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Wohn-Riester Eigenheimrentengesetz vom 1. August 2008:

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Präsentation zum Thema: "Wohn-Riester Eigenheimrentengesetz vom 1. August 2008:"—  Präsentation transkript:

1 Wohn-Riester Eigenheimrentengesetz vom 1. August 2008:
staatliche Förderung für die Altersvorsorge wird auf das selbst genutzte Wohneigentum ausgeweitet. Eigenheimrente / Georg Boll

2 Vier Zuschüsse für die Zukunftsvorsorge
Die ersten drei Prämien erhält der Anleger, wenn er innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt:   Prämie 1: Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) zahlt er in einen Bausparvertrag. Er erhält eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) von 9 Prozent auf einen Sparbeitrag von max. 470 Euro jährlich. Prämie 2: Für Einzahlungen in den Bausparvertrag erhält er Wohnungsbau-Prämie (WoP) in Höhe von 8,8 Prozent auf eine Anlage von maximal 512 Euro (ledig) beziehungsweise Euro (verheiratet). Prämie 3: Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) zahlt er in einen Fonds-Sparplan. Er erhalten eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf einen Sparbetrag von max. 400 Euro jährlich. Die vierte Prämie bekommen der Anleger unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist:  Prämie 4: Bei der Riester-Rente erhält er eine Altersvorsorge-Zulage zum Aufbau einer privaten Zusatzrente. Seit 2008 sind jährlich unter anderem 154 Euro Zulage vom Staat möglich, wenn er inklusive der Zulagen insgesamt vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (maximal Euro) in einem Riester-Vertrag anlegt. Eigenheimrente / Georg Boll

3 Eigenheimrente / Georg Boll

4 Die neue Wahlfreiheit: Immobilienrente oder Geldrente
wichtigster Unterschied beim Sparziel: Riester-Rentensparer erhalten im Alter eine Geldrente Wohn-Riester-Sparer wohnen im Alter mietfrei. Keinen Unterschied gibt es bei der Förderung; sie ist beim Wohn-Riester genau so hoch wie bei der Riester-Geldrente. Wer kauft oder baut, hat gegenüber anderen Riester-Sparern einen Rentabilitätsvorteil: Die Zulagen und Steuervorteile wirken in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Sollte sich das Sparziel der Wohn-Riester-Sparer ändern, kann später problemlos auf eine Geldrente gewechselt werden. Eigenheimrente / Georg Boll

5 - Riester-Bausparvertrag - Riester-Darlehen
Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Varianten - Versicherung Fondssparplan Banksparplan - Riester-Bausparvertrag - Riester-Darlehen Sparziele Erwerb einer lebenslangen Geldrente; Alternativ: Entnahme von 75% oder 100% des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum. Erwerb und/oder Entschuldung von Wohneigentum; Alternativ: Überführung des Kapitals in eine Riester-Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr. Eigenheimrente / Georg Boll

6 Frühester Zeitpunkt der Leistung Frühestens ab Vollendung
Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Leistungen im Alter Die Rentenhöhe hängt von der Höhe und Dauer der Einzahlungen sowie der Verzinsung bzw. den Gewinnen des Versicherers oder der Fondsgesellschaft ab. Wohneigentümer wohnen lebenslang mietfrei. Im Durchschnitt beträgt heute der Wert der ersparten Miete ein Drittel der Renteneinkünfte. Frühester Zeitpunkt der Leistung Frühestens ab Vollendung Des 60. Lebensjahres. Ab Einzug ins Wohneigentum Eigenheimrente / Georg Boll

7 Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Sicherheit des Kapitals
Der Gesetzgeber verlangt, dass das Sparkapital und die Zulagen bei Auszahlung garantiert sein müssen. Verbrauch des Vermögens im Laufe des Lebens die laufenden Rentenzahlungen verbrauchen das Kapital. das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten. Risiko eines späteren Kapitalverlustes Grundsätzlich kann ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe er eintritt, hängt vom konkreten Vertrag ab Das in die Immobilie investierte Sparkapital bleibt erhalten. Es ist inflationssicher. Der Wert der Immobilie kann steigen. Ein möglicher Wertverlust bei einer ungünstigen Entwicklung des lokalen Immobilienmarktes verringert zwar den Verkaufswert des Objektes, nicht aber den Genuss der eigenen vier Wände Eigenheimrente / Georg Boll

8 Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester
Steuerliche Förderung der Sparbeiträge Beiträge bis Euro pro Jahr, inklusive Zulagen, sind steuerfrei Besteuerung des Renteneinkommens Ab Rentenbeginn lebenslang zum persönlichen Steuersatz Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz mit zwei Wahlmöglichkeiten: - Soforttilgung gegen 30 % Rabatt oder - Tilgung der Steuerschuld in gleich- bleibenden Raten bis zum Lebensjahr. Vererbung des Kapitals Nur mit Einschränkungen Unbeschränkt vererbbar Hartz IV: ALG II Die Guthaben der Riesterverträge sind „Hartz IV – sicher“ Eigenheimrente / Georg Boll

