Politisches System Schweiz

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Sozialstaat ist finanzierbar!
Advertisements

Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Deutsche Außenpolitik seit 1990
Präsentation zum Europäischen Parlament
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Telefonnummer.
Das Europäische Parlament
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Die Deutschen im Herbst 2008
Workshop zur Medienarbeit der katholischen Kirche Aspekte des Religionsmonitors Berlin, 02. April 2008.
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Teil 1: Warum 1 % Beitrag für die IG Metall
Internet facts 2008-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. September 2008.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Studienverlauf im Ausländerstudium
Der Spendenmarkt in Deutschland
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
20:00.
Die Bundesversammlung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS 2. Demografie Dialog Schweiz Demografische Entwicklung und Siedlungspolitik Die.
GBI Genios Wiso wiso bietet Ihnen das umfassendste Angebot deutsch- und englischsprachiger Literatur für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Wir.
Dokumentation der Umfrage
Where Europe does business Lück, JDZB | Seite © GfW NRW 252 a.
CC – Wissenschaft & Politik Information und parlamentarische Beziehungen Claude Comina Leiter Kommunikation – EPFL Informationsbeauftragter.
3. Die SVP und das ,Stöckli‘
1 Politisches System Schweiz Andreas Ladner Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Parlamente Prof.
Kanton Basel-Stadt Folie September 2005 RR Dr. U. Vischer C. Tschumi.
Aufgaben/Fragen und Antworten
1 Politisches System Schweiz Andreas Ladner Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Parlamente Prof.
1 Politisches System Schweiz Andreas Ladner Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Parlamente Prof.
Aufgabensammlung Thermodynamik Frank-Michael Barth ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures.
PROCAM Score Alter (Jahre)
NEIN zur schädlichen AUNS-Initiative Staatsverträge vors Volk Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Schweizerische Gesellschaft für Individualpsychologie nach Alfred Adler.
Vorlesung Mai 2000 Konstruktion des Voronoi-Diagramms II
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Großer Altersunterschied bei Paaren fällt nicht auf!
Demokratiedefizit in Europa
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Die Bundesversammlung
Herzlich Willkommen - Bienvenue Thomas Mattig Direktor
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Konferenz der regionalen Statistischen Ämter der Schweiz.
Konferenz der regionalen Statistischen Ämter der Schweiz.
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Dokumentation der Umfrage BR P2.t Ergebnisse in Prozent n= 502 telefonische CATI-Interviews, repräsentativ für die Linzer Bevölkerung ab 18 Jahre;
Kantonsratswahlen Februar 2005
1 Politisches System Schweiz Andreas Ladner Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Parlamente Prof.
Es war einmal ein Haus
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Bundeskanzlei BK Sektion Politische Rechte Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Salzburg, 22. Februar 2007.
J-Team: Gymnasium Ulricianum Aurich und MTV Aurich Ein Projekt im Rahmen von UlricianumBewegt.de Euro haben wir schon…  8000 mal habt ihr bereits.
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Politisches System Schweiz
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
1 Aussenbeziehungen der Kantone Zu anderen Kantonen und zum Ausland.
Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament Eine Produktion der Parlamentsdienste | 2015/2016.
1 Einführung ins Gemeinderecht. 2 CH-Gemeinden in Zahlen 1990: 3021 Gemeinden 2000: : : : 2551.
Repetitorium im öffentlichen Recht Demokratie. Eigenheiten der Demokratie Staatsform: « Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, ausgenommen alle.
Das politische System Österreichs Quelle: Bernauer T. et al.: Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden-Baden,
Indexierte Entwicklung der eingetragenen Firmen
Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament
 Präsentation transkript:

Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Parlamente Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2008

Fragen: Parlament Wie wird in den Parlamenten gearbeitet? Weshalb haben die ParlamentarierInnen manchmal die Zeit, die Zeitung zu lesen? Wer hat mehr Einfluss, das Parlament oder die Exekutive? Weniger als 10 Prozent 26.09.1993 I 83.8 Volksinitiative 'für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag' (1. August-Initiative) 28-Mai-78 F 47.9 Zeitgesetz ????????? 06.12.1931 F 49.9 Bundesgesetz über die Besteuerung des Tabaks

