Limited Company statt GmbH

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 Präsentation transkript:

Limited Company statt GmbH PRO und CONTRA Eine vergleichende Betrachtung Stand: Januar 2002

Grundsatz der Niederlassungsfreiheit Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes 3 Urteile zur Niederlassungsfreiheit: Centros - Entscheidung Überseering - Urteil Inspire Art - Urteil Kernfrage: Sind ausländische Kapitalgesellschaften, die nicht die deutschen Kapitalaufbringungsvorschriften erfüllen, in Deutschland als juristische Personen anzuerkennen? Stand: Januar 2002

Grundsatz der Niederlassungsfreiheit Entscheidung des EuGH: Eine in einem Mitgliedstaat der EU gegründete Kapitalgesellschaft muss in jedem anderen EU- Mitgliedstaat rechtlich als juristische Person behandelt werden, auch wenn sie die Gründungsvorschriften (z.B. Kapitalaufbringung) des jeweiligen Staates nicht erfüllt. Das gilt auch dann, wenn sie in einem Mitgliedstaat nur gegründet worden ist, ihre gesamte Geschäftstätigkeit aber ausschließlich in dem anderen Mitgliedstaat ausübt. Bücher: Kontoblätter, Journale, Saldenlisten, Aufzeichnungen: Kassenbücher, Rechnungseingangs- und -ausgangsbücher, Fahrtenbücher Inventare: Inventuren, Anlagenbuchhaltung Sonstige Unterlagen: ... soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Stand: Januar 2002

Grundsatz der Niederlassungsfreiheit Auswirkungen auf deutsches Gesellschaftsrecht: Gründung einer Kapitalgesellschaft z.B. in Großbritannien = englische private limited company Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland in England nur „Büro" (Briefkasten) „Limited" muss in Deutschland wie eine GmbH behandelt werden Stand: Januar 2002

Grundsatz der Niederlassungsfreiheit Das bedeutet in der Praxis: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen Parteifähigkeit in gerichtlichen Prozessen Grundbuchfähigkeit Besteuerung wie GmbH (Körperschaftsteuer 25%) Vertretung durch Geschäftsführer Stand: Januar 2002

Offenlegungspflichten Eigenkapitalvorschriften Limited oder GmbH ? zu vergleichen sind: Gründungskosten Laufende Kosten Besteuerung Offenlegungspflichten Eigenkapitalvorschriften Stand: Januar 2002

1. Gründungskosten Gründungskosten der Limited in England sehr niedrig -> keine notarielle Beurkundung Angebote ab 555 Euro für Gründung mit Register- eintragung und Bereitstellung „registered office" und „nominee secretary" für ein Jahr beinhaltet allgemeine Standard-Satzung Beratung und individuelle Gestaltung -> Aufpreis (in Deutschland in Notargebühr enthalten) Frage, ob Übersetzung enthalten ist Stand: Januar 2002

1. Gründungskosten Eintragung Zweigniederlassung Tätigkeit in Deutschland -> Zweigniederlassung bei deutschen Handelsregister anzumelden Anmeldung notariell -> Nachweis der Legitimation der Geschäftsführer erforderlich beizufügen sind: beglaubigte Abschriften Gründungurkunde + Satzung Bescheinigung des „Registrar of Companies" über Gründung, Fortbestand, Direktoren und secretary deutsch - im Inland öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer Kostenrechnung: wenn z.B. Grundlage für die Bewertung angefangener Arbeiten. Stand: Januar 2002

2. Laufende Kosten Kosten von Änderungen z.B. Wechsel Direktoren, Änderung Satzung, Änderung Firmennamen Anmeldung beim Handelsregister -> notariell beizufügen sind: beglaubigte Abschrift geänderte Satzung deutsch - im Inland öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer Stand: Januar 2002

2. Laufende Kosten Kosten Büro in England „registered office" in England = Pflicht bei Tätigkeit nur in Deutschland = Büro ohne eigene Funktion -> Briefkasten, Telefonanschluss Kosten für Anrufumleitung und Weitersendung der Post Stand: Januar 2002

Kosten des rechtlichen Vertreters 2. Laufende Kosten Kosten des rechtlichen Vertreters „secretary" zur Wahrnehmung der rechtlichen Angelegenheiten = Pflichtorgan verantwortlich für Registeranmeldungen, Gesellschafterversammlungen, Protokolle Standardangebote: Rechtsanwalt als „nominee secretary" Stand: Januar 2002

Kosten des rechtlichen Vertreters 2. Laufende Kosten Kosten des rechtlichen Vertreters Problem: Vertretungsmacht nur ein director bestellt (Einzelgeschäftsführer) wichtige Geschäfte (nicht gewöhnlicher Geschäftsbetrieb) Vertretung nur zusammen mit dem secretary umständlich und verursacht Kosten Stand: Januar 2002

Besteuerung in Deutschland Zweigniederlassung in Deutschland = inländische Betriebsstätte ausschließliche Geschäftstätigkeit in Deutschland -> nur inländische Einkünfte Doppelbesteuerungsabkommen -> Besteuerung nur in Deutschland nach deutschen Steuergesetzen Jahresabschluss, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung wie bei deutscher GmbH Stand: Januar 2002

Pflichten gegenüber englischem Finanzamt 3. Besteuerung Pflichten gegenüber englischem Finanzamt keine Einkünfte in England = keine Besteuerung in England aber Verwaltungssitz in England trotzdem Steuererklärung beim zuständigen englischen Finanzamt einreichen Stand: Januar 2002

4. Offenlegungspflichten Deutschland Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister am Sitz der Zweigniederlassung Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wo und unter welcher Registernummer Jahresabschluss offengelegt entspricht den Vorschriften für deutsche GmbH Stand: Januar 2002

4. Offenlegungspflichten England Erstellung eines Jahresabschlusses nach englischen Vorschriften: „annual return" + „accounts" Kosten für Buchhaltung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfertestat in englischer Sprache Einreichung beim „Registrar of Companies" öffentlich, geben unproblematisch Kopien heraus Stand: Januar 2002

4. Offenlegungspflichten Folgen bei Nichteinreichung Geldbußen Löschung aus dem Register - sog. Amtslöschung Gesellschaft verliert ihre Rechtsfähigkeit Wiedereintragung nur mit erheblichem Aufwand Vermögen fällt an die englische Krone Verlust der Haftungsbeschränkung -> unbeschränkte Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer Vertretung: von deutschem Gericht bestellter Pfleger Stand: Januar 2002

5. Eigenkapitalvorschriften Mindestkapital bei Gründung GmbH: Mindest-Stammkapital 25.000 Euro mindestens einzuzahlen 12.500 Euro Limited: keine Eigenkapitalvorschriften Gründung z.B. mit 1 Pfund möglich Stand: Januar 2002

5. Eigenkapitalvorschriften Probleme bei fehlendem Eigenkapital Aufbringung der Gründungskosten und des Startkapitals für den Geschäftsbetrieb Nachweis der Kreditwürdigkeit zur Aufnahme von Fremdkapital u.U. fehlende Akzeptanz bei Auftraggebern, erscheint unseriös Kompensation durch strengere Gläubigerschutzregeln Stand: Januar 2002

5. Eigenkapitalvorschriften Aufnahme von Fremdkapital fehlender Gläubigerschutz wird durch individuelle vertragliche Vereinbarungen ersetzt Finanzierungspraxis in England und USA: Abschluss sog. „corporate finance covenants„ Einblick in und Einfluss auf Geschäftsführung Festlegung von Zielgrößen - Eigenkapitalausstattung, Verschuldung, Ertrag, Liquidität Fixierung von Verhaltenspflichten Sanktionen bei Nichteinhaltung Stand: Januar 2002

Kapitalaufbringung und -erhaltung 6. Gläubigerschutz Kapitalaufbringung und -erhaltung GmbH Ausschüttung aus gesamtem Eigenkapital, soweit Stamm-kapital übersteigt Kapitalherabsetzung durch Gesellschafterbeschluss (Notar) eigene Anteile aus Eigenkapital über Stammkapital Durchgriffshaftung Limited Ausschüttung nur aus Gewinnen Kapitalherabsetzung bedarf gerichtlicher Entscheidung Erwerb eigener Anteile nur aus Gewinnen Durchgriffshaftung Stand: Januar 2002

betrifft Gesellschafter und Geschäftsführer 6. Gläubigerschutz Durchgriffshaftung fehlender Gläubigerschutz wird durch schnellere Durchgriffshaftung kompensiert betrifft Gesellschafter und Geschäftsführer Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen entfällt Gläubiger können unmittelbar auf Vermögen der Gesellschafter und Geschäftsführer zugreifen Stand: Januar 2002

Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer 6. Gläubigerschutz Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer Verschärfung der Insolvenzhaftung von Geschäftsführern „Insolvency Act" von 1986 = 2 Rechtsinstitute „wrongful trading„ = schlechte Geschäftführung auch unabsichtlich „fraudulent trading„ = absichtliches Handeln entgegen Gläubigerinteressen Folge: persönliche Haftung der Geschäftsführer unabhängig von Insolvenz Stand: Januar 2002

„wrongful trading" 6. Gläubigerschutz Nachweis vor Gericht durch Geschäftsführer: alle Schritte unternommen, um Verluste der Gläubiger zu minimieren ab Zeitpunkt der Vorhersehbarkeit der Insolvenz u. U. sofort ab Gründung, da infolge fehlenden Mindestkapitals unterkapitalisiert Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor, aber Eigenkapital-ausstattung liegt in Verantwortung der Gesellschaft Vorteil verbunden mit Nachteil, dass man sich nie auf eine sichere Größe berufen kann Stand: Januar 2002

Durchgriffshaftung auf Gesellschafter 6. Gläubigerschutz Durchgriffshaftung auf Gesellschafter wenn Limited nur Fassade ist - Missbrauch der Haftungsbeschränkung Beteiligung der Gesellschafter an wrongful oder fraudulent trading - Missbrauch der Gesellschafter- stellung zum Nachteil von Gläubigern z.B. existenzvernichtender Eingriff, absichtlicher Vermögensentzug, Verstoß gegen Wettbewerbsverbot unabhängig von Insolvenz ! Stand: Januar 2002