Wirtschaft und Soziales:

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Für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen!
Definition Altersvorsorge
Steuerliche Betrachtung einer Immobilie
Rechenbeispiel Riester
Rechenbeispiel Riester
 Präsentation transkript:

Wirtschaft und Soziales: Was war los in den letzten 12 Monaten? Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Universität Bergen, Norwegen Vortrag im Rahmen der Charta – Börse für Versicherungen am 6. Mai 2008 im Swissotel, Neuss

Gliederung 1 Rente I: Von Scholz, Rüttgers und anderen Ungereimtheiten 2 Rente II: Ein Wort zum Wohn-Riester 3 Gesundheit: Die leisen Töne machen auch ´nen Abgang 4 Pflege: Weiterentwicklung kann das nicht gewesen sein 5 Steuerreformen: Kein Ende in Sicht

Nachhaltigkeitsfaktor: Rentenindexierung/Rentenformel: Alles klar?

Gliederung 2 Rente II: Ein Wort zum Wohn-Riester 1 Rente I: Von Scholz, Rüttgers und anderen Ungereimtheiten 2 Rente II: Ein Wort zum Wohn-Riester 3 Gesundheit: Die leisen Töne machen auch ´nen Abgang 4 Pflege: Weiterentwicklung kann das nicht gewesen sein 5 Steuerreformen: Kein Ende in Sicht

Vorgeschichte zum Eigenheimrentengesetz Koalitionsvertrag (S. 84): „Die Eigenheimzulage wird zum 1. 1. 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. 1. 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.“ 5

Eigenheimrentengesetz Entnahme von 100% des angesparten Kapitals möglich: Bis zur Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum (bzw. Erwerb Genossenschaftsanteile zu eigenen Wohnzwecken; eigentumsähnliches Dauerwohnrecht) Zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung Rückführung des Entnahmebetrags nicht mehr verpflichtend Tilgungsleistungen werden gefördert Tilgungsleistungen und dafür gewährte Zulagen sind auf einem „Wohnförderkonto“ (= alle steuerlich geförderten Beträge)vom Anbieter gesondert zu erfassen (Kosten!) Zulagen können direkt in die Tilgung fließen Fiktive Verzinsung des Wohnförderkontos mit 2% p.a. 6

Eigenheimrentengesetz Höhe der Zulagen analog zu den anderen Riesterprodukten ab 2008 geborene Kinder: 300 Euro Kinderzulage (statt 185 Euro) Abschluß eines Riester-Vertrags vor dem 21. Lebensjahr: einmalig100 Euro Nachgelagerte Besteuerung: Bemessungsgrundlage ist das „Wohnförderkonto“ Angewendet wird der individuelle Steuersatz Steuerzahler kann entscheiden zwischen: Privilegierte Einmalbesteuerung mit 30%igem Abschlag Jährliche nachgelagerte Besteuerung (ohne Abschlag) über 17-25 Jahre (abhängig vom „Beginn der Auszahlungsphase“, der mit dem Anbieter vertraglich vereinbart wurde), max. bis 85 Jahre 7

Eigenheimrentengesetz Regelungen beim Verkauf der Immobilie In der Ansparphase: Förderunschädliche Übertragung des Wohnförderkontos in andere begünstigte Anlageform möglich, d.h. : in eine andere selbstgenutzte Immobilie, oder in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (gefördert werden nur zusätzliche Einzahlungen über das Wohnförderkonto hinaus) In der Auszahlungsphase: in eine lebenslange Geldzahlung Dies gilt auch bei Entscheidung für privilegierte Einmalbesteuerung (20jährige Bindungsfrist) Ansonsten: Förderschädliche Verwendung Regelungen bei Versterben des Förderberechtigten: steuerliche Restschuld mindert das Erbe (Ausnahmeregelung für Ehegatten) 8

Gliederung 3 Gesundheit: Die leisen Töne machen auch ´nen Abgang 1 Rente I: Von Scholz, Rüttgers und anderen Ungereimtheiten 2 Rente II: Ein Wort zum Wohn-Riester 3 Gesundheit: Die leisen Töne machen auch ´nen Abgang 4 Pflege: Weiterentwicklung kann das nicht gewesen sein 5 Steuerreformen: Kein Ende in Sicht

Gliederung 4 Pflege: Weiterentwicklung kann das nicht gewesen sein 1 Rente I: Von Scholz, Rüttgers und anderen Ungereimtheiten 2 Rente II: Ein Wort zum Wohn-Riester 3 Gesundheit: Die leisen Töne machen auch ´nen Abgang 4 Pflege: Weiterentwicklung kann das nicht gewesen sein 5 Steuerreformen: Kein Ende in Sicht

Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) Kernelemente des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) Stufendynamisierung Leistungsausweitung für den Personenkreis der Demenzkranken Ausgabenseite Beitragssatzerhöhung um 0,25 Prozentpunkte Einnahmenseite

Beitragssatzentwicklung der SPV für die Jahre 2005 bis 2060

Gliederung 5 Steuerreformen: Kein Ende in Sicht 1 Rente I: Von Scholz, Rüttgers und anderen Ungereimtheiten 2 Rente II: Ein Wort zum Wohn-Riester 3 Gesundheit: Die leisen Töne machen auch ´nen Abgang 4 Pflege: Weiterentwicklung kann das nicht gewesen sein 5 Steuerreformen: Kein Ende in Sicht

Worum geht`s eigentlich? Das Konzept einer dualen Einkommenssteuer Unternehmenssteuerreform Erbschaftssteuerreform

Die Modernisierung der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung – ein unbefriedigender Kompromiss! ..... vergessen Sie die Sache mit dem Bierdeckel und reden wir nicht dauernd von Tarifen! Die Reform der Unternehmensbesteuerung betrifft vor allem die Gewerbeertragssteuer – die duale Einkommensbesteuerung wirft da eher weitere Probleme auf! Die Erbschaftssteuerreform ist im Grunde eine Steuererhöhung unter Bewahrung der letzten verbleibenden Substanzsteuer und dem Zwang zwischen arbeitsplatzschaffendem „gutem“ Kapital und den nicht arbeitsplatzschaffendem „schlechten“ Kapital zu unterscheiden.

Und was fehlt?

Koordinierte Bevölkerungsprojektion: 2006 - 2070