Links: Das Schweizer Parlament: www.parlament.ch Schweizerische Gesellschaft für Parlamentsfragen: http://www.parlement.ch/sgp-ssp/ Europäisches Zentrum für Parlamentsforschung: http://www.ecprd.org/ Das EU-Parlament: http://www.europarl.eu.int/home/default_de.htm

Parlamente: Theoretische Vorstellungen und ein internationaler Vergleich

Ein paar Namen und Bezeichnungen Die meisten föderalistischen Länder haben zwei (gleichberechtigte) Kammern

Parlamentsstrukturen im Vergleich (Lijphart 1999) Eine Kammer vs. Zwei Kammern Norwegen ist eine Ausnahme. Hier wählen die Wähler nur eine Kammer. Aus dieser bestimmen dann die Abgeordneten eine zweite Kammer, die einen Viertel der Abgeordneten umfasst. Zweikammeralismus gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Föderalistische Systeme haben zwei Kammern, zentralistische Systeme haben entweder eine oder zwei Kammern. Zweite Kammer waren ursprünglich oft als konservative Bremse gedacht (vgl. House of the Lords). Die zweiten Kammern sind kleiner, die Mitglieder werden häufig für eine längere Zeitperiode gewählt, häufig kommt es zu zeitverschobenen Teilwahlen. Die Stärke des Zweikammeralismus wird bestimmt durch: Die konstitutionelle Macht der zweiten Kammer (vgl. Schweiz: gleichberechtigt, GB: weniger Macht) Direkte oder indirekte Wahl (Volkswahl erhöht Legitimation) Daraus folgen symmetrische und asymmetrische Systeme Drittens kann eine Kammer gewisse Minderheiten überrepräsentieren. In diesem Fall spricht man von inkongruenten Kammern (z.B. Schweiz). In Belgien wird im Senat die franz. und deutsch sprechende Minderheit nur schwach überrepräsentiert. Gemäss Lijphart besteht eine relativ klare Beziehung zwischen Föderalismus/Dezentralisierung und Zweikammeralismus -

Unterschiedliche Frühformen Seit dem Spätmittelalter: Gremien der Steuerbewilligung In GB: Gremium des Petitionswesens gegenüber dem König In den zentralstaatlichen, absolutistischen Monarchien Kontinentaleuropas: Reduzierung auf gerichtsförmige Aufgaben Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation: Vertretung der Fürsten und Stände gegenüber dem Kaiser Vgl. Nohlen/Schultze 2002: 610.

Die Herausbildung der modernen Parlamente Mit der Herausbildung des Legitimationskonzepts der Volkssouveränität in der Französischen Revolution und der Ausweitung des Wahlrechts im 19. und 20. Jahrhundert entwickeln sich die Parlamente zu repräsentativ-demokratischen Volksvertretungen, in denen Einzel- und Gruppeninteressen aufgenommen und zu gemeinwohlorientierten, allgemeinverbindlichen Entscheidungen verarbeitet werden.

Proclamation de l'Assemblée nationale, le 17 juin 1789 - d'après un dessin de Moreau le Jeune Le 17 juin 1789, à Versailles, les députés du tiers état, renforcés par quelques curés issus de l'assemblée du clergé, se proclament «Assemblée nationale» sur une proposition de l'abbé Sieyès.

Das Parlament der EU http://www.europarl.eu.int/presentation/default_de.htm Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Die Entschließungen, Stellungnahmen und Debatten des Parlaments werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ihrer parteipolitischen Zuordnung in Fraktionen getrennt. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. Die beiden größten Fraktionen sind die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Fraktion der Sozialdemokratischen Parteien Europas. Die Abgeordneten arbeiten in den parlamentarischen Ausschüssen und Delegationen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder. Die europäischen Abgeordneten tagen eine Woche pro Monat in Straßburg (Plenartagung). Zusätzlich notwendige kurze Plenartagungen finden in Brüssel statt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg. Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen Ausschüsse in Brüssel. Die verbleibende weitere Woche ist den Fraktionssitzungen vorbehalten. Übersetzer und Dolmetscher sorgen dafür, dass das Parlament und seine Organe in allen Amtssprachen der Union arbeitet: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch. Sitz und Arbeitsorte Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Das hat historische Gründe: Hauptsächlich in diesen drei Städten ließen sich die europäischen Institutionen nach ihrer Gründung nieder. Als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung wurde Straßburg zunächst Sitz des Europarates, später dann auch Ort der Plenartagungen des Europäischen Parlaments.Ein Protokoll im Anhang zum Amsterdamer Vertrag von 1997 regelt die gegenwärtige Rechtslage: "Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg." Aus naheliegenden Gründen sind indes ein Grossteil der Beamten (insbesondere Dienste, die den Parlamentsorganen zuarbeiten) und die Mitarbeiter der Fraktionen in Brüssel angesiedelt.

