§ 3 [Der Vertrag].

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 Präsentation transkript:

§ 3 [Der Vertrag]

Begriff und Funktion

Begriff und Funktion Vertrag Richtigkeitsgewähr der Verträge? C.F. von Savigny (1779-1861): Vertrag ist die Vereinigung mehrerer zu einer übereinstimmenden Willenserklärung wodurch ihre Rechtsverhältnisse bestimmt werden Einverständliche Regelung eines Rechtsverhältnisses (Musielak, 11. Aufl. 2009, Rn.87): Einigung auf der Basis korrespondierender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) BGHZ 149, 129: „Verträge kommen zustande durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen, in der Regel durch Angebot („Antrag“) und Annahme nach §§ 145 ff. BGB …“. Richtigkeitsgewähr der Verträge? Privatautonomie Vertragsfreiheit Erforderlichkeit von Korrektiven? Informationasymmetrien Machtungleichgewicht

Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit Fall Nr.1 [Die Hexe von Berkenbrück] R gegen B auf Kontoeröffnung Kontrahierungszwang? Dafür: Bankverbindung als Mindeststandard angemessener Lebensführung (OLG Dresden, WM 2002, 486)? Dagegen: Bankverbindung könnte im Rahmen staatlicher Daseinsvorsorge auch die Sparkasse als juristische Person des öffentlichen Rechts bereitstellen! LG Berlin, Urt. v. 24.04.03 [LS]: Eine Berliner Sparkasse, die gegenüber dem [Berliner Senat] eine Selbstverpflichtung zur Errichtung von Girokonten auf Guthabenbasis eingegangen ist, unterliegt einem unmittelbaren Kontrahierungszwang gegenüber Bankkunden. [Unzumutbarkeit?] [Das] Verhalten [des Klägers mag] nicht durch ein besonderes Maß an Diplomatie geprägt sein. Die Grenzen des Zumutbaren [überschreitet es] aber …nicht. Ergebnis

Vertragsfreiheit Kontrahierungszwang BGH, NJW 2004, 1031 [Kündigung eines Kontos der Republikaner durch die Postbank] „Politische“ Kündigung eines Girovertrags durch ein ausschließlich staatlich beherrschtes Kreditinstitut verstößt gegen das Willkürverbot und ist gem.§ 134 nichtig! [2a] Die Beklagte durfte die politische Zielrichtung nicht zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Das wäre ihr selbst dann verwehrt, wenn der Kläger …. Verfassungsfeindlich ausgerichtet wäre. Nach Art.21 Abs.2 Satz 2 GG entscheidet über die Verfassungswidrigkeit einer Partei das BVerfG. Bis zu einer Entscheidung des BVerfG kann deshalb niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen.

Vertragsfreiheit Kontrahierungszwang Unmittelbarer Kontrahierungszwang Energieversorgung (§ 17 EnWG) Personenbeförderung (§ 22 PBefG) Kranken- und Pflegeversicherung (§§ 193 Abs.5 VVG, 23 Abs.6 SGB XI) Mittelbarer Kontrahierungszwang Delikt (§ 826) Kartellrecht (§§ 19 Abs.4 Nr.4, 20 Abs.2 GWB)

Vertragsschluss §§ 145 ff.

Konventionelle Verträge

Angebot

Angebot Empfangsbedürftige Willenserklärung, die für den Erklärenden verbindlich ist (§ 145) ist […] ausdrücklich oder konkludent? Invitatio ad offerendum Fehlender Rechtsbindungswille des Erklärenden. Begründung: Fehlerrisiko Fehlerhafte Preisangabe in einem Inserat Kontrahierungsrisiko Begrenzte Leistungsfähigkeit des Erklärenden

Invitato ad offerendum Fall Nr.2 [Eiskalt kalkuliert] K gegen M aus Kaufvertrag (§ 433 Abs.1) auf Lieferung des Kühlschranks Kaufvertrag Angebot des M durch die Anzeige Nein! Angebot des K nach Betreten des Media-Marktes Ja! Annahme des Angebots Ergebnis

Annahme

Annahme Empfangsbedürftige Willenserklärung, die für den Erklärenden verbindlich ist […] ausdrücklich oder konkludent

Annahme Fall Nr.3 [Evian] Liegt ein Kaufvertrag über eine Flasche Mineralwasser vor? Angebot durch V Ja! Annahme durch K Nein (§ 150 Abs.2)! Angebot durch K Ja! (§ 150 Abs.2) Annahme durch V Nein! Angebot der K Ergebnis Empörung der K ist unbegründet. K soll sich nicht so aufregen.

