Patentregister F ü r nationale Patente und Europ ä ische Patente mit Benennung Schweiz F ü r Europ ä ische Patentanmeldungen H. Laederach; HS 2008 ©

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gebrauchsmuster, Patente, Marken
Advertisements

Online-Dienste des HABM
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary.
Immaterialgüterrechte
V. Einblick in das Markenrecht
Patentrezepte Informationsveranstaltung des
Gebrauchsmuster, Patente, Marken
Erteilung der Prokura Prokuraerteilung
Marken- und Firmenrecht
GoToWebinar Attendee Interface
Die Ausbildung zum Patentanwalt
Pat.-und Lizenzvertragsrecht II Kernpunkte des Geistigen Eigentums FS 2008 Repetitionsunterlagen zum Stoff des HS 07 Dr. H. Laederach.
Der Patentanwalt Mich vorstellen.
Schutz geistiger Leistungen = Immaterialgüterrecht
Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2011 Dr. H. Laederach
Verfahren zur Patentanmeldung
Der Erfindungsberechtigte Copyright, 1996 © Dale Carnegie & Associates, Inc. Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Der Schutzbereich eines Patents FS 2010 Dr. H. Laederach.
Markenrecht Patent- und Lizenzrecht II
Das deutsche Gebrauchsmuster
Die wertvollste Marke der Welt?
Patentrechtliche Besonderheiten
Pat.-und Lizenzvertragsrecht II Kernpunkte des Geistigen Eigentums FS 2011 Repetitionsunterlagen zum Stoff des HS 10 Dr. H. Laederach.
Patentinformationsangebote nationaler Patentämter
Anja Taddei Patrizia Diethelm
Patentrecht Einführung Kurzrepetition Teil WS
Nichtigkeit des Patents Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Neuheit Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
EU-Gemeinschaftspatent -Geplant, aber noch nicht verwirklicht- Sabrina Schmidt
Erfinderische Tätigkeit
Ergänzende Schutzzertifikate
Patent- und Lizenzvertragsrecht II ETH Zürich Bledar Fazlija
EPÜ Konsequenzen für die Praxis. VPP Herbst-Fachtagung. 26
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Forum Liegenschaftskataster 2014 Bekanntgabe
Grundpfandrechte: Neuerungen, insbesondere der Register-Schuldbrief
P A T E N T R E C H T.
Länder und Flaggen Europa Countries and flags EU
G E B R A U C H S – M U S T E R R E C H T. Was ist ein Gebrauchsmuster ? § 1 Abs 1 GMG Als Gebrauchsmuster werden auf Antrag Erfindungen geschützt, die.
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
… Offenlegung der Quelle in Patentanmeldungen Vorschläge des Bundesrates Martin Girsberger Swissaid – EvB Tagung Monopole auf Leben? Bern, 3. Mai 2006.
Datenschutz - Datensicherheit
Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“)
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
Marken und Designs national – international
Europäisches Patentübereinkommen Einspruch und Beschwerde
Patentanmeldungen International Anmeldestrategie
CompuTreff: „Blog“ und „Skype“ Wichtig! Schauen Sie sich die Kassensturz- Sendung vom 11. November 2008 an. Thema Informations-Sammler „Google“
CompuTreff: Wallisellen „Blog“ Matthias Höchli.
Erfinderische Tätigkeit
WS 2012 Univ.-Prof. Dr. Friedrich RüfflerFolie 141 Patentrecht - Allgemeines  Zweck: Innovationsförderung  Rechtsquellen  Nationales Patentgesetz 
Patentrecht für Ingenieure
Einführung in die patentstatistische Analyse
Kolloquium im Sachenrecht für Liz-II PD Dr. C. Schmid-Tschirren
Patent, Muster- und Markenschutz
EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
Patentrecht Dr. Thomas RUHM, LL.M..
Scwp.com AUSTRIA BELGIUM CHINA CZECH REPUBLIC GERMANY HUNGARY POLAND ROMANIA SLOVAKIA TURKEY Musterrecht II - Gebrauchsmuster Dr. Thomas RUHM, LL.M.
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein
Rechtliche Grundlagen zur Mobilität ausländischer Studenten:  Richtlinie 2004/114/EG (Studentenrichtlinie) (umgesetzt in nationales Recht.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken AG RDA Schulungsunterlagen - Modul 6M | Stand: | CC BY-NC-SA.
26. April 2005Jordan: Konversatorium "Internetrecht"1 Patentrecht Einführung.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2017
Europäisches Markenrecht UNIVERSITÄT SZEGED JURISTISCHE FAKULTÄT Dr
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Europäisches Patentamt
Európsky parlament Mgr. Denisa Kováčová Jazyková odborná príprava
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2019
 Präsentation transkript:

Patentregister F ü r nationale Patente und Europ ä ische Patente mit Benennung Schweiz F ü r Europ ä ische Patentanmeldungen H. Laederach; HS 2008 ©

Schweiz Gesetzliche Grundlage: Art 60 PatG 1 Das Patent wird vom Institut durch Eintragung ins Patentregister erteilt. 1bis Ins Patentregister werden insbesondere folgende Angaben eingetragen: Nummer des Patentes, Klassifikationssymbole, Titel der Erfindung, Anmeldedatum, Name und Wohnsitz des Patentinhabers sowie gegebenenfalls Prioritätsangaben, Name und Geschäftssitz des Vertreters, Name des Erfinders.

