Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR China

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 Präsentation transkript:

Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR China Dr. Florian Kessler 25. Juni 2013 Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR China Wichtige Änderungen und deren Auswirkungen

Inhalt Allgemeines Bestimmungen Visa Bestimmungen Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise Zuerst Aufbau der Handelskammer 3

Allgemeines 30. Juni 2012 „New Exit-Entry Administration Law“ Neues Gesetz zur Einwanderungspolitik verabschiedet „New Exit-Entry Administration Law“ tritt am 01. Juli 2013 in Kraft 3. Mai 2013 Draft Implementing Rules .

Allgemeines Grund: Stetiger Anstieg der Ausländer in China

Allgemeines Gesetz gilt in ganz China Ausführung kann je nach Region variieren

Allgemeines Beibehaltung vieler bestehender Regelungen, jedoch Einige Änderungen, insbesondere: Stärkere Durchsetzungmöglichkeiten Höhere Strafen Daher Beachtung des Aufenthaltsrechts für ausländische Bürger und Unternehmen künftig noch wichtiger

Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise Zuerst Aufbau der Handelskammer 8

Visa Arten (1/4) Nach bestehen-dem Gesetz Umfang Nach Verord-nungsentwurf Änderung C Zug-/Flugbegleiter, Seemänner und deren Familienangehörige Zug- und Flugbegleiter, Seemänner in Ausübung internationaler Tätigkeiten und deren Familienangehörige Keine D Dauerhafter Aufenthalt F Handelsaktivitäten, Forschung, wissenschaftlicher und kultureller Austausch, kurzfristige Lehrgänge und Praktika bis zu 6 Monaten Nichtkommerzielle Besuche betreffend Wissenschaft, Ausblidung, kulturellem Austausch , Gesundheits- und Freizeitaktivitäten Umfasst keine Handelsaktivi-täten mehr G Durchreise

Visa Arten (2/4) *Nicht im Verordnungsentwurf geregelt ist die Frage, ob für die Antragstellung eines M-Visums eine ofizielle Einladung der Behörde nötig ist, oder eine Einladung des Unternehmens ausreicht. Nach bestehen-dem Gesetz Umfang Nach Verord-nungsentwurf Änderung J1 Journalisten (länger als 180 Tage) J1** Journalisten Keine J2 Journalisten (weniger als 180 Tage) L Tourismus, Familienbesuch und andere private Angelegenheiten Tourismus Umfasst nur noch Tourismus Gruppe L Touristengruppe (mehr als 9 Teilnehmer) Touristengruppe M* Business- und kommerzielle Aktivitäten Neu (aus “F” ausgeglieder)

Visa Arten (3/4) Nach bestehen-dem Gesetz Umfang Nach Verord-nungsentwurf Änderung Q1 Personen, die chinesische Ver-wandte oder dauerhaft in China lebende Familienangehörige besuchen (länger als 180 Tage) Neu Q2 Personen, die chinesische Ver-wandte oder dauerhaft in China lebende Familienangehörige besuchen (weniger als 180 Tage) R1** Besondere Talente und Facharbeiter, die dringend in China gebraucht weren (länger als 180 Tage) R2** Besondere Talente und Facharbeiter, die dringend in China gebraucht weren (weniger als 180 Tage)

Visa Arten (4/4) **Ehepartner, Eltern und Kinder unter 18 Jahren eines J1, R1, R2, X1 oder Z1 Visahalters und Eltern des Ehepartners können ein jeweils abgeleitetes Visum beantragen. Dieses wird mit “-Y” gekennzeichnet. Nach bestehen-dem Gesetz Umfang Nach Verord-nungsentwurf Änderung S Ehe, Erbschaft, Adoption, medi-zinische Betreuung und andere private Angelegenheiten Neu Umfasst Teile des bestehen-den “L” Visums X Studium, Weiterbildung, Praktikum (länger als 6 Monate) X1** Studium bzw. Training (länger als 180 Tage) Umfasst keine Praktika mehr X2 Studium bzw. Training (weniger als 180 Tage) Z Beschäftigte und ihre Familienangehörigen Z1** Beschäftigung (mehr als 90 Tage) Zeitlicher Rahmen Z2 Beschäftigung (weniger als 90 Tage)

Visa für Praktikanten(1/2) Gesetzeslage gemäß “Detailed Rules for the Implementation 2010” Theorie Nach der bis 1.Juli 2013 gültigen Gesetzeslage, können ausländische Praktikanten grundsätzlich mit Geschäftsvisa (“F”) oder Studentenvisa (“X”) nach China einreisen Praxis Ausländischen Praktikanten wurden diese Visa verweigert. Daher praktische Lösungen.