Annahme Fall Nr.4 [Das Hotel] Hotel gegen P auf Bezahlung der Hotelübernachtung? Beherbergungsvertrag Angebot durch P Hinreichende Bestimmtheit? Inhalt muss im Antrag so bestimmt oder bestimbar (§§ 133, 157) angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches „Ja!“ erfolgen kann: Ja! Bedingtes Angebot (§ 158 Abs.1) Beherbergungsvertrag nur, wenn Termine wirklich stattfinden? Nein! Annahme durch den Hotelbetreiber Annahmeerklärung? Ja! Konkludente Annahme durch Eintragung in das Belegungsbuch. Zugang der Annahmeerklärung Erforderlichkeit? Nein (§ 151)! Ergebnis

Annahme M E R K § 151 Satz 1 [Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden] verzichtet nicht auf die Annahme, sondern nur auf die Empfangsbedürftigkeit! Die Annahmeerklärung muss nicht in Richtung auf den Empfänger abgegeben werden und auch nicht zugehen! Erforderlich ist bloß eine definive Bestätigung des Annahmewillens, der eindeutig nach außen hervorgetreten sein muss.

Annahme M E R K Fehlende Empfangsbedürftigkeit gem. § 151 Satz 1 Verzicht Verkehrssitte […] ausdrücklich oder konkludent […] u.a. kurzfristiger Reservierung eines Hotelzimmers, bei der Bitte um sofortige Lieferung (RG 102, 370) und bei Übersendung unbestellter Waren […] u.a. im Versandhandel und bei unentgeltlichen Angeboten

Exkurs E X K U R S Buchhändler B schickt K unaufgefordert ein aktuelles Lehrbuch. In dem Begleitbrief heißt es: […] habe gehört, dass Sie in Frankfurt (Oder) Jura studieren; gratuliere; anbei der Medicus für nur 24,- Euro; wenn Sie das Buch behalten wollen, brauchen Sie sich nicht eigens zu melden. Ich schicke Ihnen gelegentlich die Rechnung. K schreibt sofort seinen Namen in das Buch und nimmt es mit in den Hörsaal. Die Rechnung des B ignoriert er, bedankt sich aber höflich für die „freundliche Geste“. Lösungshinweis: § 241a

Faktische Verträge

Faktische Verträge? Hamburger Parkplatzfall HH gegen B auf Bezahlung der Parkgebühr Lehre von den faktischen Vertragsverhältnissen Bewachungsvertrag, der „nicht auf einem Vertragsschluss, sondern nur auf einer sozialen Leistungsverpflichtung“ beruht (Haupt). Entstehen des Bewachungsvertrags „im modernen Massenverkehr“ durch „sozialtypisches Verhalten“? BGH NJW 1956, 319 Rechtsgeschäftslehre Konkludentes Angebot Bereitstellung freier Parkplätze Konkludente Annahme Inanspruchnahme des Parkplatzes Entgegengesetzte Erklärung gegenüber dem Parkplatzwächter ist nach Treu und Glauben (§ 242) unbeachtlich Protestatio facto contraria non valet! = Verbot des „venire contra factum proprium“ = Verbot des widersprüchlichen Verhaltens

Internetauktionen

Internetauktionen Fall Nr.5 [3 … 2… 1 … Meins] K gegen B auf Lieferung aus Kaufvertrag (§ 433 Abs.1)? KV aufgrund von Gebot und Zuschlag (§156)? Nein! KV aufgrund von Angebot und Annahme (§§ 145 ff.)? Angebot Freischaltung der Angebotsseite durch B? Invitatio ad offerendum? Nein! Angebot? Nein! Denn: KP steht noch nicht fest! Erklärung ist nicht so formuliert, dass sie durch ein einfaches „Ja!“ angenommen werden könnte! (vgl. auch: § 5 IV AGB) (Höchst-)Gebot des K? Ja!

Internetauktionen Annahme: Freischaltung durch B als konkludente (antizipierte) Annahme? Objektiver Tatbestand Rechtsbindungswille Freischaltung i.V.m. der Erklärung "Bereits zu diesem Zeitpunkt erkläre ich die Annahme des höchsten ... Kaufangebots" Hinreichende Bestimmtheit? BGHZ 149, 129: Die Erklärung des B "richtete sich [nicht] an eine ... konkret bezeichnete Person (ad incertam personam), genügte aber dem Bestimmtheitserfordernis, weil zweifelsfrei erkennbar war, mit welchem Auktionsteilnehmer B abschließen wollte, nämlich (nur) mit dem, der innerhalb des festgelegten Angebotszeitraums das Höchstgebot abgab."

Internetauktionen Annahme: Freischaltung durch B als konkludente (antizipierte) Annahme Subjektiver Tatbestand Fehlendes Erklärungsbewusstsein BGHZ 149, 129: Unerheblich ist, ob sich der B. ... des verbindlichen Charakters seiner Erklärung bewusst war. Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins ... liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende - wie der B. - bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte. Ergebnis

Internetauktionen Nichtigkeit des Kaufvertrags? Ergebnis Irrtumsanfechtung (§§119 ff.)? Nein! Inhaltsirrtum (vermeintliche Unverbindlichkeit der Freischaltung) nicht auszuschließen, aber abwegig! Ergebnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Begriff (§ 305 Abs.1) und Funktion Rationalisierung Rechtsgestaltung in eigenem Interesse Kontrolle anhand der §§ 305 ff. […] insb.: § 307 Abs.1 [Unangemessene Beanchteiligung?]

