Anmeldung zur Reifeprüfung Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien Die Anmeldung enthält a) die Bekanntgabe der gewählten Form.

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 Präsentation transkript:

Anmeldung zur Reifeprüfung Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien Die Anmeldung enthält a) die Bekanntgabe der gewählten Form der RP b) die gewählten Prüfungsgebiete der Klausurprüfung c) die gewählten Prüfungsgebiete der mündlichen RP

Formen der Reifeprüfung BRG/BORG Telfs

BRG Telfs Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………Kernfrage Gelb Mündliche Reifeprüfung S………Spezialfrage Rot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

BORG Telfs (IKT) Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………Kernfrage Gelb Mündliche Reifeprüfung S………Spezialfrage Rot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

BORG Telfs (Musisch) Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………Kernfrage Gelb Mündliche Reifeprüfung S………Spezialfrage Rot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

BORG Telfs (Kreativ) Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………Kernfrage Gelb Mündliche Reifeprüfung S………Spezialfrage Rot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

Fachbereichsarbeit Anmeldung der Fachbereichsarbeit in der 2. Woche der letzten Schulstufe in der Direktion Die Aufgabenstellung hat einvernehmlich mit dem zuständigen Prüfer zu erfolgen. Die genehmigten Aufgabenstellungen sind dem Kandidaten innerhalb der ersten sechs Wochen des Unterrichtsjahres mitzuteilen. Abgabe der Fachbereichsarbeit in der ersten Woche nach den Semesterferien an den Prüfer.

Bei negativ oder nicht beurteilter Fachbereichsarbeit In diesem Fall muss der Kandidat eine Form der Reifeprüfung ohne Vorprüfung neu wählen. Die Wahl muss spätestens eine Woche vor dem Beginn der Klausurprüfung erfolgen. Jene mündlichen Teilprüfungen, welche von der Änderung der Prüfungsform betroffen sind, dürfen auf Antrag erst im nächsten Termin abgelegt werden. (Terminverlust)

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung Gruppe A: Rel, D, GSP, PP, ME, BE, Gruppe B: Fremdsprachen Gruppe C: GWK, M, DG, BIU, Ch, Ph, Inf

Wahl für die mündlichen Prüfungsgebiete Der Prüfungskandidat hat zu wählen eine Fremdsprache, sofern keine lebende Fremdsprache bei der Klausur gewählt wurde, muss eine lebende Fremdsprache mündlich gewählt werden. im RG oder ORG mindestens ein Prüfungsgebiet aus der Gruppe C. im ORG mit Instrumentalmusik oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung mindestens ein Fach aus der Gruppe A.

Weitere Wahlbedingungen Rel. darf nur gewählt werden, wenn das Fach in der gesamten Oberstufe besucht wurde. ME bzw. BE dürfen nur gewählt werden, wenn die Gegenstände in allen Oberstufenklassen besucht wurden. Fremdsprache muss mindestens 8 WST in der Oberstufe umfassen. (Ital.)

Wahlbedingungen für autonome Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Gegenstände mit mindestens 2 Stunden- nicht eigenständig wählbar- jedoch, analog zur vertiefenden SP, für ergänzende SP zu einem Pflichtgegenstand geeignet. 4 Stunden – wählbar, wenn es sich um reines Theoriefach handelt (z.B. PP an HTL) 6 Stunden – wählbar, wenn der Gegenstand auch praktische Komponenten hat (z.B. Informatik)

Besonderheit für das BRG Je nach Wahl der Wahlpflichtgegenstände können jeweils Italienisch oder Informatik mündlich bzw. Ph, Ch, BIU vertiefend gewählt werden.

Mündliche Prüfungen Gestellt werden a)2 Kernfragen und b)1 Spezialfrage Zu beantworten sind a)eine der Kernfragen und b)die Spezialfrage.

Mündliche Schwerpunktprüfung 3 Arten Fächerübergreifende SP fächerübergreifende Frage in sinnvoller Fächerkombination Vertiefende SP vertiefende Frage aus einem Wahlpflichtgegenstand (mind. 2 Wochenstunden), der auf einen Pflichtgegenstand bezogen ist Ergänzende SP ergänzende Frage in sinnvoller Verbindung mit a) einem auf das Prüfungsgebiet bezogenen schulautonomen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand (mind. 2 WST in d. Oberstufe) b) schulautonomen WPF Informatik (mind. 4 WST in d.Oberstufe) c) der 1. oder 2. lebenden Fremdsprache. d) INSBESONDERE beim ORG mit ME bzw. BE sind Instrumentalunterricht in Verbindung mit ME und Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung in Verbindung mit BE möglich.

Mündliche Schwerpunktprüfung Gestellt werden a) 2 Kernfragen b) 1 Spezialfrage c) 2 Schwerpunktfragen Zu beantworten sind a)1 Kernfrage, b)die Spezialfrage c)1 Schwerpunktfrage

Mündliche Prüfung auf die Fachbereichsarbeit bezogen Gestellt werden a) 2 Kernfragen b) 1 Frage zur Thematik der Fachbereichsarbeit Zu beantworten sind a) 1 Kernfrage und b) die Frage zur FBA

Zusätzliche mündliche Prüfungen nach negativer Klausurarbeit Gestellt werden 3 Kernfragen Zu beantworten sind 2 Kernfragen.

Viel Erfolg wünscht euch Christine Speer