BESSER JETZT ALS NIE.

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 Präsentation transkript:

BESSER JETZT ALS NIE

Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat sorgt für eine gerechte Eingruppierung, bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw., ist vor jeder Kündigung anzuhören, setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein, achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten, sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Betriebsrat – Beschäftigte – ver.di Der Betriebsrat organisiert die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. ver.di berät und unterstützt den Betriebsrat bei seiner Arbeit. Die ver.di-Mitglieder stärken dem Betriebsrat den Rücken. ver.di Betriebsrat

Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz Die allgemeinen Aufgaben Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. § 80 Absatz 1 BetrVG

Stufenaufbau des Arbeitsrechts Internationales Arbeitsrecht, EU-Recht und Grundgesetz z. B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen Arbeitsgesetze, Rechtsverordnungen und Satzungsrecht z. B. Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften Tarifverträge Verträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. Unternehmen Betriebsvereinbarungen Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Arbeitsverträge Vertrag des/r Arbeitnehmers/-in mit dem/der Arbeitgeber/-in

Arbeitsfelder des Betriebsrats Soziale Angelegenheiten Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung Lage und Verteilung der Arbeitszeit Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit Urlaub Auszahlung der Entgelte Betriebliche Lohngestaltung Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogene Entgelten Einstellungen, Versetzungen Beurteilungen Kündigungen Personalplanung Beschäftigungssicherung Berufliche Weiterbildung Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung Wirtschaftliche Angelegenheiten Arbeitsunfälle Gesundheitsgefahren verhüten Allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz Arbeit humanisieren Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten Betriebsänderungen Interessenausgleich Sozialplan Wirtschaftsauschuss in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten

Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Erste Wahlversammlung Muss von der ver.di und ihren Mitgliedern im Betrieb gut vorbereitet werden. Zeit für Mitgliederwerbung nutzen. Zweite Wahlversammlung Findet eine Woche nach der ersten Wahlversammlung statt (bitte Fristenregelung nach BGB beachten). Die wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen wählen ihre Betriebsratsmitglieder.

Erste Wahlversammlung Wahl eines Wahlvorstands (besteht aus drei wählbaren Arbeitnehmern/-innen) Zahl der wählbaren Arbeitnehmer/-innen feststellen / Wählerliste erstellen Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder festlegen Wahlausschreiben erlassen und bekannt machen Wahlvorschläge registrieren Termin für zweite Wahlveranstaltung festlegen

Nach der ersten Wahlversammlung Der Wahlvorstand veröffentlicht die Wählerliste die Wahlordnung die Wahlvorschläge das Wahlausschreiben Für diese Veröffentlichung müssen die vorhandenen Kommunikationswege genutzt werden, um alle Beschäftigten zu erreichen.

Zweite Wahlversammlung Findet eine Woche nach der ersten Wahlversammlung statt Persönliche Stimmabgabe durch die wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen Nach Ablauf der Rücklauffrist für Briefwahlunterlagen: Briefwahlumschläge öffnen und in die Wahlurne werfen Öffentliche Stimmauszählung durch den Wahlvorstand Wahlergebnis feststellen

Wahlergebnis steht fest – was nun? Wahlvorstand informiert die gewählten Kollegen/-innen Kollegen/-innen können die Wahl annehmen oder ablehnen Gewählte Kollegen/-innen, die die Wahl annehmen, werden bekannt gegeben Einladung zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats Konstituierende Sitzung des Betriebsrats