Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung © 2015 IHK Region Stuttgart Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Flüchtlinge.

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 Präsentation transkript:

Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung © 2015 IHK Region Stuttgart Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen 8. Dezember /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" ,

Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung © 2015 IHK Region Stuttgart Rechtliches zur Beschäftigung von Flüchtlingen 2 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

© 2015 IHK Region Stuttgart Aufenthaltsstatus 3 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt , Asylberechtigte / Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft = uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang Asylbewerber Geduldete = eingeschränkter Arbeitsmarktzugang

© 2015 IHK Region Stuttgart Wartefrist – 3 Monate -Keine Beschäftigung möglich -Beginn: Asylgesuch, Erteilung der Aufenthaltsgestattung -Nach Ablauf der Frist: Arbeitserlaubnis für konkrete Beschäftigung Arbeitserlaubnis -Beschäftigung grundsätzlich nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde möglich -Vermerk im Aufenthaltstitel -Voraussetzung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Besonderheiten bei Asylbewerbern und Geduldeten 4 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

© 2015 IHK Region Stuttgart Sofern erforderlich, wird sie erteilt: -wenn keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorliegen, -nach Durchführung einer Vorrangprüfung Vorrangprüfung -Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen -Entfällt nach einem Aufenthalt von 15 Monaten Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 5 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

© 2015 IHK Region Stuttgart Arbeitsmarktzugang -3 Monate Wartefrist: keine Beschäftigung -4. bis 15. Monat: Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen -Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen -Nach 4 Jahren: uneingeschränkter Zugang Achtung – Sichere Herkunftsstaaten (Anhang II zu § 29a AsylG) -Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien -Generelles Beschäftigungsverbot bei Antragsstellung nach 31. August 2015 Besonderheiten bei Asylbewerbern und Geduldeten 6 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

© 2015 IHK Region Stuttgart Pflichtpraktika Praktika zur Berufsorientierung und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten Praktika im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse 7 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt , Praktika Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich; Mindestlohn gilt nicht Einzelfallabhängig Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich; Mindestlohn gilt nicht

© 2015 IHK Region Stuttgart Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (MAG) (§ 45 Abs. 1 SGB III) -Dauer max. 6 Wochen; kein Beschäftigungsverhältnis -Beantragung Arbeitsagentur, keine Arbeitserlaubnis erforderlich -Mindestlohn gilt nicht Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) -Dauer min. 6 bis max. 12 Monate; sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis -Genehmigung Ausländerbehörde, Globalzustimmung der BA -Kein Mindestlohn Maßnahmen zur Arbeitsförderung 8 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

© 2015 IHK Region Stuttgart Asylbewerber: Nach Ablauf der 3-Monats-Frist Geduldete: Ab dem Tag nach Erteilung der Duldung, sofern kein Arbeitsverbot Für den konkreten Ausbildungsplatz ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht erforderlich Wissenswert: Keine Abschiebung bei jungen und heranwachsenden Geduldeten (unter 21 Jahren) in der Ausbildung Betriebliche Ausbildung 9 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

© 2015 IHK Region Stuttgart Asylberechtigte, Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft -uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang, keine Besonderheiten, befristete Aufenthaltserlaubnis Geduldete vor Vollendigung des 21. Lebensjahres in der Ausbildung: Abschiebungsverbot Zusammenfassung 10 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung © 2015 IHK Region Stuttgart Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 11 /Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt ,

Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung © 2015 IHK Region Stuttgart Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen Informationsveranstaltung 8. Dezember /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" ,

Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt IHK, , Geschäftsführerin Operativ, Frau Käferle

Seite 14 Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen und Asylberwerbern (Erstanträge) in Baden-Württemberg in den vergangen 12 Monaten Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart Quelle: Integrationsministerium BW

Seite 15 Ausgangslage in Baden-Württemberg ▬ 2014: Flüchtlinge in Baden-Württemberg Prognose 2015: (bis 10/2015: ) ▬ 46,9 % aus Syrien (34,6 %), Irak, Iran und Eritrea 23,6 % aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina) (Quelle: Integrationsministerium BW, Zeitraum Januar bis Oktober 2015) ▬ 72,7 % männlich, 27,3 % weiblich Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