EU-Parlament Mit der Osterweiterung hat sich das EU-Parlament um 162 Sitze auf 788 Sitze erweitert. In der nächsten Legislatur ist eine Reduktion auf 732 Sitze geplant. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien wird sich dann die Zahl wieder auf 788 erhöhen. Deutschland stellt mit 99 die meisten Abgeordneten, Malta mit 5 am wenigsten TA vom 5.5.2004

Das CH-Parlament im internationalen Vergleich „Die Bundesversammlung besitzt Kompetenzen wie kaum ein ausländisches Parlament“ (Schmid 1971: 191 ff.). Vgl. Linder 1999: 191

2. Die Parlamente in der Schweiz 2.1 Die Bundesversammlung

Oberste Gewalt des Bundes? Art. 148 Stellung 1 Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. 2 Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt.

Ständerat

Ständerat: Sitzverteilung 1975-2007

Nationalrat

Nationalrat: Sitzverteilung 1975-2007

Zuständigkeiten: Art. 163: Form der Erlasse der Bundesversammlung 1  Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung. 2 Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses; ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet.

Art. 164 Gesetzgebung 1  Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über: a. die Ausübung der politischen Rechte; b. die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte; c. die Rechte und Pflichten von Personen; d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben; e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes; f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts; g. die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden. 2  Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.

und weiter: Art. 165 Gesetzgebung bei Dringlichkeit Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge Art. 167 Finanzen Art. 168 Wahlen Art. 169 Oberaufsicht Art. 170 Überprüfung der Wirksamkeit Art. 171 Aufträge an den Bundesrat Art. 172 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse

Früher: Schmid (1971) zeigt auf, dass die verfassungsmässig gewollte Vormachtstellung des Parlaments in den ersten Jahrzehnten nach der Gründung des Bundesstaates auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprach: „Weitgehend in Einklang mit den klassischen liberalen Parlamentsvorstellungen lagen die Entscheide der Bundesversammlung, der ‚obersten Gewalt im Bunde‘, noch in den Händen des Plenums. Festgefügte Fraktionen existierten noch nicht, Kommissionen wurden nur zögernd gebildet, und es wurden ihnen vom Plenum genau auf die Finger geschaut, die Interessenverbände schliesslich machten sich nur punktuell und mässig bemerkbar“ (S. 186). Vgl. Linder 1999: 191 Von der Idee der Parlamentssuprematie geprägt war auch die Bestimmung des Art 113 der alten BV, wonach dem Bundesgericht verwehrt ist, die Erlasse der Bundesversammlung auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Wie heisst dieser Artikel heute ????

Verlust der Vormachtsstellung Ende des 19. Jh., spätestens nach dem Ersten Weltkrieg Gründe? ->

Gründe für den Verlust der Vormachtsstellung Das fakultative Gesetzesreferendum (plebiszitäre Nachkontrolle) Entstehung des vorparlamentarischen Verfahrens (Parlament ist zwar rechtlich nicht an die Ergebnisse der Vernehmlassung gebunden, zur politische Risikominderung müssen sie indes berücksichtigt werden Entstehung einer „politischen Verwaltung“ (Verwaltung differenziert und spezialisiert sich und bringt ihr Wissen und ihre Eigenpräferenzen ein) Primat der Regierung in der Aussenpolitik (Verflechtung von Innen- und Aussenpolitik, Aussenpolitik wird wichtiger) Parlament und Regierung stehen ähnlich wie in den USA in einem Machtgleichgewicht. Die Literaturmeinung weist heute jedoch der Exekutive mehr Einfluss zu als dem Parlament (Linder 1999: 192). Parlament ist zwar der wichtigste Akteur im Gesetzgebungsprozess, aber es ist eingebunden in die vorparlamentarische Ebene des Gesetzgebungsprozesses und die nachgelagerte Ebene der Kontrolle durch das Volk. vgl. Linder (1999: 192)

2.2 Funktionsweise und Funktionen

Fragen Rede- oder Arbeitsparlament? Milizparlament oder Berufsparlament? Wie repräsentativ ist das Parlament? Wer setzt sich durch?

