Begriff und Rechtsnatur

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Kaufrecht – Haftung des Verkäufers für Mängel
SchuldR BT 3. Woche.
 Präsentation transkript:

Begriff und Rechtsnatur

Kaufvertrag und Kaufgegenstand Sachen (§ 90) und Tiere (§ 90a) Bewegliche Sachen Immobilien Rechte (§ 453 Abs.1) Hypothek und Grundschuld Patent und Markenrecht Pfandrechte Forderungen Mitgliedschaftsrechte Sonstige Kaufgegenstände (§ 453 Abs.1)

Kaufvertrag und Kaufgegenstand Sonstige Kaufgegenstände (§ 453 Abs.1) Unternehmen Elektrizität Wärme Erfindungen Technisches Know-how Software Werbeideen

Rechte und Pflichten des Verkäufers

Rechte und Pflichten des Verkäufers § 433 Abs.1 Besitz- und Eigentumsverschaffung (Satz 1) Mängelfreiheit (Satz 2) Begründung?

Rechte und Pflichten des Verkäufers § 433 Abs.1 Begründung, BT-Drucks.12/6040, S.209: Da "[...] die Haftung für Sachmängel grds. in das System des allgemeinen Leistungsstörungsrechts einbezogen wird. Dies macht es notwendig, auch beim Stückkauf die Pflichten des Verkäufers auf die Sachmängelfreiheit zu erstrecken. ... . Dadurch wird die Lieferung einer mangelhaften Sache zu einer Verletzung einer vertraglichen Pflicht, an die sich – nicht anders als im allgemeinen Leistungsstörungsrecht die Rechtsfolgen Rücktritt (...) und Schadensersatz anschließen, außerdem als kaufrechtliche Besonderheit die Minderung."

Rechte und Pflichten des Käufers

Rechte und Pflichten des Käufers § 433 Abs.2 Kaufpreiszahlung als "Haupt- und Gegenseitigkeits- pflicht des Käufers" Kaufpreis als Entgelt für die Übertragung des Kaufgegenstands Abnahme als Nebenleistungspflicht, die "nur ausnahmsweise im Gegenseitigkeitsverhältnis" steht Abnahme als faktische Inbesitznahme (Realakt!)

Regelungsprogramm

Mängel der Kaufsache

Sachmangel

Sachmangel Ist- und Sollbeschaffenheit der Kaufsache weichen voneinander ab! Beschaffenheit der Kaufsache Begründung, BT-Drucks.12/6040, S.212: "Der Begriff „Beschaffenheit“ soll nicht definiert werden. Insb. soll nicht entschieden werden, ob er nur Eigenschaften umfasst, die der Kaufsache unmittelbar physisch anhaften oder ob auch Umstände heranzuziehen sind, die außerhalb der Sache selbst liegen." OLG Hamm: Beschränkung auf Umstände, die der Kaufsache unmittelbar (physisch) und auf Dauer anhaften hM: jede von den Parteien festgelegte Anforderung an die Kaufsache […] auch: Umweltbeziehungen!

Sachmangel Beschaffenheit der Kaufsache Fall Nr.1 [Bauland] BGHZ 117, 159: "Die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht … kann Gegenstand einer vertaglichen Beschaffenheitsangabe sein."

Beschaffenheitsabweichung […] im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit § 434 Abs.1 Satz 1

Vereinbarte Beschaffenheit Begründung, BT-Drucks.12/6040, S.212 Der Entwurf legt den subjektiven Fehlerbegriff zugrunde, indem in erster Linie darauf abgestellt wird, dass die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Beispiel: V verkauft K einen Löwen, der lt. Kaufvertrag gesund sein soll. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass das Tier an einem Herzfehler leidet.

Beschaffenheitsabweichung […] im Hinblick auf die im Kaufvertrag vorausgesetze Verwendung (§ 434 Abs,1 Satz 2 Nr.1)

Vorausgesetzte Verwendung Begründung, BT-Drucks.12/6040, S.213 Häufig richten sich die Vorstellungen der Parteien nicht auf einzelne Merkmale der Beschaffenheit, sondern darauf, dass die Sache für einen bestimmten Verwendungszweck tauglich sein soll. Dies wird in Satz 2 Nr. 1 mit der "nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung" umschrieben.