Seite 16 Ausgangslage in Baden-Württemberg ▬ Durchschnittsalter: 23,3 Jahre (Vergleich Bevölkerung BW: 43,2 Jahre). Die meisten Flüchtlinge sind zwischen 18 und 34 Jahre alt ▬ Gut ein Viertel der Flüchtlinge (25,9 %) ist minderjährig (Quelle: Integrationsministerium BW, Zeitraum Januar bis Juni 2015) ▬ Berufsabschlüsse: 8% Akademiker, 11% Facharbeiterniveau, 81% keine Ausbildung ▬ bei AA und JC (gE) gemeldet; davon keine Deutschkenntnisse, mit Sprachniveau B1 oder B2, 812 für Ausbildung vorgemerkt (Stand: ) Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart

Seite 17 Übersicht Flüchtlinge und Asylbewerber/innen Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart Asylbewerber/innen  zunächst illegale Einreise nach Deutschland; Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens Ablehnung  Geduldete/r Ausländer/in Anerkennung  Asylberechtigte/r oder Flüchtling nach 3 Monaten Aufenthalt nachrangiger Arbeitsmarktzugang Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt Beratung, Vermittlung, Förderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II während des Asylverfahrens Beratung, Vermittlung, Förderung - SGB III (nach 3 Monaten Aufenthalt + Löschung Nebenbestimmungen) Leistungen nach dem AsylblG Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen

Seite 18 Wie können sich Arbeitgeber engagieren? Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart ▬ Arbeitgeber stellen Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereit und melden diese unserem Arbeitgeberservice ▬ Arbeitgeber unterstützen die Kompetenzfeststellung - mit Praktika zu den für Beschäftigung üblichen Beschäftigungsbedingungen - Bewertung der vorhandenen Kompetenzen - Maßnahmen beim Arbeitgeber im Rahmen §45 SGB III ▬ Arbeitgeber ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg zum Beispiel - in Teilzeit während Spracherwerb - für Jugendliche begleitend zum Schulbesuch ▬ Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen (bei Verbandsarbeit, Innungen) ▬ Arbeitgeber setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als Mentoren/Mentorinnen ein

Seite 19 Wie unterstützt die Bundesagentur für Arbeit dabei? Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart ▬ Informationsmaterial bereitstellen (Broschüre „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“, Flyer „Sie möchten einen Flüchtling einstellen? Bei uns sind Sie richtig!“) ▬ Beratung von Arbeitgebern - Transparenz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen - Chancen durch die Beschäftigung von Flüchtlingen aufzeigen - Fördermöglichkeiten aufzeigen; Grundlage: erhobene und bewertete Kompetenzen ▬ Unser Arbeitgeberservice vermittelt Ihnen geeignete Bewerber mit Flüchtlingshintergrund ▬ Beschleunigtes Verfahren bei BA-Zustimmungspflicht (Ziel: flächendeckende Nutzung Online-Verfahren durch Ausländerbehörden)

Seite 20 Wie unterstützt die Bundesagentur für Arbeit dabei? Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart ▬ Förderung zur Vorbereitung auf Arbeit durch - Regelinstrumente wie MAG*, EGZ*, FbW* - spezielle Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wie PerF (Perspektive für Flüchtlinge) ▬ Förderung zur Vorbereitung auf Ausbildung durch - Regelinstrumente wie EQ, abH*, BvB*, BaE*, AsA* - spezielle Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wie PerFJu (Perspektive für junge Flüchtlinge) und JuFA (Junge Flüchtlinge in Ausbildung) Achtung! Asylbewerber/innen haben bei AbH*, BvB*, BaE* und AsA* erst nach Wartezeit Zugang zur Förderung *MAG: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber *EGZ: Eingliederungszuschuss *FbW: Förderung der beruflichen Weiterbildung *abH: Ausbildungsbegleitende Hilfen *BvB: Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen *BaE: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen *AsA: Assistierte Ausbildung