Schweiz Art. 60 Fortsetzung 2 Im Patentregister sind ferner alle Änderungen im Bestand des Patentes oder im Recht am Patent einzutragen.

Schweiz Erfinder: Art. 5 PatG 1 Der Patentbewerber hat dem Institut den Erfinder schriftlich zu nennen. 2 Die vom Patentbewerber genannte Person wird im Patentregister, in der Veröffentlichung der Patenterteilung und in der Patentschrift als Erfinder aufgeführt.

Schweiz Erfinder: Art. 5 PatG Fortsetzung 3 Absatz 2 ist entsprechend anwendbar, wenn ein Dritter ein vollstreckbares Urteil vorlegt, aus welchem hervorgeht, dass nicht die vom Patentbewerber genannte Person, sondern der Dritte der Erfinder ist.

Schweiz Ü bertragung: Art. 33 PatG 3 Zur Übertragung des Patentes bedarf es der Eintragung im Patentregister nicht; bis zur Eintragung können jedoch die in diesem Gesetz vorgesehenen Klagen gegen den bisherigen Inhaber gerichtet werden. 4 Gegenüber einem gutgläubigen Erwerber von Rechten am Patent sind entgegenstehende Rechte Dritter unwirksam, die im Patentregister nicht eingetragen sind.

Schweiz Lizenzen: Art. 34 PatG 1 Der Patentbewerber oder Patentinhaber kann einen andern zur Benützung der Erfindung ermächtigen (Lizenzerteilung).

Schweiz Lizenzen: Art. 34 PatG Fortsetzung 3 Gegenüber einem gutgläubigen Erwerber von Rechten am Patent sind entgegenstehende Lizenzen unwirksam, die im Patentregister nicht eingetragen sind.

Schweiz Ver ö ffentlichungen: Art. 61 PatG Das Institut veröffentlicht: 1. die Eintragung des Patentes ins Patentregister, mit den in Artikel 60 Absatz 1bis aufgeführten Angaben; 2. die Löschung des Patentes im Patentregister; 3. die im Register eingetragenen Änderungen im Bestand des Patentes und im Recht am Patent.

Schweiz Ver ö ffentlichungen betreffend Europ. Patente: Art. 117 PatG Das Institut trägt das europäische Patent, sobald auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt hingewiesen worden ist, mit den im europäischen Patentregister vermerkten Angaben in das schweizerische Register für europäische Patente ein.

Schweiz Zugriff: A) Offizielle Auskunft bei Institut f ü r Geistiges Eigentum, Bern B) Ohne Gew ä hr via Internet-Register:

Schweiz Zugriff: Fortsetzung National erteilte Patente Europ ä ische Patente mit Benennung Schweiz National eingetragene Marken National hinterlegte Muster und Modelle Erg ä nzende Schutzzertifikate (ESZ) Topografien

Europ ä ische Patentgesuche Gesetzliche Grundlage: Art. 127 EPUe Das Europ ä ische Patentamt f ü hrt ein Patentregister, in dem alle Angaben vermerkt werden, deren Eintragung im Europ ä ischen Ü bereinkommen vorgeschrieben ist. Vor der Ver ö ffentlichung der europ ä ischen Patentanmeldung erfolgt keine Eintragung in das Patentregister. Jedermann kann in das Patentregister Einsicht nehmen.

Europ ä ische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe (1) Im europ ä ischen Patentregister m ü ssen folgende Angaben eingetragen werden: a) Nummer der europ ä ischen Patentanmeldung; b) Anmeldetag der europ ä ischen Patentanmeldung; c) Bezeichnung der Erfindung; d) Symbole der Klassifikation der europ ä ischen Patentanmeldung; e) die benannten Vertragsstaaten;

Europ ä ische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung f) Name, Vornamen, Anschrift, Staat des Wohnsitzes oder Sitzes des Anmelders oder Patentinhabers; g) Name, Vornamen und Anschrift des vom Anmelder oder Patentinhaber genannten Erfinders, sofern er nicht nach Regel 18 Absatz 1 auf das Recht verzichtet hat, als Erfinder bekanntgemacht zu werden;

Europ ä ische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung i) Priorit ä tsangaben (Tag, Staat und Aktenzeichen der fr ü heren Anmeldung); j) im Fall der Teilung der europ ä ischen Patentanmeldung die Nummern der europ ä ischen Teilanmeldungen;

Europ ä ische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung l) Tag der Ver ö ffentlichung der europ ä ischen Patentanmeldung und gegebenenfalls Tag der gesonderten Ver ö ffentlichung des europ ä ischen Recherchenberichts; m) Tag der Stellung eines Pr ü fungsantrags; n) Tag, an dem die europ ä ische Patentanmeldung zur ü ckgewiesen oder zur ü ckgenommen worden ist oder als zur ü ckgenommen gilt;

Europ ä ische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung o) Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europ ä ischen Patents; p) Tag des Erl ö schens des europ ä ischen Patents in einem Vertragsstaat w ä hrend der Einspruchsfrist und gegebenenfalls bis zur rechtskr ä ftigen Entscheidung ü ber den Einspruch;

Europ ä ische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung q) Tag der Einlegung des Einspruchs; r) Tag und Art der Entscheidung ü ber den Einspruch;

Europ ä ische Patentgesuche Zugriff: A) Beim Europ ä ischen Patentamt B) Via Internet

US-Patentregister

Register des Deutschen Patentamtes