Markenrecht Patent- und Lizenzrecht II

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In Deutschland: bislang Fehlanzeige.
 Präsentation transkript:

Markenrecht Patent- und Lizenzrecht II 12.06.2006 Cedric Schärer, Reto Weingart ETH Zürich

Übersicht Begrüssung / Einleitung Das Markenrecht in der Schweiz Was ist eine Marke? Markentypen Wie und wo kann ich eine Marke schützen lassen? Voraussetzungen und Ablauf für ein Markenschutzantrag Schutzbereich und Schutzdauer Sicherung und Durchsetzung des Markenschutzes Domain Namen als Marke Zusammenfassung Fragen

Was ist eine Marke? "Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§ 3 Abs. 1 MarkenG).

Markentypen Grundsätzlich zwischen 3 Marken unterschieden: zweidimensionale, dreidimensionale und akustische Marken gängigste Marke: zweidimensionale Marke: Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Marken

Wie und wo kann ich eine Marke schützen lassen ? per amtliches Formular beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum Nach erfolgreicher Prüfung Eintragung ins Handels- und Markenregister Zusätzliche Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)

Voraussetzungen und Ablauf für ein Markenschutzantrag Recherche im Handels- und Markenregister (selbstständig oder Auftrag gebend) Registrierung erfolgt innerhalb vom 6 Monaten (Prüfung innert Monatsfrist für Aufpreis)

Schutzbereich I nicht schützbar: fehlende gesetzlich verlangte Unterscheidungskraft für Zeichen, Zeichen des Gemeingutes, irreführende, rechts-, ordungs- und sittenwidrige Zeichen schützt allumfassend (ausser Privatanwendung) gegen Verwendung der geschützen Marke

Schutzbereich II bei Wortmarken: mind. 3 Zeichen Unterschied, nicht zu ähnlich im Wortklang (Feststellungsklage) bei Bildmarken: für Ähnlichkeitsentscheid Gutachten erforderlich

Schutzbereich III Die Anmeldung in der Schweiz für das Markenrecht schützt nur national Direktanmeldung in anderen Staaten Regionale Anmeldung (EU) Internationale Anmeldung nach Madrider- System (78 Vertragspartien wie EU, USA, China, Japan)

Schutzdauer Ab Anmeldung für eingetragene Marke 10 Jahre Gebrauchspflicht nach spätestens 5 Jahren nach Anmeldung Beliebig oft verlängerbar um jeweils weitere 10 Jahre

Sicherung und Durchsetzung des Markenrechts Aufgabe des Markenrechtshalters Wird bei der Anmeldung nicht geprüft Schutzrechtsverletzung wird erst im Streitfall mit kostenintensiver Klage vor Gericht entschieden

Domain Namen als Marke können gemäss üblichen Verfahrensregeln und Grundsätzen als Marken hinterlegt werden Domain Name muss im Gesamtbild im Zusammenhang mit beanspruchten Waren und Dienstleistungen die nötige Kennzeichungskraft aufweisen TLD sind nicht schutzfähig

Zusammenfassung Markenrecht schützt allumfassend gegen Verwendung der geschützen Marke Schutzbereich unterteilt nach Nizza-Klassifizierung Markenrecht kann auf einzelne Länder, europaweit und international registriert werden (10 Jahre) Der Markenrechthalter ist selbst für die Einhaltung verantwortlich

Fragen ???