Seite 21 Sprachfördermöglichkeiten für Asylbewerber/innen und Geduldete Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart Stufe 1 („Sprachanfänger“)Stufe 2 („erste Sprachkenntnisse vorhanden“) Stufe 3 („Arbeitsmarktintegration in Reichweite“) Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen) Sprachförderung nach § 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) - 91,36 € pro Person Landesprogramm BW (Ziel: A1) – Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG) Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1-Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau) – Aufbaukurs mit 300 UE oder Aufbaukurs Beruf mit 400 UE Integrationskurse des BAMF – Öffnung für Asylbewerber/innen und Geduldete -Eigenanteil; Kostenbefreiung für Leistungsempfänger möglich -Umfang: 600 UE Sprachkurs + 60 UE Orientierungskurs Sonderformen möglich, z.B.: -Alphabetisierungskurse (bis zu UE) -Jugendintegrationskurse -Eltern -Hörgeschädigte und Sehbehinderte ESF-BAMF-Sprachförderung (ab vorhandenem A1-Niveau) – 730 UE  Bisher kaum Kapazitäten für Asylbewerber/innen und Geduldete; Plan: Aufstockung durch den Bund Perspektive für Flüchtlinge (PerF) – § 45 SGB III  neben Inhalten zur arbeits- marktnahen Aktivierung zusätzlich Fokus auf ergänzenden Spracherwerb. UE = Unterrichtseinheit/en BALand BWBund

Seite 22 Potential für Ausbildung in der Region Stuttgart Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, , © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart ▬ 79 VABO* Klassen Stand Mitte November 2015 ▬ Ein Großteil der Flüchtlinge ist zwischen 18 und 34 Jahren alt, somit nicht mehr im schulischen System Hier liegt ein großes Potential für Ausbildung AgenturbezirkVABO* Klassen Stuttgart28 Waiblingen18 Göppingen24 Ludwigsburg 9 *VABO: Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse

Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Voraussetzungen für eine gute Integration von Flüchtlingen Dr. Verena Andrei (Welcome Service Region Stuttgart) Unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg

24 Integration und Willkommenskultur: Was ist das? Für wen? Begriffe Voraussetzungen und wichtige Schritte zur Integration  Soziale Integration, Psychosoziale Betreuung  Sprache: Deutsch lernen  Integration auf dem Arbeitsmarkt  Willkommenskultur im Unternehmen  Welcome Service Region Stuttgart und Welcome Center Stuttgart  Links Willkommensangebote + -strukturen Voraussetzungen zur Integration

25 Integration als Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens gelungene Integration als Gleichheit verschiedener Gruppen hinsichtlich Eigenschaft und Ressourcen (z.B. auf dem Arbeitsmarkt), Wertegemeinschaft Gelingende Integration benötigt: Aufnahmegesellschaft: Aufnahmebereitschaft, Akzeptanz, Zugehen auf die Menschen, Verstehen, Wertschätzung Flüchtlinge: Bereitschaft zur Integration, sich auf Neues einzulassen, Teil dieser Gesellschaft werden, Geduld Strukturen der Integration, Rechtsordnung Integration Begriff

26 Der Begriff Willkommenskultur bezeichnet die Offenheit einer Gesellschaft, eines Unternehmens, einer Bildungseinrichtung, eines Sportvereins oder einer Institution gegenüber Migranten. Verschiedene Ebenen: 1. Demonstration einer positiven Einstellung (Emphathie) 2. Handlungsebene: Menschen offen begegnen, keinen Diskriminierungen aussetzen 3. Die Gesamtheit aller Maßnahmen, durch die die positive Haltung gegenüber Migranten bei anderen gefördert wird. Willkommenskultur Begriff

27 Migranten: Zuwanderer, internationale Fachkräfte EU Zuwanderer Flüchtlinge (besondere Voraussetzungen)  Anerkannte Flüchtlinge: Aufenthaltserlaubnis (Asyl gewährt) dürfen ohne Einschränkung arbeiten etc.  Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung  Personen mit einer Duldung (nach Ablehnung des Asylverfahrens ist eine Ausreise nicht möglich)  Gute Bleibeperspektive: Syrer, Iraker, Iraner, Eritrea =besondere Förderung (Sprache, Zugang zu Arbeit) Willkommenskultur: Für wen? Die rechtliche Dimension, Begriffe Nach 3 Monaten mit Vorrangprüfung bis 15 Monate ohne Vorrangprüfung in Mangelberufen

