Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)

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Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)

Übersicht zur Lektion 7 Überblick über die Leistungsstörungen (§ 5, I) Die vertragliche Haftung nach Art. 97 Abs. 1 OR (§ 5, II) Nichterfüllung wegen Leistungsunmöglichkeit (§ 5, III) Positive Vertragsverletzung (§ 5, IV)

Die drei Kernfragen des Vertragsrechts Ist ein Vertrag zustande gekommen? Vertragsschluss Vertragsauslegung Ist der Vertrag gültig zustande gekommen? Vertragsmängel Ist der Vertrag richtig erfüllt worden? Leistungsstörungen

Schadenersatzanspruch Anspruch aus Vertrag Der Schuldner leistet nicht, obwohl die Leistung fällig und möglich ist Die Schuldner leistet nicht, weil die Leistung unmöglich ist, oder er hat geleistet, aber mangelhaft Erfüllungsanspruch (Art. 97 Abs. 2, Art. 98 OR) Schadenersatzanspruch (Art. 97 Abs. 1 OR)

Positive Vertragsverletzung Leistungsstörungen durch den Schuldner durch den Gläubiger Nichterfüllung Art. 97 - 101, 119 OR Gläubigerverzug Art. 91 - 96 OR Positive Vertragsverletzung Art. 97 – 101 OR Schuldnerverzug Art. 102 – 109 OR

Leistungsstörungen (durch den Schuldner) Nichterfüllung Art. 97 - 101, 119 OR Der Schuldner erfüllt nicht, weil die Leistung nicht (mehr) möglich ist. Positive Vertragsverletzung Art. 97 – 101 OR Der Schuldner erfüllt nicht richtig, weil die Leistung mangelhaft ist oder eine Nebenpflicht verletzt wird. Schuldnerverzug Art. 102 – 109 OR Der Schuldner erfüllt nicht, obwohl die Leistung möglich wäre.

Die vertragliche Haftung nach Art. 97 Abs. 1 OR (Nichterfüllung oder positive Vertragsverletzung) Schaden Tatbestands- elemente Kausalzusammenhang Vertragsverletzung Verschulden Schadenersatzpflicht Rechtsfolge

Umfang der Schadenersatzpflicht Schadenersatzbemessung Schadensberechnung Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 42 OR Schadenersatzbemessung Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 43 / 44 OR Zahlenmässige Höhe des Schadens Mögliche Reduktion der Ersatzpflicht

Schaden nach der Differenztheorie hypothetischer Vermögensstand (Stand, den das Vermögen hätte, wenn die Vertragsverletzung ausgeblieben wäre) gegenwärtiger Vermögensstand

Bestimmung des hypothetischen Vermögensstandes Positives Interesse (Erfüllungsinteresse) Negatives Interesse aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens Der Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn der Vertrag korrekt erfüllt worden wäre. Der Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn der Vertrag nie abge-schlossen worden wäre.

positiven / negativen Interesse (Erfüllungsinteresse) Schadensposten beim positiven / negativen Interesse Positives Interesse (Erfüllungsinteresse) Negatives Interesse Wert der ausgebliebenen Leistung Ersatz des entgangenen Gewinns Auslagen und Aufwendungen (im Hinblick auf den Vertrag) Ersatz des entgangenen Gewinns (ausnahmsweise)

gesetzliche Anwendungsbereiche (Erfüllungsinteresse) Positives Interesse (Erfüllungsinteresse) Negatives Interesse Art. 97 Abs. 1 OR (Nichterfüllung/positive Vertragsverletzung) Art. 101 Abs. 1 OR (Hilfspersonenhaftung) Art. 107 Abs. 2 OR (Schuldnerverzug) Art. 26 Abs. 1, 39 Abs. 1 OR (Culpa in contrahendo) Art. 107 Abs. 2 OR (Rücktritt vom Vertrag beim Schuldnerverzug)

Verschulden (objektive Seite) (Art. 99 Abs. 1 OR) Vorsatz (Eventualvorsatz) Fahrlässigkeit oder Der Täter missachtet die unter den gegebenen Umständen erforderliche Sorgfaltspflicht. Der Täter will den rechtswidrigen Erfolg oder nimmt ihn zumindest in Kauf.

