HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitslosengeld II anspruchsberechtigt Ausländer die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben Arbeitserlaubnis notwendig Folien durch Klicken vervollständigen, dann Pfeiltaste drücken
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt MigrantInnen und Flüchtlinge Arbeitslosenquote 21%: Mai 2004 ca. 550.000 darunter viele Langzeitarbeitslose nicht in der Statistik: Ausländer Asylbewerber ohne Leistungsbezug bei Arbeitsverbot Ausgangslage
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitsmarktzugang (nachrangig) allgemein verschärfte Zumutbarkeit: Alle der Arbeitsfähigkeit entsprechende Beschäftigungen zumutbar Kein Berufsschutz Pflicht zur Annahme jeder angebotenen Arbeit
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitsmarktzugang (nachrangig) Auswirkung: Für fast jeden Job ist ein vorrangig zu beschäftigender Arbeitsloser verfügbar. Kaum Chance für „nachrangige“ Ausländer Faktisches Arbeitsverbot
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Weiterbildung Weiterbildung Bildungsgutscheine Recht einfacher wenn Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt Freie Wahl von Maßnahme und Träger Migrant/innen Sinkender Anteil bei Maßnahmen Unterstellung: kein schneller Maßnahme- oder Vermittlungserfolg
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ich-AG Aufnahme selbständiger Tätigkeit nicht durch Arbeitsgenehmigung abgedeckt ohne weiteres erlaubt: EU-Bürger EWR-Bürger, Schweiz
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ich-AG Genehmigung (ist) Niederlassungserlaubnis deutsch verheiratet staatenlos m. Aufenthaltserlaubnis Genehmigung (kann) : nach Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ausländerrechtliche Probleme Inanspruchnahme von ALG I schadet nicht, da auf Beitragsleistung beruhend Inanspruchnahme von ALG II (Sozialhilfe) kann zur Ausweisung führen eingeschränkt durch EU-Recht bilaterale Abkommen Übergangsregelungen
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II Ausgeschlossen: Asylbewerber Personen im Flughafenverfahren Bürgerkriegsflüchtlinge mit einer Aufenthaltsbefugnis Geduldete vollziehbar Ausreisepflichtige all deren Ehegatten und Kinder
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrantinnen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II Ausgeschlossen: keine Anschlussleistung nach Arbeitslosengeld sondern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Keine Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Ausgeschlossen Ausbildungsverbot keine Sprachförderung Zwangsverteilung kein Kindergeld, kein Erziehungsgeld keine Krankenversicherung Wohnverbot keine Mietkostenübernahme Umverteilung auch bei vorhandener Wohnung, kein Wohnberechtigungsschein
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Asylbewerber Arbeitsverbot 1 Jahr Vermittlung nachrangig nach einem Jahr gleichrangig nach 5 Jahren Arbeit Nach 6 Jahren Aufenthalt Ausgangslage