28 Soziale Integration (Aufnahmegesellschaft) Unterstützung, Hilfe, Einbeziehen in Aktivitäten, Vereine: durch UNS; Ehrenamtliche, in Unterkünften, in die Gesellschaft; siehe Projekte Flüchtlingsvereine, Freundeskreise Asyl; Netzwerk Bleiberecht (Auswahl an Projekten bei Tagesschau.de)  Kontakte/Adressen über Landratsämter: Koordinierungsstellen Ehrenamt, Stuttgart: Stadt Stuttgart Willkommensangebote + -strukturen Voraussetzungen zur Integration Facebookseiten z.B. zt.Fluechtlinge zt.Fluechtlinge - Teilhabe: swr- news for refugees

29 Psychosoziale Betreuung bei Traumata, Gewalt Personen benötigen z.T. professionelle Hilfe Gesundheitskarte Wer hilft weiter:  Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene der Ev. Gesellschaft (PBV)  „Refugio“ für traumatisierte Flüchtlinge in Stuttgart und Region e.V. Sozialarbeiter in Unterkünften erste Ansprechpartner  Caritas Stuttgart: 2 psycholog. ausgeb. Betreuer in Unterkünften  (Ansprechpartner für Personen mit Aufenthalt: Migrationsberatung für Erwachsene/Jugendliche) Aber: Anzahl der Plätze zu gering für Bedarf Willkommensangebote + -strukturen Voraussetzungen zur Integration

30 „Start ab Unterbringung in kommunalen Einrichtungen“ Sprachkurse in Unterkünften durch Ehrenamtliche Kommunale Angebote: fördern i.d.R. erste Sprachkurse A1; seit November „Chancen gestalten“- neues Sprachförderprogramm des Landes, hier Grund- und Aufbaukurse einschließlich A1 Kurse möglich Integrationssprachkurse: i.d. R. 600 Stunden + 60 in Vollzeit und Teilzeit (5/3-Tage/Woche o. Wochenende) – in vhs, bei weiteren Trägern, Dauer zw Monaten, Abschluss B1, Förderung durch Bund; beinhalten Kenntnisse zu Deutschland, Rechtsstaat im „Orientierungskurs“ 60h berufsbezogene Sprachkurse bis B2, C1 Sprachkursförderung durch Agentur f. Arbeit Willkommensangebote + -strukturen Voraussetzungen zur Integration - Deutsch lernen

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32 Ziel: Qualifizierte Flüchtlinge in qualifizierte Arbeit bringen (braucht Zeit, Unterstützung ) Einstieg ermöglichen durch Praktika, Einstiegsqualifikationen (Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Agentur!) Ausbildung ermöglichen (Kontakt zu Berufsschulen VABO Klassen) Beschäftigung ermöglichen Ehrenamt, niedrigqualifizierte Tätigkeiten zur Überbrückung -> Fragen Sie Ihren Arbeitsgeberservice, Kammern zu Ausbildungen, nehmen Sie Kontakt zu Ehrenamtlichen auf Willkommensangebote + -strukturen Integration in Arbeit "Es gibt keine bessere Integration als durch Arbeit.“ (Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Region Stuttgart)

33 Kontakt Agentur für Arbeit- Arbeitgeberservice (Plattformen in Landkreisen im Entstehen koordinierte Anlaufstellen mit wichtigsten Partnern) Kontakt Ehrenamtliche Asyl Ausländerbehörde (Arbeitserlaubnisverfahren) Wichtig:  Kontakte aufbauen  Aufenthaltsstatus klären  Beschäftigungsmöglichkeiten klären: Ausbildung oder Anstellung, Praktika etc. Ausbildung: Kammern, Berufsschulen, „Kümmerer“ Linktipp: Siehe Leitfaden Rems Murr (S. 7-8)Siehe Leitfaden Rems Murr Beschäftigungsaufnahme Vorgehen – Prozess - Tipps