Objektivierter Fahrlässigkeitsmassstab (Art. 99 Abs. 2 OR) Art. 321e Abs. 2 OR Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zur der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen. Vgl. auch die Verweise in Art. 364 Abs. 1 und 398 Abs. 1 OR.

Beweislast für das Verschulden Ausservertragliche Haftung Art. 41 Abs. 1 OR Vertragliche Haftung Art. 97 Abs. 1 OR Allgemeine Beweislast (Art. 8 ZGB) Beweislastumkehr (gesetzliche Vermutung) Der Gläubiger hat das Verschulden des Schädigers zu beweisen. Der Schuldner hat den Exkulpationsbeweis zu erbringen.

Gesetzliche Schranken des vertraglichen Haftungsausschlusses (Art. 100 OR) Absicht und grobe Fahrlässigkeit Mittlere und leichte Fahrlässigkeit nicht zulässig zulässig (Ausnahme: Abs. 2)

Nichterfüllung bei Leistungsunmöglichkeit anfängliche Unmöglichkeit nachträgliche Unmöglichkeit objektiv subjektiv objektiv subjektiv Nichtigkeit des Vertrages (Art. 20 OR) Gültigkeit des Vertrages vom Schuldner verschuldet vom Schuldner unverschuldet culpa in contrahendo Schadenersatzpflicht (Art. 97 OR) Erlöschen de Forderung (Art. 119 OR)

anfängliche / nachträgliche Unmöglichkeit des Vertragsschlusses Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erbracht werden kann. Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung erst nach Vertragsschluss nicht mehr erbracht werden kann.

objektive / subjektive Unmöglichkeit Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung von niemandem mehr erbracht werden kann. Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nur vom Schuldner nicht mehr erbracht werden kann.

tatsächliche / rechtliche Unmöglichkeit Liegt vor, wenn die Unmöglichkeit auf tatsächlichen Gründen beruht. Liegt vor, wenn die Unmöglichkeit auf rechtlichen Gründen beruht.

Rechtfolge bei anfänglicher objektiver Unmöglichkeit (Art. 20 Abs. 1 OR) kein Anspruch auf Kaufpreiszahlung Nichtigkeit des Vertrages Verkäufer A B Käufer kein Anspruch auf Lieferung der Ware

Rechtfolge bei verschuldeter Unmöglichkeit (Art. 97 Abs. 1 OR) A B Anspruch auf Kaufpreiszahlung A B Käufer Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz Hat die Unmöglichkeit der Sachleistung verschuldet

Rechtfolge bei unverschuldeter Unmöglichkeit (Art. 119 OR) A B kein Anspruch auf Mietzinszahlung* A B Vermieter Mieter kein Anspruch auf Gebrauchsüberlassung Hat die Unmöglichkeit nicht verschuldet *Ausnahmen (Art. 119 Abs. 3 OR): - Kaufvertrag (Art. 185 OR) - Arbeitsvertrag (Art. 324a OR)

Positive Vertragsverletzung Verletzung von Nebenpflichten Schlechterfüllung Verletzung von Nebenpflichten Der Schuldner erbringt die Hauptleistung mangelhaft Der Schuldner verletzt eine vertragliche Nebenpflicht

Allgemeine Bestimmung Besondere Bestimmungen Schlechterfüllung Allgemeine Bestimmung OR AT Besondere Bestimmungen OR BT Art. 97 Abs. 1 OR Sachgewährleistung Kaufvertrag: Art. 197 ff. OR Mietvertrag: Art. 258 ff. OR Werkvertrag: Art. 367 ff. OR

Abgrenzung Schlechterfüllung (peius) – Nichterfüllung (aliud) Lieferung einer mangelhaften Sache Nichterfüllung: Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache Schadenersatzanspruch nach Art. 97 Abs. 1 OR Fortbestehen des Erfüllungsanspruchs (soweit keine Unmöglichkeit)

Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) Obhuts- und Schutzpflichten Aufklärungs- pflichten