Zwischen präsidialem und parlamentarischen System Riklin/Ochsner (1984: 79): CH-System ist ein „nichtparlamentarisches“ und „nicht-präsidentielles“ System. Linder (1999: 194) nennt es ein Mischsystem. Einerseits könnte das Parlament alle vier Jahren eigentliche Neuwahlen durchführen, der auch Koalitionsverhandlungen und ein Regierungsprogramm vorangehen würden. Andererseits sehen sich heute die Regierungsparteien zusehends unabhängiger von ihrer Regierung. Vgl. Linder 1999: 193 Parlamentarisches System zielt auf eine Einheit zwischen Regierung und Parlamentsmehrheit ab (die Möglichkeit der Abberufbarkeit der Regierung ist ein Hauptmerkmal des parlamentarischen Systems. In einem präsidentiellen System ist der Präsident durch die Volkswahl von der Parlamentsmehrheit unabhängig Riklin/Ochsner (1984: 79): CH-System ist ein „nichtparlamentarisches“ und „nicht-präsidentielles“ System, da keine Abwahl de Regierung und keine Direktwahl der Regierung

Zweikammersystem Zwei völlig gleichgestellte Kammern: Nationalrat: Demokratieprinzip (one person one vote); Ständerat: Föderalismusprinzip (one canton one vote) Bestehen nach drei Beratungen in jedem Rat noch immer Differenzen, so wird eine Einigungskonferenz eingesetzt. Findet ihr Vorschlag keine Mehrheit, so gilt die Vorlage als nicht zustande gekommen. Einigungskonferenz Die Einigungskonferenz sucht eine Kompromisslösung, wenn nach drei Beratungen in jedem Rat zwischen den Räten noch Differenzen bestehen. Die mit dem Geschäft betrauten Kommissionen beider Räte entsenden je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz. Findet die Einigungskonferenz eine Verständigungslösung, stimmen die Räte in der Schlussabstimmung über den Vorschlag ab. Kommt keine Einigung zustande oder lehnt einer der Räte den Kompromiss ab, so gilt die ganze Vorlage als nicht zustandegekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen. Eine besondere Differenzregelung gilt für den Voranschlag und die Nachtragskredite. Verwirft ein Rat den Einigungsantrag zum Voranschlag des Bundes oder einen Nachtrag, so gilt der Beschluss der dritten Beratung als angenommen, der den tieferen Betrag vorsieht.

Schweizerische Eigenheiten Relative Unabhängigkeit von Exekutive und Verwaltung Fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit Keine institutionalisierte Opposition Wechselnde Mehrheiten Die Konkordanz prägt auch die Parlamentsarbeit Relative Unabhängigkeit von Exekutive und Verwaltung: Im Gegensatz zur Praxis in den klassischen parlamentarischen Demokratien sind die Bundesräte nicht Mitglied des Parlamentes (personelle Gewaltenteilung) Fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit: Von der Bundesversammlung erlassene Gesetze sind für das Bundesgericht massgebend, das heisst, es darf diese nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen.

Funktionen des Parlaments Bundesversammlung als Wahlbehörde Gesetzgebung Budget und Rechnung Kontrolle und Oberaufsicht Forum der Nation (Linder) Repräsentationsorgan

Der politische Entscheidungsprozess (Linder) Rolle der Fraktionen Interessengruppen und Interessenbindung Erfolg von Parteifraktionen und Parteikoalitionen Parlamentarier zwischen Eigennutzen und Altruismus (Ort der Deliberation?)

„Arbeits- und Redeparlamente“ Das Englische Parlament, wo die Plenardebatten im Vordergrund stehen, wird in der Literatur als Redeparlament bezeichnet. Für die Schweizerische Bundesversammlung wird der Begriff „Arbeitsparlament“ verwendet.

Fraktionen Die Bundesversammlung gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer einzigen Partei identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich.

