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Veröffentlicht von:Feirefiz Boe Geändert vor über 11 Jahren
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Brand- und Löschlehre Theoretische Grundlagen
Versuche, Analysen, Fallbeispiele Praktische Anwendungen
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Brandeinsatz
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Brandursache
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Brandausbreitung
5
Großbrand
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Brandweer - Feuerwehr
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Brand Definition: Brand ist ein nicht bestimmungsmässiges Brennen,
(DIN 14011) das sich unkontrolliert ausbreiten kann.
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Feuer Gegensatz: Das bestimmungsmässige Brennen wird auch als Nutz- oder Zweckfeuer, das nicht bestimmungsmässige Brennen als Schadensfeuer bezeichnet.
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Brennen und seine Voraussetzungen
Für beide Arten des Brennens, oder allgemein der Verbrennung gilt, dass die chemischen und physikalischen Voraussetzungen und Begleiterscheinungen gleich sind. Daher gilt folgende Definition:
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Verbrennung - Brennen Definition: Verbrennung ist ein chemisch/physikalischer Vorgang, bei dem sich ein brennbarer Stoff unter Wärmeentwicklung und Feuererscheinung mit Sauerstoff verbindet. Definition: Brennen ist eine mit Flamme und/oder Glut selbständig ablaufende exotherme Reaktion zwischen einem brennbaren Stoff und Sauerstoff oder Luft.
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Chemisch/physikalischer Vorgang
Der chemische Vorgang ist hier also die exotherme Reaktion (Wärmeentwicklung) eines brennbaren Stoffes mit Sauerstoff, besser bekannt unter dem Begriff „Oxidation“. Der physikalische Vorgang liegt in der Feuererscheinung, die sich mit Flamme und/oder Glut darstellt.
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Teilabschnitte der Verbrennung
Die Brandlehre lässt sich daher in drei Teilabschnitte gliedern: 1. Die chemischen Grundlagen der Verbrennung 2. Die physikalischen Grundlagen der Verbrennung 3. Der Verbrennungsvorgang
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