Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung

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 Präsentation transkript:

Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen, sowie die Umwelt darf nicht gefährdet sein Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorbeugen Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen 1

Gebäudeklassen und Anleiterbarkeit nach MBO Nov. 2002 Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen Gebäudeklassen und Anleiterbarkeit nach MBO Nov. 2002 2

MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 1. Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude 3

MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 2. Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² 4

MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 3. Gebäudeklasse 3: Sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7m 5

MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 4. Gebäudeklasse 4: Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel 6

MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO §2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 5. Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel 7

MBO §33 Erster und zweiter Rettungsweg Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden... MBO §33 Erster und zweiter Rettungsweg Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein, beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über den selben notwendigen Flur führen. 8

MBO §33 Erster und zweiter Rettungsweg Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden... MBO §33 Erster und zweiter Rettungsweg (2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eintreten können (Sicherheitstreppenraum). 9

MBO §33 Erster und zweiter Rettungsweg Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden... MBO §33 Erster und zweiter Rettungsweg (3)Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. 10

System Rettungsweg (vertikal) : Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden... System Rettungsweg (vertikal) : 11

Einsatzgrenzen tragbarer Feuerwehrleitern Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten Einsatzgrenzen tragbarer Feuerwehrleitern 12

Bewegungsflächen und Zufahrtwege Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten Bewegungsflächen und Zufahrtwege Außenradius der Kurve mind. Breite 10,5m - 12 m 5,0 m über 12 m bis 15 m 4,5 m über 15 m bis 20 m 4,0 m über 20 m bis 40 m 3,5 m über 40 m bis 70 m 3,0 m über 70 m 13

Anforderungen an Rettungswege Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden... Gebäudeart Max. Rettungs-weglänge Flure Treppen Qualität der Türen, Keller, Dachräume zum Treppenraum Qualität der Türen, Flur/Treppenraum Mind.- breite Quali- tät Qualität der Wände Wohnungsbau ≤ 7 m 35 m größter zu erwartender Verkehr F30B 1 m F 90 T30 Rd-selbstschlies-send ≤ 22 m F30AB F90BW Hochhäuser ≥ 22 m 1,20 m F90A 1,25 m Geschäftshäuser 25 m 2 m 1,25m T30 bei Sprinkler rds Versammlungs- stätten 30 m 1,20 m je 200 Pers. F90 1,20 m je 200 Pers. max. 2,40 m Offene Garagen 50 m - Geschlossene Garagen Industriebau bis zu 70 m bei 1-gesch. Größter zu erwartender Verkehr F30 Hotels, Gaststätten 1 m je 150 Pers. ds Schulen F30A Krankenhäuser 1,5 m rds Anforderungen an Rettungswege 14

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Schutzziele nach §14 MBO Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 15

4.1 Prinzipien des Brandschutzes in den Bauordnungen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Prinzipien 4.1 Prinzipien des Brandschutzes in den Bauordnungen 4.1.1 Brennbarkeit der Baustoffe (Brandverhaltensprinzip) 4.1.2 Funktionserhalt von tragenden Bauteilen (Standsicherheitsprinzip) 4.1.3 Funktionserhalt und Dichtigkeit von raumabschließenden Bauteilen (Abschottungsprinzip) 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden und Grundstücken (Zugänglichkeitsprinzip) 16

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe 17

Einteilung der Baustoffe Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe Einteilung der Baustoffe Baustoffklasse A, nichtbrennbare Baustoffe A1 Baustoffe, die ausschließlich aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen (z.B. Sand, Lehm, Kies, Ton, Zement, Glas, Erde) A2 Baustoffe, die brennbare Bestandteile enthalten (z.B. Gipskartonplatten) 18

Einteilung der Baustoffe Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe Einteilung der Baustoffe Baustoffklasse B, brennbare Baustoffe B1 Schwerentflammbare Baustoffe (z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten) B2 normalentflammbare Baustoffe (z.B. Holz-und Holzwerkstoffe, mit mehr als d=2mm) B3 leichtentflammbare Baustoffe (z.B. Papier, Stroh, Holzwolle) 19

Einheitstemperaturkurve (ISO R 834) Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile Einheitstemperaturkurve (ISO R 834) 20

Feuerwiderstandsdauer Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile Feuerwiderstandsdauer Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet. Danach werden Bauteile gem. DIN4102 Teil 2 in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer F30 30 Minuten F60 60 Minuten F90 90 Minuten F120 120 Minuten F180 180 Minuten 21