Allgemeine Geschäftsbedingungen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff.  Anwendungsbereich Eröffnung des Anwendungsbereichs AGB (§§ 305 Abs.1, 310 Abs.3 Nr.1 und 2)? Einschränkungen des Anwendungsbereichs § 310 Abs.1, 2 und 4

Allgemeine Geschäftsbedingungen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. Einbeziehungskontrolle Einbeziehung im Regelfall (§ 305 Abs.2) oder im Voraus (§ 305 Abs.3) oder in besonderen Fällen (§ 305a) oder unter Unternehmen u.ä. (§ 310 Abs.1, 145 ff.) Keine Einbeziehung überraschender Klauseln (§ 305c Abs.1) Beispiel: Enthält der Kaufvertrag über ein Fahrrad eine (versteckte) Klausel, die den Käufer verpflichtet, das Fahrrad alle sechs Monate (kostenpflichtig) warten zu lassen und andernfalls eine Konventionalstrafe in Höhe von 5,- Euro zu zahlen, so ist die Klausel ungewöhnlich und überraschend. Unwirksamkeit individualabredewidriger Klauseln (§ 305b)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Inhaltskontrolle Kontrollfähigkeit (§ 307 Abs.3 Satz 2) Kontrollmaßstab Inhaltskontrolle anhand der §§ 308 f. Inhaltskontrolle anhand der Generalklausel Transparenzgebot (§ 307 Abs.1 Satz 2) Regelbeispiele (§§ 307 Abs.2) § 307 Abs.1 Satz 1 Rechtsfolgen Beachte: Keine geltungserhaltende Reduktion!

Verbraucherverträge

Verbraucherverträge Verbraucherverträge Haustürgeschäfte (§§ 312 f.) § 312 Abs.1 Satz 1 Fernabsatzverträge (§§ 312b ff.) §§ 312b Abs.1, 312d Abs.1 Time-Sharing-Verträge (§§ 481 ff.) § 485 Abs.1 Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff.) § 495 Abs.1 Widerrufsrecht gem. § 355 ff.

Haustürgeschäfte

Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I] Lösungsskizze § 488 I 2 (Hauptverbindlichkeit) B-Bank K, L und M §§ 765 I, 488 I 2 R

Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I] Lösungshinweise Reihenfolge der Ereignisse 30.09.2004 Bürgschaftsvertrag 10.03.2005 Fälligstellung des Darlehens 15.04.2005 Entdeckung und Belehrung (Einwurf in den Briefkasten) 10.05.2005 Rückkehr des R aus dem Urlaub 11.05.2005 Kenntnisnahme von der Belehrung 12.05.2005 Inanspruchnahme aus der Bürgschaft & Widerruf der Bürgschaft

Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I] Bank gegen R auf Bezahlung gem. §§ 765 Abs.1, 488 Abs.1 Satz 2 Bürgschaftsvertrag Angebot Annahme Schriftliche Bürgschaftserklärung (§ 766 S.1)

Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I] Bank gegen R auf Bezahlung gem. §§ 765 Abs.1, 488 Abs.1 Satz 2 Widerruf des Bürgschaftsvertrags gem. §§ 312 Abs.1, 355, 357? Widerrufsgrund (§ 312 Abs.1) R als Verbraucher (§ 13) Bürgschaft ist nicht Teil der selbständigen (frei-)beruflichen Tätigkeit des R Bank als Unternehmerin (§ 14) Kreditvergabe und -absicherung als gewerbliche Bankgeschäfte Bürgschaft als entgeltliche Leistung?

Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I] Widerrufsgrund (§ 312 Abs.1) Widerrufsrecht des Bürgen? BGH, NJW 2006, 845 Bürgschaft ist entgeltlich. Es kommt allein darauf an, ob der Bürger Verbraucher ist und die Bürgschaft in einer Haustürsituation begründet wurde. Verbrauchereigenschaft des Hauptschuldners oder eine auf ihn bezogene Haustürsituation sind nicht maßgeblich!

Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I] Bank gegen R auf Bezahlung gem. §§ 765 Abs.1, 488 Abs.1 Satz 2 Widerruf des Bürgschaftsvertrags gem. §§ 312 Abs.1, 355, 357? Widerrufserklärung Form (§§ 355 Abs.1 Satz 2, 126b) Frist (§ 355) Fristbeginn §§ 355 Abs.2 Satz 1, 130 Abs.1 (analog), 187 Abs.1 17.04.2005 Dauer § 355 Abs.2 Satz 3 (Monatsfrist) Fristende 16.05.2005 Ergebnis