Herzlich willkommen! Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Selbsthilfeförderung und die Neuregelungen ab 01.01.2010 27. Januar 2010 Werner Waterkamp Werner Koop
Selbsthilfegruppen Definition Selbsthilfegruppen sind: freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, von denen sie selbst oder Angehörige betroffen sind. gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet SHG werden nicht von professionellen Helfern (z.B. Ärzten, Therapeuten) geleitet Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Selbsthilfegruppen Ziele: persönliche Lebensqualität verbessern die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Formen der Förderung finanzielle Förderung Pauschalförderung Projektförderung Sachmittelförderung personelle Unterstützung ideelle Förderung Sachmittel = Flyer, Kopien, Briefversand Personelle Unterstützung = Beratung, Vorträge, Hilfe beim Versand von Serienbriefen Ideelle Förderung = Hinweise auf die Existenz einer Selbsthilfegruppe an Betroffene Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Pauschalförderung Pauschale Förderung (Gemeinschaftsförderung) finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (Zuschüsse zu den „laufenden Kosten“) regelmäßige Gruppentreffen (Raumkosten und Raummiete) Büroausstattung und Sachkosten (PC, Drucker, Büromöbel, Porto und Telefon) Pflege des Internetauftritts / Homepage Kosten der Verbandsmedien / Flyer Schulungen und Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit abzielen (z. B. Rhetorik, PC-Schulungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, kaufmännische Weiterbildungen) Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) und regionalen Arbeitsgruppen Originär = grundlegend, eigenständig Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Projektförderung Projektbezogene Förderung (kassenindividuelle Förderung) finanzielle Unterstützung von gezielten, zeitlich begrenzten Vorhaben und Aktionen (z. B. Veranstaltungen, Aktionen, Tag der offenen Tür) Faltblätter (anlassbezogen zum Projekt) Informationsmedien (anlassbezogen zum Projekt) Druckkosten (anlassbezogen zum Projekt) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Umfang der Förderung bedarfsbezogen und angemessen – Wirtschaftlichkeitsgebot gesetzlich vorgegebener Finanzrahmen Gesamtvolumen: 0,57 Cent je Versicherten pro Jahr jährliche Anpassung entsprechend den Veränderungen der Bezugsgröße nach § 18 SGB V Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Anträge und des nachvollziehbaren Förderbedarfs. Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010 Förderstränge und Förderumfang 57 Cent Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010 Förderstränge und Förderumfang Pauschalförderung kassenartenindividuelle Projektförderung je 28,5 Cent Bundesebene / SHO Bund Entscheidung jeder einzelnen Krankenkasse 5,7 Cent Spitzenverbände der KK Landesebene / SHO Land 5,5 Cent Landesverbände der KK nicht ausgegebene Mittel fließen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung („Überlauftopf“) örtliche Ebene/Selbsthilfegruppen 7,4 Cent Krankenkassen Selbsthilfekontaktstellen 9,9 Cent Landesverbände der KK Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Fördermöglichkeiten vor Ort Gemeinschaftsmittel Ausschließlich pauschale Förderung Kassenindividuelle Mittel für die Projektförderung Zeitlich begrenzte Vorhaben (Veranstaltungen) Kassenindividuelle Mittel für die gemeinsame Projektförderung Die örtlichen Krankenkassen können gemeinsame Projekte fördern (z.B. Selbsthilfetage) Kassenindividuelle Mittel Der Gemeinschaftstopf kann durch kassenindividuelle Mittel aufgestockt werden. Freiwillige Entscheidung der Krankenkasse. Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Voraussetzungen für eine Förderung Zielsetzung: Prävention oder Rehabilitation der Versicherten Interessenwahrnehmung durch Betroffene Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der Aktivitäten Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des Selbsthilfe Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen Herstellung von Transparenz über die Finanzsituation (auch Einnahmequellen) und Mittelverwendung z. B. öffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder Faltblättern Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Ergänzende Fördervoraussetzungen Verlässliche / kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern Gründungstreffen und öffentliche Bekanntmachung Benennung eines nur für die Zwecke der SHG gesonderten Kontos Sicherstellung des Verfügungsberechtigten, dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Ausschluss der Förderung Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände etc. Freizeitaktivitäten (Ausflüge, Kino, Konzert- oder Theaterbesuche) Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining, Reha-Sport Soziotherapie Therapiegruppen (Psychotherapie, Ergotherapie etc.) Primärpräventive Maßnahmen (Präventionskurse) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Änderungen ab 01.01.2010 Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung Krankenkassen verständigen sich auf gemeinsame und einheitliche Förderhöhen benennen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel veröffentlichen die an die SHG ausgeschütteten Mittel aus der Pauschalförderung (summarisch mit Anzahl der geförderten Gruppen) machen außerdem die zusätzlichen Mittel aus der kassenindividuellen Förderung bekannt und begründen die Ablehnung eines Förderantrages Zusammensetzung: gesetzlich vorgesehene Fördermittel und nicht verausgabte Fördermittel Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Änderungen ab 01.01.2010 Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung Selbsthilfegruppen machen ihre Einnahmequellen transparent (z. B. Öffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder Faltblättern) Zusammensetzung: gesetzlich vorgesehene Fördermittel und nicht verausgabte Fördermittel Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Regionalbudgets Regierungsbezirk Münster Einwohner NRW: 17.896.763 Versichete GKV nach KM 6: 15.348.520 Budget NRW: 1.135.790,48 € GKV-Faktor: 0,06346346 Förderbetrag je Vers. 0,074 € Stand Mai 2009 Einwohner Budget Region / bereinigt Bottrop 117.418 8.130,95 € Gelsenkirchen 261.020 17.943,33 € Münster 273.947 20.037,97 € Borken 370.016 25.845,40 € Coesfeld 220.401 15.868,31 € Recklinghausen 634.672 44.229,18 € Steinfurt 443.933 31.347,22 € Warendorf 279.536 19.630,82 € Bereinigt um die von einigen Ersatzkassen überwiesenen Beträge aus der kassenindividuellen Förderung Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt 27. Januar 2010
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