Vorausgesetzte Verwendung Beispiel K kauft sich bei SportScheck in der Schlossstraße einen Schlafsack von Jack Wolfskin, der, wie im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten wird, für eine Nordpol- Expedition gedacht ist. Kurz nach Lieferung stellt sich heraus, dass der Schlafsack allenfalls für laue Sommernächte am Helenesee geeignet ist.

Beschaffenheitsabweichung […] im Hinblick auf die gewöhnliche Verwendung § 434 Abs.1 Satz 2 Nr.2

Gewöhnliche Verwendung Objektiver Fehlerbegriff Normalbeschaffenheit

Gewöhnliche Verwendung Fall Nr.2 [Mountainbike] K gegen F auf Nachlieferung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 Kaufvertrag Mangel der Kaufsache bei Gefahrübergang (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3)

Gewöhnliche Verwendung Begründung, BT-Drucks. 12/6040, S. 214 Die Bezugnahme auf öffentliche Äußerungen hat deshalb Bedeutung v.a. bei Erklärungen Dritter, insb. des Herstellers. Diese können zwar auch zu einer entsprechenden Beschaffen- heitsvereinbarung im Verhältnis Verkäufer – Käufer führen. Derartiges wird man jedoch nicht immer ohne weiteres annehmen können. Dennoch muss derjenige, der seiner Kaufentscheidung derartige öffentliche Äußerungen zugrunde legt, auf die inhaltliche Richtigkeit vertrauen können. Deshalb hat der BGH z.B. die fehlerhafte Angabe des Herstellers eines neuen PKW über den Kraftstoffverbrauch als Sachmangel … gewertet (BGHZ 132, 55, NJW 1997, 2590).

Gewöhnliche Verwendung Fall Nr.2 [Mountainbike] Herstellerangabe ("öffentliche Äußerung") Beschränkung auf objektiv nachvollziehbare, überprüfbare Tatsachenangaben Red Bull verleiht Flügel (-) Innovative Doppelscheibenbremse (+) Kenntnis oder Kennenmüssen des F Keine Berichtigung Kein Fall, in dem die Herstellerangabe keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung hatte Ergebnis

Mangelhafte Montage § 434 Abs.2 Satz 1

Mangelhafte Montage Begründung, BT-Drucks.12/6040, S.215 "[…] Fälle, in denen eine zunächst mangelfreie Sache geliefert wird, die nur dadurch mangelhaft wird, dass der Verkäufer sie sodann unsachgemäß montiert (z.B. Beschädigung einer Waschmaschine infolge fehlerhaften Wasseranschlusses durch den Verkäufer, wodurch Wasser in Teile der Maschine eindringt, die eigentlich trocken bleiben sollten). Der Kauf einer Sache mit Montageverpflichtung wird auch bisher bereits dem Kaufrecht unterstellt, jedenfalls soweit nicht davon gesprochen werden kann, dass die Montage den Schwerpunkt der vertraglich geschuldeten Leistung bildet … . Absatz 2 Satz 1 greift dies auf und stellt klar, dass auch bei Mängeln der Sache infolge fehlerhafter Arbeit des Verkäufers bei der vertraglich geschuldeten Montage das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht anzuwenden ist."

Mangelhafte Montageanleitung Ikea-Klausel § 434 Abs.2 Satz 2

Falschlieferung § 434 Abs.3 Fall 1

Falschlieferung Fall Nr.3 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Identitätsaliud ist nicht die Leistung "so, wie sie zu bewirken ist" (§ 294), sondern eine andere Leistung; folgerichtig kommt K durch die Nichtannahme auch nicht in Verzug! Frage 2 §§ 437 Nr.1-3, 434 Abs.3 Fall1 Frage 3 Rückgabeanspruch des Verkäufers gem. § 812 Abs.1 Kaufvertrag i.V.m. § 434 Abs.3 Fall 1 als Rechtsgrund?