Fraktionen der 47. Legislaturperiode 2003-2007                                                                                                                                                                                                                                                                                          Fraktionen der 47. Legislaturperiode 2003-2007 Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion ist Voraussetzung für die Einsitznahme in Kommissionen sowie für die Ausbezahlung der Bundesbeiträge zur Deckung der Kosten des Fraktionssekretariates Art. 101 Fraktionsbeiträge Der Grundbeitrag beträgt 90 000 Franken, der Beitrag pro Mitglied 16 500 Franken. = 540‘000 .- = 3‘993‘000.- = ca. 4.5 Mio.

Fraktionen der 48. Legislaturperiode 2007-2011                                                                                                                                                                                                                                                                                          Fraktionen der 48. Legislaturperiode 2007-2011 Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion ist Voraussetzung für die Einsitznahme in Kommissionen sowie für die Ausbezahlung der Bundesbeiträge zur Deckung der Kosten des Fraktionssekretariates Art. 101 Fraktionsbeiträge Der Grundbeitrag beträgt 90 000 Franken, der Beitrag pro Mitglied 16 500 Franken. = 540‘000 .- = 3‘993‘000.- = ca. 4.5 Mio.

Aufgabe und Funktion der Fraktionen Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in die Kommissionen und andere Gremien zu entsenden Die Fraktionen haben in der Regel in der Plenardebatte gewisse Vorrechte, sowohl bezüglich der Redezeit als auch des Zeitpunkts ihrer Intervention (nach den Kommissionssprechern, aber vor den Einzelrednern). Seit das Rederecht im Nationalrat 1990 eingeschränkt worden ist, erhalten bei zahlreichen Geschäften nur noch die Fraktionssprecher das Wort. Fraktionen erhalten Geld (Bundesebene: ca. 4.7 Mio. Fr., eine Fraktion der Bundesversammlung erhält ab 2005 einen Grundbeitrag von 92'000 Fr. und einen Zuschuss von 17'000 Fr. pro Mitglied. ) Bündelung der politischen Positionen (Fraktionsdisziplin)

Zentrale Arbeitsinstrumente: die Kommissionen Der grosse Teil der parlamentarische Arbeit wird in den vertraulichen Kommissionssitzungen geleistet. Seit der Reform des Kommissionswesens von 1992 setzten beide Kammern je 12 ständige Kommissionen ein. Die meisten Kommissionen des Ständerates haben reglementarisch festgelegt 13 Mitglieder, die Mitgliederzahl der nationalrätlichen Kommissionen wird vom Büro festgelegt. Meistens sind es 25. Kommissionen: Neben der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission gibt es 10 Legislativkommissionen. >Aussenpolitische Kommission APK >Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK >Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK >Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK >Sicherheitspolitische Kommission SiK >Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF >Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK >Staatspolitische Kommission SPK >Kommission für Rechtsfragen RK >Kommission für öffentliche Bauten KöB

Aufgaben der Kommissionen Kommissionen haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei intensiv mit dem Bundesrat zusammen. Weitere Aufgaben sind die regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie die Ausarbeitung von Anregungen zur Problemlösung in ihren von den Büros zugewiesenen Sachbereichen der Bundespolitik (Kommissionsinitiative). Die Kommissionen tagen durchschnittlich 3-4 Tage pro Quartal.

10 Legislativkommissionen Aussenpolitische Kommissionen APK Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK Sicherheitspolitische Kommissionen SiK Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen KVF Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben WAK Staatspolitische Kommissionen SPK Kommissionen für Rechtsfragen RK Kommission für öffentliche Bauten KöB

Aufsichtskommissionen Finanzkommissionen FK Geschäftsprüfungskommissionen GPK Parlamentarische Verwaltungskontrolle PVK

Weitere Kommissionen Begnadigungskommission Rehabilitierungskommission Redaktionskommission Gerichtskommission Spezialkommissionen 08.007 Legislaturplanung 2007-2011 Frühere Spezialkommissionen 06.094 NFA III Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs 05.070 NFA II -Ausführungsgesetzgebung 04.012 Legislaturplanung 2003-2007 04.080 Entlastungsprogramm 2004 04.066 / 04.067 Personenfreizügigkeit 01.074 NFA I Finanzausgleich 03.047 Entlastungsprogramm

