Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Web Es betrifft nicht nur das E-GOVERNMENT Martin Ladstätter BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen

Advertisements

Barrierefreies Internet
barrierefrei informieren und kommunizieren
BGG Definition Barrierefrei
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 8 Teilhabe am öffentlichen.
01 Installation / Support. © beas group 2011 / Page 2 This documentation and training is provided to you by beas group AG. The documents are neither approved.
Internet ohne Barrieren - Und was ist mit der Sprache?
Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
Barrierefreies Internet
Interreg III Ausrichtungen: - Ausrichtung A: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zw. benachbarten Grenzregionen -
Persönliche Assistenz
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt.
JahrWahl voraussichtlicher Termin 2009Bürgermeisterwahl7. Juni / eventuelle Stichwahl: 28. Juni 2009Europawahl7. Juni 2009Landratswahl7. Juni / eventuelle.
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Landkreis Landsberg am Lech
Einladung zum 3. Dorfgespräch in Doppel-Hofstetten-Neustift Mitreden Mitgestalten Mitentscheiden 12. Mai 2010 um Uhr ins ehem. GH Marchhart Alle.
Das Unterrichtsfach Projektarbeit in der Fachschule für Sozialpädagogik Berufskolleg Marienschule Lippstadt Fachschule für Sozialpädagogik Projektarbeit.
Der Berufskundeunterricht
Gsund sein und bleiben Gesundheitsinfor- mationen aus dem Internet w w w. s a f e r i n t e r n e t.
GeoWeb-Präsentation Bruchhausen-Vilsen Plenum ViR-Nordwest Oldenburg GIS in der VIR Nordwest Einsatzmöglichkeiten von Google Earth.
Von der gesetzlichen Vorgabe, zur praktischen Umsetzung
Geschwindigkeit Bewegung und Geschwindigkeit zum Zuordnen
Zeit schenken Pflegebeistand zu Hause
Gesellschaft und Bildung im Wandel: Und die Schule?
STEFAN-ANDRES-REALSCHULE plus
Gefahrenstoffverordnung 2010
Hinterlassen auch Sie Ihre Spuren...
Mediationsverfahren Flughafen Wien 3. Dezember 2001 Mediationsverfahren Flughafen Wien Mediationsteam Fürst - König - Zillessen.
Zusatzangebote Passepartout
Willkommen zurVorlesung AllgemeinesVerwaltungsrecht Oktober 2007.
Maarja-Dorf Brücke zwichen die Menchen Jaan Kallas.
Gesetzliche Änderungen und deren Folgen auf den Finanzplan der Gemeinde Brigitte Leiser Stellvertretende Vorsteherin Amt für Gemeinden Seminar FGV – 11.
Inhalt Was ist A-Plan? Einsatzgebiete Organisation der Daten
1 Österreichisches Jugendrotkreuz Internationaler Tag der Älteren Menschen 01. Oktober.
Die Freiheit der Seele ... läuft automatisch mit Musik
COMENIUS PROJEKT Schule Finowfurt Antragstellung: Für den Zeitraum: bis Bescheid: Ende Juni 2013.
. 1.
Europatag der Geistlichen Gemeinschaften 12. Mai 2012
Klimapolitik Klimabündnis Salzburg Aktiv gegen den Klimawandel PI Salzburg, 05/10/04.
Dienstleistungen für die Automobilindustrie
Antidiskriminierungs- richtlinie der EU Dr. Niraj Nathwani, Programme Manager, European Union Agency for Fundamental Rights (FRA)
Informationsnachmittag Siedlerverein Gablitz Mozartgasse 23, 3003 Gablitz Tel: homepage:
Gender Mainstreaming.
Den Europæiske Ombudsmand Der Europäische Bürgerbeauftragte Ο Ευρωπαίος Διαμεσολαβητής The European Ombudsman Il Mediatore Europeo Le Médiateur Européen.
Tag der Österreichischen Reisebürowirtschaft 14. März 2003 Wirtschaftskammer Österreich Dr. Thomas Wolf.
Vollversorgung DSL Wedemark Statusbericht DSL Versorgung.
Zum Inhalt MUT!G Mittelstand-Unternehmer- Tuning Initiativgemeinschaft e.V. Theresienstraße München Telefon Telefax
Arbeitsgruppe 2 unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer
Ratifizierung auch in der Schweiz!
DECA Dienstleister Energieeffizienz & Contracting Austria.
WAI-Richtlinie und E- Government Beirat für Informationsgesellschaft am 11. Oktober 2004.
Menschen mit Behinderungen - Beispiele aus der Praxis
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
1 Behindertengleichstellungsgesetz Behindertengleichstellungsgesetz 2005 Motivation des Gesetzgebers  Bundesverfassungsgesetz Art. 7 Abs 1: „
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Monitoring the UN.
…im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen
„Was ist Peer-Beratung?“
„Was ist Peer-Beratung?“
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 15 - Umwelt Folie 1 Kurzbericht für die erste Tagung der E-Government Bund-Länder Arbeitsgruppe Umweltinformation.
Nationaler Informationstag 2008 der ÖAR Straßenraum für Alle (2003) Barrierefreie Mobilität (2008) Mag. Liliana Prerowsky Bundesministerium für Verkehr,
Guten Abend meine Damen, guten Abend meine Herrn, guten Abend die Madln,
Der Schwerbehindertenausweis
Gleichstellungsklagen und deren Ergebnisse
„Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
BIZEPS-Kongress „Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“ Volker Frey Individual-Beschwerden als Kontrollverfahren 17. Januar 2017.
Basiswissen Inklusion
Was ist die Behinderten- Rechts- Konvention
Weg und Ergebnis des neuen
Inklusion als Chance für Alle
August Horch Museum = BARRIEREFREI.
 Präsentation transkript:

Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Web Es betrifft nicht nur das E-GOVERNMENT Martin Ladstätter BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Wer oder was ist BIZEPS? BIZEPS ist ein Verein und betreibt seit 1992 eine Beratungsstelle für behinderte Menschen in Wien. Ziel: Die Lebenssituation behinderter Menschen in der Gesellschaft zu verbessern und Gleichstellung zu erkämpfen. BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Ein Streifzug durch das österreichische Bundesrecht 1) Gesetzesüberblick 2) Erfahrungen mit Schlichtungen 3) Klagemöglichkeit 4) Fragen BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Bundesverfassungsgesetz Artikel 7: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Artikel 8: Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. 1) Gesetzesüberblick

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz Blinde und hochgradig sehbehinderte Beteiligte § 17a Blinden oder hochgradig sehbehinderten Beteiligten, die eines Vertreters entbehren, hat die Behörde auf Verlangen den Inhalt von Akten oder Aktenteilen durch Verlesung oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. 1) Gesetzesüberblick

Urheberrechtsgesetz Behinderte Personen § 42d. Abs. 1 Zulässig ist die nicht kommerzielle Benutzung eines erschienenen Werkes durch Vervielfältigung für und Verbreitung an behinderte Personen in einer für sie geeigneten Form, soweit ihnen wegen ihrer Behinderung der Zugang zum Werk durch sinnliche Wahrnehmung eines erschienenen Werkstücks nicht möglich oder erheblich erschwert ist. 1) Gesetzesüberblick

E-Government-Gesetz § 1 Abs. 3 Bei der Umsetzung... ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden. 1) Gesetzesüberblick

Zustellgesetz § 30 Abs. 5 Die von einem Zustelldienst... zu erbringenden Zustellleistungen sind so zu gestalten, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik der barrierefreie Zugang zu diesen Dienstleistungen für behinderte Menschen gewährleistet ist. 1) Gesetzesüberblick

Behindertengleichstellungsgesetz § 6 Abs. 5 Barrierefrei sind... Systeme der Informationsver- arbeitung …, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Erläuterungen: Das Vorliegen von Barrierefreiheit ist nach dem Stand der technischen Entwicklung zu beurteilen. Herangezogen werden dafür können beispielsweise... die WAI-Leitlinien betreffend Angebote im Internet. 1) Gesetzesüberblick

Behindertengleichstellungsgesetz § 8 Abs. 3 Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes haben vorzusehen, dass bei der Vergabe von Förderungen... die Beachtung dieses Bundesgesetzes... zu berücksichtigen ist, und sichergestellt ist, dass das geförderte Vorhaben den Grundsätzen dieses Bundesgesetzes nicht widerspricht. 1) Gesetzesüberblick

Zusammenfassung: Wen betrifft es? Behörden (e-gov ab 2008) Zusteller laut e-gov (Zustellgesetz) Verwaltung des Bundes (BGStG / e-gov) Unternehmen die Güter verkaufen die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (BGStG) Förderungsnehmer von Bundesförderungen (BGStG) 1) Gesetzesüberblick

Was sind Schlichtungsverfahren? Jede behinderte Person kann bei vermeintlicher Diskriminierung gemäß BGStG ein Verfahren beim Bundessozialamt einleiten. Ziel: Eine Einigung Bei Nichteinigung kann auf Schadenersatz geklagt werden. 2) Erfahrungen mit Schlichtungen

Wen hat es bisher betroffen? mobilkom austria AG (bob) Ticket Express GesmbH (Ö-Ticket) Bank Austria Creditanstalt (im Vorfeld bereinigt) easybank AG ORF (ORF-ON) 2) Erfahrungen mit Schlichtungen

Rechtsfolgen bei Verletzung des Diskriminierungsverbots Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots … hat die betroffene Person jedenfalls Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. 3) Klagemöglichkeit

Nachrichtendienst

Wie erreiche ich BIZEPS? BIZEPS – Behindertenberatungszentrum Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Kaiserstraße 55 / 3 / 4a, 1070 Wien Tel.: 01 / , Fax: 01 / BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben