6. Rahmenprogramm 2002-2006 Beteiligungsregeln/Musterverträge/ finanzielle Modalitäten Präsentation beim Europa Forum Forschung am 17. März 2003.

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 Präsentation transkript:

6. Rahmenprogramm Beteiligungsregeln/Musterverträge/ finanzielle Modalitäten Präsentation beim Europa Forum Forschung am 17. März 2003

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid2 Status quo Erste Ausschreibungen laufen seit Erste Deadlines im März 2003 Die Musterverträge sind noch nicht beschlossen EK versichert, dass –nur noch geringfügige Änderungen zu erwarten sind –die bereits eingereichten Vorschläge in den Vertragsverhandlungen geändert werden können (insbes. Cost-statements) –auch ein Wechsel des Kostenmodells nachträglich möglich ist.

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid3 Die Kostenmodelle Gleich wie im RP 5 D.h.: 3 Kostenmodelle: 1. Vollkosten (FC) 2. Vollkosten mit 20% Overheadpauschale (FCF) 3. Zusatzkosten (AC) Jeder Vertragspartner muss im ganzen 6. RP dasselbe Kostenmodell verwenden Ausnahme: einmaliger Wechsel von AC auf FC oder FCF bzw. von FCF auf FC ist möglich.

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid4 Vollkostenmodell Für alle Teilnehmer ausgenommener natürliche Personen wählbar verrechnet werden können alle direkten und indirekten erstattungsfähigen Kosten und zwar: –RTD: 50% –Demonstration: 35% –Training: 100 % –Management: 100 % bis max. 7 % des gesamten Gemeinschaftsbeitrags (für das gesamte Projekt) –andere spezifische Aktionen: 100 %

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid5 Vollkostenmodell mit Overhaedpauschale Wählbar für KMUs, alle non-commercial und non profit Organisationen sowie internationale Organisationen direkte Kosten wie beim Vollkostenmodell indirekte Kosten: Pauschale = 20% der direkten Kosten abzüglich Subverträge

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid6 Zusatzkostenmodell wählbar für non-commercial und non profit Organisationen sowie internationale Organisationen, die über keine ausreichende Buchhaltung verfügen verrechnet werden können alle erstattungsfähigen, direkten und zusätzlichen Kosten zu 100% indirekte Kosten: Pauschale von 20% der zusätzlichen direkten Kosten abzüglich Subverträge Management: bis max. 7% des gesamten Gemeinschaftsbeitrags, wobei hier permanentes Personal verrechnet werden kann.

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid7 Einnahmen aus dem Projekt Einnahmen aus dem Projekt werden für den EG-Beitrag berücksichtigt! Einnahmen aus dem Projekt sind: –Finanzielle Beiträge oder Beiträge in Naturalien, die von einem Dritten direkt für das Projekt zur Verfügung gestellt werden –und Einnahmen direkt aus dem Projekt (z.B. Tagungsgebühren) Keine Einnahmen aus dem Projekt sind: –Finanzielle Beiträge oder Beiträge in Naturalien, die von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wobei die Verwendung der Mittel dem Teilnehmer frei steht –Einnahmen aus der Verwertung von Ergebnissen des Projekts Der EG-Beitrag reduziert sich entsprechend, wenn EG-Beitrag + Einnahmen aus dem Projekt die Kosten übersteigen

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid8 Vertragsstrafe Werden entgegen den Regeln des Vertrages Kosten geltend gemacht und wird dies bei einer Prüfung festgestellt, so ist neben der Rückzahlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die wie folgt berechnet wird: Vertragstrafe = Nicht gerechtfertigter EG Beitrag x (überhöhte Kosten / gesamte geltend gemachte Kosten) Bei einem schweren Vertragsbruch sind darüber hinaus 2-10 % und im Wiederholungsfall 4-20% des EG Beitrags als Vertragsstrafe zu bezahlen

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid9 PUBLIC BODY means a public sector body, or a legal entity governed by private law with a public-service mission providing adequate financial guarantees

14. März 2003BMBWK, Mag. Martin Schmid10 Gesamtschuldnerische Haftung Voraussetzungen: –Auflösung des Vertrags wegen Vertragsbruch oder Unregelmäßigkeiten –und Verweigerung oder Unmöglichkeit der Rückzahlung des EG-Beitrags durch einen Vertragspartner Konsequenz: –Rückzahlung des ausgefallenen Betrags durch die anderen Vertragspartner Ausnahme! Die Haftung gilt nicht für: – public bodies –internationale Organisationen –Vertragspartner deren Teilnahme durch einen Mitgliedstaat oder assoziierten Staat garantiert wird Aufteilung: –entsprechend dem Anteil am Projekt (Kosten) –maximal jener Betrag, den der Teilnehmer insgesamt zu erhalten berechtigt ist ( für die abgeschlossenen und die aktuelle Periode(n) )