Mankolieferung § 434 Abs.3 Fall 2

Mankolieferung Fall Nr.4 K gegen V auf Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I Kaufvertrag Mangel der Kaufsache - hier: Quantitätsmangel (§ 434 III)? Brox, Schuldrecht BT, Rn. 26: "Eine Zuweniglieferung [im Sinne von § 434 III] liegt nur vor, wenn der Verkäufer aus Sicht des Käufers mit der Mindermenge seine ganze Verbindlichkeit erfüllen will (versteckte Zuweniglieferung). Dagegen steht eine als solche erkannte (offene) Zuweniglieferung einem Sachmangel nicht gleich. Der Käufer kann sie vielmehr als gem. § 266 unzulässige Teilleistung zurückweisen… ."

Mankolieferung Erfolglose Fristsetzung (§ 281 I 1) […] steht noch aus Erheblichkeit des Mangels (§ 281 I 3) (P) Kommt es auf den Interessenfortfall oder auf die Erheblichkeit an? Brox, Schuldrecht BT, Rdnr. 65 (96): Die Formulierung "Einem Sachmangel steht es gleich …" [§ 434 III] lässt sich jedenfalls ohne weiteres so auslegen, dass eine Zuweniglieferung wie ein Sachmangel nach [§ 281 I 3] und nicht wie eine Teillieferung nach [§ 281 I 2] behandelt werden muss." Ergebnis

Rechtsmangel

Rechtsmangel Fall Nr.5 [Lästige Mieter] K gegen M auf Schadensersatz gem. §§ 437 Nr.3, 311a Abs.2? Nein! Evtl.: § 313 Abs.2

Rechte des Käufers bei Mängeln § 437 Nr.1-3

Rechte des Käufers bei Mängeln Ansprüche Nacherfüllung §§ 437 Nr.1, 439 Schadensersatz §§ 437 Nr.3, 280 f., 440, 283, 311a Aufwendungsersatz §§ 437 Nr.3, 284, 311a Gestaltungsrechte Rücktritt §§ 437 Nr.2, 323, 440, 326 Abs.5 Minderung §§ 437 Nr.2, 441 Beachte: Durch Inanspruchnahme der Gestaltungsrechte können Ansprüche entstehen! §§ 346, 441 Abs.4

Nacherfüllung §§ 437 Nr.1, 439

Begriff

Nacherfüllung Begründung, BT-Drucks.12/6040, S.220 Bei Lieferung einer fehlerhaften Sache stehen im Rechtsbewusstsein des Käufers Nacherfüllungsansprüche im Vordergrund; er erwartet, dass die fehlerhafte Kaufsache repariert oder umgetauscht wird.

Nacherfüllung Erfüllungsanspruch Nacherfüllungsanspruch § 433 Abs.1 §§ 437 Nr.1, 439 Kaufvertrag Gefahrübergang §§ 434 Abs.1, 446 f.

Nacherfüllung Nacherfüllung Nachbesserung gem. § 439 Abs.1 Fall 1 "Beseitigung des Mangels" Nachlieferung gem. § 439 Abs.1 Fall 2 "Lieferung einer mangelfreien Sache" Nacherfüllung nach Wahl des Käufers und auf Kosten (§ 439 Abs.3) des Verkäufers

Nacherfüllung Einrede des Verkäufers gegen die gewählte Art der Nacherfüllung (§ 439 Abs.3) Unverhältnismäßige Kostenbelastung […] nur bei der gewählten Art der Nacherfüllung Beschränkung auf die andere Art der Nacherfüllung […] bei beiden Arten der Nacherfüllung Beschränkung auf andere Rechte des Käufers bei Mängeln

Primat der Nacherfüllung

Primat der Nacherfüllung BGH, NJW 2005, 1348, 1350: § 437 zählt die Rechte und Ansprüche auf, die dem Käufer im Falle der Lieferung einer mit einem Rechts- oder Sachmangel behafteten Sache zustehen. Ein grundsätzlicher Vorrang der Nacherfüllung folgt für die Gestaltungsrechte des Rücktritts und der Minderung sowie für die Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus dem Umstand, dass diese Rechte des Käufers ... regelmäßig den erfolglosen Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung voraussetzen.

Nacherfüllung Nacherfüllungsanspruch gem. §§ 437 Nr.1, 439 Das Primat der Nacherfüllung (§§ 427 Nr.2, 323, 441, 281 verschafft dem Verkäufer ein "Recht zur zweiten Andienung"!

