ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Algorithmen und Datenstrukturen
Advertisements

Die Duration von Standard Anleihen
INTOSAI-Richtlinien für die Finanzkontrolle (ISSAI )
Hier einige Hieroglyphen:
den hessischen Bewirtschaftungsplan
Schäden durch Kartelle: Die theoretische Perspektive
Diskussionspunkte im Überblick (1)
Probleme wissensbasierter Kennzahlen
MBA Aufbaustudium „Angewandtes Wissensmanagement“
Evaluation.
des Rebound-Effekts (REBOUND)
1 Prof. Dr. Beschorner / UPL / ABWL I / WS / Universität Ulm Allgemeines nDiese Woche keine Tutorien nÜbungsbetrieb ab nächster Woche.
Veränderung Organisationen:
Was ist Qualität ? Qualität von Produkten oder Dienstleistungen ist das Gesamtergebnis aller Aktivitäten in jeder Phase des gesamten Leistungsprozesses.
Vorlesung Informatik 3 Einführung in die Theoretische Informatik (04 – Automaten mit ε-Transitionen) Prof. Dr. Th. Ottmann.
Das Unternehmen in der Mikroökonomie
WAS WILL WISSENSCHAFT? - Sagen: Was WIE ist
Persuasion als sequenzieller Prozess: Versuch der Integration von Unimodel und HSM Gerd Bohner
So animieren Sie Kreisdiagramme mit der Eingangs-Animation „Rad“
Methoden der empirischen Sozialforschung II
Zunächst: NKA Matthias: Erweiterung Coupon-Anleihen
Praxishilfe Rechenschaftsbericht
Kontrollfragen zu Kapitel 1
Sicherung und Steigerung wirtschaftlicher Potentiale in mittelständischen Unternehmen Osnabrück, 1. Juni 2006 Univ.Prof. Dr. Herbert Neubauer Wirtschaftsuniversität.
AGENDA Einordnung des Activity – Based Costing in die KER – Systeme
Angebot und Nachfrage und ihr Zusammenspiel auf Märkten
Grundzüge der Mikroökonomie
Überlegungen zur Unternehmensbewertung
Arbeitstitel der Dissertation:
Anlässe und Funktionen der Unternehmensbewertung
Wohlerworbene Rechte der beruflichen Vorsorge BVG-Apéro vom 2. Mai 2005 im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule.
Informations-veranstaltung LAG JAW
Risk Management mit SEM
Anspruchsmerkmale und technische Äquivalente
Unternehmensbewertung
Betriebsübernahme.
Zum Begriff des technischen Fortschritts oder Bereicherung der Technik Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2012 Dr. H. Laederach ©
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Tax Alert / März 2014 ANSPRECHPARTNERIN:
Rechtsform Eingetragener Kaufmann
Case Management und Pensionskasse BVG-Apéro 5. Februar 2007 innovation zweite säule.
Excel-Planungstool VFE-Kelkheim e.V.
ERKENNTNIS THEORETISCHE DARSTELLUNG
Orientierungsveranstaltung Externes Rechungswesen WS 2009/20010.
Kritische Gegenüberstellung von DCF-Verfahren und klassischem Ertragswertverfahren bei der Unternehmensbewertung 20. Mai 2003 Natascha Akcakoca-Glumac.
EnergieManagementSystem (EnMS) und EnergieAudit (EnA)
DAX 8.000? Kein Grund für Höhenangst! Hans-Jörg Naumer Global Head of Capital Markets & Thematic Research Mai 2013 Nur für Vertriebspartner und professionelle.
Fair seriös diskret innovativ kompetent.
BWL III – Rechnungswesen / Investition und Finanzierung
Teil: Europäisches Kartellrecht
Unternehmerführerschein Univ.Doz.Prof.Mag.Dr. Oswald Klappacher.
Mathematik für BiologInnen WS 05
Wesentlichkeit im Rahmen
Universität Bremen Sicherheitsbeauftragte
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Referent Christian Eichmüller Vorstand der Organisation am
Testtheorie (Vorlesung 13: ) Wiederholung: Richtigstellung
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
1 RICHTER + RICHTER GbR Unternehmensberatung Entengasse 7, D Aschaffenburg Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) mailto:
Geoinformationssysteme
Univ.-Prof. Dr. L. Müller-HagedornSofia 2007 Marketing 1 Kapitel 4 Nach der Bearbeitung des 4. Kapitels sollten Sie in der Lage sein, q Kennzahlen aufzuzeigen,
Methoden zur Strategieumsetzung Prof. Dr. Klaus-Peter Franz Übung Werttreiberbaum Prof. Dr. Klaus-Peter Franz Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
NEMO – Jahrestagung des BMWi Fördermodul ZIM-NEMO: Bericht aus der Jury-Arbeit Dr. Kurt Hornschild 30. Juni 2009 in der Urania.
Unternehmensbewertung
 Präsentation transkript:

ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann http://www.franzhoermann.com/ Kritik des IDW Standards ES 1 n.F. (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann http://www.franzhoermann.com/

Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Begriffliche Grundlagen 3. Inhalt und Relevanz von Börsenkursen 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten 5. Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse 6. Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse 7. Bewertungsverfahren 8. Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung 9. Dokumentation und Berichterstattung Anhang: CAPM und Tax-CAPM

1. Vorbemerkungen Grundsätze, nach denen WP Unternehmen bewerten (vor dem Hintergrund von Theorie, Praxis und Rechtsprechung)

2. Begriffliche Grundlagen Unternehmenswert als Barwert finanzieller Überschüsse Zinssatz = Rendite einer „adäquaten Alternativanlage“ (was genau soll das sein?) Dem Substanzwert kommt keine eigenständige Bedeutung zu.

