Strafrecht BT I Einführung Vorlesung vom 27. September 2010 HS 2010 Jonas Weber Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern
Vorlesung Strafrecht BT I – Dozent Jonas Weber Assistenzprofessor Institut für Strafrecht und Kriminologie Schanzeneckstrasse 1, 3012 Bern Büro D313 E-Mail: jonas.weber@krim.unibe.ch Tel. 031 631 48 06 Sprechstunde: im Anschluss an die Vorlesung oder nach Terminvereinbarung per E-Mail Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 10) Einführung − Folie 2
Materielles Strafrecht – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil allgemeine Zurechnungs-regeln, die für alle Straf-taten gelten (z.B.: Kausa-lität, Rechtfertigungs-gründe, Versuch, Täter-schaft und Teilnahme) (Strafsanktionen: Strafen und Massnahmen) Besonderer Teil Straftatbestände: Beschreibung des strafbaren Verhaltens (Festlegung der Straf-sanktion bzw. des Strafrahmens der einzelnen Straftaten) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 10) Einführung − Folie 3
Strafrecht Besonderer Teil – BT I und BT II Straftaten gegen Indivi-dualinteressen (gegen den Einzelnen) Bspe.: Leben, körperliche Unversehrtheit, Bewegungs- und Handlungsfreiheit, Vermögen, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung BT II Straftaten gegen Kollektiv-interessen (= Gemeininte-ressen) Bspe.: öffentliche Gesundheit, Vertrauen im Rechtsverkehr, Glaubensfreiheit, Existenz des Staates Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 10) Einführung − Folie 4
Strafrecht Besonderer Teil – Gliederung der Vorlesung (HS 10 und FS 11) Vorlesung Strafrecht BT (zweisemestrig, insgesamt 6 SWS) Strafrecht BT I: Straftaten gegen Individualinteressen Teil 1: Straftaten gegen Leib und Leben sowie Straftaten gegen die Freiheit (Prof. Weber, HS 2010) Teil 2: Straftaten gegen das Vermögen (Prof. Vest, FS 2011 1. Hälfte) Strafrecht BT II: Straftaten gegen Gemeininteressen (Prof. Weber, FS 2011 2. Hälfte) Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 10) Einführung − Folie 5
Strafrecht BT I 1. Teil – Vorlesungsprogramm 27. Sept.: Einführung 27. Sept./4. Okt.: Tötung (11. Okt.: Vorlesung fällt aus) 18. Okt.: Schwangerschaftsabbruch 25. Okt.: Gastvortrag Prof. Dr. Otto Lagodny, Salzburg (Erasmus Dozierendeaustausch) 1. Nov./8. Nov: Körperverletzung 8./15. Nov.: Gefährdung des Lebens und der Gesundheit 22./29. Nov.: Straftaten gegen die Freiheit 6./13. Dez.: Ehrverletzung 20. Dez.: Repetition Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 10) Einführung − Folie 6
Strafrecht Besonderer Teil I – Literaturhinweise Stratenwerth Günter / Jenny Guido / Bommer Felix, Schweizerisches Strafrecht. Besonderer Teil I: Straftaten gegen Individualinteressen, 7. Aufl., Bern 2010 Donatsch Andreas, Strafrecht III. Delikte gegen den Einzelnen, 9. Aufl., Zürich 2008 (Trechsel Stefan u.a., Schweizerisches Strafgesetzbuch. Praxiskommentar, Zürich/St. Gallen 2008) Bundesgerichtsentscheide; Besprechungen von Bundesgerichts-entscheiden in Zeitschriften Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 10) Einführung − Folie 7