Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 4. Juni 2013

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Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 4. Juni 2013 Die Steuererhebung (§§ 218 ff. AO) Grundzüge des Vollstreckungsverfahrens (§§ 249 ff. AO) Steuerschuld- und Steuerpflichtverhältnis (§§ 33 ff. AO)

Verwirklichung steuerrechtlicher Ansprüche Zentrale Norm: § 218 I AO Grundlage: Steuerbescheid oder sonstiger VA, nur bei Säumniszuschlägen unmittelbar Gesetz Verwirklichungstatbestände sind Zahlung, Aufrechnung, Erlass und Verjährung (§ 47 AO); Erlass und Verjährung auch schon im Steuerfestsetzungsverfahren Entsprechungsverhältnis §§ 155 I, 218 I AO: StB ist Abschluss des Steuerfestsetzungs- und Grundlage des Steuererhebungsverfahrens Reihenfolge: Entstehung – Festsetzung – Fälligkeit – Verwirklichung Fälligkeit (§ 220 AO). Spezialgesetzl. Regelung wie § 36 IV EStG, ansonsten grds. mit Bekanntgabe (§ 220 II 2 AO) Vollziehbarkeit: §§ 361 I AO, 69 I FGO. Fachbereich, Titel, Datum

Zahlung §§ 224 ff. AO Zahlungsart, Zahlungszeitpunkt, Bringschuld, Reihenfolge der Tilgungswirkung Fachbereich, Titel, Datum

Erfüllbarkeit der Forderung, gegen die aufgerechnet wird Aufrechnung Gleichartigkeit Gegenseitigkeit (ESt-Erstattungsanspruch oHG-G´ter ./. Gewerbesteuerschuld oHG) Erfüllbarkeit der Forderung, gegen die aufgerechnet wird Fälligkeit der Forderung, mit der aufgerechnet wird Aufrechnung durch das FA. Kein VA. Rechtsschutz des StPfl. über § 218 II AO. Aufrechnung durch StPfl. § 226 III AO. Fachbereich, Titel, Datum

Unbilligkeit: persönlich oder sachlich. Erlass, Stundung I §§ 163, 227 sowie 222 AO; zu unterscheiden von Niederschlagung, § 261 AO Zweck: Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit; Alternative zu Ermessen Unbilligkeit: persönlich oder sachlich. a) Persönlich: Erlassbedürftigkeit u. Erlasswürdigkeit b) Sachlich: Steuergesetz schießt über den mit ihm verfolgten Zweck hinaus keine Unbilligkeit: schuldhafte Versäumung von Rechtsmitteln, nachträgliche Änderung der Rechtsprechung, vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommene Härten Fachbereich, Titel, Datum

Erlass II ErmessensVA oder gebundener VA; vgl. Maurer, Allg. Verw.R., § 7 Rn. 48 – 50. BVerwG: Billigkeit ist unbestimmter Rechtsbegriff, der voller gerichtlicher Kognition unterliegt. Für das Ermessen bleibt nichts übrig. Klage auf Erlass ist Vornahmeklage (§ 101 S. 1 FGO) BFH: § 227 AO ist Ermessensnorm. Billigkeit kann darum nicht Tatbestandsmerkmal sein, sondern nur Ermessens- kriterium. Bescheidungsklage (§ 101 S. 2, 102 FGO) GMS: Ermessensvorschrift, trotzdem weitreichende Nachprüfbarkeit, taktvolle und behutsame Rechtskontrolle Fachbereich, Titel, Datum

Rechtsvernichtende Einwendung, § 88 II AO Verjährung Rechtsvernichtende Einwendung, § 88 II AO Festsetzungs- und Zahlungsverjährung. Rechtsfolge einmal § 169 I 1, 2 AO. Rechtsfolge sodann Unzulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen 3 Fragen: Dauer der Frist, Beginn und Ende der Frist Festsetzungsverjährung: grds. 4 Jahre, Anlaufhemmung gem. § 170 II Nr. 1 AO, Ablaufhemmung (14 Abs. in § 171 AO) Zahlungsverjährung: 5 Jahre , Beginn § 229 I 1 AO, Hemmung und, nur bei Zahlungsverjährung, auch Unterbrechung Fachbereich, Titel, Datum

Allgemeiner Teil (§§ 249 – 258 AO) Vollstreckung §§ 249 – 346 AO Allgemeiner Teil (§§ 249 – 258 AO) Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 – 327 AO), differenziert nach beweglichem Vermögen (Pfändung), Rechten (Pfändungs- und Einziehungsverfügung) und unbeweglichem Vermögen (Eintragung einer Sicherungshypothek) Vollstreckung wegen anderer Leistungen (§§ 328 – 336 AO), Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang, Ersatzzwangshaft Fachbereich, Titel, Datum

Steuerschuld und Steuerpflicht Verfahrensrecht (Teile 3 bis 5) und materielles Recht (Teil 2) der AO Steuerpflicht (§ 33 AO) weiter gefasst als Steuerschuld (§ 37 AO) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis: Steueranspruch, Vergütungsanspruch, Erstattungsanspruch, Haftungsanspruch, Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen, insb. Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen Steuerpflicht: Steuererklärungspflicht, Pflicht zur Abführung von Quellensteuern Gemeinsame Grundlage: Rechtsfähigkeit Begriffsreihen: Rechtsfähigkeit – Beteiligungsfähigkeit – Parteifähigkeit; Geschäftsfähigkeit – Handlungsfähigkeit – Prozessfähigkeit (hier überdies Postulationsfähigkeit) Fachbereich, Titel, Datum