Miliz- oder Berufsparlament Faktischer Arbeitsaufwand: ca. 50% Fast die Hälfte der Mitglieder können als Halbberufspolitiker bezeichnet werden, ein Fünftel versteht sich als Berufspolitiker und nur ein Drittel versteht sich als Milizpolitiker. Pro und Contra Berufspolitiker

Entschädigung (Parlamentsressourcengesetz) Die Ratsmitglieder erhalten für die Vorbereitung der Ratsarbeit ein Jahreseinkommen von 24 000 Franken. Für jeden Arbeitstag, an dem ein Ratsmitglied an Sitzungen seines Rates, einer Kommission oder Delegation, seiner Fraktion oder deren Vorstand teilnimmt, sowie für jeden Arbeitstag, an dem es im Auftrag des Ratspräsidenten oder einer Kommission eine besondere Aufgabe erfüllt, wird ihm als Einkommen ein Taggeld von 400 Franken ausbezahlt. Die Ratsmitglieder erhalten eine Jahresentschädigung von 30 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen. Mahlzeiten, Übernachtungs- und Reiseentschädigungen, Distanzentschädigung, Betreuungszulage Art 15a In den Jahren 2004 bis und mit 2007 erhalten die Ratsmitglieder aus Spargründen für die Vorbereitung der Ratsarbeit ein um 3000 Franken reduziertes Jahreseinkommen. Total: ca. 80‘000 Fr.

Repräsentativität Gut vertreten: 50 jährige Juristen mit überdurchschnittlichen Einkommen, sowie vollamtliche Mitglieder von Kantons- und Gemeinderegierungen und Landwirte Untervertreten: jüngere, weniger gut verdienende Personen ohne akademische Bildung sowie Frauen jedes Alters Was heisst repräsentieren? Faktisch vertreten sein oder die Interessen vertreten? Frauenanteil: hat seit 1971 stetig zugenommen, die Schweiz bewegt sich mit 23.5 Prozent (1999) im oberen Mittelfeld international

Parlamentarier-Rating (Hermann/Jeitziner) NZZ: 1.12.2006

Parlamentarier-Rating (Hermann/Jeitziner) NZZ: 1.12.2006

Parlamentarier-Rating (Hermann/Jeitziner) NZZ: 1.12.2006

Veränderungsanteil Periode BR-Vorlagen insgesamt Veränderte BR-Vorlagen Unveränderte BR-Vorlagen Prozentualer Verände-rungsanteil 1971-1975 312 124 188 39.7 1991-1995 479 211 268 44.1 Das Parlament greift heute mehr in die Gesetzgebung ein als früher Quelle: Linder 1999:203

2.4 Kantonale Parlamente

Bezeichnung Kantonsrat (ZH, SZ, OW, ZG, SO, AR) Landrat (UR, NW, GL, BL) Parlament (JU) Grosser Rat/Grand Conseil/Gran Consiglio (übrige Kantone

Landsgemeindekantone Landesgemeindekantone heute: AI, GL Landsgemeindekantone früher: UR, SZ, OW, NW, ZG, GL, AI, AR