Visa für Praktikanten(2/2) Gesetzeslage gemäß Verordnungsentwurf Ausländische Studenten mit Aufenthaltsgenhemigung zu Studienzwecken dürfen ein Praktikum leisten, wenn ihre Ausbildungseinrichtung dies genehmigt Unklar, mit welchem Visum ausländische Praktikanten, die nicht in China studieren nach China einreisen dürfen In Hinblick auf die in der Vergangenheit vorherrschende Praxis ist davon auszugehen, daß ausländische Studenten, die nicht in China studieren, kein Praktikum in China leisten dürfen

Verlängerung von Visa Verlängerung eines Visums Zeit der Verlängerung darf ursprüngliche Zeit des Visums nicht überschreiten z.B. Visum über 30 Tage kann nur für max. 30 Tage verlängert werden Frist für Verlängerung 7 Tage vor Ablauf

Verlängerung von Visa (Ergänzung durch Verordnungsentwurf) Austellung einer Annahmeerklärung durch die zuständige Behörde nach Erhalt eines qualifizierten Antrags auf Verlängerung, Ersatz oder Eneuerung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung Bearbeitungsdauer ab Austellung der Annahmeerklärung max. 7 Tage Überprüfung der Richtigkeiten der Angaben durch persönliches Vorsprechen, telefonische Befragung oder Vor-Ort Überprüfung Finanzieller Nachweis für die Dauer des Aufenthalts kann vom Antragsteller oder der einladenden Firma verlangt werden

Transit Bei Durchreise Aufenthalt ohne Visum von bis zu 24 Stunden im Transitbereich möglich In Peking/Shanghai Möglichkeit des visumsfreien Transitaufenthalts: Maximal 72 Stunden - Verlängerung nicht möglich Einreisestempel am Flughafen Besitz eines Tickets für den Weiterflug in ein Drittland Aufenthalt nur innerhalb des Stadtgebietes Registrierung innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei

Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise

Dauer der Aufenthaltsgenehmigung Grundsätzlich 1 Jahr In Peking Gewährung für längeren Zeitraum möglich Für gesetzl. Vertreter von ausländisch investierten Unternehmen 2 Jahre Für Mitarbeiter von Holding-Gesellschaften 5 Jahre

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung Frist für Verlängerung 30 Tage vor Ablauf Bearbeitungszeit für Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen 15 Tage (nicht Arbeitstage) In Peking künftig Möglichkeit Antrag auf Verlängerung online zu stellen (in Planung) Pass nur noch einen statt 15 Tage bei der Behörde, da der Pass erst nach positiver Rückmeldung bei der Behörde abgegeben werden muss und am nächsten Tag wieder geholt werden kann Fristverlängerung nach Verordnungsentwurf vgl. Ausführungen zu Visa

Arbeitserlaubnis Antrag auf Einstellungsgenehmigung Voraussetzungen: - Hochschulabschluss - Arbeitserfahrung von min. 2 Jahren - Lokaler Arbeitsvertrag oder Entsendungsvertrag Antrag auf offizielles Einaldungsschreiben bei der zuständigen Behörde Antrag auf Austellung eines Z-Visums bei der chinesischen Botschaft/Konsulat Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsbehörde Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Behörde

Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise

Theorie Praxis Beisichführen von Dokumenten Ausländer müssen íhren Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis stets bei sich tragen Theorie Kopien teilweise ausreichend Problematisch, wenn der Pass gerade bei den Behörden ist Grundsätzlich wird Substitut („gelber Schein“) ausgehändigt Kaum Akzeptanz als Reisedokument in Hotels und Flughäfen außerhalb der Stadt Praxis

