Öffentliches Wirtschaftsrecht I 26.04.2017 Öffentliches Wirtschaftsrecht I Demokratieprinzip Ass.jur. N. Nolting-Lodde VWA Münster, Öffentliches Wirtschaftsrecht I, N.Nolting-Lodde
Verfassungsprinzipien Demokratie Rechtsstaat Bundesstaat Sozialstaat Republik Umweltschutz Europäische Einigung
Demokratieprinzip Art. 20 I, II GG Volkssouveränität (= Deutsches Volk) Wahlen Parlamentarische Demokratie Mehrheitsprinzip Parteien
Parlamentarische Demokratie Unmittelbar legitimiert Bundestag Alle übrigen Organe durch den Bundestag Bundestag repräsentiert das Volk Repräsentative oder parlamentarische Demokratie Prinzip des Parlamentsvorbehalts, Eingriffe in Grundrechte und andere grundrechtswesentliche Entscheidungen benötigen eine gesetzliche Legitimation Homogenitätsprinzip Periodizität der Wahlen
Mehrheitsprinzip Entscheidungsträger die Mehrheit des Volkes bzw. seines Repräsentativorgan, Art.42 II GG Grenzen des Mehrheitsprinzips: - Minderheitenschutz, z.B. Art.5 GG oder Mehrparteiensystem Herrschaft der Mehrheit nur auf Zeit Absicherung des Mehrheitsprinzips
Parteien Rang einer verfassungsrechtlichen Institution Instrument der politischen Willensbildung Partei=Vereinigung, die auf Bundes- oder Landesebene an der politischen Willensbildung teilnimmt, sich an Wahlen beteiligen will und eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer politischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen bietet, § 2 I ParteiG. Keine unmittelbare Finanzierung durch den Staat, aber Wahlkampfkostenerstattung, gesetzl. Vorschriften
Weitere Fallgruppen Selbstverwaltungsgarantie Wahlrechtsgrundsätze Mehrparteiensystem Möglichkeit der Bildung und Ausübung von Opposition Bestehen demokratischer Grundrechte