Kleinunternehmer Apéro

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 Präsentation transkript:

Kleinunternehmer Apéro Willkommen

IfJ-Vortrag Geldverdienen mit Ebay und e-Shops: So umgehen Sie rechtliche Stolpersteine im e-Commerce

Damit Sie den Sprung schaffen

Vorstellung Thomas Stephan Deutscher Rechtsanwalt Lic.iur, Montpellier Dr. iur. im internationalen Recht 7 Jahre Wirtschaftsanwalt, davon 1.5 Jahre in CH www.mwp.ch

Schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht Martin, Weber & Partner Schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Verträge, Vertriebsrecht, Bankrecht, Finanzierung, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, etc.) Marken-, Design-, Urheber-, Wettbewerbsrecht Nachfolge- und Erbrecht EDV- und Datenrecht, Verwaltungsrecht Betreibungs-, Konkurs- und Sanierungsrecht Immobilien-, Bau- und Umweltrecht mwp ist Mitglied von Globalaw®, einem Netzwerk mittelgrosser Wirtschaftskanzleien mit ca. 2‘600 Anwälten in über 60 Ländern. www.globalaw.net

MSM Gruppe

Ihre Interessen 1. Wer hat konkret vor, im WWW Geld zu verdienen? 2. Als Unternehmer oder Privater? 3. Nur in der Schweiz oder auch im Ausland? Noch Frage: b2b oder auch b2c? 4. B2B oder B2C?

Ausgangslage Ausnahme: e-Commerce Im Internet gibt es fast alles kostenlos z.T. mit guter Qualität daher lässt sich hier nur schwer Geld verdienen Ausnahme: e-Commerce

Beispiele www.ebay.com www.amazon.com www.distrelec.ch www.mfz.de www.jus.net

Ebay Erfolg Erste Anzeichen dafür, dass du eBay-süchtig bist: Wenn ... ... du durch die Wohnung läufst und überlegst, ... was du noch bei eBay verkaufen könntest. ... du einen Gegenstand siehst ... und im Geiste in die richtige Kategorie bei eBay einordnest. ... du stundenlang im Keller nach Dingen suchst, die man noch verkaufen kann. ... du Dinge kaufst, die du gar nicht brauchst, ... weil du sie für NUR EINEN EURO bekommst. ... du auf Beerdigungen den Hinterbliebenen anbietest, ... den Nachlass bei eBay zu verticken.

Warum ist Ebay so erfolgreich? 1. Spieltrieb 2. Bazar-Stimmung (gerne einmal anrüchig) 3. Händlertrieb 4. Faszination der Technik 5. Zusammenbringen von sehr vielen Marktteilnehmern Tipp: Verwirklichen Sie einige dieser Aspekte im e-Commerce!

Fatale Fehler 1. Nicht unseriös sein, sondern die richtige Mischung zwischen Spieltrieb und Seriosität finden 2. Für viele Produkte kann Internet nur unterstützend sein, niemals alleiniger Vertriebskanal 3. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten sogar viel mehr Gesetze als im Normalfall 4. Im Internet muss man sich auch stärker gegen Missbrauch absichern Trittbrettfahrer Amazon und online-Apoteken

Rechtlicher Rahmen Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es können Gesetze vieler Staaten anwendbar sein, etwa zum Schutz der Rechte von Urhebern von Minderjährigen der Allgemeinheit vor anstössigen Sachverhalten einzelner Personen in ihrem Persönlichkeitsrecht (Daten!) der Konsumenten der gewerblichen Schutzrechte (Marken, Design, ...) vor unlauterem Wettbewerb islamischer Grundwerte?

Völkerrecht (Jurisdiktion) Das Recht anderer Staaten kann anwendbar sein, wenn ein ausreichender Bezug zu diesem Staat (Staatsbürger, Staatsgebiet, Sicherheit, Wirtschaft, Regierung, usw.) gegeben ist

Vertragsschluss im Internet OR: Art. 1 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. 2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein. Ebay: normaler Kaufvertrag mit lediglich einer Zeitablauf- und Höchstgebotkomponente > KEINE AUKTION im Rechtssinne

Vorüberlegungen Zielgruppe definieren und ggf. trennen Konsumentenschutz (Widerrufsrecht, Impressumspflicht in D?) Persönlichkeitsrechte (Bewertungen, z.B. bei Ebay?) Schlechtere Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten (Anonymität des Internet) Geltung von Geschäftsbedingungen Disclaimer Hyperlinks (In-Framing) Unlauterer Wettbewerb Zielgruppe: ein paar Worte zu USA, D und F. Bewertungen bei Ebay: Entscheidungen in der CH?

Geschäftsbedingungen Bsp. für lange AGB: www.flugshop.ch Bsp. für kurze AGB: Blacksocks: Die allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) der Blacksocks SA 01 Vertragsgegenstand Die nachfolgenden AGB gelten für die Bestellung und Zusendung von Socken und Socken-Abos, die der Kunde per online-shopping im Internet über blacksocks™ bestellt hat. 02 Ausschliessliche Geltung der AGB Im Rahmen dieser Leistungen gelten ausschliesslich die nachfolgenden AGB. 03 Zustandekommen des Vertrags Alle Angebote von blacksocks sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und blacksocks™ kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch blacksocks™ zu stande. Der Auftrag des Kunden erfolgt online durch das Ausfüllen des im Internet durch blacksocks™ bereitgestellten Bestellformulars. Blacksocks™ nimmt den Auftrag durch die Erstlieferung des bestellten Abonnements an. Die Vertragslaufszeit beträgt jeweils ein Jahr. 04 Kündigung des Abonnements Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei Blacksocks™ schriftlich eingegangen sein. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um ein Jahr. 05 Lieferung 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. 2. Von blacksocks™ genannte Fristen und Termine sind unverbindlich. Die bestellte Anzahl Socken werden auf mehrere Teillieferungen aufgeteilt, verteilt auf die Vertragslaufzeit geliefert. Verweigert der Kunde die Annahmen, kann blacksocks™ nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten. 06 Eigentumsvorbehalt blacksocks™ behält sich das Eigentum an den bestellten Socken vor, bis der Kunde den Kaufpreis aus der laufenden Vertragslaufzeit vollständig beglichen hat. 07 Zahlung / Versandkosten 1. Der Kaufpreis wird mit der ersten Teillieferung fällig. 2. Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarten und in der Schweiz ebenfalls per Rechnung oder Postfinance leisten. 3. Die Versandkosten sind wenn nicht anders angegeben im Abonnementspreis enthalten. 08 Verzug Ist der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug, werden die Folgelieferungen zurückgehalten, bis der Zahlungsnachweis erbracht wurde. 09 Rückgaberecht blacksocks™ räumt den Kunden das Recht ein, die bestellte Ware bei Nichtgefallen binnen einem Monat ab Lieferungsdatum an blacksocks™ zurückzusenden. Vom Rückgaberecht ist benutzte, der Originalverpackung entnommene oder beschädigte Ware ausgeschlossen. 10 Datenschutz Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Post seine richtige Anschrift mitteilt, wenn eine Postsendung nicht unter der angegebenen Anschrift ausgeliefert werden konnte. 11 Schlussbestimmungen 1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. 2. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. 3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist CH-2000 Neuchâtel.

Angebot Genaue Beschreibung des Leistungsgegenstandes der Zahlungs- und Versandmodalitäten des Preises und der Kosten des Ablaufs des Bestellprozesses

Vertragsabwicklung Wer leistet zuerst: Lieferung (Gefahrübergang!) Vorkasse Zahlung nach Lieferung Treuhandservice bei Ebay Lieferung (Gefahrübergang!) Gewährleistung Frist (verkürzen?) Ausschluss, Beschränkung Untersuchungs- und Rügepflicht Mangelgewährleitung verjährt in CH nach 1 Jahr nach Ablieferung, selbst bei versteckten Mängeln Untersuchungs- und Rügepflicht CH: 3 Tage (Kosument: 7 Tage), vgl. Art. 201 OR

Zahlungsmittel Häufigkeit Befragung deutscher Unternehmen

für Ihre Aufmerksamkeit Danke für Ihre Aufmerksamkeit RA Dr. Thomas Stephan Martin, Weber & Partner Merkurstr. 25 8400 Winterthur tel 052 269 21 18 mob 078 662 3100 stephan@mwp.ch www.msmgroup.ch