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FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 1 Prof.

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Präsentation zum Thema: "FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 1 Prof."—  Präsentation transkript:

1 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 1 Prof. Dr. Gisela Färber Einbeziehung von Beamtinnen/Beamten in die Erwerbstätigensicherung Vortrag auf der Tagung Zukunft der Alterssicherung – Alterssicherung hat Zukunft von HBS/FES/DGB am 12.11.2008 in Berlin

2 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 2 Gliederung 1.Einleitung 2.Besonderheiten der Beamtenversorgung im gegliederten System der Alterssicherungen in Deutschland 3.BeamtInnen in einer Erwerbstätigenversicherung a)Das Interesse an den BeamtInnen aus der Sicht einer Erwerbstätigenversicherung b)Die Kosten der Einbeziehung von BeamtInnen in eine Erwerbstätigenversicherung c)Argumente pro und contra der Versicherung neu eingestellter BeamtInnen in einer Erwerbstätigenversicherung 4.Zusammenfassung und Schlußfolgerungen

3 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 3 2. Besonderheiten der Beamtenversorgung im gegliederten System der Alterssicherungen in Deutschland Beamtenversorgung sichert die BeamtInnen des öffentlichen Dienst ab gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 (5) GG unterliegt dem Alimentationsprinzip einer lebenslangen amtsangemessenen Besoldung und Versorgung (Ausgangssituation: 75% des letzten Bruttogehalts) deckt als bifunktionales System 1. und 2. Säule der Alterssicherung ab zukünftig große finanzielle Risiken wegen ansteigender Versorgungsempfängerzahlen und trotz erheblicher Kürzungen aus wirkungsgleicher Übertragung der Rentenreformen (Riester-Treppe, Abschläge bei vorzeitigem Ruhestandseintritt, Anhebung Altergrenzen)

4 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 4 3. BeamtInnen in einer Erwerbstätigenversicherung Erwerbstätigenversicherung: Ersetzung des gegliederten Systems der Altersversorgung durch ein einheitliches für alle Erwerbstätigen Ziel: Integration weiterer Gruppen von Schutzbedürftigen (insb. Selbständige mit kleinen Einkommen) deckt erste von drei Säulen ab Umlageverfahren mindestens: derzeitiges Recht der GRV zum Erwerb von Anwartschaften in der Diskussion: Übertragung der Idee der Bürgerversicherung mit starken Umverteilungselementen auf GRV

5 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 5 a) Das Interesse einer Erwerbstätigen-versicherung an den BeamtInnen BeamtInnen gelten aus Sicht der Versicherung als gute Risiken wegen ihrer vergleichsweise hohen Einkommen –hoher Akademikeranteil wg. LehrerInnen und JuristInnen –wachsender hoherer und gehobener Dienst bei insg. schrumpfenden Beschäftigungszahlen vermeintliche Einsparpotentiale –Beitragssatz zur GRV mit 19,9% niedriger als 30% für beurlaubte BeamtInnen aber : Langlebigkeit der BeamtInnen Ignoranz gegenüber Anteil betrieblicher Alterssicherung in Beamtenversorgung Lohnentwicklung öffentlicher Dienst

6 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 6 b)Die Kosten der Einbeziehung der BeamtInnen in eine Erwerbstätigenversicherung Derzeit: kalkulatorischer Beitragssatz für BV bei 25-30% Beitragssatz GRV: 19,9%, hälftig AG und AN VBL: 7,86%, 6,45% AG und 1,41% AN für neue Ansprüche in Teilkapitalstock; zuzüglich 2% auf Lohnsumme als Sanierungsbeitrag für Altfälle Überführung der bestehenden Ansprüche (Barwert 700- 900 Mrd., z.T. mit hohem Leistungsniveau der VBL) in GRV und VBL zu Lasten der AG allein Zusätzlich: Erhöhung der Beamtenbezüge um rd. 7% für fiktiven AN-Anteil (rd. 4,7 Mrd. jährlich) völlige Überforderung der öffentlichen Haushalte – insb. Länder mit den Bildungshaushalten - heute

7 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 7 c) Argumente pro und contra einer Versicherung neu ein-.... gestellter BeamtInnen in einer Erwerbstätigenversicherung Einbeziehung aller Erwerbstätigen, d.h. kein Sonderstatus mehr für BeamtInnen klare Gliederung in 1. und 2. Säule mit beitragsbelegten Leistungen 2. Säule bei VBL u.a. müßte allerdings sicher gegen Leistungskürzungen gemacht werden Kostentransparenz für bewirtschaftende Stelle und Finanzminister Sektormobilität, sofern vollständige Portabilität gesichert und keine Sonderprämien für besonders lange Dienstzeit ?? Art. 33 Abs. 5 GG ???

8 FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 8 4. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen Nachversicherung aller bestehenden Ansprüche der BV in Erwerbstätigenversicherung nicht möglich Risiken der Langlebigkeit der BeamtInnen und der Lohnentwicklung des öffentlichen Dienstes für finanzielle Vorteilhaftigkeit Anschluß neuer Beamtenverhältnisse an Erwerbstätigen- versicherung technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, soweit –Finanzierbarkeit und Leistungen der VBL u.a. abgesichert werden –Portabilität ohne Einschränkungen gesichert ist größte Hürde: die politische Diskussion über den Inhalt und die Modernisierung/Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums


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