SEPA Die Zeit läuft – starten Sie jetzt!

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SEPA-Lastschriftmandat
 Präsentation transkript:

SEPA Die Zeit läuft – starten Sie jetzt!

Agenda Was ist SEPA? SEPA-Umstellung SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Handlungsempfehlungen

Was ist SEPA? EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen EURO- Zahlungsverkehrsraums keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des EURO-Zahlungsraums verpflichtend ab 1. Februar 2014 teilnehmende Länder 28 EU-Mitgliedsstaaten Island Liechtenstein Monaco Norwegen Schweiz SEPA ist politisch gewollt und wird in den nächsten Jahren den heutigen Inlandszahlungsverkehr ersetzen. Für Verbraucher (Privatpersonen) gilt die Verpflichtung ab dem 1.2.2016. am SEPA-Verfahren teilnehmende Länder

Agenda Was ist SEPA? SEPA-Umstellung SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Handlungsempfehlungen 4

SEPA-Umstellung Nicht nur ein Klick! Oder doch? Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl IBAN BIC in BIC (Business Identifier Code = SWIFT-Code) löst im SEPA-Umfeld die Bankleitzahl (BLZ) ab und besteht aus 11 Stellen. Die ersten vier Stellen Kennzeichnen die Bank + 2-stellige Länderkennung + 2-stellige Ortskennung + die letzten drei Stellen sind frei wählbar (z.B. Filialbezeichnung), bei der Zentrale werden die letzten drei Stellen in der Regel mit XXX belegt und sind optional. Ab dem 1.2.2016 entfällt die BIC für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften = IBAN-only Verfahren.

SEPA-Umstellung Nicht nur ein Klick! Oder doch? IBAN International Bank Account Number (standardisierte Nummer) eindeutige Definition jedes Girokontos in den teilnehmenden SEPA-Ländern maximal bis zu 34 Stellen BIC Bank Identifier Code international gültige Bankleitzahl Vergabe durch SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) Die IBAN setzt sich zusammen aus dem 2-stelligen Ländercode (z.B. DE), gefolgt von einer 2-stelligen Prüfziffer und einer max. 30-stelligen Kontoidentifikation - in Deutschland aus der 8-stelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer.

SEPA-Umstellung Nicht nur ein Klick! betroffene Bereiche Rechnungsstellung Finanzbuchführung Personalabteilung Vertrieb/Einkauf Kundenservice Rechtsabteilung externe Anbieter (z. B. Call-Center) Informationstechnologie etc.

Agenda Was ist SEPA? SEPA-Umstellung SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Handlungsempfehlungen

SEPA-Überweisung alt neu

SEPA-Überweisung Merkmale für inländische und grenzüberschreitende EURO-Zahlungen Auftragswährung immer EURO Vorteil: europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstags Entgeltteilung: jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Verkürzung des Verwendungszwecks auf 4 Zeilen à 35 Zeichen Einzelüberweisungsvordrucke: 2 x 35 Stellen Änderung des Zeichensatzes im Verwendungszweck, Kontobezeichnung, Name Kontoinhaber (keine Umlaute, ß) XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Sammelüberweisung nur noch im Online-Verfahren möglich – keine manuelle Einreichung

SEPA-Überweisung Vorteile gilt für inländische und grenzüberschreitende EURO-Überweisung europaweite Gutschrift innerhalb eines Tags europaweit einheitliche Kundenkennung (IBAN und BIC)

Agenda Was ist SEPA? SEPA-Umstellung SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Handlungsempfehlungen

SEPA-Lastschrift SEPA-Lastschrift Durch einheitliche Standards auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage ermöglicht die SEPA-Lastschrift inländische und grenzüberschreitende Lastschriften. Meldepflicht Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr: Änderungen ab 1. Juli 2013 geplant Meldepflicht ab 12.500 EURO

Gläubiger-Identifikationsnummer SEPA-Lastschrift Voraussetzungen Gläubiger-Identifikationsnummer www.glaeubiger-id.bundesbank.de Einzugsermächtigung mit Originalunterschrift für Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer verpflichtendes Merkmal zur Kennzeichnung eines Gläubigers einer SEPA-Lastschrift unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen Mandatsreferenznummern vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats/Kunden von der DATEV Mandatsverwaltung automatisiert vorgeschlagen SEPA-Lastschriftmandat Schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen weiterhin gültig Aber: Vor erster SEPA-Lastschrift Zahlungspflichtigen über SEPA-Umstellung zu informieren Bei neuen Lastschriften SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen Abbuchungsaufträge VERLIEREN Gültigkeit  SEPA-Mandat erforderlich

SEPA-Lastschrift Lastschriftmandat alt neu SEPA-Lastschriftmandat: ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen (SEPA-Basis-Lastschrift). weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an (SEPA- Firmen-Lastschrift). ist Voraussetzung für die Ausführung von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden. enthält Information zu Rückgaberechten. gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monatenach dem ersten bzw. letzten Einzug bei Nichtnutzung. ist im Original, durch den Zahlungsempfänger, bis mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug, in der gesetzlich vorgeschrieben Form, aufzubewahren.