Feuerwiderstandsklassen Bezeichnung gem. DIN4102 Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile Feuerwiderstandsklassen Bezeichnung gem. DIN4102 F30-A Tragende Bauteile, nicht brennbar F30-B Tragende Bauteile brennbar F30-AB Tragende Bauteile vorwiegend nicht brennbar Sonderbauteile: W 30 Nichttragende Außenwände T 30 Türen, Tore, Klappen L 30 Lüftungsleitungen, Ummantelungen K 30 Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen S 30 Kabelschottungen R 30 Rohrabschottungen, Ummantelungen I 30 Installationskanäle, Installationsschächte E 30 Funktionserhalt elektrischer Leitungen G30/ F30 Brandschutzverglasungen 22

Bauregellisten Geregelte Bauprodukte: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2.2 Bauregellisten Bauregellisten Geregelte Bauprodukte: Entsprechen den „Technischen Baubestimmungen“ gemäß Bauregelliste A/1 oder weichen nicht wesentlich hiervon ab 23

Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2.2 Bauregellisten Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte: weichen erheblich von den Anforderungen der Bauregelliste A/1 ab oder es existieren hierfür keine allgemein anerkannten Regeln der Technik 24

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2.2 Bauregellisten Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: 1. Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO) gilt i.d.R. für 5 Jahre und kann auf Anfrage verlängert werden wird vom Deutschen Institut für Bautechnik öffentlich bekannt gemacht 25

Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2.2 Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: 2. Einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis für Bauprodukte, die keine erheblichen Anforderungen an die Sicherheit erfüllen oder die allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden Nachweis der Brauchbarkeit (§3MBO) gilt i.d.R. für 5 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden wird vom Deutschen Institut für Bautechnik in der Bauregelliste A/2 bekannt gemacht: mit der Angabe der maßgebenden technischen Regel mit der Bezeichnung (Produktname) 26

Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2.2 Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: 3. Einer Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO) für Bauprodukte in Baudenkmälern durch die untere Bauaufsichtsbehörde (in NW) 27

Feuerschutzabschlüsse Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschlüsse Aufgaben: in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen definierten Zeitraum verhindern (raumabschliessende Bauteile) Menschenrettung und wirksamer Löschangriff müssen möglich sein 28

Feuerschutzabschlüsse Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschlüsse Anforderungen: selbsttätig schliessen Brandprüfung nach DIN 4102 Teil 5 Dauerfunktionsprüfung 29

Feuerschutzabschlüsse Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschlüsse Ausführungsarten/Baustoffe und Bauarten: sehr unterschiedliche Bauarten (Stahl/ Holzwerkstoffe) T30-Türen für Denkmalschutzbelange T30-Türen als Nurglastüren Flügeltüren und -tore (einschl. Klappen und Falttore) Schiebetüren und -tore Hubtüren und -tore Rolltüren und –tore (auch Brandschutzrolladen) Abschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Fahrschachttüren von Aufzugsanlagen 30

Feuerschutzabschluß mit Feststellanlage Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschluß mit Feststellanlage 31

Rauchschutztüren (DIN 18095) Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095 Rauchschutztüren (DIN 18095) Aufgaben: in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Brandrauch für ca. 10 Minuten behindern. (Zeit zum sicheren Verlassen des Gebäudes) 32

Rauchschutztüren (DIN 18095) Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095 Rauchschutztüren (DIN 18095) Anforderungen: selbsttätig schliessen die Leckrate der Tür darf bei einer Druckdifferenz zwischen 0 und 50 Pa und einer Rauchgastemperatur von 200°C nicht größer sein : 20m3/h bei einflügeligen Rauchschutztüren 30m3/h bei zweiflügeligen Rauchschutztüren Dauerfunktionsprüfung 33

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile ? 34

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.1 Brandwände Brandwände DIN 4102-3 Brandwände müssen aus Baustoffen der Klasse A gemäß DIN 4102 Teil 1 bestehen Brandwände müssen bei mittiger und außenmittiger Belastung die Anforderungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102 Teil 2 erfüllen Brandwände werden während und nach einer Brandbeaufschlagung einer außenmittigen Belastung unterzogen 35

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.1 Brandwände Brandwände DIN 4102-3 Brandwände werden während der Prüfung mit einer Stoßbeanspruchung von 3000 Nm unterzogen (Bleischrotsack) Ausstellen eines Prüfzeugnisses sind je nach Material verschieden dick Beispiele: Kalksandstein: 24cm Stahlbeton: 14cm Ziegelmauerwerk: 30cm 36

