Ρ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen Vorüberlegungen: Worum geht es?  Der Sache nach: Klärung einer Vielzahl möglicher Wahlfehler im.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Politische Instutionen in der BRD
Advertisements

Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Der Deutsche Bundestag.
Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Wählen auf Distanz Ein Vergleich zwischen elektronischen und nicht elektronischen Verfahren Internationales Rechtsinformatik Symposium Salzburg,
Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen von Internetwahlen in Deutschland Vortrag von Klaus Andler.
Grundkurs Verfassungsrecht II Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger
Das Mehrparteiensystem
Friedrich-Schiller-Universität Jena SS 2010
AG zum Grundkurs im Öffentlichen Recht II
Probeklausur Staatsorganisationsrecht
Lernarrangement 3 Seite 33/34 Übungen
Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung
Lernarrangement 2 S. 23/24 Übungen
Einführungskurs 2006 für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Organisation der Gemeinden und die interkommunale Zusammenarbeit Mittwoch, 6. September 2006.
Das neue GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
Bundestagswahl 2013 Fakten & Rechtliches. Rheinland-Pfalz Einwohner: 4 Millionen Wahlberechtigt: ca. 3 Millionen Bundestagswahl 2009 Wahlbeteiligung:
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
WS 2004/ Staatsorganisationsrecht - PD Dr. Jürgen Bröhmer
Analyse der Bundestagswahl
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Bescheidprüfung, Art 144.
Demokratie braucht Dich! Der Vorarlberger Landtag.
Beispiel: Bundestagswahl am 22. September 2013
Die Bundesrepublik Deutschland
Demokratiedefizit in Europa
Schulung für Wahlausschüsse am Herzlich Willkommen!
Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen
Das Ermittlungsverfahren
Ortsteilbürgermeisterwahl 2013 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben Ortsteilbürgermeisterwahl 2014 Gültige/ungültige Stimmabgaben - Beispiele.
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
Gültige/ungültige Stimmabgaben zu § 39 Thüringer Landeswahlgesetz
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Grobschema zur Rechtmäßigkeit des VA
Vorüberlegung zum Prüfungsaufbau: Zulässigkeit Begründetheit Ergebnis
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Die Datei der Verdächtigen
Parteienlandschaft Deutschland
Ρ. ri x ecker.recht Ein eigenwilliges Künstlerhaus Was ist die genaue Fragestellung? (1.) Ist die Versagung der Baugenehmigung (Wofür?: Antrag des K auf.
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Der Bundestag Art Art. 48 GG.
Ρ. ri x ecker.recht Tödliche Luftsicherheit Vorüberlegungen: Was ist die genaue Fragestellung? (K erhebt Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, zu fragen.
Die Konsolidierung der Wohnungsbauhilfe
Verwaltungsrecht – Fall 6
Ρ. ri x ecker.recht Die Exzellenzinitiative Vorüberlegung: Was ist die Fragestellung? Landesregierung beantragt beim BVerfG „festzustellen“, das das „Gesetz.
Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL.M.. Ausgangsfall „Reiten im Walde“, BVerfGE 80, 137BVerfGE 80, PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht.
Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!
Ρ. ri x ecker.recht Eine streitige parlamentarische Untersuchung Vorüberlegungen: Worum geht es? Zu erkennen: Anträge werden gestellt -von zwei Fraktionen.
Ρ. ri x ecker.recht Erziehung zur Mündigkeit Vorüberlegung: Worum geht es?  T (15 Jahre) erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die (behördlichen?) und gerichtlichen.
1 Symposium Der K(r)ampf um das Recht in der Schule
Ρ. ri x ecker.recht Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts Wonach ist gefragt? [S-GbR, A und B erheben VB gegen das NRSchG]  Rechtssatzverfassungsbeschwerde.
Ρ. ri x ecker.recht Geschwindigkeitsmessungen A.Zulässigkeit der Klage I.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 VwGO) [behaupten!] II.Statthafte.
Ρ. ri x ecker.recht Die Unterstützung eines Hotelneubaus Probleme des Falles: Zulässigkeit einer Feststellungsklage Nichtigkeit und Unwirksamkeit eines.
Ρ. ri x ecker.recht Eine verbösernde Rückforderung Probleme des Falles: Verwaltungsprozessrechtliche Bedeutung einer „Verböserung“ Anspruchsgrundlage für.
Tutorium: Kommunalrecht Gerrit Hoss.
Was sagt das Grundgesetz über unsere Verwaltungsordnung aus? (Teil 1)‏
REPETITORIUM IM ÖFFENTLICHEN RECHT I 3. STUNDE RA Philipp Franke, wiss. Mit.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 5. Stunde Fall: Nach der Handwerksordnung kann nur derjenige selbständig ein Handwerk.
ÖSTERREICH PARLAMENT REGIERUNG UND. PARLAMENT Zentrale Funktion: Gesetzgebung Besteht aus zwei Kammern: NATIONALRATBUNDESRAT BILDEN GEMEINSAM DIE BUNDESVERSAMMLUNG.
Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene – Lösungsvorschlag –
Fortfall der Vertragsbindung Teil II. Vorlesungsgliederung I. Begriff des Vertrages II. Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen III. Auslegung von Verträgen.
ALLGEMEINE GRUNDRECHTSLEHREN I. Einteilung der Grundrechte
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
 Präsentation transkript:

