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Internationale Justiz
Internationaler Gerichtshof / Internationaler Strafgerichtshof
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International Court of Justice
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International Court of Justice
Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945)
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International Court of Justice
Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945) Parteien vorm ICJ: nur Staaten
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International Court of Justice
Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945) Parteien vorm ICJ: nur Staaten Wesentliche Aufgaben: – Fortentwicklung des Völkerrechts – Regelung von interstaatlichen Streitigkeiten:
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International Court of Justice
Rechtsprechungsorgan der UNO (seit 1945) Parteien vorm ICJ: nur Staaten Wesentliche Aufgaben: – Fortentwicklung des Völkerrechts – Regelung von interstaatlichen Streitigkeiten: also alles, was zwischen Staaten justiziabel ist
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International Criminal Court
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International Criminal Court
Seit 2002, keine UN-Institution
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International Criminal Court
Seit 2002, keine UN-Institution Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung
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International Criminal Court
Seit 2002, keine UN-Institution Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten;
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International Criminal Court
Seit 2002, keine UN-Institution Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten; u.a. von …
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International Criminal Court
Seit 2002, keine UN-Institution Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten; u.a. von … … den USA, Israel, Russland, Indien und China
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International Criminal Court
Seit 2002, keine UN-Institution Rom-Statut: Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Verfolgung; ratifiziert von 114 Staaten (2010), lediglich unterzeichnet von 34 weiteren Staaten; u.a. von den USA, Israel, Russland, China und Indien Gegenstände des ICC (die übers Rom-Statut als Verbrechen anerkannt werden)
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International Criminal Court
Crime of Genocide
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International Criminal Court
Crime of Genocide Crime against Humanity
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International Criminal Court
Crime of Genocide Crime against Humanity War Crimes
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International Criminal Court
Crime of Genocide Crime against Humanity War Crimes Crime of Aggression (frühestens ab 2017)
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Nürnberger Prinzipien
im Dezember 1946 wurden die Rechtsprinzipien aus dem IMGh in Nürnberg zu Prinzipien des Völkerrechts erklärt
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Nürnberger Prinzipien
1. Verbrechen gegen den Frieden Das Planen, Vorbereiten, Anzetteln oder die Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges durch Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Versicherungen. Die Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung irgendeiner der unter (i) aufgeführten Taten.
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Nürnberger Prinzipien
2. Kriegsverbrechen Bruch des Rechts oder der Gebräuche des Krieges, wobei die Vergehen nicht auf Mord, Grausamkeiten oder Deportation der Zivilbevölkerung in Arbeitslager oder zu einem anderen Zweck aus dem oder in das besetzte Gebiet begrenzt sind, sondern Mord oder Grausamkeiten an Kriegsgefangenen und Personen auf See, das Töten von Geiseln, die Plünderung von öffentlichem und privatem Eigentum, die mutwillige Zerstörung von Großstädten, Städten oder Dörfern oder deren Verwüstung, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt ist, einschließen.
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Nürnberger Prinzipien
3. Verbrechen gegen die Menschlichkeit Mord, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung und andere unmenschliche Taten, die sich gegen die Zivilbevölkerung richten, sowie die Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, wenn die Taten in Ausführung von oder in Verbindung mit Verbrechen gegen den Frieden oder Kriegsverbrechen begangen werden.
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