Rücktritt

Rücktritt Fall Nr.6 [Goldene Uhr] Rücktrittsrecht des K gem. §§ 437 Nr.2, 326 V Kaufvertrag Mangel der Kaufsache Erfolglose Fristsetzung (Normalfall des § 323 Abs.1) ist entbehrlich. Nachbesserung scheidet aus, weil niemand aus einer vergoldeten Uhr eine goldene Uhr machen kann (§ 275 Abs.1) Nachlieferung scheidet aus, weil es sich um ein (einzigartiges) Erbstück handelt (§ 275 Abs.1) Erheblichkeit des Mangels (§ 323 Abs.5 Satz 2) Ergebnis

Rücktritt Das Rücktritts- ist ein Gestaltungsrecht. Der Anspruch auf Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Kaufpreises ergibt sich aus § 346 Abs.1

Minderung

Minderung Das Minderungs- ist ein Gestaltungsrecht. Der Anspruch auf Erstattung eines ggf. über den geminderten Kaufpreis hinaus gezahlten Betrages ergibt sich aus § 441 Abs.4. Aus der Formulierung des § 441 Abs.1 Satz 1 "statt zurückzutreten" ergibt sich, dass die Rücktrittsvoraussetzungen (§ 323) zu prüfen sind; aus §§ 441 Abs.1 Satz 1 323 Abs.5 Satz 2 lässt sich jedoch entnehmen, dass es auf die Erheblichkeit des Mangels nicht ankommen soll!

Fall Nr.# [Feuerlöscher] K gegen V auf Erstattung des Mehrbetrags gem. §§ 437 Nr.2, 441 Abs.4 Satz 1 Kaufvertrag Mangel Erfolglose Fristsetzung (§§ 441 Abs.1 Satz 1, 313 Abs,1) Entbehrlichkeit gem. § 323 Abs.2 Nr.1 Berechnung der Minderung

Fall Nr.# [Feuerlöscher] Berechnung der Minderung X Tatsächlicher Wert = Kaufpreis Hypothetischer Wert bei Mangelfreiheit

Schadensersatz

Schadensersatz: Durchblick Schadensersatz statt der ganzen Leistung setzt gem. § 281 Abs.1 Satz 3 einen erheblichen Mangel voraus. Das korrespondiert mit der Regelung des potentiell inhaltsgleichen Rücktrittsrechts (§ 323 Abs.5 Satz 2). Ist der Mangel nicht behebbar, richtet sich der Schadensersatzanspruch nach §§ 437 Nr.3, 280 Abs.1, 3, 283 oder nach §§ 437 Nr.3, 311a Abs.2!

Aufwendungsersatz

Einrede der Verjährung

Rechte d. Käufers bei Garantien §§ 443 Abs.1, 477 […] unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche

Haftungsausschluss e § 444

Haftungsausschluss Haftungsausschluss gem. § 444 Kraft Vereinbarung Kein Haftungsausschluss trotz Vereinbarung, wenn Verkäufer den Mangel der Kaufsache arglistig verschiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat

Haftungsausschluss Bloße Beschaffenheitsvereinbarung oder sogar Beschaffenheitsgarantie? BGH, RÜ 2007, 184 [Harley Davidson]: Im Rahmen eines (privaten) Kaufvertrags über eine Harley ist allein die Angabe des Tachostandes noch nicht als Garantie zu werten! "Garantie nur, wenn der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewäh für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzutreten. "

Kenntnis des Käufers § 442

Besondere Kaufverträge

Kauf auf Probe §§ 454 f.

Wiederkauf §§ 456 ff.

Vorkauf §§ 463 ff.

Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff.

Verbrauchsgüterkauf Begriff Gesetzliche Regelung (§§ 474 ff.) Legaldefinition in § 474 Abs.1 Satz 1 Kaufvertrag Verbraucher (§ 13) Unternehmer (§ 14) Bewegliche Sache Gesetzliche Regelung (§§ 474 ff.) Privilegierung des Verbrauchers! Beispiel: § 475 Abs.1 Satz 1 (Kein Haftungsausschluss zu Lasten des Verbrauchers)

Verbrauchsgüterkauf Fall Nr.9 [Bauhausmöbel] §§ 474 Abs.2 Satz 2, 447