34 Offenheit für die Beschäftigung v. Migranten Unterstützung durch Unternehmensleitung und Kollegen Gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme Was können Sie konkret tun im Betrieb?  Patenprogramm (Mentor/in), Kümmerer  Sprachcoach, Teilnahme an Deutschkursen unterstützen (Zeit, finanziell)  Einarbeitungsplan  Freundliche Aufnahme sichern (d.h. z.B. Vorabinfo an Mitarbeiter, Willkommensgruß/-mappe, etc.)  Vernetzung im Unternehmen ermöglichen : z.B. in betriebsinterne Aktivitäten einbeziehen, z.B. Kantinengruppe, Laufgruppe, Fußballteam etc.  Interkulturelle Schulung der Mitarbeiter/des Mitarbeiters (Knigge, Do‘s and Dont‘s klar kommunizieren: Was ist deutsche Unternehmenskultur: Pünktlichkeit, Ordnung, Verlässlichkeit etc. ) Willkommenskultur Willkommenskultur in Unternehmen

35 Was können Sie außerhalb des Betriebs konkret tun?  Kontakte fördern (zu Freundeskreisen Asyl, etc.)  Unterstützung bei Behördengängen  bei der Wohnungssuche helfen  Kinderbetreuung unterstützen  Informationen beim Ankommen: Arzt, Bank, Telefon Linktipp WillkommensmappeWillkommensmappe Willkommenskultur Willkommenskultur in Unternehmen

36 (Erst-)Beratung und Information für  internationale Fachkräfte, Neuzuwanderer + Flüchtlinge (v.a. mit Bleiberecht+ Kontingentflüchtlinge ohne Anbindung) im Welcome Center Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart Sprechstunden in den Landkreisen (BB, LU, ES, GÖP, RM): Informationen zu Ämtern, Sprachkursen, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen, Anerkennung, Arbeiten etc.Welcome Center Stuttgart  kleine und mittelständische Unternehmen Welcome Service Region Stuttgart: Lotse und Erstinformation zu Anwerbung und Integration von Fachkräften sowie Auf- und Ausbau der Willkommenskultur, Austausch Vernetzung Netzwerkarbeit für Willkommensstrukturen in Kommunen und Landkreisen der Region Was können wir anbieten - Welcome Service Region Stuttgart welcome.region-stuttgart.de

Welcome Center Stuttgart 37 In Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart Informationen und Erstberatung rund ums Ankommen, Leben und Arbeiten in der Region Stuttgart Öffnungszeiten: Montag und Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Tel.: – 40 Besucheradresse: Welcome Center Stuttgart Charlottenplatz Stuttgart, (Eingang Planie) Anlaufstelle für alle Neubürger, (potentielle) Zuwanderer, internationale Fachkräfte, Studierende, Absolventen und Angehörige

38 -Broschüre Zentralverband des deutschen Handwerks „Flüchtlinge in Berufsausbildung“Broschüre Zentralverband des deutschen Handwerks -Agentur für Arbeit: Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylsuchende und geduldete Personen; Sie möchten einen Flüchtling einstellen – Bei uns sind Sie richtig (Dez. 2015)Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylsuchende und geduldete Personen Sie möchten einen Flüchtling einstellen – Bei uns sind Sie richtig -IHK Region Stuttgart: „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen“„Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen -HWK Region StuttgartHWK Region Stuttgart -„Asylbewerber und Flüchtlinge“ Leitfaden- Rems Murr (Stand )„Asylbewerber und Flüchtlinge“ Leitfaden- Rems Murr -Berufliche Anerkennung in DeutschlandBerufliche Anerkennung -welcome.region-stuttgart.de (Informationen Unternehmen, Sprechstundentermine Region)welcome.region-stuttgart.de -welcome-center-stuttgart.dewelcome-center-stuttgart.de Willkommenskultur Integration in Arbeit – Links

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt und weitere Informationen: welcome.region-stuttgart.de welcome.region-stuttgart.de

Die Schulart VABO

1.Begriffsdefinition Möglichkeiten ohne Schulabschluss VAB: Vorqualifizierung Arbeit und Beruf Dauer: 1 Jahr Ziel:a) Erfüllung der Berufsschulpflicht, Berufsorientierung, Förderung der Berufsreife b) Hauptschulabschluss Ausbildungsverhältnis VABO: Vorqualifizierung Arbeit und Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen Dauer: 1 Jahr Ziel:a) Ankommen im deutschen (Schul-)system b) Ausbildung von Sprachkompetenz c) schulische und berufliche Orientierung

