Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch den Tarifvertrag Entgeltordnung = TV EntgO-L.

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 Präsentation transkript:

Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch den Tarifvertrag Entgeltordnung = TV EntgO-L

Anwendungsbereich des TV EntgO-L MSW Position = TV EntgO-L ersetzt Erfüller – und Nichterfüller-Erlasse, die zum 1.8.2015 aufgehoben worden sind. (Erfüller = Lehramtsstudium, Referendariat, 2 Fächer / Nichterfüller alles andere) Für alle ab dem 1.8.2015 eingestellten Lehrkräfte wird das neue Recht durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag angewandt. Alle alt Beschäftigten werden übergeleitet. Bei Widerspruch keine Höhergruppierung möglich. (Auch juristisch umstritten).

Anwendungsbereich des TV EntgO-L Überleitung Alt-Beschäftigte = EG bleibt gleich, Arbeitsvertragsbezug (Alt) befristet Beschäftigte = EG bleibt zunächst gleich bei gleicher Beschäftigung, (noch) kein Bezug zum TV-EntgO-L. Achtung: Befristet Beschäftigte, die im letzten Schuljahr einen Vertrag hatten und seit den Sommerferien einen neuen Vertrag: Keine Änderung bei der EG! Erlass vom 26.10.2015: Bei Übernahme einer neuen Funktion oder Einsatz in neuer Schule wird „Altbeschäftigter“ wie neuer behandelt. Neu Beschäftigte = Einzelvertraglicher Bezug zum TV EntgO-L

Gewinner / Verlierer Gewinner (Auszüge) = Fachlehrer*innen / Werkstattlehrer*innen = vorher EG 9* (klein), jetzt EG 9* plus 30 € brutto Kunsterzieher/Musikerzieher bei Einsatz in SII= vorher EG 11, jetzt EG 12 Turn-, Sport-, Gymnastiklehrer*innen = vorher EG 9, jetzt EG 10 Lehrkräfte mit 1. Staatsexamen können sich auf Beförderungsstellen bewerben

Gewinner / Verlierer Verlierer (Auszüge) = Lehrkräfte mit wiss. Hochschulabschluss in der Sek. I = vorher EG 11, jetzt EG 10 Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht = vorher max. EG 11, jetzt EG 10; im unteren Bereich EG 7/8 möglich (bisher EG 9) Lehrkräfte mit 1. Staatsexamen = verlängerte Stufenlaufzeit, 7 Jahre bis Stufe 3, statt 3 Jahre bis Stufe 3

Vorsicht bei Höhergruppierungen „Gewinner“ sollten sich vor dem Antrag auf Höhergruppierung von der Bezirksregierung beraten lassen. Bei Problemen steht der Personalrat zur Seite. Theoretisch möglich ist, dass die Höhergruppierung sich negativ auf den Strukturausgleich (für aus dem BAT übergeleitete Angestellte) und auf die Höhe des Weihnachtsgeldes auswirkt.

Stufenzuordnungen In den letzten beiden Jahren haben sich die Regelungen zur Stufenzuordnung verschlechtert. Es gilt z.B. jetzt, dass einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber bei Neueinstellung höchstens zur Einstellung in die Stufe 3 führt (vorher bei ausreichender Erfahrung in Stufe 4).

Fazit bisher Erfahrung des PR seit dem 1.8.2015: In unserer Schulform gibt es kaum Gewinner. Insbesondere befristet Beschäftigte mit wiss. Hochschulabschluss erleben Rückgruppierung in EG 10. (Klagemöglichkeit prüfen, vor allem bei Rechtsschutz durch Gewerkschaft). HSU-Lehrkräfte ebenfalls. (Klagemöglichkeit prüfen, vor allem bei Rechtsschutz durch Gewerkschaft)

Beschluss des Personalrats Der Personalrat stimmt der Einstellung jeder neu zu beschäftigenden Lehrkraft zu, nicht aber der Eingruppierung. Wir nehmen das Mitbestimmungsrecht wahr. Nach Auffassung des PR gilt EntgO nicht automatisch für alle.

Fristen zur Beantragung der 30€ brutto oder Höhergruppierung Bis zum 31. Juli 2016 für Verbesserungen in der Eingruppierung (vorher Beratung einholen) Bis zum 31. Juli 2017 für die Zahlung der 30 € für EG 9, 10, 11 Befristet Beschäftigte, die über den 1.8.2016 beschäftigt sind, können theoretisch auch Antrag auf 30 € stellen. Rechtliche Konsequenzen des Antrags = Neuer Arbeitsvertrag, einzelvertragliche Bezugnahme auf TV EntgO-L, Beteiligung an Streiks weiter möglich (Kollektivrecht).

Unsere Empfehlung Für die Alt-Beschäftigten besteht keine Eile, den Antrag zu stellen. Sie sollten einfach abwarten.