Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht

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 Präsentation transkript:

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht Sozialistische Überreste in den Verfassungen der neuen EU-Mitgliedsländer (im Volltext publiziert in Jahrbuch für Ostrecht 2007, S. 203-261) INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht Das europarechtliche Homogeni-tätsgebot Sozialistisches Verfassungsrecht Die postsozialistischen Verfas-sungen Gemeinschaftsrechtliche Konse-quenzen? INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht Das europarechtliche Homogenitätsgebot 1. Art. 6 Abs. 1 EU-Vertrag - Freiheit - Demokratie - Rechtsstaatlichkeit - Achtung der Menschenrechte 2. Art. 2 EU-Vertrag i.d.F. von Lissabon - hinzugekommen: Menschenwürde, Gleichheit, Rechte von Minderheitenangehörigen 3. Kopenhagener Kriterien INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht II. Sozialistisches Verfassungsrecht - Freiheit: im Sozialismus „Freiheit zu“ gegenüber „Frei-heit von“ in Westeuropa - Demokratie: Einparteiensystem ohne Wahlalternati-ven; Gewalteneinheit - Rechtsstaat: wurde im Sozialismus abgelehnt: „bour-geoises Irrlicht“ - Grundrechte: Verwirklichung nicht gegen den Staat, sondern mit dem und durch den Staat - Eigentums- und Wirtschaftsverfassung INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht III. Die postsozialistischen Verfassungen 1. Staatsgrundsatz- und -strukturnormen 2. Grundrechte 3. Staatsorganisationsrecht INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht 1. Staatsgrundsatz- und -strukturnormen - Grundaufgabennorm als Legitimation des Staates - Vorgaben an die Außenpolitik - Eigentumsverfassung - Regelungsort - Dichotomie öffentliches  privates Eigentum - Einschränkungen für bestimmte Eigentümerarten INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht 2. Grundrechte und -pflichten - Soziale Grundrechte - Soziale Grundrechte in sozialistischer Form - Soziale Grundrechte als subjektive Rechte - Objektiv-rechtliche Gewährleistungen - Grundpflichten - Umweltverfassung neue Materie, die aber in manchen Verfassungen mit sozialistischen Techniken normiert wird INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht 3. Staatsorganisationsrecht - Legislative - Suprematie des Parlaments - Pläne als Handlungsform des Parlaments - Exekutive - Einrichtung von Ministerien durch Gesetz - Rechtsaufsicht durch die Regierung - Justiz - Schutz von Rechten und Interessen - Staatsanwaltschaft und Gesetzlichkeitsaufsicht INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht IV. Gemeinschaftsrechtliche Konsequen-zen? (I) 1. Freiheit - Staatspaternalismus und soziale Grundrechte - Loyalitätspflichten 2. Demokratie - mangelnde handwerkliche Qualität des Staatsorgani-sationsteils - Parlamentsvorbehalt bei Ministerien INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht IV. Gemeinschaftsrechtliche Konsequen-zen? (II) 3. Rechtsstaat - Normativität der Verfassung - Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft 4. Grundrechte - soziale Grundrechte als (unerfüllbare) subjektive Rechte - Standards im Arbeitsleben als subjektive Rechte INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht IV. Gemeinschaftsrechtliche Konsequen-zen? (III) 5. Eigentums- und Wirtschaftsverfassung - Kapitalverkehrsfreiheit beim landwirtschaftlichen Boden - Ausländerdiskriminierung beim Grunderwerb INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN

Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht V. Fazit - viele „Schönheitsfehler“ nur auf nationaler Ebene von Belang, betreffen das gemeinschaftsrecht-liche Homogenitätsgebot nicht - soziale Grundrechte und Loyalitätspflicht potenziel-les Einfallstor für Freiheitsbeschränkungen - sozialistische Institute in der Justiz potenzieller Ver-stoß gegen die Rechtsstaatlichkeit - im Bereich der Eigentumsordnung sind Verstöße ge-gen den EG-Vertrag nicht ausgeschlossen INSTITUT FÜR OSTRECHT MÜNCHEN