Treffen mit Bohrfirmen Alois Häcki 8.Juli 2010 Erdwärmesonden Treffen mit Bohrfirmen Alois Häcki 8.Juli 2010
Treffen mit Bohrfirmen Begrüssung Baugrundkarte Luzern Umgebung Bewilligungen Bohrplatz Grundwasser Felskluftwasser >Ebikon, Weggis Gasverdacht Gewässerschutz
Baugrundkarte Kartenblatt Luzern, weitere Karten 2011 >30 m Ablagerung
Bewilligung >Auflagen beachten Standartauflagen > Gewässerschutz Kluftwasser > Abdichtung Grundwasser > Abdichtung Einleitungsverbot in ARA Gasvorkommen >Ausrüstung Belastete Standorte > Massnahmen
Auflagen Grundwasserschutz Entscheid Gewässerschutz: Gewässerschutzrechtliche Bewilligung für Erdwärmesonden nach Art. 19 und 22 Gewässerschutzgesetz (GSchG) mit Auflagen zum Grundwasserschutz Sachverhalt
EWS zulässig mit Auflagen bedingt nutzbares Grundwasser nicht nutzbares Grundwasser < bedingt nutzbares Grundwasser Grundwasserschutzzone
Grundwasser Arteser >abdichten
Sollten wider Erwarten im Lockergesteins-Grundwasserleiter mehrere Grundwasser-stockwerke, artesisch gespanntes Grundwasser oder Kluftwasser angetroffen werden, so muss durch das Einbringen von Abdichtungen (z.B. Packer) sichergestellt werden, dass keine hydraulische Verbindung zwischen den Grundwasserstockwerken entstehen kann.
Grundwasser im Fels vorsorglich abdichten Kluftwasser
Der Übergang vom Lockergestein zum Fels muss zwingend mit einer Druckzementation oder einem Packer im standfesten Fels so abgedichtet werden, dass keine hydraulischen Kurzschlüsse zwischen dem Grundwasserleiter und allfälligem Kluftwasser entstehen können. Die Abdichtung kann zusammen mit der Erdwärmesonde eingebaut werden. Sie muss im Bohrprotokoll eingezeichnet und bestätigt werden.
Grundwasser Kluftwasser abdichten Fels Kluftwasser
Felskluftwasser >abdichten Erdwärmesonde
EWS zulässig mit Auflagen Felskluftwasser Rooterberg Weggis
Felskluftwasser
Kluftwasser Arteser mangelhafte Verrohrung
Gewässerverschmutzung
Einleitungsverbot in kleine ARA Bohrschlamm-Abwasser wird in ARA gepumpt >verboten
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