Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben Stand TT.MM.JJ Einführungsplan Geodatenmodelle GKG-Sitzung 30. April 2008 Bereich
Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben Stand TT.MM.JJ Agenda Ausgangslage: BR-Beschluss Grundsätze zum Einführungsplan Zeitlicher Bearbeitungsrahmen und Prioritätsstufen Ablauf für den Einführungsplan Einbezug der Kantone Beispiel / Statistik Fazit GKG-Sitzung vom 30.04.08 Bereich
Inkraftsetzung GeoIG / Verordnungen Disposition Bundesratsbeschluss (14.05.08): Das GeoIG wird auf den 1.7.08 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen zum GeoIG werden gutge-heissen und auf den 1.7.08 in Kraft gesetzt ... (Aufzählung der betroffenen Verordnungen) Die interdepartementale Koordinationsgruppe GKG wird beauftragt, einen Zeitplan inkl. Prioritäten für die Einführung der Geodaten-modelle festzulegen und den Kantonen mit-zuteilen. GKG-Sitzung vom 30.04.08
Grundsätze zum Einführungsplan (entspricht dem 'Zeitplan' des BR-Beschlusses) Mit der Inkraftsetzung des GeoIG durch den Bundesrat sind die darin enthaltenen Anfor-derungen per sofort umzusetzen. Für die Umsetzung der technischen und quali-tativen Anforderungen wird den Kantonen gemäss Art. 53 GeoIV eine Frist von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt. Verweist die Verordnung auf Vorgaben, die beim Inkrafttreten noch nicht bestehen, so gilt die Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem diese den Kantonen mitgeteilt werden. GKG-Sitzung vom 30.04.08
Vorgabe Geodatenmodelle Geodatenmodelle sind eine Vorgabe, die nur für einen Teil der Geobasisdatensätze bereits existieren, es ist deshalb ein Zeitplan inkl. Prioritäten für deren Einführung festzulegen (s. BR-Beschluss) Um die Erstellung dieser minimalen Geodaten-modelle durch die Fachstellen des Bundes in realistischen und sich an dem zu erwartenden volkswirtschaftlichen Nutzen orientierenden Zeiträumen durchführen zu können, legt die GKG einen zeitlich gestaffelten Bearbeitungs-rahmen fest GKG-Sitzung vom 30.04.08
Zeitlicher Bearbeitungsrahmen GKG Die Referenzdaten müssen mit sehr hoher Priorität umgesetzt werden. Daher beträgt die Frist für die Vorgabe von minimalen Geodaten-modellen für diese Katalogeinträge maximal zwei Jahre Um die „Vorreiterrolle“ des Bundes zu bekräfti-gen, beträgt die Frist für Katalogeinträge mit reinem Bundesvollzug maximal drei Jahre (auch wenn zwei Bundesstellen beteiligt sind) Für die restlichen Katalogeinträge beträgt die Frist maximal fünf Jahre GKG-Sitzung vom 30.04.08
Vorbehalt ÖREB-Kataster Für die knapp zwanzig Katalogeinträge die in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden, wird im Entwurf der entsprechenden Verordnung eine Maximalfrist bis am 31.12.2011 gewährt Diese Frist entspricht derjenigen für eine Umsetzung mit reinem Bundesvollzug GKG-Sitzung vom 30.04.08
Prioritätsstufen Innerhalb des von der GKG vorgegebenen Bearbeitungsrahmen sollen Prioritäten gesetzt werden. Prioritätsstufe 1: Katalogeinträge mit Zugangsberechtigungs-stufe A und Download-Dienst Prioritätsstufe 2: Weitere Katalogeinträge mit Zugangsbe-rechtigungsstufe A oder Download-Dienst GKG-Sitzung vom 30.04.08
Ablauf für den Einführungsplan (I) Veröffentlichung „Sammlung der Geobasisdaten-sätze des Bundes“ (wie in der GKG-Sitzung vom 19.12.07 präsentiert) der Einführungsplan bezieht sich nicht auf die juristische, sondern auf die betrieblich/technische Sicht der physisch vorhandenen Datensätze ausgehend von der in der zweiten Ämterkonsul-tation (Oktober 2007) mitgelieferten Fassung aktualisiert gemäss neustem Stand des GBDK in Anhang 1 GeoIV GKG-Sitzung vom 30.04.08
Ablauf für den Einführungsplan (II) Vorbereitung Umfrage der Ämter Briefentwurf für Amtsdirektoren mit Informationen zum Einführungsplan, Vorankündigung Umfrage, Datum und Inhalt des geplanten Workshops (Genehmigung GKG: 06.06.08) Erarbeitung der Umfrage mit Bericht (Genehmi-gung GKG: 03.09.08) Workshop Inhalt: Erläuterung der Umfrage und des Berichts Dauer: einen halben Tag Termin: Mitte September (Vorschlag 12.09.08) GKG-Sitzung vom 30.04.08
Ablauf für den Einführungsplan (III) Abgabetermin der Umfrage: 10.10.08 Auswertung der Umfrage und Verfassen des eigentlichen Einführungsplans abgeschlossen bis Ende November Verabschiedung des Einführungsplans an der GKG-Sitzung vom 17.12.08 als Weisung Gemäss Aussage von Herrn Kettiger stellt dieser Einführungsplan somit eine Weisung im Sinne von Art. 48 Abs. 3 GeoIV dar und ist für die Bundesverwaltung und deren Personal verbind-lich (so genannte Verwaltungsverordnung) GKG-Sitzung vom 30.04.08
Beziehung zu den Kantonen Da der Auftrag des Bundesrats ausdrücklich die Information der Kantone umfasst, dürfen die Kantone auf den festgelegten Zeitplan vertrauen Würde einem Kanton durch das Nichteinhalten des Zeitplans durch eine Bundesstelle ein Schaden entstehen, wäre der Bund dafür haftbar Information der Kantone (wie,wann,durch wen?) Einbezug der Kantone einladen für den Workshop? Fristen diskutieren (evtl. wollen Kantone kürzere Fristen)? GKG-Sitzung vom 30.04.08
Beispiel ASTRA GKG-Sitzung vom 30.04.08
Anzahl Geodatenmodelle pro Bundesstelle GKG-Sitzung vom 30.04.08
Zeitplan GKG-Sitzung vom 06.06.08 Verabschiedung Informationsbrief GKG für Amtsdirektoren Freigabe für die Veröffentlichung der „Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundes“ ab Mitte Juni 2008 GKG-Sitzung vom 03.09.08 Verabschiedung der Umfrage mit Bericht Workshop Umfrage am 12.09.08 Abgabetermin Umfrage am 10.10.08 bis Ende November Auswertung der Umfrage GKG-Sitzung vom 17.12.08 Verabschiedung des Einführungsplans als Weisung GKG-Sitzung vom 30.04.08
Fazit Dem zeitlichen Bearbeitungsrahmen (2 / 3 / 5 Jahre) wird zugestimmt Der geplante Ablauf des Einführungsplans bis zur Genehmigung am 17.12.08 wird gut ge-heissen Einbezug der Kantone gemäss Diskussion GKG-Sitzung vom 30.04.08