Institutionelle Rahmenbedingungen Wahlorgan (Wahlfähigkeit, Wahlberechtigung) Schweizer BürgerInnen, ab 18 Jahre OW: Passives Wahlrecht bis 70 Jahre AR: Bürgerliche Ehren- und Handlungsfähigkeit GE: Ausschluss Geistlicher JU: Unvereinbarkeit von kantonalem und nationalem Parlamentsmandat NE: aktives Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler und kantonaler Ebene JU: Ausländer haben Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene Wahlsystem Proporz (Regel und zwar mit Kandidatenstimmensystem; Listenstimmensystem: AG, UR, ZG) Majorz (AI, GR) Proporz und Majorz (UR, ZG, SH, AR) Ermittlung der Mandatsverteilung Hagenbach-Bischof (kleinster Quotient, bevorzugt grosse Parteien) FR, TI: einfacher Quotient Wahlkreise Nur TI und GE kennen einen einzigen Wahlkreise: Von 230 Proporzwahlkreisen haben 27.4 Prozent 1-4 Mandate und 27 % 5-9 -> In mehr als der Hälfte der Proporzwahlkreise ist ein Stimmenquorum von mehr als 10 % notwendig Vgl. Bundesgerichtentscheid, wonach mehr als 10 Prozent unzulässig wäre. Zuteilung der Sitze auf einen Wahlkreis: Schweizer Wohnbevölkerung, Wohnbevölkerung, Stimmberechtigte Wahlquoren BS = 5%, FR = 7.5%, GE = 7%, NE = 10%, VS = 8%, VD = 5%, in der Regel ist aber der Mindeststimmenanteil höher (vgl. oben) Listen- und Unterlistenverbindungen Keine Listenverbindungen: BL, JU, NW, SZ, VS, ZG Kumulieren und Panaschieren Bei Kandidatenstimmenproporz mögliche (nicht also in AG, ZG und UR). Westschweizer Kantone (TI, FR, VS, NE und GE) kennen die Möglichkeit des Kumulierens nicht Grösse Zwischen 46 (AI) und 200 (AG, BE !!!) Bedingter Zusammenhang zwischen Kantonsgrösse und Parlamentsgrösse Dauer der Legislatur Vier Jahre (AR = 3, FR = 5, GR = 3) Kommissionen Zwischen 3 (BE, ZG, AR) und 22 (GE) Ad hoc Ausschüsse (VD 405) Aktuelle Trends: Reform der Wahlkreise Reform der Parlamentsgrösse Reform des Kommissionswesens Wahlorgan (Wahlfähigkeit, Wahlberechtigung) Wahlsystem Ermittlung der Mandatsverteilung Wahlkreise Wahlquoren Listen- und Unterlistenverbindungen Kumulieren und Panaschieren Grösse Dauer der Legislatur Kommissionen Vgl. Vatter 2002: 117 ff.

Drei Gruppen von Parlamenten Landesgemeindekantone und weitere ländliche Kantone (UR, SZ, OW, NW, ZG, GL, AI, AR, GR, VS) – Parlament hat vorberatende Funktion zuhanden der Stimmberechtigten, Regierung verfügt über die stärkste Stellung und es besteht eine lange Tradition der direkten Demokratie Stadtkantone (ZH, BE, LU, FR, SO, BS, SH) – „Bürgermeister“ steht an der Spitze einer Kollegialregierung, das Parlament hat Initiierungs- und Akklamationsfunktionen, keine Parlamentssuprematie Die neuen Kantone und ehemaligen Untertanengebiete (AG, TG, SG, TI, VD, NE, GE, BL) – starke Stellung der Parlamente, sie repräsentieren das gesamte Kantonsgebiet Vgl. Vatter 2002: 135 Blum (1978: 14)

Kantonale Parlamente http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/17/02/blank/key/kantonale_parlemente/mandatsverteilung.html

2.5 Parlamente in den Gemeinden Analyse des Abstimmungsverhaltens auf individuellem Niveau kommt weiter hinten bei den Wählerinnen und Wählern Vox-Analyse Wer beteiligt sich an den Abstimmungen?

Gemeindeparlamente Keine wesentlichen Unterschiede zu den kantonalen Parlamenten Weniger als 20 Prozent der Gemeinden haben ein Gemeindeparlament In der Westschweiz sind Gemeindeparlamente deutlich stärker vertreten (GE, NE alle Gemeinden) Gemeindeversammlung – ein Parlament?

The political system of the bigger Swiss municipalities Citizens (about 5000 – 360‘000 inhabitants) Direct Elections Local Parliament (20 -125 members) Direct Democracy Local Executive (5 or 7 members) Mayor* * The Mayor is a member of the local executive

The political system of the small Swiss municipalities Citizens (about 50– 20‘000 inhabitants) Municipal assembly Direct Elections Direct Democracy Local Executive (5 or 7 members Mayor* * The Mayor is a member of the local executive

2.6 Aktuelle Trends und Probleme Reform der Wahlkreise Reform der Parlamentsgrösse Reform des Kommissionswesens Professionelle Unterstützung der ParlamentarierInnen Polititische Planung/Steuerung Reduktionen der Sitze: LU, VD BE, AG ev. auch VS Vgl. Bundesgerichtsurteil über die Grösse der Wahlkreise!!!

Was will ich mir merken?