2. Begriffliche Grundlagen Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren ist anwendbar (offenbar Netto- und Bruttomethode gemeint) Funktion als „Neutraler Gutachter“: Ermittelt einen „objektivierten, von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert (typisierter Zukunftserfolgswert), der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und –risiken, finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt.  alle kursiven Begriffe sind in diesem Kontext UNDEFINIERT!

2. Begriffliche Grundlagen Funktion als „Berater“: Ermittelt einen subjektiven Entscheidungswert (Preisober- bzw. –untergrenze) Funktion als „Schiedsgutachter/Vermittler“: Ermittelt einen „Einigungswert“ unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen (wie genau soll das funktionieren ???)

2. Begriffliche Grundlagen Tatsächlich gezahlte Preise ersetzen keine Unternehmensbewertung – dies gilt auch für Börsenkurse.

3. Relevanz von Börsenkursen Börsenkurse kommen mitunter durch besondere Marktsituationen (geringer Anteil gehandelter Anteile) zustande – bei einigen Anlässen müssen Börsenkurse aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet werden.

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (18) Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen. Der Wert eines Unternehmens wird … durch das Zusammenwirken aller Werte bestimmt. (Menschen kommen da nicht vor? Werte erzeugen Werte, ganz von allein?)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (19) Gesamtbewertung: Das Bewertungsobjekt muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein, relevant ist vielmehr das nach wirtschaftlichen Kriterien definierte Bewertungsobjekt (z.B. Konzern, Betriebsstätte, strategische Geschäftseinheit) (undefinierte Begriffe, willkürlich austauschbar??)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (42) Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen typisierten und intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus der Perspektive eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigners bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept dar. (Kursive Begriffe sind UNDEFINIERT und höchstwahrscheinlich logisch unmöglich – z.B. ein „objektivierter“ Entscheidungswert – welches Objekt entscheidet da??)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (43) Die Bewertung eines Unternehmens basiert auf der am Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft. (Welche merkwürdige Kraft wirkt da – und warum nur am Stichtag und nicht über den gesamten Bewertungszeitraum?? Hier wird mystisch argumentiert – „Ertragskraft“ ist, wie so oft, UNDEFINIERT!)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (43) Grundsätzlich beruht die vorhandene Ertragskraft auf den zum Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren (von diesen „Erfolgsfaktoren“ wurde empirisch bis jetzt KEIN EINZIGER nachgewiesen – ein undefinierter Begriff wird durch einen anderen undefinierten Begriff ersetzt! Und wieder: warum nur am Stichtag??)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (43) Die bewertbare Ertragskraft beinhaltet nur solche Erfolgschancen, die sich zum Bewertungsstichtag aus bereits eingeleiteten Maßnahmen oder zumindest aus hinreichend konkretisierten Maßnahmen im Rahmen des bisherigen Unternehmenskonzepts ergeben. (Warum nur ErfolgsCHANCEN und keine ErfolgsRISKEN? Was genau sind Erfolgschancen? Wann sind Maßnahmen „bereits eingeleitet“ bzw. „hinreichend konkretisiert“ und ist das nicht ein Widerspruch zur „Fortführung im Rahmen des bisherigen Unternehmenskonzepts“???)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (44) Unter Synergieeffekten versteht man die Veränderung der finanziellen Überschüsse, die durch den wirtschaftlichen Verbund zweier oder mehrerer Unternehmen entstehen und von der Summe der isoliert entstehenden Überschüsse abweichen. (Wie mißt man das alles? Wie können einmal die synergetischen, kombinierten Überschüsse und IM GLEICHEN ZEITRAUM die isoliert entstehenden Überschüsse gemessen werden?? In der Realität fallen Synergien entweder an, oder nicht. Separate Messung ist daher nicht möglich – über Pläne hingegen kann nicht „gemessen“ werden!)

4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten (48) In der zweiten Phase (ewige Rente): Ausschüttungsverhalten äquivalent zum „Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage“ (??) und Wiederanlage zum Kapitalisierungszinssatz (mit Kapitalwert = 0!??) (Beide Annahmen sind völlig irreal und mit wirtschaftlicher Unternehmensführung unvereinbar, können aber die ökonomische Schädlichkeit der ewigen Rente dennoch nicht verhindern!)