Betriebs- verfassungs gesetz

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Tarifvertrag Qualifizierung
Advertisements

Günter Lenz Schillerstrasse Karlsruhe 0177 /
Befristete Arbeitsverträge
Vertretung der Arbeitnehmer durch
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
7 Punkte zum systematischen Vorgehen
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Montanmitbestimmung von Aufsichtsrat
Das Kompetenzzentrum IG Metall Koblenz
Betriebsverfassungsgesetz Auf geht´s!
Die IG Metall Jena-Saalfeld stellt sich vor Jena-Saalfeld.
Betriebliche Weiterbildung – aber wie?
Betriebsverfassungsgesetz
Beschäftigungssicherung und Betriebsrat
Betriebsrat – was nun ?.
QUALIFIZIERT FÜR DIE ZUKUNFT
Arbeitsrechts in der Insolvenz
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Wintersemester 2010/2011 Arbeitsrecht I
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
Betriebsräte.
Die erzwingbare Betriebsvereinbarung
Gesundheitsschutz in der Aus- und Weiterbildung
Information – Beratung – Vorlagepflichten
Rechte und Pflichten der MAV
BESSER JETZT ALS NIE.
Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten Magª. Andrea Komar - Rechtsabteilung.
Mitwirkung des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten
ArbVG-Novelle Die wichtigsten Änderungen ab
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Das Betriebsverfassungsgesetz
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Personalratswahlen am 22. und 23. Mai
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Sind Leiharbeitnehmer bei Bestimmung der Schwellenzahlen §§ 1, 9 und 38 BetrVG zu berücksichtigen?
Mascha, Jenny, Dean, Radek. Das Unternehmen,,Aquarius“ versucht mehrere Führungspositionen neu zu besetzen. Markt für,,High Potentials“ so gut wie leer.
Personelle Einzelmaßnahmen
Grundsätze der Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung
AG im Arbeitsrecht (SPB 2)
Bildung eines Europäischen Betriebsrates
Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec.
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
PErsonalmassnahmen  und Mitbestimmung Stand:
1. Was bedeuten die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Verletzung des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts?
Einführung in das Arbeitsrecht an Hand praktischer Beispiele Modul 3
Klausurenkurs zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht WS 2014/15
Aufgaben Information Mitwirkung & Mitbestimmung
Betriebsverfassungsgesetz
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Selbständiger Dienstvertrag
Der Weg in den Beruf Herzlich willkommen! Tipps zum Berufseinstieg
Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen – Eine kurze Übersicht Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel.
M it A rbeiter V ertretung in der EKiR und DWR Er umfasst in der Regel mindestens den Bereich eines Kirchenkreises, möglichst den Bereich mehrerer Kirchenkreise.
Hafnersee September 2004 KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ ArbVG.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
BR-A 400 Stimmen, BR-B 300 Stimmen, vgl. § 47 VII BetrVG
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
BESSER JETZT ALS NIE.
 Präsentation transkript:

Betriebs- verfassungs gesetz Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz Betriebs- verfassungs gesetz Vorsicht vor den Regelungen, die Politik im Betrieb möglich machen. Hartmut Vöhringer Skript Fachwirt im Sozial - und Gesundheitswesen

Betriebsverfassungsgesetz BetrVG 1952 / 1972 14. November 1952 in Kraft 18. Januar 1972 Novelle (2001) Betriebsräte: mindestens 5 Arbeitnehmern wählen: Jeder über 18 Jahre wählbar: plus mehr als 6 Monate im Betrieb Wahl alle 4 Jahre Zwischen: 1. März und 31.Mai Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz § 9 BetrVG 5 bis 20 Wahlberechtigten: 1 Person (Betriebsobmann) 21 bis 50 Wahlberechtigten: 3 Mitglieder 51 bis 100 Wahlberechtigten: 5 Mitglieder 101 bis 200 Wahlberechtigten: 7 Mitglieder 201 bis 400 Wahlberechtigten: 9 Mitglieder Gender: gleich (§15 BetrVG) Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Arbeit des Betriebsrates Vorsitzender vertritt Betriebsrat Mehrheitsbeschlüsse Kosten trägt Arbeitgeber (auch Fortbildung) Freistellung von der Arbeit seit 2001 ab 200 Arbeitnehmer 1 BR (§ 38) parteipolitisch neutral Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Zusammenarbeit mit Betrieb § 2 BetrVG: „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ Kündigungsschutz Sonderkündigung Versetzung nach § 103 nur mit Zustimmung wenn Betriebsrat betroffen Arbeitgeber neutral und unterstützend, informieren! Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Rechte des Betriebsrates Initiativrecht Maßnahmen vorschlagen Mitspracherechte Mitbestimmungsrechte Personelle Angelegenheiten Soziale Angelegenheiten Wirtschaftliche Angelegenheiten Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Mitsprache (Information) § 80 Betriebsrat muss informiert und unterrichtet werden § 85 Beschwerderecht der Arbeitnehmer beim Betriebsrat § 90 wesentliche Änderungen des Betriebes § 92 Personalplanung § 96 - § 98 Berufsbildung Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Mitbestimmung personell § 99 BetrVG Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung Versetzung § 102 BetrVG Anhörungspflicht bei Kündigung Fristen: Woche, fristlos 3 Tage Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

§ 87 Mitbestimmung sozial Betriebsordnung tägliche Arbeitszeit / Pausen / Wochentage Wochenarbeitszeit (vorübergehend) Auszahlung der Arbeitsentgelte Urlaubsregelungen technische Überwachung Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen Wohnungen Entlohnung Akkord und Prämien Vorschlagswesen Gruppenarbeit Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Mitbestimmung wirtschaftlich über 100 Beschäftigte: Wirtschaftsausschuss Betriebsänderungen (gravierend) Interessenausgleich ( § 113: wenn nicht: Klage einzelner Arbeitnehmer!) Sozialplan: Abfindungen Beschäftigungsgesellschaften Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Streitigkeiten Einigungsstelle § 76 BetrVG: Einrichtung Verständigung Unternehmen und Betriebsrat „Kommt eine Einigung (...) nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle“ BetrVG Paritätische Besetzung plus neutraler Vorsitz Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz

Gesetzliche Pflichten § 43 Abs. 1 BetrVG: je Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung § 75 Abs. 1 BetrVG: alle nach Recht und Billigkeit behandelt § 23 BetrVG Bei Pflichtverstoß kann das Arbeitsgericht angerufen werden Hartmut Vöhringer Betriebsverfassungsgesetz