nach Art. 90); max. Amtsdauer von 3 Jahren, Wiederwahl möglich Organe und deren Mitglieder sind verantwortlich für Schäden, Anspruch auf Schadenersatz

Corporate Governance (4/4) Geltendes UVG Keine Grundsätze für Rechnungslegung festgehalten Keine Regelungen zu den Anstellungsbedingungen Steuerpflicht nicht festgehalten Neues UVG Grundsätze für Rechnungslegung definiert, für den Aktuar gelten zudem die Regelungen aus dem Aufsichtsgesetz und des EFD Personal nach OR angestellt; Suva-Rat legt Details im Personal-reglement fest unter Berücksichtigung Art. 6a BPG Steuerpflicht für kommerzielle Leistungen

Ausblick Inkrafttreten UVG voraussichtlich per 1.1.2017 Vertiefung der gesetzlichen Grundlagen in den Verordnungen Änderung UVV: Vernehmlassung April bis Juni 2016 Inkrafttreten der geänderten Verordnungen zusammen mit UVG Paritätische Kommission bereits aktiv