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Brandwand wie? ( §30 MBO) Brandwände müssen in einer Ebene durchgehend sein bei Gebäudeklassen 1 - 3 bis unmittelbar unter die Dachhaut (bei harter Bedachung) bei den Gebäudeklassen 4 und 5: entweder 30cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 50cm als Stahlbetonplatte bei Gebäuden mit großer Brandgefahr: entweder 50cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 1m als Stahlbetonplatte bei weicher Bedachung immer 50cm über Dach 37

Wandausführung zwischen Gebäuden gleicher Höhe Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Wandausführung zwischen Gebäuden gleicher Höhe 38

Gebäude unterschiedlicher Höhe Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Gebäude unterschiedlicher Höhe 39

Wandausführung bei feuerbeständigem Dach Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Wandausführung bei feuerbeständigem Dach 40

Öffnungen in Brandwänden Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Öffnungen in Brandwänden 41

Winkelbeeinflußung abgerückte Wand Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Winkelbeeinflußung abgerückte Wand 42

Brand-und Komplextrennwände Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände Brand-und Komplextrennwände Bereiche unterschiedlicher Nutzung 43

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien

Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand Bildung von Holzkohleschichten hemmt zunächst den weiteren Abbrand Abbrandrate: Hartholz 0,4mm/min Weichholz 0,8mm/min Brettschichtholz 0,5mm/min Faustwert: Abbrandrate überschlägig 1mm/min

Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand Keine Längenausdehnung durch Erwärmung Holz ist ein schlechter Wärmeleiter Zündtemperatur ca. 200°C bis 340°C

Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand Keine Längenausdehnung durch Erwärmung Bei tragenden Holzbauteilen ist mit Einsturz zu rechnen, wenn ca. 50% des tragenden Querschnitts verbrannt sind Aufgrund der Abbrandrate von Holzbauteilen kann auf das Einsturzverhalten geschlossen werden (anders als z.B. bei Stahl)

Stahl ungünstiges Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.2. Stahl Stahl ungünstiges Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung Bei ca. 500°C nur noch 50% Tragfähigkeit Bei ca. 800°C Tragfähigkeit = 0

Stahl ungünstiges Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.2. Stahl Stahl ungünstiges Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung Längenausdehnung durch Erwärmung (Verformungen, Druckschub im Bauwerk) Faustformel: 1,3mm/1m/100K U Formel: L= Lo + (Lo x 13x 10 (hoch -6) x Δt) Beispiel: Träger, 10m lg. bei 700 K L= 1.000cm x (1000 x 12 x 700) = 9,1 cm 1.000.000 Länge nach der Erwärmung 10,091 m

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz. 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1 Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.5. Beton Beton: Hohes Aufnahmevermögen von Druckkräften, nimmt kaum Zugkräfte auf Zuschlagstoffe (Sand, Kies) Bindemittel (Zement) Wasser

Beton: Bewehrter und unbewehrter Beton Bewehrter Beton = Stahlbeton Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.5. Beton Beton: Bewehrter und unbewehrter Beton Bewehrter Beton = Stahlbeton Stahlbeton: Beton mit schlaffer Bewehrung Spannbeton Stahlbeton mit schlaffer Bewehrung: gleiche Ausdehnungskoeffizienten bei Stahl und Beton bei Erwärmung gutes Brandverhalten Spannbeton: Durch Erwärmung geht Vorspannung verloren

Weitere Baumaterialien: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien Weitere Baumaterialien: 1.1.6 Glas 1.1.7 Gipskartonplatten 1.1.8 Mineralisch gebundene Bauplatten 1.1.9 Kunststoffe

Grundstoffe zur Herstellung von Bauteilen Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Grundstoffe zur Herstellung von Bauteilen Baustoffe Bauteile ohne Feuerwiderstand brennbar nicht brennbar feuerhemmend hochfeuerhemmend feuerbeständig

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 1: Baustoffe Teil 2: Bauteile Teil 3: Brandwände Teil 4: Katalog Teil 5: Feuerschutzabschlüsse Teil 6: Lüftungsleitungen Teil 7: Bedachungen Teil 8: Kleinprüfstand Teil 9: Kabelabschottungen Teil 11: Rohrabschottungen Teil 12: elektrische Kabelanlagen Teil 13: Brandschutzverglasungen Teil 14: Bodenbeläge Teil 15: Brandschacht Teil 16: Brandschachtprüfung Teil 17: Mineralfaserdämmstoffe Teil 18: Dauerfunktionsprüfung DIN 4102

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile Schema Brandverlauf

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kapitel 5: Baulicher Brandschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!