9 Staatliche Förderung für Riester-Sparer
Die staatliche Förderung für die Immobilienrente ist die gleiche wie für die Geldrente. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag gibt es einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ von 200 Euro auf die Grundzulage . Eigenheimrente / Georg Boll

10 Förderberechtigt sind:
 Arbeitnehmer (Pflichtmitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung)  Beamte  Angestellte im öffentlichen Dienst  Arbeitslose  Landwirte  Pflichtversicherte Selbständige und Freiberufler: Handwerker, Künstler, Journalisten, selbständige Lehrer, Hebammen und pflichtversicherte Selbständige auf Antrag  Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen  Geringfügig Beschäftigte (400 Euro-Basis), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben  Ehepartner von Förderberechtigten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen (mittelbar Begünstigte). Nicht förderberechtigte Selbständige und Freiberufler können über förderberechtigte Ehepartner ebenfalls in den Genuss von Wohn-Riester kommen. Eigenheimrente / Georg Boll

11 Vertragsarten Es muss sich um staatlich zertifizierte Altersvorsorgeverträge handeln. Die Zertifizierung bestätigt, dass der Vertrag den Anforderungen des Gesetzgebers für die Förderung entspricht. In Frage kommen:  Bausparverträge - Kombination aus Sparvertrag und Darlehensoption  Vorausfinanzierungsdarlehen - Kombination aus Sofortfinanzierung und Bausparvertrag  Reine Darlehensverträge - ohne Sparvertrag Eigenheimrente / Georg Boll

12 Verwendungsgebot der geförderten Mittel
 Neubau von Wohneigentum  Kauf von Wohneigentum (neu oder aus dem Bestand) wenn die Immobilie nach 2007 gebaut oder erworben wurde, selbst genutzt wird, in der Bundesrepublik Deutschland liegt und derFörderberechtigte seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.  Ausbaumaßnahmen, bei denen eine neue Wohnung, z.B. im Dachgeschoss, entsteht  Erwerb von eigentumsähnlichen lebenslangen Wohnrechten, z.B. in Seniorenheimen  Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Wohnungsgenossenschaft, wenn der Förderberechtigte die Genossenschaftswohnung selbst nutzt. Verwendungsverbot der geförderten Mittel  Finanzierung von Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparinvestitionen an bestehenden Immobilien. Eigenheimrente / Georg Boll

13 FAQ : Was passiert, wenn man einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen hat, später aber dann doch nicht Wohneigentum erwerben möchte? Kein Problem. Wer es sich anders überlegt und keine Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchte, kann das Kapital bei Rentenbeginn in einen Riester-Rentenvertrag einzahlen. Dabei geht die staatliche Förderung nicht verloren. An Stelle des Wohneigentums als Altersvorsorge tritt dann die lebenslange Geldrente. Tipp: Bausparkassen haben in ihren Tarifen Optionen für Kunden, die bei Vertragsabschluss noch nicht wissen, ob sie später Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Wer es sich anders überlegt und kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, sichert sich damit eine höhere Guthabenverzinsung. Eigenheimrente / Georg Boll

14 - = Die Riester-Formel :
Gesamtbeitrag : 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen - maximal Euro Förderung (Grund- und Kinderzulagen) Eigenbeitrag : mindestens 60 Euro pro Jahr = - Wer weniger als 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Eigenheimrente / Georg Boll

15 Gesamtzulage Kinderzulage Grundzulage
Familiensituation 154 Euro Single 339 Euro 185 Euro 154 Euro Alleinstehend, 1 Kind (geboren vor dem ) 454 Euro 300 Euro 154 Euro Alleinstehend, 1 Kind (geboren nach dem ) 308 Euro Ehepaar ohne Kinder 493 Euro 185 Euro 308 Euro Ehepaar, 1 Kind (geboren vor dem ) 608 Euro 300 Euro 308 Euro Ehepaar, 1 Kind (geboren nach dem ) 678 Euro 370 Euro 308 Euro Ehepaar, 2 Kinder (geboren vor dem ) 793 Euro 485 Euro 308 Euro Ehepaar, 2 Kinder (1 Kind geboren vor dem , 1 Kind nach ) 908 Euro 600 Euro 308 Euro Ehepaar, 2 Kinder, beide geboren nach dem Eigenheimrente / Georg Boll

16 Vorteile des „Wohn-Riesters“
 Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann.  Das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten; es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt.  Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester Geldrente frei vererbbar.  Sie bietet Inflationsschutz, die Riester Geldrente nicht.  Wertzuwächse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei.  Wenn der potenzielle Bauherr es sich doch anders überlegt, kann er immer noch auf eine Geldrente umsteigen; die Förderung geht ihm nicht verloren. Eigenheimrente / Georg Boll

