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Reifeprüfungsverordnung für neuen Lehrplan, Schulversuch

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Präsentation zum Thema: "Reifeprüfungsverordnung für neuen Lehrplan, Schulversuch"—  Präsentation transkript:

1 Reifeprüfungsverordnung für neuen Lehrplan, Schulversuch
Gültig SJ 2018/19 und 2019/20

2 Vorprüfung Umfasst die Prüfungsgebiete:
„Küchenmanagement“ (300 Minuten praktisch) 2. „Restaurantmanagement“ (210 Minuten praktisch)

3 Vorprüfung Das Prüfungsgebiet „Küchenmanagement“ umfasst:
den Teilbereich „Küche“ des Pflichtgegenstandes „Küchen- und Restaurantmanagement“ und Den Teilbereich „Arbeitsorganisation (Arbeitsplanung, Zeitmanagement)“ des Pflicht- gegenstandes „Betriebsorganisation“

4 Vorprüfung Das Prüfungsgebiet „Restaurantmanagement“ umfasst:
den Teilbereich „Restaurant“ des Pflichtgegen-standes „Küchen- und Restaurantmanagement“ und den Teilbereich „Gast und Gastlichkeit“ des Pflichtgegenstandes „Betriebsorganisation“

5 Diplomarbeit Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl
der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten: den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirt- schaftsgeographie und Volkswirtschaft“ oder 2. den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ oder 3. den Pflichtgegenstand „Ernährung und Lebensmitteltechnologie“ oder

6 Diplomarbeit gegebenenfalls einen schulautonom eingeführten,
mindestens 4 Wochenstunden, bei Fremdsprachen jedoch mindestens 6 Wochenstunden unter- richteten Pflichtgegenstand oder einen Pflichtgegenstand gemäß 1. bis 4. in Kombination mit einem zweiten Pflichtgegenstand, ausgenommen die Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Bewegung und Sport“.

7 Klausurprüfung schriftlich
Die Klausurprüfung umfasst: eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ (standardisiert) und nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten zwei oder drei Klausur- arbeiten in den Prüfungsgebieten a) „Lebende Fremdsprache“ (standardisiert) oder b) „Angewandte Mathematik“ (standardisiert) oder c) „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungs- wesen“ (300 Minuten schriftlich)

8 Klausurprüfung schriftlich
Das Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten den Pflichtgegenstand „Englisch“ oder „Zweite lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache)“.

9 Klausurprüfung schriftlich
Das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen„ umfasst den Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ und die Lehrstoffbereiche „Kaufvertrag“, „Unternehmensgründung“, „Grundlagen des Projektmanagements“, „Inhalte des Businessplans“, „Personalmanagement“, „Unternehmensführung“, „Grundlagen der Finanzierung und Investition“, „Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten“, „Unternehmenszusammenschlüsse“, „Kaufverträge im Außen- handel„ und „Controlling“ des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

10 Klausurprüfung mündlich
Die mündliche Prüfung umfasst Wenn gemäß Klausurarbeit schriftlich 2. zwei Klausur-arbeiten gewählt wurden, eine mündliche Teilprüfung in demjenigen Prüfungsgebiet, in welchem keine Klausurarbeit schriftlich abgelegt wurde, und eine mündliche Teilprüfung nach Wahl der Prüfungs- kandidatin oder des Prüfungskandidaten im Prüfungsgebiet a) „Schwerpunktfach Fachkolloquium“ oder b) „Berufsbezogenen Kommunikation in der Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache) und

11 Klausurprüfung mündlich
3. eine mündliche Teilprüfung nach Wahl der Prüfungs- kandidatin oder des Prüfungskandidaten im Prüfungsgebiet a) „Wahlfach“ oder b) „Mehrsprachigkeit (mit Bezeichnung der beiden lebenden Fremdsprachen)“ oder c) „Kultur und gesellschaftliche Reflexion“ oder d) „Politische Bildung und Recht“

12 Klausurprüfung mündlich
Das Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach Fachkolloquium“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten einen nicht bereits gewählten Pflichtgegenstand ausgenommen die Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Bewegung und Sport“ und 1. den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschafts-geographie und Volkswirtschaft“ oder 2. den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ oder 3. den Pflichtgegenstand „Ernährung und Lebensmittel- technologie“ oder 4. gegebenenfalls einen im Cluster „Wirtschaft“ oder „Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung“ schulautonom eingeführten, mindestens 4 Wochenstunden unterrichteten Pflichtgegenstand (-)

13 Klausurprüfung mündlich
Das Prüfungsgebiet „Berufsbezogenen Kommunikation in der Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache)“ umfasst den Teilbereich „Berufsbe- zogene Kommunikation“ des Pflichtgegenstandes „Englisch“ oder „Zweite lebende Fremdsprache“ wobei die bereits gewählte Fremdsprache ausge- nommen ist.

14 Klausurprüfung mündlich
Das Prüfungsgebiet „Wahlfach“ umfasst nach Wahl der Prüfungs- kandidatin oder des Prüfungskandidaten 1. einen mindestens vier Wochenstunden unterrichteten und nicht bereits gewählten Pflichtgegenstand, ausgenommen die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projekt- management“, „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Bewegung und Sport“ oder 2. zwei insgesamt mindestens vier Wochenstunden unterrichtete und nicht bereits gewählte Pflichtgegenstände, ausgenommen die „Bewegung und Sport“.

15 Klausurprüfung mündlich
Das Prüfungsgebiet „Mehrsprachigkeit (mit Bezeichnung der beiden lebenden Fremdsprachen) umfasst die Pflichtgegenstände „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“. Das Prüfungsgebiet „Kultur und gesellschaftliche Reflexion“ umfasst die Bereiche „Zuhören und Sprechen“ und „Reflexion“ des Pflichtgegenstandes „Deutsch“.

16 Klausurprüfung mündlich
Das Prüfungsgebiet „Politische Bildung und Recht“ umfasst die Bereiche „Entwicklung des modernen Staates“, „Grundlagen und Aufgaben des Staates, „Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs“, „Österreichische Verfassung“ und „Europäische Union“ des Pflichtgegenstandes „Geschichte und politische Bildung“ sowie den Pflichtgegenstand „Recht“.

17 Klausurprüfung mündlich
Für die Kombination von Pflichtgegenständen hat die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb der ersten drei Wochen der letzten Schulstufe alle geeigneten Gegenstandskombinationen durch Anschlag in der schule bekanntzumachen. ( - )

18 Vorgezogene Klausurprüfung mündlich
Durch die Schulleiterin oder den Schulleiter in der 1. Woche des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe verordnet. Möglicher Termin innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres, vom LSR verordnet. Diese Gegenstände können nur zum vorgezogenen Termin als Prüfungsgegenstand dewählt werden.

19 Vorgezogene Klausurprüfung mündlich
Mögliche wählbare Pflichtgegenstände im Prüfungsgebiet „Wahlfach“: „Angewandtes Informationsmanagement“ „Geschichte und politische Bildung“ „Ernährung und Lebensmitteltechnologie“


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