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Urheberrecht und Kopierschutz
WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Inhalt Allgemeines Geschichte des Urheberrechts
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Wichtige Grundsätze Fragen WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Allgemeines WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Allgemeines Schutzbedarf immaterielle Güter mit Industrialisierung
Zeitalter der Dampfmaschine Zusammen- hang technischen Fortschritts und Erfindungsschutz erkannt WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Allgemeines so entstanden: ~ Patentrecht ~ Markenrecht ~ Urherberrecht
Patentrecht und Urheberrecht bilden Immaterialgüterrecht WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Allgemeines 2 Konventionen: ~ Paris (1884) ~ Bern (1886)
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Geschichte WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte ANTIKE : MÄZENTENTUM ~ Geistesgut nicht von Gegenstand unterscheiden ~ Eigentum nur am Manuskript ~ Kunstschaffender nicht selbständig, bedurfte er eines Mäzens WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte MITTELALTER : ~ Werkschöpfer war wie ein Mittler zwischen Gott und Menschen ~ Bücherflüche WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte FRÜHE NEUZEIT : ~ Privilegienwesen ~ Buckdruck: Grundsatz der Nachdruck- freiheit ~ Urheberrecht ist Druckerschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte FRÜHE BIS SPÄTE NEUZEIT : ~ Theorie vom Verlagseigentum ~ Druckern u. Verlegern eine Art Eigentum an den Büchern zustand ~ Autoren Honorare zahlen ~ Urheberschutz ist Verlegerschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte SPÄTE NEUZEIT : ~ Theorie vom Geisteseigentum ~ Autor hat angeborenes Recht an seinem Werk ~ Urheberrecht ist Naturrecht WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte SPÄTE NEUZEIT : ~ 1774 Entscheidung des Court of Lords in London für zwei Urhebersysteme : Kontinentale System Copyright - System WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Geschichte MODERNE : ~ "Revidierte Berner Übereinkunft" (abgekürzt RBÜ) ~ Staatenverband, der durch ein inter- nationales Büro in Genf verwaltet wird WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
Allgemein : ~ Software: Aufgabestellungen bewältigen rasches und bequemes Vorgehen bei Lösung anstehender Probleme ~ Softwaresystem: oft viel Geld investiert – lieber verkaufen als verschenken WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
Urheberrecht und Software : ~ Urheber grundsätzlich Schöpfer des Werkes ~ meisten Programme von angestellten Arbeitnehmern in ihrer Arbeit geschaffen werden, besitzt der Arbeitgeber das Recht ~ Nicht Algorithmus oder Programmidee ge- schützt sondern Darstellung des Algorithmus, also konkrete Programm, als Quellcode WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
Respekt : ~ elektronische Information flüchtig und leicht reproduzierbar ~ Respekt vor Arbeit und persönlichen Ausdrucksweise anderer besonders wichtig WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
Respekt beinhaltet : ~ das Recht auf Anerkennung, ~ das Recht auf Persönlichkeit und ~ das Recht, über Form, Inhalt und Ausdruck einer Veröffentlichung frei zu entscheiden WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
Kopierschutz : ~ kopieren von Software einfach ~ Rentabilität von aufwendigen Software- produkten gefährdet ~ Computerprogramme als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt, wenn nicht ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz
Kopierschutz : ~ Urheberrecht auch ohne besondere Anmeldung beim Patentamt und ohne Kennzeichnung durch Zeichen wie (c) besteht ~ Inhaber des Urheberrechts ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software ~ verboten, Software oder ihre Dokumentation ohne Erlaubnis des Eigentümers zu duplizieren oder weiterzugeben. WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Wichtige Grundsätze Unautorisiertes Kopieren von Software ist unzulässig Das unautorisierte Kopieren von Software für Forschung und Lehre schadet dem gesamten Institut Unautorisiertes Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Fragen WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Fragen Darf man Software verleihen, die man gekauft hat?
Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf man sie dann kopieren? Wo beginnt die Raubkopie? Raubkopien im Internet Was passiert bei Gesetzesverstößen? WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Fragen Darf man Software, die in Unis zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause - in angenehmer Umgebung – zu nutzen? Ist es nicht - rechtlich gesehen - eine faire Nutzung einer Software, wenn man eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungs- zwecken verwendet? WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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Interessante Alternativen zum unautorisierten Kopieren
Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen Shareware Public-domain-Software WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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