ϱ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen Vorüberlegungen: Worum geht es?  Der Sache nach: Klärung einer Vielzahl möglicher Wahlfehler im Vorfeld und während der Wahlen! Fehler bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung (Mitwirkung von Ausländern; Auszählungsfehler, offene Stimmabgabe, Quotenregelung) Zulässigkeit von Sperrklauseln Beeinflussung von Wahlen durch Wahlwerbung Publikation von Prognosen am Wahltag  Der Form nach: Stufung des Wahlprüfungsverfahrens

ϱ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen Fragestellung erkennen! S erhebt zum BVerfG Wahlprüfungsbeschwerde nach Durchführung eines Wahlbeschwerdeverfahrens! Begründung beachten: Formelle Rechtswidrigkeit des Beschlusses des BT (Mitwirkung eines befangenen Abgeordneten) Materielle Verfassungswidrigkeit der Wahlen F-Fraktion erhebt zum BVerfG ohne Durchführung eines Wahlbeschwerdeverfahrens! Begründung beachten: Prognosen! Sperrklausel!

ϱ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen A.Zulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerden des S und der F-Fraktion I.Eröffnung des Verfassungsrechtsweges „Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, Art. 41 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG ist das BVerfG zuständig für Wahlprüfungsbeschwerden gegen Entscheidungen des BT, die die Gültigkeit einer Wahl betreffen.“ II.Ordnungsgemäßes Vorverfahren (►Art. 41 Abs. 1 GG, § 48 BVerfGG, § 1 Abs. 1 WahlPrüfG) III.Beschwerdeberechtigung (Jeder Wahlberechtigte. Fraktionen) IV.Beschwerdegegenstand Gültigkeit der angegriffenen Wahl in dem durch den Einspruch gebildeten Rahmen) (S wird mit neuem Vorbringen im Verfahren vor dem BVerfG nicht gehört). EMRK-Vorgaben zum Recht auf effektive Beschwerde beachten!

ϱ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen V.Beschwerdebefugnis (Formelle Beschwer – Zurückweisung des Einspruchs – genügt; Geltendmachung der Verletzung subjektiver Rechte irrelevant) VI.Klarstellungsinteresse (Fehlt bei Anbruch einer neuen Legislaturperiode mit Ausnahme der Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen) VII.Beschwerdefrist (2-Monatsfrist) VIII.Beschwerdeform (Schriftlichkeit: § 48 Abs. 1, 2. Halbsatz, § 23 BVerfGG)

ϱ. ri x ecker.recht Freie, gleiche und geheime Wahlen B.Begründetheit der Wahlprüfungsbeschwerden „Die Wpb sind begründet,  wenn der Beschluss des BT über die Gültigkeit der Wahl formell oder materiell gegen das GG  oder gegen einfachgesetzliche wahlrechtliche Vorschriften verstößt  und sich festgestellte Fehler auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben können. I.Formelle Rechtmäßigkeit des Beschlusses Problematik: Wozu führen Verfahrensfehler im Rahmen der parlamentarischen Wahlprüfung?  Beachtlichkeit bei Wesentlichkeit: Entzug der Grundlage der Entscheidung!

ϱ. ri x ecker.recht II. Materielle Rechtmäßigkeit des Beschlusses des BT: Gültigkeit der Wahl 1.Innerparteiliche Kandidatenaufstellung Ablauf der Argumentation in der Klausurlösung: Geltung der Wahlrechtsgrundsätze auch für die innerparteiliche Kandidatenaufstellung Darstellung der Wahlrechtsgrundsätze Einschränkung der Übertragung: Parteiautonomie! (Nur die Unterschreitung elementarer Standards des innerparteilichen Wahlverfahrens rechtfertigt Auswirkungen auf das staatliche Wahlverfahren) SVerfGH lv 4/11: Ausdruck einer systematischen Desorganisation? Ausdruck einer innerparteilichen Manipulation?

ϱ. ri x ecker.recht II. Materielle Rechtmäßigkeit des Beschlusses des BT: Gültigkeit der Wahl 2.Unzulässigkeit der Wahlwerbung Ablauf der Argumentation: Darstellung des Grundsatzes: Neutralität des Staates im Wahlkampf und Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf  Verbot der Intervention des Staates in Wahlkämpfe „Regierung steht nicht zur Wiederwahl“!  Ungültigkeit der Wahl nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Auswirkung auf die Mandatsverteilung (Warum?) (Verhältnismäßigkeit der Rechtsfolge!)

ϱ. ri x ecker.recht II. Materielle Rechtmäßigkeit des Beschlusses des BT: Gültigkeit der Wahl 3.Publikation von Wählerbefragungen (Gesetzliches Verbot) Aber: Wahlbeeinflussung durch Private!  Liegt eine Verletzung der aus Art. 38 GG folgenden Schutzpflicht vor? 4.Unzulässigkeit von Sperrklauseln Verletzung des Art. 38 GG? Darstellung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl Differenzierung zwischen Zählwertgleichheit und Erfolgswertgleichheit! Feststellung des Eingriffs in die Erfolgswertgleichheit!

ϱ. ri x ecker.recht Rechtfertigung von Sperrklauseln Rechtfertigung: Eng bemessener Spielraum wegen des streng formalen Charakters der Wahlrechtsgleichheit  Gewährleistung einer hinreichenden Repräsentation als umstrittenes Argument! Neues Argument: Faktisches relatives Übergewicht kleiner Fraktionen bei der Regierungsbildung? Vor allem: Funktionsfähigkeit des Parlaments! EMRK-Grenzen? Art. 3 ZP EMRK: Gewährleistung des Rechts auf „freie und geheime Wahlen“ Nationale Wahlgesetze müssen die Integrität und Wirksamkeit des Wahlrechts gewährleisten!