SEPA-Basis-Lastschrift Erstattungsfrist – Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit national und grenzüberschreitend in EURO national in EURO festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung 6 Wochen ab Belastung* eindeutige Identifikation des Mandats ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) nein Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Kontonummer und BLZ Geltungsdauer des Mandats unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten Nichtnutzung unbefristet, bis auf Widerruf Aufbewahrung des Originalmandats beim Zahlungsempfänger beim Zahlungsempfänger Überleitungsregelung: Gültige Lastschrifteinzugsermächtigungen können in SEPA-Basis-Lastschriften umgedeutet werden. Widerspruchsfrist innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsstellung durch den Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmen-Lastschrift Erstattungsfrist – Abbuchungsauftrag SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit national und grenzüberschreitend in EURO, nicht für Verbraucher national in EURO festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen nein nein eindeutige Identifikation des Mandats ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) nein Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Kontonummer und BLZ Bestätigung der Mandatserteilung gegenüber der Zahlstelle Bestätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an und Aufbewahrung des Originalmandats beim Zahlungsempfänger Zahlstelle erteilt und dort verwahrt keine Widerspruchsfrist durch den Zahlungspflichtigen

SEPA-Lastschrift Erstattungsfrist  neu SEPA-Basislastschrift (SDD Core) = vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) = vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren 8 Wochen 13 Monate bei nicht erteiltem oder gelöschtem Mandat SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Nutzungsmöglichkeit national und grenzüberschreitend in EURO national und grenzüberschreitend in EURO Vorlage der Lastschrift bei Bank es Zahlungspflichtigen 2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit (max. 14 Tage 1 Tag vor Fälligkeit (max. 14 Tage vor Fälligkeit) vor Fälligkeit) Bestätigung der Mandatserteilung durch den Zahlungs- nicht erforderlich erforderlich (in der mit dem Kunden pflichtigen gegenüber der pflichtigen Zahlstelle vereinbarten Art und Weise) Nutzung Privatkunde ja ausgeschlossen Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen für 8 Wochen ausgeschlossen (durch Verzicht) autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen für nicht 13 Monate 13 Monate Rückgabefrist durch die Zahlstelle des Zahlungspflichtigen spätestens 5 Tage nach Belastung spätestens 2 Tage nach Belastung Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Info aus Vortrag von van den Berg („SEPA-Guru“ in Deutschland): „Eine eingelöste Lastschrift kann durch den Debitor nicht mehr zurückgegeben werden.“ (Basis-Lastschrift: 8 Wochen) „Aufgrund des fehlenden Rückgaberechts durch den Debitor und der möglichen hohen Beträge ist die Bank des Debitors verpflichtet zu überprüfen, ob die Lastschrift mit den Daten des B2B-Mandats übereinstimmt, bevor sie die Lastschrift einlöst.“ „Der Debitor hat das Recht, innerhalb einer Frist von 13 Monaten nach Belastung, eine nicht autorisierte Lastschrift zurückzugeben.“ (ist identisch zur Basis-Lastschrift)

Vorlauffrist Erstlastschrift (SEPA-Basis-Lastschrift) Beispiel für die späteste Einreichung einer Erstlastschrift 5 Tage vorher 14 Tage vorher Pre-Notification (Vorankündigung) an den Zahlungspflichtigen Einreichung bei der Bank * Einreichungsfrist mit der Bank klären Pre-Notification (Vorankündigung) Information des Zahlungspflichtigen vor Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin (z.B. über Rechnung oder Bescheides) Versand mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum – Fälligkeitstermin der Vorankündigung über AGB-Änderung verkürzbar Bestandteile: Betrag, Fälligkeitstermin, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, IBAN, BIC, Kennzeichnung SEPA-Lastschrift (Erst- oder Folgelastschrift) Vorlage bei der Bank (des Zahlungspflichtigen) bei Basis-Lastschriften bis zu 5 Bankarbeitstage bei einmaliger bzw. Erst-Lastschrift vor dem Zahlungstermin bis zu 2 Bankarbeitstage bei Folgelastschriften *Empfehlung der DATEV Vorlagefrist gilt für SEPA-Basislastschriften, ggfs. können Banken abweichende Fristen festgelegt haben. Fälligkeitstag

Vorlauffrist Folgelastschrift (SEPA-Basis-Lastschrift) Beispiel für die späteste Einreichung von Folgelastschriften 2 Tage vorher 14 Tage vorher Pre-Notification (Vorankündigung) an den Zahlungspflichtigen Einreichung bei der Bank * Einreichungsfrist mit der Bank klären * Empfehlung der DATEV Fälligkeitstag

Vorteile der SEPA-Lastschrift europaweite Nutzung (32 EU-/EWR-Staaten) exaktes Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung Erstattungsanspruch von acht Wochen ab Belastung, ohne Angabe von Gründen Verwendung von IBAN und BIC zur Kennzeichnung der Konto- und Bankverbindung

Agenda Was ist SEPA? SEPA-Umstellung SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen Vorgehen festlegen Benennen Sie einen Ansprechpartner, der sich übergreifend um die unternehmensspezifischen Belange der SEPA-Umstellung kümmert. Legen Sie den individuellen Zeitplan für die Umstellung fest. Geben Sie auf Ihren Rechnungen, Formularen und Bescheiden Ihre Bankverbindung zusätzlich mit IBAN und BIC an. Legen Sie neue Bankverbindungen von Kunden, Mitarbeitern usw. nach Möglichkeit bereits zusätzlich mit IBAN und BIC an. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank. weitere Informationen zur Umstellung unter www.datev.de/sepa

Hier Position für Kanzleilogo Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Thiele – Steuerberater - Hauptstraße 50, 74354 Besigheim eMail: michael.thiele@datevnet.de | www.thiele-stb.de