17 Wohnförderkonto und Besteuerung von „Wohn-Riester“
Vorgelagerte Besteuerung Die Einzahlungen in Riesterverträge werden in den entsprechenden Grenzen nicht besteuert Nachgelagerte Besteuerung Renteneinkommen (auch Riester-Renten) werden grundsätzlich besteuert. Um alle Sparer gleich zu behandeln, wird der geldwerte Nutzen für die Wohneigentümer besteuert. Wohn-Riester-Sparer müssen im Rentenalter auf das geförderte Kapital Steuern zahlen. Dazu wird ein fiktives Wohnförderkonto gebildet, auf das das staatlich geförderte Kapital übertragen wird. Eigenheimrente / Georg Boll

18 Einrichtung eines „Wohnförderkontos“:
Ende der Sparphase: Die Grund- und Kinderzulagen sowie die Eigenleistungen des Sparers aus dem Riester-Bausparvertrag werden als riestergefördertes Kapital auf das Konto übertragen. Tilgungsphase: Die geförderten Tilgungsleistungen, Grund- und Kinderzulagen sowie Eigenleistungen des Sparers für ein Riester-Bauspardarlehen, werden auf dem Konto erfasst. Jährlich: Das riestergeförderte Kapital und die riestergeförderten Tilgungen werden mit 2 Prozent jährlich verzinst. Eigenheimrente / Georg Boll

19 + = + Nachgelagerte Besteuerung B a u s p a r v e r t r a g
Wohnförderkonto Zuteilungsphase Riester- gefördertes Kapital Erfassung bei Zuteilung / Entnahme Sparleistungen + Zulagen + Zinsen + = Sparphase Nachgelagerte Besteuerung Riester- geförderte Tilgung Tilgungsphase Tilgungen + Zulagen - Zinsen + Verzinsung Kapital + Tilgungen: 2 % pro Jahr Eigenheimrente / Georg Boll

20 Die nachgelagerte Besteuerung
In der Auszahlungsphase von Riester-Renten, deren Beginn vertraglich zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr vereinbart werden muss, können zulagenberechtigte Sparer entweder :  100 Prozent der Steuerschuld auf das Förderkonto in gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres tilgen oder  70 Prozent der Steuerschuld auf das Förderkonto in einem Betrag tilgen. Dafür gibt es einen Steuernachlass von 30 Prozent. Eigenheimrente / Georg Boll

21 Beispiel Wohnförderkonto und Besteuerung
Jahr 2009 Ehepaar B : 45 Jahre alt. Kauf eines Hauses finanziert unter anderem mit einem Wohn-Riester-Darlehen 20 Jahre Tilgung mit dem förderfähigen Höchstbetrag von Euro pro Jahr Eigenheimrente / Georg Boll

22 Beispiel Wohnförderkonto und Besteuerung
20 Einzahlungen à Euro: Euro Fiktiver Zinssatz: 2,0 % p.a. Stand Wohnförderkonto am : Euro Alter am Ende der Schuldentilgung: 65 Jahre Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr in 20 Raten Erhöhung des zu versteuernden Einkommens ( Euro : 20) Euro Bei einem zu versteuernden Renteneinkommen von Euro* a) Steuerschuld ohne Besteuerung Wohneigentum: Euro b) Steuerschuld mit Besteuerung Wohneigentum: Euro Jährlich Mehrbelastung: Euro Monatliche Mehrbelastung: Euro * Nur Einkommensteuer, Splittingtarif Eigenheimrente / Georg Boll

23 Vermeidung des Verlustes der Förderung
Bei vorübergehendem Auszug aus dem Wohneigentum: Wenn die Wohnung maximal ein Jahr nicht selbst bewohnt wird. Bei Umzug oder Scheidung: Wenn ein Betrag in Höhe des Wohnförderkontos innerhalb von vier Jahren nach Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie für eine weitere förderfähige Wohnung (Wohneigentum) verwendet wird. Bei altersbedingtem Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung: Wenn ein Betrag in Höhe des Wohnförderkontos innerhalb von vier Jahren nach Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie für den Erwerb eines Dauerwohnrechts in einer Senioreneinrichtung verwendet wird oder der Ehegatte in der Wohnung verbleibt. Bei Tod des Zulagenempfängers: Wenn der Ehepartner die Wohnung weiter selbst nutzt. Eigenheimrente / Georg Boll

24 Vermeidung des Verlustes der Förderung
Bei Scheidung: Wenn die vorher gemeinsame eheliche Wohnung durch richterliche Entscheidung dem Ehepartner des Zulagenberechtigten zugewiesen wird. Bei beruflich bedingtem Umzug: Wenn der/die Geförderte beabsichtigt, die Wohnung später wieder selbst zu nutzen und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres wieder in sein Eigentum einzieht. Während der beruflich bedingten Abwesenheit darf die Wohnung an andere Personen befristet vermietet werden. Bei Aufgabe des Wohneigentums ohne Erwerb eines anderen Objekts: Wenn ein Betrag in Höhe des Stands des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres in einen Riester-Geldrentenvertrag eingezahlt wird. Eigenheimrente / Georg Boll

25 Eigenheimrente / Georg Boll


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