2. Ziele des VABO a)Ankommen im deutschen (Schul-)System  Willkommensatmosphäre schaffen  Beziehungen aufbauen b) Ausbildung von Sprachkompetenz  Erwerb von Deutschkenntnissen  Strategien für das Lernen und Verwenden von Sprache  Vermittlung von kulturellem Wissen sprachliche u. soziale Handlungsfähigkeit

2. Ziele des VABO c) Schulische und Berufliche Orientierung  berufsbezogene Projekte  Übungen in Werkstätten und Laboren  bei ausreichend Deutschkenntnissen: Praktika VABO intendiert keinen Schulabschluss, sondern die gezielte Förderung des Deutschspracherwerbs und die Einbindung in das soziale Leben

3. Stundentafel: VABO-Klassen 2015/216 Unterrichtsbereiche (Auswahl) Stunden/ Woche (Auswahl) Deutschmind. 8 Lebensweltbezogene Kompetenzmind. 1 Berufsfachliche und berufspraktische Kompetenz mind. 4 Sprach- und Rechenkompetenzmind. 2 Individuelle Förderungmind. 2 Gesamte Mindestunterrichtszeit (ohne Praxistag) 30 bis 31

4. Berufsbildende Schulen mit VABO- Klassen in Stuttgart: Gewerbliche Schule f. Farbe und Gestaltung (1) Gewerbliche Schule f. Holztechnik (2) Gewerbliche Schule im Hoppenlau (2) Hedwig-Dohm-Schule (4)* Johannes-Gutenberg-Schule (3) Robert-Mayer-Schule (2) Steinbeisschule (2)

5. Herkunftsländer der VABO-Schüler (Beispiel Steinbeisschule): VABO1 (14 Schüler): Afghanistan2 Algerien1 Eritrea5 Gambia1 Kamerun2 Pakistan1 Syrien1 Togo1

5. Herkunftsländer der VABO-Schüler (Beispiel Steinbeisschule): VABO2 (21 Schüler): Eritrea5 Gambia8 Irak2 Pakistan1 Somalia2 Syrien3

6. Heterogenität im Unterricht Faktoren:  Herkunftsland  Muttersprache  Kulturelle Sozialisation  Bildungshintergrund / Bildungssozialisation  Vor dem Kurs erworbene Deutschkenntnisse  Berufswunsch / Berufstätigkeit

7. Umgang mit Heterogenität im Unterricht Niveaudifferenzierung a) „Teamteaching“: Klasse wird in Gruppen unterteilt b)Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaustufen individuelle Lernberatung / Zielvereinbarungen mit den Schülern Individuelle Berufsberatung u. Hilfe bei der Suche nach Praktikas

Im Zentrum unseres pädagogischen Denkens und Handelns stehen die „Neu- “Stuttgarter/innen!!

Für diese Neu- Stuttgarter/innen suchen wir Praktikumsplätze und Ausbildungsplätze!!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

© 2015 IHK Region Stuttgart Angebote der IHK Region Stuttgart 53 /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" , Ausbildungsberatung „Azubi gesucht“ Passgenaue Vermittlung „Azubi gesucht“ Passgenaue Vermittlung Ausbildungs- botschafter Lehrstellenbörse

© 2015 IHK Region Stuttgart Angebote der IHK Region Stuttgart 54 /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" , I-TEbB+ Initiative – Türkische Eltern bauen Brücken I-TEbB+ Initiative – Türkische Eltern bauen Brücken KAUSA Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration KAUSA Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration Anerkennung / Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Qualifikationen

© 2015 IHK Region Stuttgart Angebote der IHK Region Stuttgart 55 /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" , Trainingskonzept Betriebliche Integration von Flüchtlingen (IHK) Trainingskonzept Betriebliche Integration von Flüchtlingen (IHK) Kompetenzchecks Profilcheck für jugendliche Flüchtlinge (IHK) Kompetenzchecks Profilcheck für jugendliche Flüchtlinge (IHK) „Kümmerer“ (Gefördert vom MFW) Stark für Ausbildung Qualifizierung für das betriebliche Ausbildungspersonal Stark für Ausbildung Qualifizierung für das betriebliche Ausbildungspersonal

© 2015 IHK Region Stuttgart IHK-Internetangebot: 56 /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" ,

Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung © 2015 IHK Region Stuttgart Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 57 /Veranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen" ,