Vorübergehende Ausreise aus China In Peking zu beachten: Regelmäßige Polizeikontrollen in Wohnungen von Ausländern Ist die Person wiederholt nicht anzutreffen, kann die Polizei den Status auf „abwesend“ ändern Mögliche Folge: Die Aufenthaltsgenehmigung wird nicht mehr verlängert Empfehlung: Vor längeren Auslandsreisen bei Polizei „vorübergehend abwesend“ melden

Weitere Maßnahmen Datenspeicherung Erweiterte Daten-speicherung bei Antrag auf Aufenthaltsgenehmi-gung Fingerabdrücke „Weitere biometrische Daten“ Whistleblowing Aufforderung an Arbeitgeber, Schulen und Bürger zur Meldung verdächtiger Fälle Berichtspflichten der Unternehmen über ihre ausländischen Beschäftigten und Praktikanten Datenbank Schaffung einer zentralen nationalen Datenbank Engere Vernetzung der Behörden Genauere Überwachung der Ausländer

Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise Zuerst Aufbau der Handelskammer 26

Illegaler Aufenthalt Bei illegalem Aufenthalt (z. B. Überschreitung des Zeitraums des Visums) Zunächst Verwarnung In schweren Fällen Geldstrafe von RMB 500 pro Tag, insg. max. RMB 10.000 oder Haftstrafe von 5 bis15 Tagen

Illegale Beschäftigung (1/2) Art. 43 des neuen „Entry-Exit Administration Law” Art. 40 des Verordnungsentwurfes - in China tätig sein, ohne eine Arbeitserlaubnis sowie eine damit einhergehende Aufenthaltserlaubnis gemäß den Vorschriften erworben zu haben; - in China tätig sein, ohne eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Eine Ausnahme liegt vor, wenn dies nach den Vorschriften nicht erforderich sind; - in China Tätigkeiten erbringen, die den erlaubten Tätigkeitsumfang überschreiten; - in China Tätigkeiten erbringen, die die erlaubte Tätigkeitsregion überschreiten; - in China Tätigkeiten nicht bei dem erlaubten Arbeitgeber erbringen; - in China Tätigkeiten erbringen, die über die Bestimmungen zur Tätigkeit während des Aufenthalts zu Studienzwecken hinausgehen. - ein ausländischer Student Tätigkeiten in China erbringt, die über die Bestimmungen zur Tätigkeit zu Studienzwecken hinausgehen; oder - mit einem Z2-Visum in China Tätigkeiten erbringt, die seinen erlaubten Tätigkeitsumfang von der Behörde überschreiten. Art. 41 des Verordnungsentwurfes es handelt sich auch um illegale Beschäftigung, wenn ein Ausländer ohne Arbeitserlaubnis und ohne Aufenthaltsgenehmigung in einem de facto Arbeitsverhältnis steht , auch wenn kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde; dies gilt unabhängig davon, ob ein Engelt bezahlt wurde oder nicht.

Illegale Beschäftigung (2/2) Sanktion für den Arbeitnehmer In schweren Fällen jeweils Geldstrafe von RMB 5.000 bis RMB 20.000 und Haftstrafe bis zu 15 Tagen Sanktion für den Arbeitgeber Pro illegal angestelltem Mitarbeiter RMB 10.000 (max. RMB 100.000) Außerdem Konfiszierung von Gewinnen aus illegaler Arbeit Möglicherweise Schätzung der Gewinne durch die Behörden Z. B. Umsatz / Gewinn einer von dem Mitarbeiter erbrachten Dienstleistung Erhebliche finanzielle Risiken

Weitere Sanktionen (1/2) Ausreiseverbot Deportation und Einreisesperre Beteiligung an einem Zivilverfahren Unterbliebene Zahlung von Arbeitnehmergehältern Mehrere praktische Fälle in letzter Zeit Bei besonderen Verstößen gegen die Aufenthalts-bestimmungen

Weitere Sanktionen (2/2) Bei Abgabe falscher Informationen bei der Visabeantragung RMB 2.000-5.000 Für natürliche Personen RMB 5.000-20.000 Plus10-15 Tage Haft in schweren Fällen RMB 10.000-50.000 Für Unternehmen

Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise Zuerst Aufbau der Handelskammer 32

Praktische Hinweise Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung besitzen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig verlängert werden Nur Praktikanten eingestellt werden, die an einer chinesischen Universität studieren Alle Information, die an die Behörden übermittelt werden, korrekt sind

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